Fachbeiträge & Kommentare zu Bauleistung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bauabzugsteuer / 1 Freistellungsbescheinigung oder Einbehalt der Steuer

Das Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe[1] verpflichtet den Unternehmer beim Empfang von Bauleistungen unter bestimmten Voraussetzungen einen 15 %igen Steuerabzug von der vereinbarten Bruttovergütung einzubehalten und an das Finanzamt des Bauleistenden abzuführen. Der Einbehalt kann nur unterbleiben, wenn der Auftragnehmer eine gültige Freistellungsbesch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bauleistung (§ 48 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 94 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Steuerabzugsverpflichtung entsteht nur, wenn der Leistende an den Leistungsempfänger eine Bauleistung erbringt (§ 48 Abs 1 S 1 EStG). Der Begriff der Bauleistung ist im Gesetz definiert. Nach § 48 Abs 1 S 3 EStG sind unter Bauleistungen alle Leistungen zu verstehen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Besei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Bsp für Bauleistungen

Rn. 118 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die FinVerw nennt folgende Bsp für Bauleistungen iSd § 48 Abs 1 S 3 EStG (Tz 4 BMF BStBl I 2022, 1229): Einbau von Fenstern und Türen, Einbau von Bodenbelägen (mE nur, wenn eine feste Verbindung mit dem Bauwerk eingegangen wird), Einbau von Aufzügen und Rolltreppen, Einbau von Heizungsanlagen, Einbau von Einrichtungsgegenständen, wenn sie mit de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bauleistungen entfallen auf diese Wohnungen

Rn. 171 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Befreiung von der Steuerabzugsverpflichtung gemäß § 48 Abs 1 S 2 EStG greift nur ein, wenn die Bauleistungen auf die beiden vermieteten Wohnungen entfallen (Objektbezogenheit). Entfallen die Bauleistungen auf andere unternehmerische Tätigkeiten des Leistungsempfängers, bleibt die Steuerabzugsverpflichtung auch dann bestehen, wenn der Le...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die erfassten Tätigkeiten

Rn. 102 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Unter den Begriff der "Bauleistung" fallen nicht alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit einem Bauwerk erbracht werden können. In § 48 Abs 1 S 3 EStG wird ausdrücklich auf die Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung des Bauwerks abgestellt. Kennzeichnend für diese Tätigkeiten ist, dass sie jeweils auf die Su...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Leistender

Rn. 84 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Leistende iSd § 48 Abs 1 S 1 EStG ist derjenige, der nach dem zugrunde liegenden Vertrag der Auftragnehmer und dementsprechend verpflichtet ist, die Bauleistung zu erbringen. Das Gesetz schränkt den Personenkreis möglicher Leistender in keiner Weise ein ("jemand"). Durch den Einbezug inländischer Leistender soll vermieden werden, dass di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die Gegenleistung (§ 48 Abs 3 EStG)

Rn. 125 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Leistungsempfänger ist nach § 48 Abs 1 S 1 EStG verpflichtet, von der Gegenleistung für die Bauleistung einen Steuerabzug iHv 15 % für Rechnung des Leistenden vorzunehmen. Der Begriff der Gegenleistung ist in § 48 Abs 3 EStG definiert. Danach ist die Gegenleistung das Entgelt zzgl USt. Nach § 10 Abs 1 S 2 UStG ist das Entgelt alles, was...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unternehmer iSd § 2 UStG

Rn. 68 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Unternehmer iSd § 2 UStG ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit (nachhaltig und) selbständig ausübt. Maßgeblich für die Bestimmung des Unternehmerbegriffs sind umsatzsteuerliche Grundsätze (ausführlich zum Unternehmerbegriff: Fuchsen, StB 2002, 213). Unerheblich ist, ob die Betätigung ertragsteuerlich als LuF, Gewerbebetrieb, fr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Inhalt der Anmeldung

Rn. 20 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Anmeldung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen. Dieser kann über das örtliche FA angefordert werden. Er steht auch im Formular-Management-System (FMS) der Bundes-FinVerw unter der Internet-Adresse www.formulare-bfinv.de unter dem Ordner "Bauabzugsteuer" zur Verfügung. Auf dem Vordruck sind folgende Angaben einzutrag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Der Steuerabzug

Rn. 142 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Steuerabzug von der Gegenleistung beträgt gemäß § 48 Abs 1 S 1 EStG 15 %. Die Höhe des Steuerabzugs ist an der potentiellen ESt oder KSt auf den Gewinn aus den Bauleistungen zzgl der LSt für die für die Bauleistungen eingesetzten ArbN ausgerichtet (s Rn 7). Dagegen ist die Höhe des Steuerabzugs nicht daran ausgerichtet, eine Sicherungsf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1 Schrifttum:

Ebling, Der Steuerabzug bei Bauleistungen, DStR 2001, Beihefter zu Heft 51/52; Eggers, Die Bauabzugsbesteuerung aufgrund des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe, StuB 2001, 1149; Formel, Steuerabzugsverfahren beim Gesetz gegen illegale Beschäftigung, EStB 2001, 336; Fuhrmann, Neuer Steuerabzug für Bauleistungen, KÖSDI 2001, 13 093; Gebhardt/Biber, Die Baua...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeine Bagatellgrenze (§ 48 Abs 2 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 187 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prognose, ob die Bagatellgrenze unterschritten wird, ist der Zeitpunkt der Entrichtung der Gegenleistung. Rn. 188 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48 Abs 2 S 2 EStG sind für die Ermittlung des maßgeblichen Betrags die für denselben Leistungsempfänger erbrachten und voraussichtlich zu erbringenden Bauleistungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Antragstellung

Rn. 17 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b Abs 1 S 1 EStG ist durch den Leistenden zu stellen (zum Begriff des Leistenden s § 48 Rn 84ff (Wienbergen)). Der Leistungsempfänger ist nicht antragsberechtigt (zum Begriff des Leistungsempfängers s § 48 Rn 66ff (Wienbergen)). Ist eine PersGes oder KapGes Leistender, ist s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48c EStG regelt, was mit dem gemäß §§ 48, 48a EStG einbehaltenen und angemeldeten Steuerabzugsbetrag geschieht. Der vom Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) einbehaltene Abzugsbetrag wird gemäß § 48c Abs 1 EStG auf Steuern angerechnet, die der Erbringer der Bauleistung (Leistender) zu entrichten hat. An dem gesetzlichen Zwang zur ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48d EStG dient der Klärung des Verhältnisses zwischen dem Steuerabzug gemäß §§ 48ff EStG und ebenfalls einschlägigen DBA-Regeln. Hat ein nicht im Inland ansässiger Leistender die Bauleistung erbracht, ergibt sich die StPfl der Gegenleistung für die Bauleistung im Regelfall aus § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG. Erforderlich ist danach regelmäßi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anrechnung auf die Vorauszahlungen auf die ESt oder KSt (§ 48c Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 32 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Anrechnung auf die Vorauszahlungen auf die ESt oder KSt gemäß § 48c Abs 1 S 1 Nr 2 EStG unterliegt einer zeitlichen Eingrenzung. Gemäß § 48c Abs 1 S 2 EStG darf die Anrechnung nur auf Vorauszahlungen für Vorauszahlungszeiträume innerhalb des Besteuerungszeitraums oder VZ erfolgen, in dem die Leistung erbracht worden ist. Mit dem Begriff "...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anrechnung auf die ESt oder KSt (§ 48c Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 35 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Das verbleibende Guthaben nach der Anrechnung gemäß § 48c Abs 1 S 1 Nr 1 und 2 EStG ist auf die ESt oder KSt des Besteuerungszeitraums oder VZ anzurechnen, in dem die Leistung erbracht worden ist. Die zeitliche Begrenzung auf den Besteuerungsabschnitt, in dem die Leistung erbracht worden ist, stellt eine Parallelregelung zu § 48c Abs 1 S 2 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich

Rn. 6 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48d EStG betrifft die Konstellation, dass ein nicht im Inland ansässiger Leistender eine Bauleistung im Inland erbringt, die daraus resultierenden Einkünfte nach nationalem Recht der beschränkten StPfl unterliegen (§ 49 Abs 1 Nr 2 EStG) und das DBA die Einkünfte von der inländischen Besteuerung freistellt. § 48d EStG ist dagegen nicht einsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Rechtsfolgen des Steuerabzugs für den Leistungsempfänger (§ 48 Abs 4 EStG)

Rn. 201 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Aus der Vornahme des Steuerabzugs resultieren folgende Rechtsfolgen: beim Leistenden wird der Abzugsbetrag auf die von ihm zu entrichtenden Steuern angerechnet (§ 48c Abs 1 EStG). Hat der Leistende keine Steuern zu entrichten, kann er einen Antrag auf Erstattung des Abzugsbetrags stellen (§ 48c Abs 2 EStG), beim Leistungsempfänger gibt es Erl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Anrechnung auf die vom Leistenden geschuldete Bauabzugsteuer (§ 48c Abs 1 S 1 Nr 4 EStG)

Rn. 38 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48c Abs 1 S 1 Nr 4 EStG schreibt als letzte Anrechnungsposition eine Verrechnung des Restguthabens mit den vom Leistenden geschuldeten Steuerabzugsbeträgen gemäß §§ 48ff EStG vor. Der Grund für diese Anrechnungsanordnung besteht darin, dass Generalunternehmer, die sich ihrerseits Subunternehmer bedienen, zugleich Leistende und Leistungsemp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anrechnung auf die LSt (§ 48c Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 28 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Anrechnung erfolgt zunächst auf die LSt, die der Leistende als ArbG gemäß § 41a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG anzumelden hat. Die Anrechnung greift ein, wenn der Leistende die einbehaltene und angemeldete LSt nicht oder nicht vollständig abführt. Dabei enthält das Gesetz – anders als in den Fällen des § 48c Abs 1 S 2 EStG – keine zeitliche Eingren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Erbringung im Inland

Rn. 124 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Bauleistung muss im Inland erbracht werden, damit die Steuerabzugsverpflichtung entsteht. Es gilt der Inlandsbegriff des EStG (s § 1 Rn 51ff (Teller)). Entscheidend ist, ob sich das Bauwerk, an dem die Bauleistung ausgeführt wird, im Inland befindet. Es ist deshalb unerheblich, ob einzelne Vorarbeiten der Bauleistung, wie zB die Herstell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Leistungsempfänger

Rn. 66 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Leistungsempfänger ist derjenige, der nach dem zugrunde liegenden Vertrag Auftraggeber der ausgeführten Bauleistung ist und der dementsprechend verpflichtet ist, die Gegenleistung zu erbringen. Dies gilt auch dann, wenn ein Dritter (zB ein Versicherungsunternehmen) das Entgelt für den vertraglich Verpflichteten bezahlt (Tz 14 und 70 BMF BStB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Das Anrechnungsverfahren gemäß § 48c Abs 1 EStG

Rn. 15 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Sicherungsfunktion des Verfahrens gemäß §§ 48ff EStG zeigt sich daran, dass der Steuerabzugsbetrag nicht nur auf die von dem Leistenden geschuldete ESt oder KSt, sondern auch auf Steuern, die der Leistende als Entrichtungsschuldner zu leisten hat (LSt, Bauabzugsteuer) angerechnet wird (§ 48c Abs 1 S 1 EStG). Damit werden – mit Ausnahme d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anrechnung bei Organschaft

Rn. 52 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Hat die Organgesellschaft einer umsatzsteuerlichen Organschaft die Bauleistung erbracht, erfolgt die Anrechnung gemäß § 48c Abs 1 S 1 Nr 2 und Nr 3 EStG auf die KSt der Organgesellschaft (zweifelnd: Ebling, DStR 2003, 402). Diese Grundsätze gelten auch bei einer körperschaftsteuerlichen Organschaft. Dies hat zur Folge, dass die Anrechnung auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anrechnung bei PersGes

Rn. 47 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Wird die Bauleistung von einer PersGes erbracht, sind für das Anrechnungsverfahren gemäß § 48c Abs 1 EStG Besonderheiten zu beachten. Auf die von der PersGes zu entrichtende LSt (§ 48c Abs 1 S 1 Nr 1 EStG) und auf die Bauabzugsteuer (§ 48c Abs 1 S 1 Nr 4 EStG) ist die Anrechnung unproblematisch möglich. Die PersGes ist aber nicht Schuldnerin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 52 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Zeitgleich mit den §§ 48ff EStG wurde § 20a Abs 1 AO in das Gesetz eingefügt. Es handelt sich um eine spezielle Zuständigkeitsnorm für im Ausland ansässige Leistende, die Bauleistungen iSv § 48 Abs 1 S 3 EStG erbringen. Rn. 53 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48 EStG wirkt auf die Anwendbarkeit von § 160 Abs 1 S 1 AO ein. Ist der Steuerabzug gemä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Bauwerk

Rn. 97 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Da die Bauleistungen der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen müssen, ist für die Steuerabzugsverpflichtung von Bedeutung, was unter einem "Bauwerk" zu verstehen ist. Der Begriff des "Bauwerks" iSv § 48 Abs 1 S 3 EStG orientiert sich an dem Zweck, die Steuerabzugsverpflichtung für das ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 26 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Zur Vornahme des Steuerabzugs sind nur bestimmte Leistungsempfänger von Bauleistungen im Inland verpflichtet. Den Steuerabzug müssen vornehmen: Unternehmer iSd § 2 UStG und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Rn. 27 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Unerheblich ist, ob der Auftraggeber der Bauleistungen (also der Leistungsempfänger) estpfl o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 18 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Anmeldepflichtig ist der Leistungsempfänger der im Inland erbrachten Bauleistungen. Es muss sich um einen Unternehmer iSv § 2 UStG oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handeln (genauer s § 48 Rn 66ff (Wienbergen)). Rn. 19 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Anmeldung hat zu erfolgen, sobald eine Gegenleistung für die Bauleistung er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vermietung von nicht mehr als zwei Wohnungen

Rn. 159 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Begriff der Wohnung ist in § 181 Abs 9 BewG definiert. Es spricht nichts dagegen, diese Begriffsbestimmung auch iRd § 48 Abs 1 S 2 EStG zugrunde zu legen (ebenso: Apitz, StBp 2002, 322). Danach ist eine Wohnung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entsprechende Anwendung günstiger Rechtsfolgen (§ 48b Abs 5 EStG)

Rn. 95 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48b Abs 5 EStG gilt § 48 Abs 4 EStG entsprechend, wenn eine Freistellungsbescheinigung vorliegt. § 48 Abs 4 EStG sieht folgende günstigen Rechtsfolgen für den Leistungsempfänger vor: § 160 Abs 1 S 1 AO, der die negativen Folgen eines erfolglosen Benennungsverlangens des FA regelt, ist nicht anwendbar (§ 48 Abs 4 Nr 1 EStG), § 42d Abs 6 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Vorschriften über den Steuerabzug bei Bauleistungen in §§ 48–48d EStG richten sich gegen die illegale Betätigung im Baugewerbe. Der Gesetzgeber versteht unter der illegalen Betätigung im Baugewerbe den Einsatz von Werkvertragsunternehmen mit tatsächlichem oder vorgeblichem Auslandssitz, die unter Einschaltung von unseriös operierenden Sub...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Wird im Inland für einen Unternehmer iSd § 2 UStG oder für eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Leistungsempfänger) eine Bauleistung erbracht, ist der Leistungsempfänger grds verpflichtet, von der Gegenleistung einen Steuerabzug iHv 15 % für Rechnung des Leistenden vorzunehmen (§ 48 Abs 1 S 1 EStG). Von diesem Steuerabzug darf der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Bsp für andere Leistungen

Rn. 122 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die folgenden Leistungen stellen keine Bauleistungen iSd § 48 Abs 1 S 3 EStG dar: Aufstellen von Bauaufzügen (kein Substanzbezug), Aufstellen von Material- und Bürocontainern, sowie von mobilen Toilettenhäuschen (Tz 11 BMF BStBl I 2022, 1229), Aufstellen von Messeständen (Tz 11 BMF BStBl I 2022, 1229), Anlieferung von Beton- und Mörtelmischunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitlicher Geltungsbereich

Rn. 31 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48 EStG ist erstmals auf Gegenleistungen für Bauleistungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2001 erbracht wurden (§ 52 Abs 56 EStG idF des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe v 30.08.2001). Auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Ausführung der Bauleistung kommt es nicht an (Tz 104 BMF BStBl I 2002, 1399; Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Voraussetzungen für eine Erstattung

Rn. 60 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Das Erstattungsverfahren erfolgt gemäß § 48c Abs 2 S 1 EStG nur auf Antrag. Der Antrag kann auch durch eine vertretungsberechtigte Person gestellt werden (Ebling, DStR 2001, Beihefter zu Heft 51/52). Rn. 61 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Antrag ist an das nach § 20a Abs 1 AO zuständige FA zu richten. Zur Bestimmung des zuständigen FA s § 48a ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inanspruchnahme des Leistungsempfängers

Rn. 63 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Gemäß § 48a Abs 3 S 1 EStG haftet der Leistungsempfänger für einen nicht oder zu niedrig abgeführten Abzugsbetrag (kritisch: Diebold, DStR 2002, 1336). Zum Begriff des Leistungsempfängers s § 48 Rn 66ff (Wienbergen). Der Abzugsbetrag ist "nicht" oder "zu niedrig" abgeführt, wenn er nicht dem gesetzlich angeordneten Einbehalt gemäß § 48 Abs 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Steuerabzug trotz Steuerfreistellung nach DBA (§ 48d Abs 1 S 1, 5 EStG)

Rn. 17 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48d Abs 1 S 1 EStG sind die Vorschriften über die Einbehaltung, Anmeldung und Abführung der Bauabzugsteuer auch dann anzuwenden, wenn die Einkünfte aus der Bauleistung nach den Regeln des DBA im Inland nicht zu besteuern sind. Das Gleiche gilt, wenn die Einkünfte nach dem DBA vom Steuerabzug freigestellt sind oder der Steuerabzug nach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Überblick über die Vorschrift

Rn. 16 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48 Abs 1 EStG ist eine unorganisch wirkende Vorschrift, die neben dem Tatbestand für die Steuerabzugsverpflichtung eine Ausnahme von der Steuerabzugspflicht sowie zwei Definitionen für Begriffe im Abzugstatbestand beinhaltet. Die zentrale Regelung befindet sich in § 48 Abs 1 S 1 EStG . Danach sind bestimmte Leistungsempfänger (Unternehmer iS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine Haftung bei ArbN-Überlassung/kein Anordnungseinbehalt (§ 48 Abs 4 Nr 2 EStG)

Rn. 216 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Ist der Steuerabzugsbetrag angemeldet und abgeführt worden, sind § 42d Abs 6 und 8 EStG nicht anwendbar (§ 48 Abs 4 Nr 2 EStG). Nach § 42d Abs 6 EStG haftet der Entleiher von ArbN neben dem ArbG für die abzuführende LSt. Nach § 42d Abs 8 EStG kann das FA in Bezug auf die LSt des ArbN anordnen, dass der Entleiher einen bestimmten Teil des mit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Reihenfolge der Anrechnung

Rn. 25 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Anrechnung des Steuerabzugsbetrags auf die vom Leistenden zu entrichtenden Steuern ist zwingend in der von § 48c Abs 1 S 1 EStG vorgesehenen Reihenfolge vorzunehmen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Anmeldung und Abführung des Steuerabzugsbetrags (§ 48a Abs 1 EStG)

Rn. 16 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Es ist zwischen der Pflicht zum Einbehalt, der Pflicht zur Anmeldung und der Pflicht zur Abführung des Steuerabzugsbetrags zu unterscheiden. Die Pflicht zum Einbehalt des Steuerabzugsbetrags ist in § 48 Abs 1 S 1 EStG geregelt. Sie besagt, dass der Leistungsempfänger von der Gegenleistung für eine Bauleistung 15 % einzubehalten hat. Die Pfli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich

Rn. 6 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48c EStG regelt in sachlicher Hinsicht die Verwendung des auf Rechnung des Leistenden einbehaltenen Steuerabzugsbetrags. Es handelt sich um die Kehrseite des in §§ 48, 48a EStG geregelten Steuerabzugs. Die Vorschrift sieht zwei Verfahren vor: das Anrechnungsverfahren gemäß § 48c Abs 1 EStG und das Erstattungsverfahren gemäß § 48c Abs 2 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Der Tatbestand der Steuerabzugsverpflichtung (§ 48 Abs 1 S 1, 3 und Abs 3 EStG)

Rn. 65 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Tatbestand für den Steuerabzug ist in § 48 Abs 1 S 1 EStG formuliert. Danach ist in Fällen, in denen ein Leistender (s Rn 84ff) im Inland (s Rn 124) eine Bauleistung (s Rn 94ff) an einen Leistungsempfänger (s Rn 66ff) erbringt, der ein Unternehmer iSd § 2 UStG oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, dieser Leistungsempf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Freistellungsbescheinigung (§ 48 Abs 2 S 1 Hs 1 EStG)

Rn. 173 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Steuerabzug muss nicht vorgenommen werden, wenn der Leistende dem Leistungsempfänger eine im Zeitpunkt der Gegenleistung gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b Abs 1 S 1 EStG vorlegt (§ 48 Abs 2 S 1 Hs 1 EStG). Der Leistende hat die Wahl, ob er im Zusammenhang mit der Bauleistung eine Freistellungsbescheinigung vorlegt. Wird die F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Weitere Fallkonstellationen

Rn. 41 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Neben den Fallgruppen, die in § 48b Abs 1 S 2 EStG ausdrücklich aufgeführt worden sind, kann es weitere Fallkonstellationen geben, bei denen eine Gefährdung der zu sichernden Steueransprüche in Betracht kommt ("insbesondere"; vgl BFH I B 147/02, BStBl II 2003, 716; FG Bln v 21.12.2001, 8 B 8408/01, EFG 2002, 330; FG D'dorf v 04.03.2002, 10 V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Zweiwohnungsgrenze (§ 48 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 158 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48 Abs 1 S 2 EStG lässt die Steuerabzugsverpflichtung entfallen, wenn der Leistungsempfänger nicht mehr als zwei Wohnungen vermietet und die Bauleistungen auf diese Wohnungen entfallen. Dies gilt unabhängig davon, wie hoch die Gegenleistung für die Bauleistungen ist. Die Vorschrift ist nachträglich durch das StÄndG 2001 ins Gesetz gelangt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zum Gemeinschaftsrecht

Rn. 35 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Vereinbarkeit von §§ 48ff EStG mit dem Gemeinschaftsrecht ist in der Literatur umstritten (bejahend: Schwenke, BB 2001, 1553; Bruschke, StB 2002, 130; Apitz in H/H/R, § 48 EStG Rz 6 und Rz 8 (November 2018); Ebling in Brandis/Heuermann, § 48 EStG Rz 33 (Mai 2021); zweifelnd: Fuhrmann, KÖSDI 2001, 13 093; Gosch in Kirchhof/Seer, § 48 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rn. 41 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Vorschrift verstößt nicht gegen den Bestimmtheitsgrundsatz. Insbesondere können die Voraussetzungen für die Steuerabzugsverpflichtung gemäß § 48 Abs 1 S 1 EStG dem Grunde und der Höhe nach hinreichend bestimmt aus dem Gesetz abgeleitet werden (aA Wübbelsmann, IStR 2003, 802). Rn. 42 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Im Bereich des Steuerabzugs f...mehr