Fachbeiträge & Kommentare zu Bauunternehmen

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter

Rz. 157 Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter sind Drittverpflichtungen, die dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewiss sind. Sie setzen eine Schuldner-Gläubiger-Beziehung voraus, sodass unternehmensinterner "Aufwand gegen sich selbst" mangels Schuldcharakter auszugrenzen ist. Im Einzelfall kann sich der Schuldcharakter einer am Bilanzstichtag bestehenden Belastung au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Bauvertrag / 4. Vertretung der Vertragsparteien

Rz. 72 Damit klar ist, wer außer den Vertragsparteien berechtigt ist, ist eine ausdrückliche Vertretungsregelung im Vertrag vorgesehen. Dabei ist klargestellt, dass der Architekt keine Vollmacht hat, also weder berechtigt ist, Zusatzaufträge zu erteilen noch die Abnahme durchzuführen. Da der Architekt jedoch verpflichtet ist, für die Beseitigung von Baumängeln Sorge zu trage...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Baunachbarrecht / d) Konkreter Schaden

Rz. 74 Wenn bereits ein konkreter Schaden an dem Grundstück/Gebäude des Klägers eingetreten ist, kann dieser, wenn bereits entsprechend durch Sachverständigengutachten festgestellt und evtl. auch bereits bezifferbar, gleich mit geltend gemacht werden: Es bietet sich dann an, sogleich zwei weitere Anträge zu stellen: Hinweis “Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR ____...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Prozessuales / a) Muster: Berufungseinlegung

Rz. 89 Muster 9.12: Berufungseinlegung Muster 9.12: Berufungseinlegung An das Oberlandesgericht _________________________ Berufung In dem Rechtsstreit _________________________ (Volles Rubrum) der Bauunternehmens GmbH _________________________, _________________________ (Anschrift) – Beklagten und Berufungsklägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ geg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Generalübernehmervertrag

Rz. 242 Muster 14.6: Generalübernehmervertrag Muster 14.6: Generalübernehmervertrag Generalübernehmervertrag Zwischen _________________________ vertreten durch _________________________ – nachfolgend Auftraggeber genannt – und Firma _________________________ vertreten durch _________________________ – nachfolgend Generalübernehmer genannt – wird folgender Generalübernehmervertrag abge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Baunachbarrecht / 2. Muster: Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

Rz. 88 Muster 8.3: Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen Muster 8.3: Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen An das Amts-/Landgericht _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – gegen _________________________ – Beklagter – wegen Schadensersatz zeigen wir unter Vollmachtsvorlage die anwaltliche Vertretung des Klägers an. Im Termin zur mündlichen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Prozessuales / a) Muster: Berufungsbegründung

Rz. 93 Muster 9.13: Berufungsbegründung Muster 9.13: Berufungsbegründung An das Oberlandesgericht _________________________ Berufungsbegründung In dem Rechtsstreit der Bauunternehmens GmbH _________________________, _________________________ (Anschrift) – Beklagten und Berufungsklägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn ____________________...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.3 Steuerabzug auf Anordnung des Finanzamts (§ 50a Abs 7 EStG)

Tz. 141 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 50a Abs 7 EStG (ausführlich dazu s LfSt Bayern v 27.01.2017, IStR 2017, 545), der über § 31 Abs 1 KStG für die Besteuerung von Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen entspr anwendbar ist, kann das FA beschr stpfl Eink, soweit diese nicht bereits nach § 43 Abs 1 EStG oder § 50a Abs 1 EStG dem St-Abzug unterliegen, einem besonderen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Baugewerbe / 6 Die Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsrundlage bestimmt sich grds. nach § 10 Abs. 1 UStG mit allem, was der leistende Unternehmer für die von ihm erbrachte Leistung erhält oder erhalten soll, abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer. Im Bereich der Bauunternehmen ergeben sich insbesondere Probleme bei der zeitgerechten Ermittlung der Bemessungsgrundlage, bei der Höhe der Bemessungsgrundlage im ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Baugewerbe / 8.1 Allgemeines

Der Leistungsempfänger einer Bauleistung (alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen) muss unter bestimmten Umständen einen Abzug i. H. v. 15 % von der Gegenleistung einbehalten.[1] Gegenleistung i. S. dieser Regelung ist das Entgelt zzgl. der Umsatzsteuer (Bruttobetrag). Der Steuerabzug ist auch bei T...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Ansammlungsrü... / 5 Auflösung und Inanspruchnahme der Rückstellung

Fallen zum Zeitpunkt der Erfüllung die Aufwendungen, die durch die Rückstellungsbildung antizipiert wurden, tatsächlich an, so wird die jeweilige Rückstellung in Anspruch genommen, d. h. die antizipierten Aufwendungen werden gegen die Rückstellung verrechnet. Dementsprechend ist die Rückstellung zum nächsten Bilanzstichtag nicht weiter auszuweisen. Rückstellungen sind hingege...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Vertrauensschutz (§ 6a Abs. 4 UStG)

Rz. 311 Liegen die Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nach § 6a Abs. 1 UStG nicht vor, wird die Lieferung gem. Abs. 4 für den Unternehmer gleichwohl als steuerfrei angesehen, wenn der Unternehmer sie als steuerfrei behandelt hat, die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 4.2.5.1 Gesonderte Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Gerade hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrechtskann es Widerstände desjenigen Elternteils geben, der es grundsätzlich als sinnvoll ansehen würde und deshalb bereit wäre, die elterliche Sorge allein auf den anderen Elternteil zu übertragen. Derjenige, der sodann nicht Inhaber der elterlichen Sorge ist, wird mindestens subjektiv befürchten, dass der andere Elternteil beisp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 4.2.5.2 Gesonderte Regelung eines Teilbereichs

Es wird Fallkonstellationen geben, in denen die Eltern grundsätzlich darüber einig sind, die alleinige elterliche Sorge auf einen Elternteil zu übertragen. Gleichzeitig könnten solche Eltern aber auch erwägen, einen bestimmten Teilbereich doch bei dem anderen Elternteil anzusiedeln. Ebenso, wie Gründe dafür sprechen können, das Aufenthaltsbestimmungsrecht entweder als gemeins...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Feststellung der Zuordnung des Arbeitnehmers im steuerlichen Reisekostenrecht

Leitsatz Eine (stillschweigende) Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers ergibt sich nicht allein daraus, dass der Arbeitnehmer die Einrichtung (aus der maßgeblichen Sicht ex ante) nur gelegentlich zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit aufsuchen muss, im Übrigen aber seine Arbeitsleistung ganz überwiegend außerhalb der f...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.30 Allgemeines zu Bau- und Montagebetriebsstätten (§ 30 BsGaV)

341 Abschnitt 4 der BsGaV (§§ 30 bis 34 BsGaV) ist speziell auf Bau- und Montagebetriebsstätten anzuwenden. Bau- und Montagebetriebsstätten i.S.d. § 30 Satz 1 BsGaV entstehen zur Erfüllung von Bau- und Montageverträgen, die im Regelfall das Bau- und Montageunternehmen abgeschlossen hat. Bau- und Montagebetriebsstätten weisen die Besonderheit auf, dass sie von vornherein zei...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.31.4 Zuordnung des Bau- und Montagevertrags (§ 31 Absatz 4 BsGaV)

353 Ein Bau- und Montagevertrag mit dem Auftraggeber ist ein Geschäftsvorfall i.S.d. § 1 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 AStG, der im Regelfall der Geschäftsleitungsbetriebsstätte zuzuordnen ist. Dies gilt auch für einen Anschluss- bzw. für einen Folgeauftrag (s. Rn. 342 f.). Der Bau- und Montagevertrag kann im Einzelfall aber auch einer anderen Betriebsstätte i.S.d. § 12 Satz 1 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.32.1 Grundsatz: Anwendung einer kostenorientierten Verrechnungspreismethode (§ 32 Absatz 1 BsGaV)

356 Nach § 32 Absatz 1 Satz 1 BsGaV gilt die Mitwirkung einer Bau- und Montagebetriebsstätte an der Erfüllung des vom Bau- und Montageunternehmen abgeschlossenen Bau- und Montagevertrags im Regelfall (Ausnahme s. § 33 BsGaV) als fiktive Dienstleistung (§ 16 Absatz 1 Nummer 2 BsGaV) gegenüber dem übrigen Unternehmen, für die der Verrechnungspreis nach § 32 Absatz 1 Satz 2 Bs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. ABC der Arbeitnehmerschaft

Rn. 136 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Abgeordneter ist in seiner Eigenschaft als Mitglied des Parlaments kein ArbN. Amateursportler ist dann kein ArbN des Vereins, wenn er nur unregelmäßige Zuschüsse zu den ihm entstandenen Aufwendungen erhält (FG Köln EFG 1987, 524 rkr). Sind die für den Trainings- und Spieleinsatz gezahlten Vergütungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2023, Terminsvertret... / 3 Anmerkung:

Eine ausführliche und sehr gut begründete Entscheidung, die alle entscheidungserheblichen Probleme anspricht. Mit diesem Beschluss ist eine in der Praxis des Kostenfestsetzungsverfahrens seit vielen Jahren umstrittene Frage geklärt. Geht es im Kostenfestsetzungsverfahren um die Kosten für die Einschaltung eines Terminsvertreters, wird die Praxis im Regelfall mit zwei untersch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 5. Entsendefreiheit

Rz. 121 Betrafen die o.g. Ausführungen den Fall, dass das Unternehmen/der Selbstständige aus dem Beitrittsstaat nach Deutschland übersiedelte, wird es viele Fälle geben, in denen Firmen mit Sitz in den Beitrittsstaaten im Rahmen einer grenzüberschreitenden Dienstleistung in Wirtschaftsbereichen tätig werden wollen, für die die Übergangsregelung nicht gilt. Diese Unternehmen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2 Besteuerung ausländischer Bauunternehmen (Abs. 1 S. 1)

2.1 Unternehmen, die Bauleistungen erbringen Rz. 4 § 20a Abs. 1 S. 1 AO regelt die Zuständigkeit für die "Besteuerung von Unternehmen" in Fällen, in denen der Unternehmer oder das Unternehmen die im letzten Satzteil genannten Ansässigkeitsmerkmale erfüllt. Die Verwendung des Begriffs "Unternehmen" im Zusammenhang mit den Steuern vom Einkommen (ESt, KSt) ist terminologisch ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3 Lohnsteuerabzug durch im Ausland ansässige Bauunternehmen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 9 Nach § 20a Abs. 1 S. 2 AO ist das gem. § 20a Abs. 1 S. 1 AO für die Besteuerung des Unternehmers zuständige FA abweichend von §§ 38 – 42f EStG auch für den Abzug der Steuer vom Arbeitslohn zuständig. Die Anmeldung und Abführung der LSt haben daher bei diesem und nicht – wie in § 41a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG vorgesehen – bei dem FA zu erfolgen, in dessen Bezirk sich die j...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.4 Umfang der Zuständigkeit nach Abs. 1 S. 1

Rz. 8 § 20a Abs. 1 S. 1 AO begründet eine von §§ 19 und 20 AO abweichende Zuständigkeit für die Besteuerung der unter die Vorschrift fallenden Unternehmen. Diese ist nicht auf die Erhebung der Bauabzugsteuer beschränkt, sondern bezieht sich auf den gesamten Regelungsbereich der Vorschriften, von denen abgewichen wird, d. h. auf die Zuständigkeit für die Steuern vom Einkommen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 20a AO begründet bundesweite zentrale Zuständigkeiten für Steuern vom Einkommen in Fällen, in denen ausländische Unternehmer im Zusammenhang mit der Erbringung von Bauleistungen tätig werden. Abs. 1 S. 1 betrifft die Besteuerung der Einkünfte ausländischer Bauunternehmen, die im Inland Bauleistungen i. S. v. § 48 Abs. 1 S. 3 EStG erbringen. Abs. 1 S. 2 bestimmt die Zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2 Ansässigkeit des Unternehmers im Ausland

Rz. 6 Nach dem letzten Satzteil des § 20a Abs. 1 S. 1 AO gilt die von §§ 19, 20 AO abweichende Zuständigkeitsregelung unter der Voraussetzung, dass "der Unternehmer seinen Wohnsitz oder das Unternehmen seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes hat". Wie sich aus der alternativen Aufzählung ergibt, reicht es aus, dass jeweils ein Ankn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.3 Zuständiges Finanzamt

Rz. 7 Örtlich zuständig ist das FA, das nach § 21 Abs. 1 S. 2 AO i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 UStZustV für die USt des die Bauleistungen erbringenden Unternehmers zuständig ist. Dies richtet sich nach dem Staat, in dem dieser ansässig ist. Liegen in der Person des Unternehmers mehrere Anknüpfungspunkte vor, die eine Beziehung zu mehreren unterschiedlichen Staaten begründen, so ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1 Unternehmen, die Bauleistungen erbringen

Rz. 4 § 20a Abs. 1 S. 1 AO regelt die Zuständigkeit für die "Besteuerung von Unternehmen" in Fällen, in denen der Unternehmer oder das Unternehmen die im letzten Satzteil genannten Ansässigkeitsmerkmale erfüllt. Die Verwendung des Begriffs "Unternehmen" im Zusammenhang mit den Steuern vom Einkommen (ESt, KSt) ist terminologisch verunglückt, weil diese Steuern nicht von dem U...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2.1 Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 416 Bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen müssen nicht alle Teile des Unternehmens auf den Erwerber übergehen. Eine Geschäftsveräußerung liegt auch dann vor, wenn einzelne Wirtschaftsgüter von der Übereignung oder der Einbringung ausgenommen werden.[1] Im Wesentlichen muss erreicht werden, dass der Erwerber das Unternehmen so fortführen kann, wie der Veräußerer (oder ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.4 Einzelfälle zur Einheitlichkeit der Leistung bzw. Haupt- und Nebenleistung

Rz. 165 Absatzförderung in der Automobilindustrie: Zur Absatzförderung in der Automobilindustrie werden häufig verbilligte Darlehen ausgegeben. Die darlehensgebenden Autobanken gehören regelmäßig zu dem Automobilkonzern und gewähren sowohl dem Autokäufer als auch dem Autohändler verbilligte Darlehen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sind die Fälle zu unterscheiden, in...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 175 Erstatt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Da bei der Entschädigung des Verletzten grundsätzlich das Entgelt des Versicherten in seinem Hauptberuf zu berücksichtigen ist (vgl. §§ 82 ff.) hätte die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft auf Basis des im Hauptberuf erzielten höheren Entgeltes des Verletzten diesem gegenüber Leistungen zu erbringen. Dieses unbillige Ergebnis verhindert die Regelung einerseits. R...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 1.9.3 Gesetzliche Beispiele von Haftungsfällen

Rz. 583 Das Genossenschaftsgesetz enthält in § 34 Abs. 3 besonders schwere Pflichtverletzungen ("namentlich"), bei denen vermutet wird, dass der eG zumindest in Höhe der dabei geleisteten Zahlungen ein Schaden entstanden ist.[1] Die Vermutungswirkung kann vom Vorstand widerlegt werden.[2] Die Mitglieder des Vorstands sind in den folgenden Fällen – sofern ein Verstoß gegen da...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zuschüsse / 3 Zuschuss als öffentlich-rechtliche Förderung ("echter" Zuschuss)

Nicht alle Zahlungen der öffentlichen Hand an Unternehmen sind als "echte" Zuschüsse einzustufen. Dient der Zuschuss aber ausschließlich wirtschaftsfördernden Zwecken (allgemeine Strukturförderung) und fehlt es an einem Zusammenhang mit einem Leistungsaustausch, fällt er nicht in den Anwendungsbereich der Umsatzsteuer. Damit wird deutlich, dass der nicht steuerbare, "echte" ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 4 Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden

Beratung und Begleitung erforderlich Wer die Fördermittel beantragen will, muss sich von einem Energieeffizienz-Experten beraten und begleiten lassen. Dieser muss als ein solcher zugelassen sein. Hier hilft die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude" unter www.energie-effizienz-e...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 124 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Adam (1975), Die Generalklausel über den Inhalt des Jahresabschlusses nach dem Aktiengesetz 1965, Frankfurt am Main. Baetge (1970), Möglichkeiten der Objektivierung des Jahreserfolges, Düsseldorf. Baetge (1983), Der Jahresabschluß im Widerstreit der Interessen, Düsseldorf. Baetge (1985), Das neue Bilanzrecht, Düsseldorf. Baetge/Fischer/Paskert (...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Versicherungen während der ... / 9 Baugarantieversicherung

Versicherungsschutz für den Insolvenzfall des Bauträgers/Bauunternehmers In Zeiten flauer Konjunktur und zahlreicher Insolvenzen im Baugewerbe erlangt die Baugarantieversicherung besondere Bedeutung. Sie ist eine Form der Kreditversicherung und wird vom Bauunternehmen abgeschlossen, die damit ihren Kunden die Fertigstellung des Bauwerks auch im Fall der Insolvenz garantieren....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baufertigstellungs-Versiche... / 1 Zusammenfassung

Baufertigstellungs-Versicherung Schon während der Bauphase bestehen für den Bauherrn erhebliche Risiken, wenn durch eine mögliche Insolvenz des Bauträgers, Generalübernehmers oder Bauunternehmers die Fertigstellung des Bauvorhabens gefährdet ist. Die Baufertigstellungs-Versicherung sichert dem Bauherrn die Fertigstellung seines Bauvorhabens ohne Mehrkosten zum vereinbarten Pr...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 6 Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden

Expertenliste Wer die Fördermittel beantragen will, muss sich von einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten beraten und begleiten lassen. Hier hilft die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude" unter www.energie-effizienz-experten.de weiter. Der Energieeffizienz-Experte muss die Einh...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 7 Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden

Expertenliste Wer die Fördermittel beantragen will, muss sich von einem Energieeffizienz-Experten beraten und begleiten lassen. Dieser muss als ein solcher zugelassen sein. Hier hilft die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude" unter www.energie-effizienz-experte...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Versicherungen während der ... / 10 Checkliste

Während der Bauphase sind eine Reihe von Versicherungen überlegenswert. Die nachfolgenden Übersichten helfen dabei, die Anforderungen an eine Versicherung näher zu definieren und Angebote zu beurteilen. Das Feld "Bedeutung" kann verwendet werden, um die Priorität des jeweiligen Merkmals festzulegen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baufertigstellungs-Versiche... / 4 Anbieter

Gegenwärtig kommt als einziger wesentlicher deutscher Anbieter VHV Versicherungen, 30138 Hannover - Telefon (0511) 907-0 – Fax (0511) 9074141 – www. vhv.de in Betracht. Allerdings lohnt es sich auch bei den bekannten Kreditversicherern nachzufragen, die evtl. im Zusammenhang mit der Bonitätsprüfung des zu versichernden Bauunternehmens, entsprechenden Versicherungsschutz zur ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baufertigstellungs-Versiche... / 5 Bewertung

Bonität des Bauunternehmens muss o.K. sein Bei der Bewertung ist zu berücksichtigen, dass es derzeit nur einen bekannten Versicherer gibt, der diese Deckung anbietet, wenn man von der gelegentlichen Deckungsübernahme durch die Kreditversicherer einmal absieht. Jedoch dürfte gerade in dieser Zeit, in der die Baubranche unter erheblichem Wettbewerbsdruck leidet und von Insolven...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Straßenbaustellen / 4 Verkehrsrechtliche Anordnung und Verkehrszeichenplan

Bei Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen Bauunternehmer gemäß der § 45 Abs. 6 StVO verkehrsrechtliche Anordnungen darüber einholen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen zu treffen sind. Die verkehrsrechtliche Anordnung ist unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes bei der zuständigen Behörde, i. d. R. dem Straßenverkehrsamt, zu beantragen. Arbeiten im Gü...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Baustellenordnung / Zusammenfassung

Begriff Die Baustellenordnung ist ein Instrument, das Bauherren, Bauleitungen oder Bauunternehmen unterstützen soll, Regelungen zum Verhalten und zur abgestimmten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit der auf Baustellen Tätigen aufzustellen und zu vereinbaren. Auf Baustellen Tätige können u. a. Beschäftigte diverser Bauunternehmen, Dienstleister und Lieferanten sein. Auch Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.1 Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Rz. 164b Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilden bei angeschafften bzw. hergestellten Wirtschaftsgütern die Bemessungsgrundlage für die AfA. Der Begriff der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ist in § 255 HGB geregelt. Dieser handelsrechtliche Begriff der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gilt auch für Zwecke des Steuerrechts[1], und zwar sowohl für den Berei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung

Tz. 43 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Die Steuerbefreiung hängt von zwei Voraussetzungen ab: Die steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft muss als solche nach den Vorschriften der §§ 51–68 AO (Anhang 1b) als gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienend anerkannt sein (subjektive Voraussetzung); der Grundbesitz muss unmittelbar für die steuerbegünstigten Zwecke genutzt w...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vertragsstrafe / 1 Sinn und Zweck einer Vertragsstrafe

Die Vertragsstrafe verfolgt zwei Zielrichtungen: auf den Schuldner soll zusätzlicher Druck ausgeübt werden, damit er seine versprochene Leistung überhaupt, rechtzeitig und wie vereinbart erbringt (Druckmittel), dem Gläubiger soll der konkrete Schadensnachweis erspart werden, den er führen müsste, wenn er nur Anspruch auf Schadensersatz hätte (Kompensationsfunktion). Sinnvoll is...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen und ... / 3.1 Beteiligungen

Rz. 11 Besteht zwischen den Unternehmen der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft eine enge wirtschaftliche Verflechtung – wie etwa zwischen einem Produktions- und Vertriebsunternehmen – und beherrscht der Mitunternehmer die Kapitalgesellschaft, rechtfertigt dies die Annahme, dass die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft dazu bestimmt ist, dem Betrieb der Person...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einheitlicher Erwerbsgegens... / 2.2.4 Mehrere Personen auf der Veräußererseite

Für die Annahme eines objektiv engen sachlichen Zusammenhangs[2] reicht allerdings die Bindung an eine bestimmte Bebauung für sich allein nicht aus, wenn auf der Veräußererseite mehrere Personen (z. B. Grundstückseigentümer, Makler, Bauunternehmen, Initiatoren, Bevollmächtigte, Treuhänder, Baubetreuer) als Vertragspartner auftreten. In diesem Fällen muss vielmehr eine enge pe...mehr