Fachbeiträge & Kommentare zu Baden-Württemberg

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.5.2.2 Sicherung der Altersstruktur

Rz. 885 Im Rahmen der Berücksichtigung der Altersstruktur besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, die vergleichbaren Arbeitnehmer in verschiedene Altersgruppen einzusortieren, um so die Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebs i. S. v. § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG zu gewährleisten.[1] So wird vermieden, dass die Sozialauswahl zwischen sämtlichen in Betracht...mehr

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Einfühlungsverhältnis / 3 Unfallversicherung

Für die Stellenbewerber besteht ein Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung im Einfühlungsverhältnis grundsätzlich nur, wenn die betreffende Person Bezieher einer Leistung der Bundesagentur für Arbeit ist und dieses Einfühlungsverhältnis auf Veranlassung der Arbeitsverwaltung durchgeführt wird.[1] Der potentielle Arbeitgeber ist weder melde- noch beitragspfli...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.4.3.5 Verkürzung der Wartezeit

Rz. 264 Eine Verbesserung des allgemeinen Kündigungsschutzes ist stets zulässig, sodass die Wartezeit im Arbeits- oder Tarifvertrag verkürzt oder sogar ganz gestrichen werden kann.[1] Der Arbeitnehmer ist darlegungs- und beweispflichtig. Nur aus besonderen Umständen kann man auf den konkludenten Ausschluss der Wartezeit schließen. Beispiele Der Arbeitnehmer erklärt vor Abschl...mehr

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Einfühlungsverhältnis / 6 Fehlerfolgen

Bei Fehlern bei der Durchführung eines Einfühlungsverhältnisses (bspw. durch Weisungen oder Eingliederung in den Betrieb) kann es zur Annahme eines Arbeitsverhältnisses kommen. Dieses stellt dann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zwischen den Beteiligten nach § 16 Satz 1 TzBfG dar, soweit die Befristungsabrede nicht schriftlich festgehalten wurde. Die Entgeltvereinbarung i...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.2.4 Ordentlich unkündbare Arbeitnehmer

Rz. 808 Aus dem auswahlrelevanten Personenkreis scheiden – trotz im Übrigen bestehender Vergleichbarkeit – solche Arbeitnehmer aus, bei denen eine ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung aufgrund des Gesetzes ausgeschlossen ist. Gesetzliche Kündigungsverbote gehen dem allgemeinen Kündigungsschutz als spezialgesetzliche Regelungen vor.[1] Zu diesen Arbeitnehmern gehören unter...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.3.2 Zugang unter Abwesenden

Rz. 129 Die Kündigungserklärung ist dem Empfänger zugegangen, sobald sie so in seinen Machtbereich gelangt ist, dass er in verkehrsüblicher Weise die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Kündigungsschreiben erlangt und unter gewöhnlichen Umständen die Möglichkeit hat, vom Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen. Zum Bereich des Empfängers gehören von ihm vorgehaltene Empfa...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.4.5 Erreichen einer bestimmten Altersgrenze durch den Arbeitnehmer

Rz. 92 Erreicht der Arbeitnehmer eine bestimmte Altersgrenze, führt dies nicht automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann nicht allein auf das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze gestützt werden (vgl. § 41 Abs. 1 Satz 1 SGB VI). Ist eine betriebsbedingte Kündigung erforderlich, wird das Lebensalter im Rahmen der Sozialaus...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.16 Tendenzbetrieb

Rz. 643 Tendenzbetriebe stellen besondere Anforderungen an die Loyalität und die Lebensführung ihrer Arbeitnehmer. Tendenzbetriebe sind Betriebe von Trägern, die unmittelbar oder überwiegend politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäuße...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.14 Sicherheitsbedenken, Verfassungstreue

Rz. 639 Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht oder der Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen können grds. eine verhaltensbedingte Kündigung sozial rechtfertigen. Es können sich in dieser Hinsicht bereits dann Sicherheitsbedenken ergeben, wenn der Arbeitnehmer freundschaftliche oder verwandtschaftliche Beziehungen zu Konkurrenten oder Arbeitnehmern in Konkurren...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Rechtsprechungsbeispiele (Fallbeispiele A–Z)

Rz. 468 Abkehrwille, also das Treffen von Vorbereitungen, um ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen oder sich selbstständig zu machen, an sich rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung.[1] Ausnahmen gelten bei Tätigkeiten für Konkurrenzunternehmen (s. unter "Konkurrenztätigkeit"). Rz. 469 Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots durch den Arbeitgeber, bei einer Vermi...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.117 Wirtschaftsgut/Vermögensgegenstand/Schuld

Kopp, Der Wirtschaftsgutbegriff im Lichte digitaler Tendenzen, FR 1/2025, S. 1; Liedgens, Wirtschaftsgüter der Zentralfunktionen als "Spaltungshindernis"? – Zugleich Anmerku...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.53 Immaterielles Vermögen

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Grundsätzliches Verbot (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 7 Nach Satz 1 dürfen schwangere und stillende Beschäftige grds. nicht an Sonn- oder Feiertagen beschäftigt werden, dabei übernimmt § 6 Abs. 1 Satz 1 insoweit mit redaktionellen Anpassungen den Regelungsgehalt des früheren § 8 Abs. 1 MuSchG. Untersagt ist daher grds. die Beschäftigung von werdenden und stillenden Müttern an Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen in der...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Folgen und Sanktionen

Rz. 20 Das Beschäftigungsverbot des § 5 kann dazu führen, dass der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin dauerhaft oder zeitweise nicht mit Tätigkeiten auf einem Arbeitsplatz beschäftigen kann, zu deren Leistung sie nach ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet wäre. In diesem Fall steht der Arbeitnehmerin, die nicht auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz oder nicht während der vereinbarten Z...mehr

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Diskriminierungsfreie Unter... / 1.3 Maßregelungsverbot und der Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben

Aktuell wird in den, auch öffentlich, geführten Diskussionen häufig das Wort "Machtmissbrauch" in einem Atemzug mit dem Thema Diskriminierung im Arbeitsleben genannt. Machtmissbrauch ist kein juristischer Begriff. Die dahinter liegenden Sachverhalte beschreiben im hier relevanten Zusammenhang Situationen, in denen Unternehmen bzw. Führungskräfte rechtliche Möglichkeiten sach...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat mit dem Mutterschutzgesetz eine bundesweit einheitliche Regelung geschaffen, um ein (bundes-)einheitliches Schutzniveau für alle Frauen in Beschäftigung sicherzustellen.[1] Die zuständigen Aufsichtsbehörden werden in der föderalen Struktur jedoch durch Landesrecht bestimmt.[2] Den Aufsichtsbehörden kommt in der praktischen Umsetzung des Gesetzes und ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Antragstellung des Arbeitgebers

Rz. 5 Der Gesetzgeber erleichtert die Beschäftigung von Schwangeren oder Stillenden in der Zeit zwischen 20 Uhr und 22 Uhr. Beabsichtigt der Arbeitgeber einen Einsatz von schwangeren oder stillenden Frauen in diesem Zeitraum, so muss er einen Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde stellen. Dabei muss für jede betroffene Frau eine Genehm...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.7 Jahresbericht der obersten Landesbehörden (§ 29 Abs. 6)

Rz. 30 Die zuständigen obersten Landesbehörden haben über die Tätigkeit der ihnen unterstellten Behörden einen Jahresbericht zu veröffentlichen. Damit werden – dem föderalen System der Bundesrepublik Deutschland folgend – 16 verschiedene Jahresberichte vorliegen. In § 29 Abs. 6 Satz 2 ist geregelt, dass in den Jahresberichten auch Angaben zur Erfüllung der Unterrichtungspfli...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5 Beratungspflicht der Aufsichtsbehörde (§ 29 Abs. 4)

Rz. 28 § 29 Abs. 4 regelt erstmals ausdrücklich die Pflicht der Aufsichtsbehörde zur Beratung der Arbeitgeber bei der Ausübung ihrer Rechte und Pflichten nach dem Mutterschutzgesetz. Die Beratungspflicht umfasst auch die in einem Betrieb beschäftigten Personen. Dazu zählen auf der Seite des Arbeitgebers die betrieblichen Vorgesetzten, die Betriebsräte, aber auch die Schwange...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Zweimalige Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von sog. Signing und Closing

Leitsatz Es ist rechtlich zweifelhaft, ob bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH, bei dem das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) zeitlich auseinanderfallen, zweimal Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2b des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) und § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG festgesetzt werden kann, wenn dem Finanzamt im Zeitpunkt der Festsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG bekannt ist, dass die Übertragung der GmbH-Anteil...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Typisierter Zinssatz gem. § 4 Abs. 4a S. 3 EStG

Die typisierte Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen mit 6 % der Überentnahmen gem. § 4 Abs. 4a S. 3 EStG ist nach Auffassung des FG Baden-Württemberg für das Streitjahr 2013 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. FG BW v. 5.12.2023 – 6 K 1177/23, EFG 2025, 1149, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VIII R 1/25mehr

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Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2.2 Verwirkung

Auch wenn die Erfüllung des Anspruchs auf Zeugniserteilung noch möglich ist, kann der Anspruch vor Verjährungseintritt bei Verwirkung rechtlich nicht mehr durchgesetzt werden. Zur Verwirkung des Zeugnisanspruchs müssen allerdings mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Der anspruchsberechtigte Arbeitnehmer muss seinen Zeugnisanspruch längere Zeit nicht ausgeübt und dadurch bei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.1 Rechtsfolgen des Beschäftigungsverbots

Rz. 22 Soweit die Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 gegeben sind, besteht ein tatsächliches Beschäftigungsverbot kraft Gesetz. Dabei ist die Wirkung eines Verbots umfassend: Sofern nicht durch das ärztliche Zeugnis selbst gewisse Einsatzmöglichkeiten beschrieben und zugelassen sind, umfasst das Verbot die gesamte arbeitsvertraglich geschuldete konkrete Tätigkeit. Ist die Arbeit...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.6 Einstweiliger Rechtschutz

Rz. 60 Sollte der Arbeitgeber bestreiten, dass eine unzulässige Gefährdung vorliegt oder anstatt eines Beschäftigungsverbots eine Umsetzung aussprechen, kann die Arbeitnehmerin gegen dieses Arbeitgeberverhalten auch im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes vorgehen. In Betracht kommen Anträge, mit denen die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes oder das Ergebnis der Gefähr...mehr

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Arbeitszeugnis: Inhaltliche... / 3.5.8 Verdacht einer strafbaren Handlung

Der Verdacht einer strafbaren Handlung darf im Zeugnis nicht aufgenommen werden, auch wenn er nach den Grundsätzen der Verdachtskündigung zur Entlassung geführt hat. Dies gilt auch für Fälle begründeten Verdachts.[1] Etwas anderes gilt bei erheblichem Verdacht einer Straftat vor allem im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, etwa bei einem Ermittlungsverfahren gegen eine Kr...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Ärztliches Zeugnis bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit nach Entbindung(§ 16 Abs. 2)

Rz. 24 Auch nach der Geburt kann ein individuelles und auch teilweises Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden, wenn die Mutter aus ihrer besonderen Situation heraus eine Verlängerung der Schutzwirkung benötigt. Durch § 16 Abs. 2 wird der Frau eine gewisse, in der individuellen Leistungsfähigkeit begründete weitere Schonzeit eingeräumt. Entscheidend ist, dass auf die indivi...mehr

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Arbeitszeugnis: Inhaltliche... / 2 Inhalt des einfachen Zeugnisses

Das einfache Zeugnis erstreckt sich auf Nachnamen, Vornamen, Titel und Beruf des Beschäftigten, Art und Dauer des Dienstverhältnisses, Kurzbeschreibung des Arbeitgebers, ggf. des Geschäftsbereichs, in dem der Arbeitnehmer tätig war, Tätigkeitsbeschreibung. Aufgenommen werden muss die Benennung der Person des Arbeitnehmers mit Namen und Vornamen. Anschrift und Geburtsdatum sind nu...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Schritt 1: Pflicht zur Umgestaltung der Arbeitsbedingungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 11 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 sind bei Feststellung einer unverantwortbaren Gefährdung die Arbeitsbedingungen durch geeignete und verhältnismäßige Schutzmaßnahmen nach Maßgabe des § 9 Abs. 2 MuSchG umzugestalten. Die Umgestaltung ist damit in der Reihenfolge der gesetzlichen Eingriffe das erste und mildeste Mittel, um eine gesetzeskonforme Gefährdungslage herzustellen. Im Erg...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5 Beteiligung des Betriebsrates

Rz. 49 § 13 begründet keine eigene Mitbestimmung des Betriebs- oder Personalrats; insoweit besteht auch kein Raum für Konkretisierungen oder Ergänzungen durch Betriebsvereinbarungen. Das Mutterschutzgesetz enthält zwingende und abschließende Schutzvorschriften, weshalb weder eine Gestaltungsmöglichkeit noch Ermessensspielräume für eine Festlegung von Beschäftigungsverboten i...mehr

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Insolvenzgeld / 2 Arbeitnehmereigenschaft als Voraussetzung des Insolvenzgeldanspruchs

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld. Dabei ist vom allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff auszugehen. Anspruchsberechtigt ist gemäß § 7 SGB IV der nichtselbstständig Beschäftigte, insbesondere Beschäftigte in persönlicher Abhängigkeit in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine ...mehr

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Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 6.1 Bekanntwerden der Voraussetzungen für eine Fortschreibung (Abs. 4 S. 1)

Rz. 58 In § 222 Abs. 4 S. 1 BewG wird angeordnet, dass eine Fortschreibung vorzunehmen ist, wenn dem FA bekannt wird, dass die Voraussetzungen für eine Wert-, Art- oder Zurechnungsfortschreibung i. S. d. § 222 Abs. 1 oder 2 BewG oder eine fehlerbeseitigende Fortschreibung i. S. d. § 222 Abs. 3 BewG vorliegen. Wenn dem FA bekannt wird, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für...mehr

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Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 6.2 Selbständigkeit der Fortschreibungsarten

Rz. 63 Die drei Arten der Fortschreibung (Wert-, Art- und Zurechnungsfortschreibung) stehen selbstständig nebeneinander.[1] Die einzelnen Feststellungen zum Wert sowie zur Art und Zurechnung sind jeweils selbstständige Feststellungen, die eigenständig anfechtbar und unabhängig voneinander bestandskräftig werden können (Rz. 1). Auf denselben Fortschreibungszeitpunkt sind somit...mehr

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Insolvenzgeld / 3 Der Insolvenzgeldzeitraum von 3 Monaten

Der Anspruchszeitraum bezieht sich auf die der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorausgehenden 3 Monate des Arbeitsverhältnisses.[1] Der Beginn des Insolvenzgeldzeitraums errechnet sich gemäß § 26 Abs. 1 SGB X nach den §§ 187, 188 BGB, d. h. der Tag des Eröffnungs- oder Abweisungsbeschlusses bzw. der Betriebseinstellung zählt nicht mit.[2] Endete das Arbeitsverhältnis vor de...mehr

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Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 6.4.2 Fehlerbeseitigende Fortschreibung (Abs. 4 S. 3 Nr. 2)

Rz. 72 Für die Fortschreibungszeitpunkte von fehlerbeseitigenden Fortschreibungen gem. § 222 Abs. 3 BewG schreibt § 222 Abs. 4 Nr. 2 BewG zwei Alternativen bzw. zwei Fallgruppen vor, die sich in einem Regel-Ausnahme-Verhältnis gegenüberstehen. Dabei lautet die Regel, dass Fortschreibungszeitpunkt bei einer fehlerbeseitigenden Art- oder Zurechnungsfortschreibung oder einer fe...mehr

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Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 § 222 BewG wurde mit dem Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019[1] in das Bewertungsgesetz eingefügt und seither nicht geändert. Die Regelung ist an den bisherigen § 22 a. F. BewG zu den Fortschreibungen im Rahmen der vormaligen Einheitsbewertung angelehnt. Abweichend zu den bisherigen Regelungen zur Einheitsbewertung wurde insbesondere im Interesse der Verwaltungsverei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen

Rz. 7 § 12 ist ähnlich aufgebaut wie § 11 MuSchG. § 12 bestimmt spezialgesetzlich unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen im Hinblick auf allgemeine Gefahrstoffe (Abs. 1), Biostoffe (Abs. 2), physikalische Einwirkungen (Abs. 3) oder eine belastende Arbeitsumgebung (Abs. 4) sowie Akkord- und Fließarbeit (Abs. 5). Die Abs. 4 und 5 enthalten Kataloge...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.1 Begriff der "unverantwortbaren Gefährdung" (§ 12 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 25 Die Ausübung einer in § 12 beschriebenen unzulässigen Tätigkeit vermutet das Vorliegen einer unverantwortbaren Gefährdung. Die Beschäftigung bezieht sich dabei auf den konkreten Umgang mit den in § 12 genannten Stoffen. Der Begriff des "Umgangs" ist dabei weit gefasst: Damit sind Zubereitungen (Vermischen, Vermengen, Verändern der Zusammensetzung), aber auch Zustände ...mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / B. Besonderer Teil

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / A. Allgemeiner Teil

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§ 26 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 1 Rechtsprechungsübersicht Stand: September 2025. Anmerkung: Im Folgenden werden einige wichtige Entscheidungen in stark abgekürzter Form wiedergegeben. Aufgrund der Vielzahl differierender Rechtsprechungen ist es nicht möglich, eine abschließende Übersicht zu erstellen. Die Rechtsprechungsübersicht gliedert sich nach den folgenden Stichpunkten.mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / II. Keine Erstattung der Geschäftsgebühr für das Verwaltungsverfahren

Rz. 34 Verwaltungsverfahren – Erstattung Die für das Antragsverfahren vor der Verwaltungsbehörde fällige Gebühr nach Nr. 2302 VV RVG trägt der Kläger grundsätzlich selbst. Diese Kosten sind nicht nach § 63 SGB X erstattungsfähig. Die Solidargemeinschaft soll nicht mit den Kosten des reinen Antragsverfahrens belastet werden. Daher scheidet eine Erstattungsfähigkeit der Verwalt...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / III. Formell rechtswidriger Verwaltungsakt – Heilung

Rz. 47 Heilung Eine Kostenerstattungspflicht besteht auch für alle Fälle des § 41 SGB X, wenn der Widerspruch im Ergebnis nur deshalb erfolglos geblieben ist, weil eine Heilung eingetreten ist. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die den Verwaltungsakt nach § 40 SGB X nicht nichtig macht, ist nach § 41 Abs. 1 SGB X unbeachtlich, wennmehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.7 Eintragung der Großbuchstaben FR

Seit 2017 besteht die Bescheinigung der Großbuchstaben FR für französische Grenzgänger, für die dem Arbeitgeber vom Betriebsstättenfinanzamt eine Freistellung für den Lohnsteuerabzug vorliegt.[1] In Zeile 2 der Lohnsteuerbescheinigung sind die Großbuchstaben FR einzutragen, die um die Ziffern 1, 2 oder 3 zu ergänzen sind, je nachdem, ob das Grenzgängerarbeitsverhältnis zulet...mehr

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§ 1 Einführung / B. Sozialgerichtsbarkeit in Zahlen

Rz. 12 Die nachfolgend angeführten Angaben für die Sozialgerichtsbarkeit wurden vom Statistischen Bundesamt[2] ermittelt und beziehen sich auf das ganze Bundesgebiet. Rz. 13 Verfahrensdauer Sozialgerichte – Statistik Durchschnittliche Verfahrensdauer für Klage- und einstweilige Rechtsschutzverfahren vor den Sozialgerichten:mehr

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§ 9 Terminsgebühr / I. Allgemeines

Rz. 1 Terminsgebühr erste Instanz – Höhe Der Anwalt verdient im ersten Rechtszug eine Terminsgebühr Nr. 3106 VV RVG mit einem Gebührenrahmen von 65,00 bis 665,00 EUR, die Mittelgebühr beträgt 365,00 EUR. Rz. 2 Gebührenentstehung Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Entstehungsvoraussetzungen der Terminsgebühr, die sich aus der Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG für das zivilrechtlich...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / I. Allgemeines

Rz. 1 Vorverfahren Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem dem Klageverfahren vorgeschalteten Verfahren nachzuprüfen. In sozialrechtlichen Verfahren geschieht dies regelmäßig im Vorverfahren (Widerspruchsverfahren, Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren oder Abhilfeverfahren). Ohne die Durchführung des Vorverfahr...mehr

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§ 20 Prozesskostenhilfe / V. Keine Mutwilligkeit

Rz. 39 Mutwilligkeit Der Begriff der Mutwilligkeit ist in § 114 Abs. 2 ZPO durch den Gesetzgeber konkretisiert worden. Mutwilligkeit liegt demnach vor, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht und ihre eigenen Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst tragen müsste, bei verständlicher Würdigung aller Umstände von einer Rechtsverfolgung oder R...mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / III. Einigung über Kosten

Rz. 57 Bei einer ausschließlichen Einigung der Beteiligten hinsichtlich der Regelung der Kosten des Verfahrens (z.B. Übernahme der Kosten des Widerspruchsverfahrens oder Verzicht der Kläger auf Stellung eines Antrags auf gerichtliche Kostenentscheidung nach § 193 Abs. 1 S. 3 SGG) liegt keine Einigung vor, welche die Einigungsgebühr entstehen ließe.[44] Insofern sei dem LSG NR...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / VIII. Nachträgliche Korrektur der Kostenfestsetzung

Rz. 84 Nachträgliche Korrektur zulässig Auch wenn die Kosten im bestandskräftigen Bescheid nach § 63 SGB X festgesetzt worden sind, ist die nachträgliche Korrektur nicht ausgeschlossen. Im zugrundeliegenden Fall hat der Rechtsanwalt das Entstehen einer Erledigungsgebühr erst nachträglich festgestellt. Ein versehentlich nicht geltend gemachter Posten ist auch im Verfahren nach ...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 2. Kosten des Verwaltungsverfahrens

Rz. 30 Die Kosten des Verwaltungsverfahrens sind nicht nach § 193 SGG erstattungsfähig, da diese nicht auf den Rechtsstreit bezogen sind. Insoweit sind die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensrechts maßgebend. Nach den Regelungen des § 63 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 SGB X sind durch den Beklagten lediglich die Kosten des Vorverfahrens zu erstatten. Entstehen dem Betroffenen scho...mehr