Fachbeiträge & Kommentare zu Bauleistung

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 2.4 Folgen der Abnahme

Mit der Abnahme treten insbesondere folgende wesentlichen Rechtsfolgen ein: Der ursprüngliche Erfüllungsanspruch des Bestellers erlischt. Ihm steht nunmehr ein Anspruch auf Nacherfüllung gemäß §§ 634 Nr. 1, 635 BGB zu. Die Verjährungsfrist des § 634a BGB beginnt zu laufen. Der Anspruch des Unternehmers auf Vergütung wird fällig. Die Abnahme führt zu einer Umkehr der Beweislast. ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 4.3.2 Bauhandwerkersicherung

Der Unternehmer kann vom Besteller nach § 650f Abs. 1 Satz 1 BGB beim Bauvertrag die Leistung einer Sicherheit in Höhe von 10 % des zu sichernden Vergütungsanspruchs verlangen. Die Erfüllung des Anspruchs ist eine Hauptpflicht des Bestellers, die der Unternehmer notfalls klageweise durchsetzen kann. Ausschluss der Bauhandwerkersicherung Nach § 650f Abs. 6 BGB kommt eine Bauha...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 4.3.1 Sicherungshypothek

§ 650e BGB regelt die Sicherungshypothek. Hiernach kann der Unternehmer für seine Forderungen aus dem Vertrag die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers verlangen. Vertragspartnerin des Unternehmens ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, da ihr nach § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt. Allerdings ist sie ni...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 3.2 Haftungsausschluss

Grundsätzlich können die Parteien eines Werkvertrags die Haftung des Unternehmers beschränken oder ausschließen. Auf eine derartige Vereinbarung kann sich der Unternehmer nach § 639 BGB aber nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werks übernommen hat. Da es sich bei der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach h....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 3.9 Abnahme von Werkleistungen

Im Rahmen seiner Rechte und Pflichten nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter auch zur Abnahme von Erhaltungsmaßnahmen bzw. Bauleistungen für die Gemeinschaft berechtigt. Insoweit hat er bei mangelhafter Werkleistung Mängelrügen zu erheben. Ob er Mängelrechte ohne entsprechende Beschlussfassung geltend machen kann, wird im Einzelfall von der Größe und dem Wirtschaftsvol...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 4.1.1 Grundsätze

BGB versus VOB/B §§ 650a ff. BGB regeln den Bauvertrag. Bekanntermaßen existiert auch die VOB/B als Vertragsgrundlage im Baubereich. Da es sich aber nach h. M. bei der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer um eine Verbraucherin und bei der VOB/B um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, die teilweise zum Nachteil des Bestellers von den Regelungen des BGB abweichen, kann sie ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 4.5.3 Kündigung aus wichtigem Grund

§ 648a BGB verleiht beiden Vertragsparteien das Recht, den Werkvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Eine Beschränkung des Kündigungsrechts auf Werkverträge, die auf längere Zusammenarbeit angelegt sind, sieht das Gesetz nicht vor, womit jeder Werkvertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden kann. Nach § 648a Abs. 1 Satz 2 BGB liegt ein wichtiger Grund vor, wenn dem kündi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 1.2.6.3 Folgen unwirksamer Abnahmeklauseln

Wurde das Gemeinschaftseigentum aufgrund einer unwirksamen Klausel im Bauträgervertrag abgenommen, fehlt es an einer rechtswirksamen Abnahme. Auch wenn die Wohnungseigentümer bereits in die Wohnungen eingezogen sind bzw. Teileigentümer ihre Sondereigentumseinheiten nutzen, kann in diesen Fällen auch nicht von einer konkludenten Abnahme ausgegangen werden.[1] Denn auch eine k...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erkennen von Mängeln (ZertV... / 1 Definition von Mangel und Schaden

Die Verwaltung ist grundsätzlich dazu verpflichtet, Baumängel festzustellen. Werden solche erkannt, sind diese den Eigentümern mitzuteilen und es ist mittels Beschlusses eine Entscheidung der Eigentümerversammlung zum weiteren Vorgehen herbeizuführen (siehe Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters (ZertVerwV), Kap. 3.2). Insbesondere bei umfangreicheren Sanierungs- oder Moder...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erkennen von Mängeln (ZertV... / 2.2 Mängelerfassung im Rahmen einer Maßnahme

Mängelerfassung bei größerer Maßnahme Handelt es sich um eine größere Erhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahme, bei der mehrere Gewerke beauftragt sind, und hat die Gemeinschaft keinen Architekten bzw. Ingenieur mit der Planung und Bauaufsicht beauftragt, sollte spätestens zum Zeitpunkt der Abnahme der Einzelgewerke ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der vorhandene Mängel d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baustoffe und Baustofftechn... / 4 Baukosten

Für die Ausschreibung, Durchführung und Abrechnung von Bauleistungen unterscheidet die DIN 276[1] Kostengruppen und Gewerke. In der nachstehenden Tabelle findet sich zu den einzelnen Kostengruppen am Beispiel eines neu zu errichtenden Mehrfamilienhauses eine überschlägige Abschätzung der durchschnittlichen prozentualen Kostenanteile. Diese Anteile können je nach Gebäudeart, ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baustoffe und Baustofftechn... / 6 Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit von Baustoffen (Gütesiegel)

In Zeiten des vermeintlichen Überflusses an Energie und Rohstoffen wurden die Auswirkungen von Baustoffen und Bauleistungen auf Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit kaum beachtet. Sich verknappende Ressourcen im Energiesektor sowie bei Rohstoffen erfordern ein Umdenken. Bei öffentlich-rechtlichen Anforderungen an Wohngebäude und auch bei Förderprogrammen finden diese Asp...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Aufbau der Vorschrift

Rz. 30 Die Steuerbefreiung der Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr ist in § 4 Nr. 1a UStG geregelt. § 7 UStG enthält die Voraussetzungen einer steuerfreien Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr. Rz. 31 Nach Abs. 1 liegt eine Lohnveredelung i. S. v. § 4 Nr. 1 a UStG vor, wenn ein Gegenstand zum Zweck der Be- oder Verarbeitung in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2022... / III. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2022... / 7. Internationale Bezüge/Auslandsberührung

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Erlassverzeichnis

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Verzeichnis ausgewählter Erlasse in zeitlicher Reihenfolge*mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Baumängelbeseitigung / 5 Kein Erhalt von Bauleistungen aufgrund des Konkurses des Bauunternehmers

Kommt es aufgrund des Konkurses des Bauunternehmers dazu, dass bereits geleistete Vorschüsse aufgrund von Nichtleistung verloren gehen, können diese in dem Veranlagungszeitraum, in dem der Rückzahlungsanspruch als uneinbringlich gilt, als Betriebsausgaben gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abgezogen werden.[1] Sobald den Vorauszahlungen jedoch bereits erfolgte Herstellungsleistungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 4.3 Besonderheiten:

Miteigentümer Erwerben mehrere Personen (z. B. Eheleute) ein Grundstück zu gemeinschaftlichem Eigentum (= Miteigentum), so schuldet jeder Erwerber nur die auf seinen Anteil entfallende Steuer. Die Miteigentümer sind untereinander nicht Gesamtschuldner (BFH v. 12.10.1994, II R 63/93, BStBl II 1995, 174). Das gilt entsprechend für die auf der Veräußererseite beteiligten Miteige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 3.1 Regelmäßige Steuerschuldnerschaft der Vertragsbeteiligten (§ 13 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 6 § 13 Nr. 1 GrEStG spricht von der regelmäßigen Steuerschuldnerschaft der an einem Erwerbsvorgang als Vertragsteile beteiligten Personen. Die Vorschrift bezieht sich damit in erster Linie auf Kaufverträge i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, bei denen sich Veräußerer und Erwerber des Grundstücks gegenüberstehen. Aber auch "andere Rechtsgeschäfte", die den Anspruch auf Über...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Zypern / 11 Reverse-Charge-Verfahren

Ab 1.10.2020 gilt das Reverse-Charge-Verfahren für Bauleistungen. Auch wenn der leistende Unternehmer nicht auf Zypern für MwSt-Zwecke registriert ist, ist der Empfänger der Bauleistungen verpflichtet, die MwSt für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Bau, der Änderung, dem Abriss, der Reparatur oder der Instandhaltung einer Immobilie im Rahmen des Geschäftsbetriebs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Einzelfälle

Rz. 118 Unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG fallen auch [1]: die Bestellung eines Erbbaurechts an einem Erbbaugrundstück[2] sowie der Anspruch auf Abtretung eines Anspruchs auf Bestellung eines Erbbaurechts[3], die Übertragung von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück (bei der Übertragung von hälftigem Miteigentum ist der jeweilige Miteigentümer Leistungs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Nach dem GrEStG und UStG steuerbare Transaktionen – Spannungsverhältnis

Rz. 62 Die grunderwerbsteuerbaren Vorgänge sind in § 1 GrEStG erschöpfend aufgezählt. Diese Vorgänge sind – handelt es sich um umsatzsteuerbare Transaktionen – nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG von der USt befreit. Von daher sollte man davon ausgehen, dass GrESt und USt nicht ein und dieselbe Transaktion betreffen und doppelt besteuern können. Komplikationen kommen dennoch dadur...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 5 Mit § 4 Nr. 9 UStG soll eine Doppelbesteuerung mit USt und GrESt bzw. mit USt und Rennwett- und Lotteriesteuer verhindert werden. Andererseits kann aus der Vorschrift kein grundsätzliches Verbot der Doppelbesteuerung hergeleitet werden. Eine ggf. formal doppelte Belastung eines Erwerbsvorgangs mit USt und GrESt folgt aus dem Gesetz.[1] Sie ist nicht verfassungswidrig, ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Umsätze, die unter das GrEStG fallen

Rz. 15 § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG beruht auf Art. 12, Art. 131 i. V. m. Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und Buchst. k und Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 9 MwStSystRL. Nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten – obligatorisch – die Lieferung von anderen Gebäuden oder Gebäudeteilen und dem dazugehörigen Grund und Boden als den in Art. 12 Abs. 1 Buch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Unter das GrEStG fallende Vorgänge

Rz. 36 Wegen der gleitenden Verweisung in § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG ist das GrEStG in der jeweils geltenden Fassung maßgebend. Die Umsätze, die unter das GrEStG fallen, also nach diesem Gesetz steuerbar sind, sind in § 1 GrEStG aufgeführt. Dies sind die dort abschließend aufgezählten Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen. Rz. 37 Das GrEStG erfass...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerabzug bei Bauleistung... / 2.1 Bauleistungen

Begriffsdefinition Bauleistungen Bauleistungen Unter Bauleistungen sind alle Leistungen zu verstehen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen (§ 48 Abs. 1 Satz 3 EStG). Begriffsdefinition Bauwerk Bauwerk Der Begriff des Bauwerks ist weit auszulegen. Er umfasst nicht nur Gebäude, sondern darüber hinaus sämtliche irgendwie...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerabzug bei Bauleistung... / 1 Einleitung

Verpflichtung zum Steuerabzug für Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts nach dem Einkommensteuergesetz Unternehmer Unternehmer im Sinne von § 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) (auch Kleinunternehmer i. S. v. § 19 UStG und Vermieter von Grundstücken) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (j. P. d. ö. R.) werden durch die Bauabzugsteuer verpflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerabzug bei Bauleistung... / 2 Steuerabzugspflicht

Abzug von 15 % Der Empfänger einer Bauleistung ist, wenn er Unternehmer i. S. d. § 2 UStG oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, grundsätzlich verpflichtet, von dem für die Bauleistung in Rechnung gestellten Betrag einen Steuerabzug in Höhe von 15 % für Rechnung des Leistenden vorzunehmen (§ 48 Abs. 1 Satz 1 EStG), wenn die Bauleistung im Inland erbracht w...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerabzug bei Bauleistung... / 2.3 Leistender

Inländer und Ausländer sind betroffen In- und Ausländer Für den Steuerabzug spielt es keine Rolle, ob der leistende Bauunternehmer (Auftragnehmer) seinen Sitz im Inland oder Ausland hat. Es kommt auch nicht darauf an, ob es zum Unternehmenszweck des Leistenden gehört, Bauleistungen zu erbringen oder ob er mit seinem Unternehmen überwiegend Bauleistungen erbringt. Auch wenn jem...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerabzug bei Bauleistung... / 6 Steueranrechnung

Anrechnung beim Leistenden Reihenfolge der Anrechnung Das Finanzamt rechnet den Abzugsbetrag auf die vom Leistenden (Bauunternehmer) zu entrichtenden Steuern an, und zwar zwingend in folgender Reihenfolge: auf die beim Leistenden einbehaltene und angemeldete Lohnsteuer auf die Vorauszahlungen zu Einkommen- und Körperschaftsteuer auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Best...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerabzug bei Bauleistung... / 2.2 Abzugsverpflichteter: Unternehmer

Unternehmer Zum Steuerabzug verpflichtet ist der Leistungsempfänger, wenn er Unternehmer i. S. d. § 2 UStG ist. Umsatzsteuerlich ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig nachhaltig ausübt und seine Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, Einnahmen zu erzielen. Eine Absicht, Gewinne zu erzielen, ist keine Bedingung. Dabei umfasst das Unternehmen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerabzug bei Bauleistungen (Bauabzugsteuer)

Zusammenfassung Durch die Bauabzugsteuer werden unternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen verpflichtet, von dem an den Bauleistenden zu zahlenden (Brutto-)Rechnungsbetrag 15 % als Steuerabzug einzubehalten und an das für den Bauleistenden zuständige Finanzamt abzuführen, wenn nicht der Bauunternehmer eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt. Sinn und Zweck ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerabzug bei Bauleistung... / 3.2 Bagatellregelung

Keine Freistellungsbescheinigung notwendig bis 5.000 EUR Freigrenze 5.000 EUR Wird keine Freistellungsbescheinigung vorgelegt, kann vom Steuerabzug auch dann abgesehen werden, wenn die Gegenleistung im laufenden Kalenderjahr den Betrag von 5.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird.[1] 15.000 EUR Freigrenze, wenn der Empfänger der Bauleistung ausschließlich steuerfreie Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerabzug bei Bauleistung... / 5 Höhe des Steuerabzugs

Steuerabzug auch von der Umsatzsteuer Dem Steuerabzug unterliegt der volle Betrag der Gegenleistung. Zur Gegenleistung gehört das Entgelt für die Bauleistung zuzüglich Umsatzsteuer. 15 % der Gegenleistung Der Steuerabzug beträgt 15 % der Gegenleistung. Ein Solidaritätszuschlag wird auf den Abzugsbetrag nicht erhoben. Praxis-Beispiel Steuerabzug für erbrachte Bauleistungen bei fe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerabzug bei Bauleistung... / 7 Abschlussbemerkungen

Für Haus- und Grundbesitzer und Bauherren besteht aufgrund der Bauabzugsteuer kein Grund zur Panik, wenn die Grundregeln beachtet werden: Verlangen Sie vom Auftragnehmer eine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamts. Prüfen Sie eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung sorgfältig auf ihre Gültigkeit, z. B. durch eine Abfrage über das Internet unter https://eibe.bff-online...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerabzug bei Bauleistung... / Zusammenfassung

Durch die Bauabzugsteuer werden unternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen verpflichtet, von dem an den Bauleistenden zu zahlenden (Brutto-)Rechnungsbetrag 15 % als Steuerabzug einzubehalten und an das für den Bauleistenden zuständige Finanzamt abzuführen, wenn nicht der Bauunternehmer eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt. Sinn und Zweck dieses Verfahre...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerabzug bei Bauleistung... / 3.3 Zweiwohnungsregelung

Kein Steuerabzug auf Bauleistungen nach der Zweiwohnungsregelung Kein Steuerabzug Hat der Leistungsempfänger nicht mehr als 2 Wohnungen vermietet, muss er den Steuerabzug auf Bauleistungen für diese Wohnungen nicht vornehmen. Wohnungsbegriff des Steuerrechts Wohnungsbegriff Maßgebend ist der im Steuerrecht übliche Wohnungsbegriff. Danach ist eine Wohnung eine Zusammenfassung von...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerabzug bei Bauleistung... / 3.1 Freistellungsbescheinigung

Antrag des leistenden Unternehmers beim zuständigen Finanzamt Antrag Der leistende Unternehmer kann bei dem für ihn zuständigen Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung beantragen. Der Antrag ist an keine Form gebunden. Normalerweise senden die Finanzämter vor dem Erteilen der Bescheinigung dem Antragsteller einen Fragebogen zu. Darin sind neben den allgemeinen Angaben zum Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerabzug bei Bauleistung... / 3 Abstandnahme vom Steuerabzug

Der zum Steuerabzug verpflichtete Leistungsempfänger muss den Steuerabzug nicht vornehmen, wenn Freistellungsbescheinigung der Leistende (Auftragnehmer) dem Leistungsempfänger (Auftraggeber) eine im Zeitpunkt der Gegenleistung gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt oder Zweiwohnungsregelung der Leistungsempfänger nicht mehr als 2 Wohnungen vermietet oder Bagatellgrenze die Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerabzug bei Bauleistung... / 4 Verfahren

Anmeldung des Steuerabzugs und Abführung an das Finanzamt Zahlung bis zum 10. des Folgemonats Die Verpflichtung zum Steuerabzug entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Gegenleistung erbracht wird, d. h. beim Leistungsempfänger abfließt (§ 11 EStG). Dies gilt auch in Fällen, in denen die Gegenleistung in Teilbeträgen (Vorschüsse, Abschlagszahlungen, Zahlung gestundeter Beträge)...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.4 Bauleistung

Rz. 24 Vom Steuerabzug sind nur Bauleistungen betroffen. Dies sind alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen (§ 48 Abs. 1 S. 2 EStG). Der Gesetzgeber hat damit die Definition aus § 101 Abs. 2 SGB III übernommen, der durch §§ 1 und 2 Baubetriebe-Verordnung konkretisiert wurde.[1] Das bedeutet jedoch ni...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.2 Leistungsempfänger

Rz. 14 Betroffen sind alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts (einschränkend, soweit diese im Bereich ihrer Betriebe gewerblicher Art tätig werden) und alle Unternehmer i. S. d. § 2 UStG, für die jemand im Inland Bauleistungen erbringt. Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt (§ 2 Abs. 1 UStG). Die Tätigkeit muss auf di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.3 Leistender

Rz. 20 Besondere Anforderungen an den Erbringer der Bauleistung (Leistender) stellt das Gesetz nicht. Der Begriff ist offenbar bewusst sehr weit gefasst um Abgrenzungsprobleme zu vermeiden. Es wird einzig darauf abgestellt, dass jemand eine Bauleistung erbringt oder über eine solche abrechnet (fiktiver Leistender). Weder die Ansässigkeit, die Rechtsform, die umsatzsteuerlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2 Anrechnung des Steuerabzugsbetrags

Rz. 2 Soweit der Leistungsempfänger den Abzugsbetrag einbehalten und angemeldet hat, wird er von dem für den Leistenden zuständigen FA auf die von diesem zu entrichtenden Steuern angerechnet, und zwar zwingend nacheinander wie folgt (§ 48c Abs. 1 S. 1 EStG): auf die nach § 41a Abs. 1 EStG vom Leistenden einbehaltene und angemeldete LSt, auf die vom Leistenden zu entrichtenden ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.8 Gegenleistung

Rz. 40 Der Leistungsempfänger muss 15 % der Gegenleistung einzubehalten. Die definierte Gegenleistung ist das für die Bauleistung erbrachte Entgelt zzgl. USt (§ 48 Abs. 3 EStG). Die Einbeziehung der USt erscheint nicht sachgerecht. Der vom Gesetzgeber gefundene Prozentsatz ist Ausfluss der ertragsteuerlichen Belastung des Baugewerbes (Rz. 34). Durch Einbeziehung der USt wird...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.1 Allgemeines

Rz. 13 Mit der Vorschrift wird ab 1.1.2002 für das Baugewerbe ein besonderes Steuerabzugsverfahren eingeführt. Der Steuerabzug nach § 48 EStG ist somit erstmals auf Gegenleistungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2001 erbracht werden (§ 52 Abs. 56 EStG a. F.).[1] Die in §§ 48ff. EStG getroffenen Regelungen zur Bauabzugsteuer sind mit der gemeinschaftsrechtlichen Dienstleistun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das für den Leistenden zuständige FA kann auf Antrag eine Freistellungsbescheinigung ausstellen. Die Freistellungsbescheinigung berechtigt den Leistungsempfänger, von dem Steuerabzug Abstand nehmen zu dürfen. Der Leistungsempfänger kann nur dann vom Steuerabzug absehen, wenn der Bauleistende eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt, bevor die Gegenleistung für d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Steuerabzug ist vom Leistungsempfänger auch in den Fällen vorzunehmen, in denen ein DBA regelt, dass die Einkünfte aus der Bauleistung nur im Ansässigkeitsstaat des Leistenden besteuert werden können. Die Regelungen zum Steuerabzug bei Bauleistungen sind mit dem Europäischen Gemeinschaftrecht vereinbar.[1] Die Nacherhebung von Bauabzugsteuer setzt keine Steuerpflich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 3 Widerruf und Rücknahme der Freistellungsbescheinigung

Rz. 14 Eine rechtmäßig erteilte Freistellungsbescheinigung (sonstiger Verwaltungsakt) kann unter engen Voraussetzungen mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen (§ 130 AO) oder mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (§ 131 AO) werden. Der Leistende hat den Leistungsempfänger hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Wird eine zeitlich befristete, jedoch nicht auf e...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 1.2 Übersicht über die Regelungen

Rz. 8 § 48 EStG regelt den Steuerabzug. Bestimmte Leistungsempfänger von Bauleistungen müssen danach 15 % der Gegenleistung als Steuerabzug einzubehalten und an das für den Leistenden zuständige FA abzuführen.[1] Damit wird die Sicherung des Steueraufkommens durch den Steuerabzug an der Quelle ermöglicht. Dieser Sicherungsmechanismus bezieht sich auf ESt- bzw. KSt- sowie auf...mehr