Fachbeiträge & Kommentare zu Baden-Württemberg

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 5.1 Allgemeines

Dient ein Gebäude nicht nur dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern auch der (nicht steuerbaren) Selbstnutzung und werden die Darlehensmittel lediglich teilweise zur Einkünfteerzielung verwandt, sind die für den Kredit entrichteten Zinsen nur anteilig als Werbungskosten abziehbar.[1] In vollem Umfang sind sie nur dann zu berücksichtigen, wenn der S...mehr

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Ausbau, Umbau und Erweiterung / 1.1 Ausbau

Der Begriff der Ausbauten wird in § 17 WoBauG umschrieben, und zwar auch mit Wirkung für das Steuerrecht.[1] Ausbau eines bestehenden Gebäudes ist das Schaffen von Wohnraum durch Ausbau des Dachgeschosses oder durch eine unter wesentlichem Bauaufwand durchgeführte Umwandlung von Räumen, die nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung bisher anderen als Wohnzwecken dienten (z...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 2.2.2 Herstellungskosten eines Gebäudes: ABC

Zu den Herstellungskosten gehören sowohl die Kosten, die unmittelbar der Herstellung dienen, als auch Aufwendungen, die zwangsläufig im Zusammenhang mit der Herstellung anfallen oder mit der Herstellung in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.[1] Die Herstellungskosten eines Gebäudes umfassen folgende 4 Bereiche:mehr

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Soziale Wohnraumförderung: Baden-Württemberg

Zusammenfassung Überblick Die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand kombiniert energetische Sanierungen und altersgerechten Umbau mit der Begründung von Miet- und Belegungsbindungen. Die Mietwohnungen sind für die Dauer von 10, 15, 25, 30 oder 40 Jahren zugunsten von Haushalten mit Wohnberechtigungsschein zu binden. Die Förderung erfolgt durch zinslose...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 1 Rechtliche Grundlagen

Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) vom 11.12.2007 (GBl S. 581) i. d. F. vom 7.5.2020 (GBl S. 253) Durchführungshinweise des Wirtschaftsministeriums zum LWoFG (DH-LWoFG) mit Stand vom 31.7.2010 Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zum Förderprogramm Wohnungsbau Baden-Württemberg 2022 (VwV-Wohnungsbau BW 2022) vom 1.6.2022 (GABl. S. 354); Mi...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3 Förderangebote

3.1 Förderung von Mietwohnraum Bezahlbarer Wohnraum Die Mietwohnraumfinanzierung in Baden-Württemberg ist eine zentrale Säule der sozialen Wohnraumförderung. Sie zielt darauf ab, bezahlbaren und qualitativ hochwertigen Wohnraum für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein zu schaffen. Das Programm kombiniert zinsgünstige oder zinslose Darlehen, teilweise Zuschüsse und klare Beleg...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 2 Weitere Informationen und Ansprechpartner

Adressen Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, Theodor-Heuss-Str. 4, 70174 Stuttgart, Tel.: 0711-123 0, Mail: poststelle@mlw.bwl.de, Web: www.mlw.baden-wuerttemberg.de L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg, Schlossplatz 12, 76113 Karlsruhe, Tel.: 0721-150 0, "Expertentelefon" Eigentumsförderung der L-Bank: 0800 150-3030, Mail: wohneigentum@l-bank.de und für den Miet...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1 Förderung von Mietwohnraum

Bezahlbarer Wohnraum Die Mietwohnraumfinanzierung in Baden-Württemberg ist eine zentrale Säule der sozialen Wohnraumförderung. Sie zielt darauf ab, bezahlbaren und qualitativ hochwertigen Wohnraum für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein zu schaffen. Das Programm kombiniert zinsgünstige oder zinslose Darlehen, teilweise Zuschüsse und klare Belegungsbindungen, um sicherzustel...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Antragsberechtigter Personenkreis

Antragsteller Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Privatpersonen, die im Land Baden-Württemberg Mietwohnungen errichten oder erwerben möchten. Leistungsfähigkeit Die Antragsteller müssen ihre fachliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Für Neubauten oder den Erwerb neuer Mi...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3 Was gefördert wird

Neubau und Erwerb Gefördert werden Neubauten von Mietwohnungen, Ersatzneubauten sowie der Erwerb neuer Mietwohnungen innerhalb von vier Jahren nach deren Bezugsfertigkeit. Auch bauliche Erweiterungen, wie Dachgeschossausbauten, Aufstockungen oder Umnutzungen von Bestandsimmobilien, können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Modernisierung Bei Modernisierungsmaßnah...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Diese Belegungsbedingungen werden gefordert

Dauerhafte soziale Bindung Die geförderten Mietwohnungen müssen dauerhaft sozial gebunden werden, das heißt, sie sind ausschließlich an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein zu vermieten. Die Bindungsdauer richtet sich nach dem gewählten Darlehensmodell und beträgt 10, 15, 25, 30 oder 40 Jahre. Innerhalb dieser Zeit dürfen die Wohnungen nicht zu marktüblichen Konditionen an Dr...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.6 Zusatzförderungen möglich

Energieeffiziente Bauweise Neben der regulären Förderung bestehen zusätzliche Fördermöglichkeiten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählen besonders energieeffiziente Bauweisen, altersgerechter Umbau, Barrierefreiheit oder die Integration innovativer Konzepte für nachhaltiges Wohnen. Auch Projekte, die der Quartiersentwicklung dienen, etwa die Schaffung von ...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / Zusammenfassung

Überblick Die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand kombiniert energetische Sanierungen und altersgerechten Umbau mit der Begründung von Miet- und Belegungsbindungen. Die Mietwohnungen sind für die Dauer von 10, 15, 25, 30 oder 40 Jahren zugunsten von Haushalten mit Wohnberechtigungsschein zu binden. Die Förderung erfolgt durch zinslose Darlehen von b...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Diese Förderkonditionen werden angeboten

Zinslose und zinsgünstige Darlehen Die Förderung erfolgt über zinsgünstige oder zinslose Darlehen, die bis zu 80 % der anerkennungsfähigen Gesamtkosten betragen können. Umwandlung in Zuschüsse Die Darlehen werden für die Dauer der Bindungsfrist gewährt, wobei die Zinsen für die gewählte Laufzeit festgeschrieben sind. Teile des Darlehens können optional in Zuschüsse umgewandelt ...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.7 So erfolgt die Antragstellung

Wohnraumförderungsstelle Die Antragstellung erfolgt in enger Abstimmung mit der zuständigen Wohnraumförderungsstelle des jeweiligen Landkreises oder der Stadt. Zunächst muss der Antrag vollständig ausgefüllt und mit allen erforderlichen Unterlagen, wie Bauplänen, Finanzierungsnachweisen und Nachweisen zur Energieeffizienz, eingereicht werden. Die Wohnraumförderungsstelle prüft...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.3 Direktionsrecht und Eingliederung

Rz. 58 Das Merkmal der Unselbständigkeit wird wesentlich bestimmt durch die persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber, dessen Direktionsrecht der Beschäftigte unterliegt, sei es infolge vertraglich vereinbarter Weisungsgebundenheit oder dadurch, dass der Arbeitende in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert ist (hierzu z. B. BSG, Urteil v. 5.11.2024, B 12 BA 3/23 R; Urteil...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.2 Persönliche Abhängigkeit

Rz. 41 § 7 Abs. 1 bestimmt, dass Beschäftigung eine nichtselbständige Arbeit ist. Beschäftigung ist damit das Gegenstück zur selbständigen Tätigkeit (hierzu die Grundsätzlichen Hinweise des GKV-Spitzenverbandes v. 20.3.2019 zum Begriff der hauptberuflich selbständigen Tätigkeit). Der durch Gesetz v. 20.12.1999 eingefügte Abs. 1 Satz 2 (dazu Rz. 3) regelt insoweit nichts Neue...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.1 Grundlagen

Rz. 19 In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird für die Begründung der Versicherungspflicht grundsätzlich verlangt, dass eine Beschäftigung vorliegt (hierzu z. B. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 20 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI, § 1 Nr. 1 SGB VI, § 17 SGB III) und diese gegen Entgelt ausgeübt wird. § 7 fixiert hierzu einen der zentralen Begriffe des Sozialversiche...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.1. Gesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 86 Gestaltungen der Gesellschaftsrechts- bzw. Gesellschaftsvertragsrechtslage geben die Abwägungsentscheidung zum sozialversicherungsrechtlichen Status nicht i. S.e. strikten Parallelwertung zwingend vor, sondern haben lediglich Indizfunktion (BSG, Urteil v. 11.11.2015, B 12 KR 13/14 R; hierzu auch LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.10.2019, L 7 BA 704/18; LSG Hessen, U...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.5 Mittelbare Beschäftigung

Rz. 75 Die Begrifflichkeit ist mehrdeutig und normativ nicht definiert. Ein mittelbares Beschäftigungsverhältnis liegt dem BSG zufolge vor, wenn ein Arbeitnehmer von einem Mittelsmann, der selbst Arbeitnehmer eines Dritten ist, beschäftigt wird, wobei die Arbeit mit Wissen des Dritten für diesen unmittelbar geleistet wird (BSG, Urteil v. 20.12.1962, 3 RK 31/58; hierzu auch L...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.3 Betriebliche Berufsausbildung als Beschäftigung (Abs. 2)

Rz. 170 § 7 Abs. 2 bestimmt, dass als Beschäftigung auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung gilt (hierzu BT-Drs. 7/4122 S. 31). Die in § 7 Abs. 2 gelisteten betrieblichen Bildungsmaßnahmen werden der Beschäftigung (§ 7 Abs. 1) im Wege einer unwiderleglichen Vermutung gleichgesetzt. Im Gegensatz zur Fiktion ("...mehr

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Erhöhte Absetzungen nach §§... / 2.4 Ensembleschutz

Bei einem im Inland gelegenen Gebäude oder Gebäudeteil, das für sich allein nicht die Voraussetzungen für ein Baudenkmal erfüllt, aber Teil einer Gebäudegruppe oder Gesamtanlage ist, die nach den landesrechtlichen Vorschriften als Einheit geschützt ist, können die erhöhten Absetzungen ebenfalls vorgenommen werden.[1] Zweck des Ensembleschutzes ist die Rettung von historische...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.4 Vorstandsmitglieder

Rz. 116 Vorstandsmitglieder werden regelhaft auf der Grundlage eines Dienstvertrags (§ 611 Abs. 1 BGB) tätig (hierzu z. B. BSG, Beschluss v. 11.12.2019, B 6 A 1/19 B). Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein (§ 611 Abs. 2 BGB). Bei der Statusbeurteilung ist regelmäßig vom Inhalt der zwischen den Beteiligten getroffenen Vereinbarungen auszugehen, den die V...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.4 Zuständiger Rehabilitationsträger (Abs. 2)

Rz. 27 Nach § 29 Abs. 2 sind für die Teilhabeleistungen die in den §§ 19 bis 24a, 27 und 28 genannten Leistungsträger und die Integrationsämter, die in einigen Bundesländern auch als Inklusionsämter bezeichnet werden, zuständig. Der Gesetzgeber wählt das Wort "Leistungsträger", welches sich an dem in § 12 genannten und definierten Begriff des Sozialleistungsträgers orientier...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Behandlung von GmbH-Anteilen des Mitunternehmers als Sonderbetriebs­vermögen II bei der Mitunternehmerschaft

Leitsatz 1. Eine Tochter-Kapitalgesellschaft erfüllt eine wesentliche wirtschaftliche Funktion ihrer Mutter-Personengesellschaft im Sinne der Rechtsprechung zur Qualifizierung von Kapitalbeteiligungen als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II nicht bereits dadurch, dass sie der Muttergesellschaft allein aufgrund deren finanzieller Beteiligung die Teilhabe an den von ihr erzielten Vermögensmehrungen ermöglicht (Bestätigung von Urteil des Bundesfinanzhofs –BFH– vom 07.03.1996 – IV R 12/95, BFH/NV 1996, 736mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.2 Mitarbeitender Gesellschafter

Rz. 109 Ist ein GmbH-Geschäftsführer zugleich als Gesellschafter am Kapital der Gesellschaft beteiligt, sind der Umfang der Kapitalbeteiligung und das Ausmaß des sich daraus für ihn ergebenden Einflusses auf die Gesellschaft das wesentliche Merkmal bei der Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit (vgl. zuletzt BSG, Urteil v. 20.2.2024, B 12 KR 1/22...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.9 Organwalter

Rz. 123 Organwalter (oder Organmitglieder) sind natürliche Personen, welche die von der Rechtsordnung vorgesehenen Aufgaben eines Organs von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen oder ausüben. Dabei sind zu unterscheiden: Organträger, Organ und Organwalter. Der Organträger ist eine juristische Person oder Personenvereinigung. Das Organ selbst kann insbe...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.1 Regelmäßige Steuerschuldnerschaft der Vertragsbeteiligten – § 13 Nr. 1 GrEStG

Rz. 6 § 13 Nr. 1 GrEStG spricht von der regelmäßigen Steuerschuldnerschaft der an einem Erwerbsvorgang als Vertragsteile beteiligten Personen. Die Vorschrift bezieht sich damit in erster Linie auf Kaufverträge i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, bei denen sich Veräußerer und Erwerber des Grundstücks gegenüberstehen. Aber auch "andere Rechtsgeschäfte", die den Anspruch auf Über...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 8.1 Zuständige Aufsichtsbehörde

Nach der Änderung des Finanzverfassungsgesetzes gibt es nur noch in wenigen Ländern Oberfinanzdirektionen. Stattdessen wurden deren Aufgaben auf die Finanzministerien oder eigene Landesbehörden übertragen. Aufsichtsbehörden für Lohnsteuerhilfevereine (Stand: Herbst 2025):mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.5 Steuerschuldner bei der Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer Gesellschaft – § 13 Nr. 5 GrEStG (bis 30.6.2021: 95 %)

Rz. 11 Aufgrund der Änderung, die § 1 Abs. 3 GrEStG durch Art. 15 Nr. 1 Buchst. b des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (BStBl I 1999, 304) mit Wirkung ab 1.1.2000 erfahren hatte, musste zeitgleich auch § 13 Nr. 5 GrEStG entsprechend angepasst werden. Die Vorschrift stellte nicht mehr auf die Vereinigung aller Anteile an einer Gesellschaft in einer Hand, sondern nur n...mehr

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Entgelt / 12.2.1.2 Voraussetzungen

Die Zahlung einer Fachkräftezulage und/oder die Stufenvorweggewährung setzt voraus, dass diese zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von Fachkräften erforderlich sein muss („soweit“). Der Begriff "zur Deckung des Personalbedarfs" beschreibt die Notwendigkeit, Personalengpässe zu beheben, die entweder quantitativ (keine genügende Bewerberanzahl) oder qualitativ (ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.4.2.7.1 Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung

Das BVerwG[1] hat die Zuordnung zu den Stufen in den Fällen des § 16 Abs. 2 Sätze 1 und 2 TVöD nach den Regelungen des Personalvertretungsrechts der Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg als mitbestimmungspflichtig angesehen. Die zwingenden Regelungen in § 16 (VKA) Abs. 2 Satz 2 bzw. (Bund) Abs. 2 Satz 2 TVöD, welche die Anrechnung einschlägiger Berufse...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 1.3 Kirchliche Zwecke

Kirchliche Zwecke sind solche, durch deren Erfüllung eine Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts ausschließlich und unmittelbar in selbstloser Weise gefördert wird. Beiträge der Mitglieder von Religionsgemeinschaften können als Kirchensteuer oder wie Kirchensteuer (wenn keine Kirchensteuer erhoben wird) nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgaben a...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3 Zuschlag für Fahrten zum Betrieb

Der prozentuale Ansatz der Privatnutzung, der auf das Jahr gesehen 12 % des Bruttolistenpreises beträgt, umfasst die eigentlichen Privatfahrten, z. B. Einkaufsfahrten oder Wochenend- und Urlaubsreisen sowie andere Freizeitfahrten oder Mittagsheimfahrten.[1] Steht dem Arbeitnehmer das Firmenfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung, ...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.3 Steuerschuldner beim Erwerb im Enteignungsverfahren – § 13 Nr. 3 GrEStG

Rz. 9 Beim Erwerb im Enteignungsverfahren ist nach § 13 Nr. 3 GrEStG ausschließlich der Erwerber Steuerschuldner.[1] Der Grundstückserwerb kraft Enteignung ist der Hauptanwendungsfall des Eigentumserwerbs durch Ausspruch einer Behörde. Er fällt unter § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG. Enteignungsverfahren sind nur zum Wohl der Allgemeinheit zulässig.[2] Sie werden z. B. angewandt zur ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 3.1.1 Formale Kriterien

Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten, wozu auch die eingangs erwähnten Fahrten zum Betrieb bzw. u. U. Familienheimfahrten zählen, sind anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Damit der dadurch ermittelte Umfang der Privatnutzung dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden kann, schreibt die Verwaltung genau vor, wie ein solches Fahrtenbuch zu führen ist. Für dien...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.2 Steuerschuldner beim Erwerb kraft Gesetzes – § 13 Nr. 2 GrEStG

Rz. 8 Beim Erwerb kraft Gesetzes i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG sind der bisherige Eigentümer und der Erwerber Steuerschuldner. Hierunter fällt der Eigentumsübergang an einem Grundstück, der ohne ein schuldrechtliches Geschäft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, bei dem eine Einigung über eine Eigentumsänderung[1] mit Auflassung[2] und Eintragung im Grundbuch[3] nicht erford...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 3.1 Grundsätzliches

Ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG kann sich insbesondere bei Grundstücken ergeben. Aber auch die Veräußerung von Kunstgegenständen, Schmuck, Edelmetallen, Briefmarken, Büchern, Fussballtickets[1] oder ausländischen Valuta[2] kann grundsätzlich zu einem steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäft führen.[3] , [4] Grundstücksgleiche Rechte[5] unterliegen im Ge...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2 Allgemeines

Rz. 2 § 43 AO enthält keine spezifischen Regelungen zur Steuerschuldnerschaft, sondern bildet nur einen entsprechenden allgemeingesetzlichen Rahmen und verweist auf die jeweiligen Einzelsteuergesetze. Die Vorschrift des § 13 GrEStG füllt diesen Rahmen für den Bereich der Grunderwerbsteuer aus und bestimmt, wer Schuldner der Grunderwerbsteuer ist. Generell ist dies auch bei d...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5 Gesamtschuldnerschaft

Rz. 16 Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden, sind Gesamtschuldner.[1] Jeder der Gesamtschuldner schuldet die gesamte Steuer.[2] Das steuerliche Gesamtschuldverhältnis unterscheidet sich hierin nicht vom Gesamtschuldverhältnis des bürgerlichen Rechts.[3] Das Finanzamt ist zur Heranziehung eines Steuerschuldners verpflichtet. Gru...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.3 Zurechnung der Einkünfte

Einkünfte sind laut BFH[1] demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht. Dies wird bei Kapitaleinkünften regelmäßig der Inhaber der Kapitalforderung sein. Im Ausnahmefall können Einkünfte auch dem wirtschaftlichen Eigentümer[2] zuzurechnen sein. Einkünfte aus § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG erzielt der Anteilseigner (ggf. als wirtschaftlicher E...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 2.2 Spendenweg

Jede der für den Empfang von Spenden berechtigten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ist befugt, selbst unmittelbar Zuwendungen entgegenzunehmen und hierüber Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) auszustellen. Außerdem dürfen alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften und öffentlichen Dienststellen im Inland als Durchlauf­stelle auftreten un...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.4 Steuerschuldner beim Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren – § 13 Nr. 4 GrEStG

Rz. 10 Beim Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG ist der Meistbietende alleiniger Steuerschuldner.[1] Das ist derjenige, in dessen Namen das Meistgebot abgegeben wurde. Auch wenn der Meistbietende im Auftrag oder für Rechnung des späteren Erstehers handelt oder sein Gebot nur deswegen in eigenem Namen abgibt, weil er lediglich über ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 2.1 Schreib-, Rechenfehler oder ähnliche Unrichtigkeiten

Es muss sich um Fehler handeln, die auf einem schlichten Versehen beruhen. Fehlerquelle ist also stets ein mechanisches oder technisches Versehen, das die Erklärung der Finanzbehörde im Verwaltungsakt durch unbeabsichtigte Flüchtigkeiten verfälscht. Daraus folgt, dass § 129 AO ausscheidet, wenn auch nur die konkrete (nicht nur theoretische) Möglichkeit eines Rechtsirrtums ode...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerordentliche Kündigung:... / 10 Falschaussage

Die Bereitschaft eines Arbeitnehmers, in einem Rechtsstreit gegen seinen Arbeitgeber vorsätzlich falsch auszusagen, ist an sich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen.[1]mehr

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Verspätungszuschlag: Voraus... / 3 "Muss"-Regelung (Abs. 2) und Ausnahmen davon (Abs. 3)

In Fällen, in denen Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr (also u. a. ESt-Erklärungen) oder einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen, nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungszeitraums oder bei Vorabanforderungen[1] nicht bis zu dem in der Anordnung bestimmten Zeitpunkt abgegeben wurden, ist nach § 152 Abs. 2 AO ein Verspätungszuschlag (ohne Ermes...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 7 Arbeitsbefreiung für gewerkschaftliche Zwecke (§ 29 Abs. 4 TVöD)

§ 29 Abs. 4 TVöD regelt abschließend die bezahlte Freistellung von der Arbeit für gewerkschaftliche Zwecke. Satz 1 regelt hierbei die Teilnahme an Tagungen. Dieser Tatbestand ist nur anwendbar auf gewählte Funktionsträger der Gewerkschaften und nicht auf einfache Mitglieder.[1] Unter "Tagungen" sind nur solche Zusammenkünfte zu verstehen, die der Erledigung satzungsgemäß vorg...mehr

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Stundung und Fälligkeit von... / 2.1 Zuständigkeit

Zuständig für die Stundung sind die für die Festsetzung der Steuer usw. zuständigen Behörden, also die Finanzämter. Dort ist der Antrag einzureichen. Die Finanzämter können ohne Zustimmung höherer Behörden bis zu 100.000 EUR zeitlich unbegrenzt und höhere Beträge bis zu 6 Monaten stunden. Werden diese Grenzen überschritten, bedarf es – je nach Höhe – der internen ­Zustimmung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verhaltensbedingte Kündigun... / 26 Vermögensdelikt zulasten des Arbeitgebers

Bei einem Vermögensdelikt des Arbeitnehmers zum Nachteil des Arbeitgebers, wie z. B. Betrug oder Unterschlagung, bedarf es grundsätzlich vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung keiner vergeblichen Abmahnung, weil – wie regelmäßig bei einer Störung im Vertrauensbereich – dem Arbeitgeber ein Wiederholungsfall nicht zuzumuten ist. Dabei kommt es nicht a...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 24 Vermögensdelikt zulasten des Arbeitgebers

Bei einem Vermögensdelikt des Arbeitnehmers zum Nachteil des Arbeitgebers, wie z. B. Betrug oder Unterschlagung, bedarf es grundsätzlich vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung keiner vergeblichen Abmahnung, weil – wie regelmäßig bei einer Störung im Vertrauensbereich – dem Arbeitgeber ein Wiederholungsfall nicht zuzumuten ist. Dabei kommt es nicht a...mehr