Fachbeiträge & Kommentare zu Baden-Württemberg

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
E-Mobilität: Ladeinfrastruk... / 2 Die Entwicklung der Ladeinfrastruktur

Derzeit sind Ladevorgänge im privaten Raum, also am Arbeitsplatz oder am Wohnort, mit rund 85 % die häufigsten. Das Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) enthält zum Stichtag 1.5.2025 insgesamt 128.198 Normalladepunkte und 38.669 Schnellladepunkte. Sie sind in 90.970 Ladeeinrichtungen (Vorjahr 77.924, + 17 %) zusammengefasst. Diese Angaben enthalten auch Meldunge...mehr

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E-Mobilität: Förderprogramm... / 5 Die Steuervorteile für E-Autos und E-Zweiräder

Im Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Kraftfahrzeugsteuer stärker an CO2-Emissionen auszurichten und die Steuerbefreiung für Elektro-Pkw zu verlängern. Entsprechend fließt für Pkw, die ab 2021 neu zugelassen werden, neben dem Hubraum künftig verstärkt eine Klimakomponente in die neu geregelte Kfz-Steuer ein. Sie orientiert sich am CO2-Ausstoß de...mehr

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E-Mobilität: Förderprogramm... / 6 Der Umweltbonus

Der Umweltbonus war ein staatliches Förderprogramm von Elektroautos und Plug-in-Hybriden in Deutschland, das eine finanzielle Prämie beim Kauf bot. Die Förderung konnte für Fahrzeuge beantragt werden, die zwischen dem 18.5.2016 und dem 17.12.2023 zugelassen wurden. Der Bonus subventionierte neben dem Kauf auch das Leasing von Elektroautos. Ein Teil der Förderung kam vom Hers...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.4 Nr. 12 – Beweislastregelungen

Rz. 12 § 309 Nr. 12 BGB untersagt jede Veränderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners des Verwenders.[1] Dazu zählen alle beweisrechtlichen Abreden, die den Arbeitnehmer hinsichtlich der Beweislast oder der Beweisführung schlechter stellen, als die gesetzlichen Regelungen oder die Regelungen der Rechtsprechung. Eine AGB-Klausel, mit der der Arbeitnehmer bestätig...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauch und Nutzung von So... / 2.4.3.1 Leinenzwang per Gesetz

Eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde im Bereich der Zuwege zu den Wohnanlagen, in ihren Treppenhäusern, Aufzügen, Fluren und gemeinschaftlich genutzten Räumen besteht in Berlin[1], Brandenburg[2], Hamburg[3] und Schleswig-Holstein.[4] Andere Länder schreiben eine Leinenpflicht nur für sog. "gefährliche" Hunde vor.[5]mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Stiftungs-GmbH

Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die sog. "Stiftungs-GmbH" dient in der Praxis als Alternative zur klassischen Stiftung; insbesondere für gemeinnützige Zwecke. Es handelt sich hierbei nicht um eine eigene Rechtsform. Bei der Stiftungs-GmbH handelt es sich um eine GmbH, welche mit stiftungsähnlichen Merkmalen gestaltet wird. Sie verfügt über einen eigenen Vermögensstamm, dess...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XI. Aussetzung

Rz. 37 Ist das Verfahren vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung ausgesetzt und erst danach wieder aufgenommen worden, bleibt es beim bisherigen Recht. Auf den Zeitpunkt der Wiederaufnahme kommt es nicht an, selbst wenn zwischenzeitlich zwei Kalenderjahre vergangen sind. Die Regelung des § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG ist auf diese Fallkonstellation nicht anwendbar.[13]mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Verzeichnis der Autorinnen und Autoren (Teilband 2)

Dr. Jakob Billau Rechtsanwalt und Steuerberater, Stuttgart und Reutlingen Laura-Isabell Dietz, LL.M. (Cape Town) Rechtsanwältin, Düsseldorf Dr. Ulf-Christian Dißars Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwalt, Hamburg René Feldgen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Nörvenich Marcus von Goldacker Steuerberater, München Prof. Dr. Dirk Hachmeister Universität Hohenheim, Stuttgart D...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Verzeichnis der Bearbeiterinnen und Bearbeiter (Teilband 2)

Band-Herausgeber Bearbeiterinnen und Bearbeitermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Übergangsrecht RVG / XXXVII. Unterbrechung

Rz. 69 Ist das Verfahren vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung unterbrochen worden (z.B. nach § 240 ZPO) und erst danach wieder fortgesetzt worden, bleibt es beim bisherigen Recht. Auf den Zeitpunkt der Fortsetzung kommt es nicht an, selbst wenn zwischenzeitlich zwei Kalenderjahre vergangen sind. Die Regelung des § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG ist auf diese Fallkonstellation nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 6. Analoge Anwendung der Nr. 1008 VV RVG

Rz. 62 Soweit der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen verschiedener Gegenstände vertritt, und die Addition der Werte wegen der Begrenzung auf die Wertstufe von über 80.000,00 EUR nicht mehr zum Tragen kommt, also wenn der Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 Satz 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 1 GKG, 33 Abs. 1 Satz 1 FamGKG) mehr als 95.000,00 EUR beträgt, ist nach der Rspr. insoweit Nr. 1008 VV R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsgrundlagen

Rn. 561 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Das AbgG v 18.02.1977 (BGBl I 1977, 297) idF v 21.02.1996 (BGBl I 1996, 326, zuletzt geändert durch Gesetz v 08.10.2021, BGBl I 2021, 4650) gilt ausschließlich für die derzeitigen oder ehemaligen Mitglieder des Deutschen Bundestags und deren Hinterbliebene. Rn. 562 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Das am 06.04.1979 in Kraft getretene EuAbgG (BGBl ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Belästigung und Mobbing im ... / 3 Darlegungs- und Beweislast

Nach den Grundregeln des Zivilprozesses, die auch für das Arbeitsgerichtsverfahren gelten, muss derjenige, der ein Recht oder einen Anspruch geltend macht, die Tatsachen darlegen und beweisen, die den Schluss auf die von ihm begehrte Rechtsfolge zulassen. Im Bereich der Belästigung wegen eines durch das AGG geschützten Merkmals enthält § 22 AGG eine Beweiserleichterung für d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 1.1.1 Überblick über das Beratungsfeld

Förderbanken & Förderinstitute Förderbanken bzw. Förderinstitute oder auch Projektträger sind Unternehmen zwischen Staat und Wirtschaft. Förderbanken sind Kreditinstitute und auch Vergabestelle (Förderorganisation) von beantragten Zuschüssen, somit Unternehmen, die nach kaufmännischen Grundsätzen geführt werden und nach bankaufsichtsrechtlichen Regeln arbeiten. Sie sind ein I...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Die Aktualität der Klimakrise / 2.10 Tropenkrankheiten erreichen Europa

In den Jahren 2008 bis 2013 hatte ich die Ehre und Freude, die LUBW (Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg) nach der europäischen Umweltmanagement Verordnung EMAS als Umweltgutachter auditieren zu dürfen. Hierbei führte ich auch regelmäßige Gespräche mit den Wissenschaftlern, die das Bio-Monitorring für das Land Baden-Württemberg verantworten. Bei einem dieser Aud...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Belästigung und Mobbing im ... / 2.6.1 Mobbing als Arbeitsunfall

Arbeitnehmer, deren Gesundheit durch einen Arbeitsunfall geschädigt worden ist, haben nach Maßgabe der §§ 26 ff. SGB VII einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Heilbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Verletztenrente). Ein Arbeitsunfall liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer bei der versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet.[1] Unfälle ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Belästigung und Mobbing im ... / 2.6.2 Mobbing als Berufskrankheit?

Gesundheitsstörungen auf psychiatrischem Fachgebiet, die der Versicherte auf Mobbing im Zusammenhang mit seiner versicherten beruflichen Tätigkeit zurückführt, stellen keine Berufskrankheit nach der Berufskrankheiten-Liste der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) dar, da Gesundheitsstörungen auf psychiatrischem Fachgebiet nicht ausdrücklich in der Berufskrankheite...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Belästigung und Mobbing im ... / 2.5.3 Schmerzensgeld

Mobbingbetroffene Arbeitnehmer sind nicht auf den Ersatz ihres materiellen Schadens beschränkt, sondern können von dem Mobber u. U. auch eine Geldentschädigung (Schmerzensgeld) als Ausgleich für die Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und ihres Persönlichkeitsrechts verlangen. Auch Vertragsverletzungen des Arbeitgebers, z. B. eine Verletzung seiner Fürsorgepflicht, können eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Unternehmen und ihre wesent... / 2 Gute Gründe, ein Unternehmen klimaneutral zu gestalten

Stellen Sie sich vor, sie könnten ihren Kunden oder ihren begehrten Bewerbern gegenüber nicht nur behaupten, sondern belegen, dass Ihr eigenes Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität ist oder deutlich klimafreundlicher agiert als Ihre Marktbegleiter. Wäre das nicht auch in ihrer Branche ein erheblicher Wettbewerbsvorteil? Unternehmen können sich für Kunden, die klimaneut...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 2.6 Bürgschaft

Besserer Zugang zu (Förder-) Krediten, Erhöhung der "Spielräume" im Bereich der Liquidität und bei Investitionen, bessere Entwicklungsmöglichkeiten für junge Unternehmen, Unternehmenskäufer, und bei geplanten Investitionen von Unternehmen, bessere Risikobewertung des Unternehmens, (noch) günstigere Zinsen und im Bankgespräch eine bessere Verhandlungsposition – das sind die V...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Belästigung und Mobbing im ... / 2.2 Arbeitsrechtliche Bewertung

Bei der arbeitsrechtlichen Bewertung von Mobbing ist danach zu unterscheiden, ob das Mobbing vom Arbeitgeber ausgeübt bzw. geduldet wird oder ausschließlich von Arbeitskollegen bzw. Vorgesetzten des Betroffenen ausgeht. Der Arbeitgeber hat aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses als arbeitsvertragliche Nebenpflicht die sog. Fürsorgepflicht, die ihn verpflichtet, auf das...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 3.3 Verfügungsmacht

Rz. 24 Eng mit der festen Einrichtung verwandt ist die Regel, dass die Geschäftseinrichtung oder Anlage nicht nur vorübergehend eine Verfügungsmacht hat. Die Verfügungsmacht ist nach deutschem Verständnis eine zwingende Voraussetzung für das Bestehen einer Betriebstätte. Daher kann, anders als in anderen Ländern, die bloße Dienstleistung keine Betriebstätte begründen. Ohne d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4.4 Kasuistik

Rz. 73 Anerkannt wurden nach Abs. 2: Bronchialkarzinom bei einem Straßenbauarbeiter (LSG Niedersachsen, Urteil v. 17.3.1994, L 3 U 131/92), chronisch-atrophische Rhinitis einer Versicherten, die im Leichenkeller der Anatomie einer Universitätsklinik in hohem Maße der Einwirkung von Formaldehyd ausgesetzt war (LSG für das Saarland, Urteil v. 18.2.2009, L 2 U 61/05), Hypothenar-H...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.16 Verjährung des Erstattungsanspruchs, Abs. 14

Rz. 196 Abs. 14 ist durch Gesetz v. 19.12.1985, BStBl I 1985, 735[1] eingefügt worden. Die Vorschrift gilt für alle Festsetzungsfristen, die bei Inkrafttreten des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 am 1.1.1987 noch nicht abgelaufen waren.[2] Nach Abs. 14 läuft die Festsetzungsfrist für eine Steuerfestsetzung nicht ab, soweit ein Erstattungsanspruch des Stpfl. aus derselben Steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3.3 Umfang der Ablaufhemmung

Rz. 34 Die Ablaufhemmung bezieht sich nur auf den jeweiligen Stpfl. und auf den Steuerfall, der durch den Antrag des Stpfl. in Streit gezogen wurde.[1] Keine Ablaufhemmung tritt ein hinsichtlich eines anderen Steueranspruchs (anderer Zeitraum, andere Steuerart, anderer Stpfl.), auch wenn es sich um ein gleichgelagertes "Parallelverfahren" gehandelt hat.[2] Rz. 35 Die Ablaufhe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.9 Beseitigung der Ungewissheit, Abs. 8

Rz. 157 Wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Steuer nach § 165 AO vorläufig festzusetzen, oder wird die Steuerfestsetzung nach dieser Vorschrift ausgesetzt, benötigt die Finanzbehörde nach Beseitigung der Ungewissheit eine ausreichende Frist, um die steuerlichen Konsequenzen zu ziehen. Die Festsetzungsfrist endet daher erst mit Ablauf eines Jahres, nachdem die Fina...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Wesen der Ablaufhemmung

Rz. 1 § 171 AO enthält in 17 Absätzen die Tatbestände der Ablaufhemmung. Eine Hemmung der Festsetzungsfrist tritt ein, wenn aus bestimmten Gründen eine endgültige Steuerfestsetzung während der Festsetzungsfrist nicht möglich ist, der Gesetzgeber aber die Möglichkeit einer endgültigen Steuerfestsetzung noch erhalten will. Die Ablaufhemmung tritt nur ein, wenn die reguläre Fes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.11 Bekanntgabe eines Grundlagenbescheids, Abs. 10

Rz. 174 Abs. 10 enthält eine Ablaufhemmung für den Folgebescheid bei Erlass eines Grundlagenbescheids und räumt ausreichend Zeit ein, um nach Bekanntgabe eines Grundlagenbescheids einen Folgebescheid zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Abs. 10 enthält eine Legaldefinition des Begriffs des Grundlagenbescheids. Ein Grundlagenbescheid ist danach ein Verwaltungsakt, der für ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.2.1 Regelung für vor dem 1.1.2025 entstandene Steuern und Steuervergütungen

Rz. 95 Durch Gesetz v. 20.12.2022[1] wurde eine Frist von 5 Jahren für die Ablaufhemmung eingeführt, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Prüfungsanordnung bekannt gegeben wurde. Nach Art. 97 § 37 Abs. 2 EGAO gilt die Neuregelung jedoch erst für Steuern und Steuervergütungen, die nach dem 31.12.2024 entstehen. Für Steuern und Steuervergütungen, die vor dem 1.1.2025 e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3.1 Tatbestand der Ablaufhemmung

Rz. 17 Die Vorschrift des Abs. 3 bildete ursprünglich mit Abs. 3a eine einzige Vorschrift. Sie wurde durch Gesetz v. 22.12.1999, BStBl I 2000, 13 in die Abs. 3 und 3a aufgespalten. Diese Regelung gilt für alle bei Inkrafttreten des Gesetzes am 30.12.1999 noch nicht abgelaufenen Festsetzungsfristen.[1] Nach der Neuregelung enthält Abs. 3 die Ablaufhemmung bei Antrag eines Stpf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Steuerrecht

Rn. 107 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 In steuerrechtlicher Hinsicht wird eine Buchführung verschuldensunabhängig ordnungswidrig, sofern Unterlagen verloren gehen (vgl. BFH, Urteil vom 25.03.1966, VI 313/65, BStBl. III 1966, S. 487f.; BFH, Urteil vom 14.08.1974, I R 189/72, BStBl. II 1974, S. 728f.). Werden aber die Unterlagen bis spätestens zum Abschluss des finanzgerichtlichen ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Beschaffung: Au... / 4 Geplante Änderungen der EU-Taxonomieverordnung

4.1 Zentrale Änderungen Mit dem Omnibus-Paket reagiert die Europäische Kommission auch auf Anwendungsprobleme im Rahmen der EU-Taxonomieverordnung. Ursprünglich als einheitliches Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten konzipiert, wurde die Taxonomie in der Praxis häufig als intransparent, sektorspezifisch schwer übertragbar und methodisch zu a...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Beschaffung: Au... / 8 Literaturhinweise

Depping/Walden, 2025, Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit. Die geplanten Änderungen, online verfügbar unter: https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/omnibus-paket-zur-nachhaltigkeit-die-geplanten-aenderungen_210_644788.html, abgerufen am 26.3.2025. Dhpg, 2025, Omnibus-Paket veröffentlicht. Vereinfachung der ESG-Berichtspflichten, online verfügbar unter:...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sonderbauten / 1 Definition von Sonderbauten im Landesrecht

Zunächst definieren die Bauordnungen der Länder Gebäude als selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen (z. B. Begriffsbestimmungen aus § 2 Abs. 2 Brandenburgische Landesbauordnung). Weiter werden Gebäude in unterschiedliche Gebäudeklassen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.6.3 Anlaufhemmung bei einer Schenkung, Abs. 5 Nr. 2

Rz. 70 Nach §170 Abs. 5 Nr. 2 AO beginnt die Festsetzungsfrist bei der SchenkungSt erst mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Schenker gestorben ist. Da die Finanzverwaltung von Schenkungen häufig erst anlässlich des Todes des Schenkers erfährt, ist sie i. d. R. nicht in der Lage, die Frage der SchenkungSt-Pflicht vorher zu prüfen.[1] Rz. 71 Entsprechend beginnt die Festse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4 Ende der Anlaufhemmung

Rz. 40 Die Anlaufhemmung endet und die Festsetzungsfrist beginnt mit Erfüllung der Verpflichtung zur Abgabe der Anzeige, Steueranmeldung oder Steuererklärung. Der maßgebende Zeitpunkt ist der des Eingangs der Steuererklärung, Steueranmeldung oder der Anzeige bei dem FA. Das setzt voraus, dass es sich um eine rechtlich wirksame Anzeige, Steueranmeldung oder Steuererklärung ha...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stiftungen: Besonderheiten ... / 2.3 Landesstiftungsgesetze

Rz. 7 In allen Bundesländern bestehen Landesstiftungsgesetze.[1] Sie sind eine der wichtigsten Rechtsquellen für Stiftungen, [2] auch wenn sich deren Bedeutung durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts insgesamt verringert hat. Die Landesstiftungsgesetze enthalten in allen 16 Bundesländern Vorschriften zur Rechnungslegung.[3] Rz. 8 Zwecke der Rechnungslegung e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 8): Krypt... / b) Aufgriffs- und Verfolgungspraxis der Finanzbehörden

Die Aufgriffspraxis war bislang davon geprägt, dass Steuerfahndungsstellen im Rahmen von Vorfeldermittlungen gem. § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO mit sog. Goldene-Brücke-Schreiben an die Steuerpflichtigen herangetreten sind. Ausgangspunkt war ein Sammelauskunftsersuchen gem. § 93 Abs. 1 AO der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung bei einer großen deutschen Kryptobörse. In den Schr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.1 Baden-Württemberg

11.1.1 Rechtsgrundlage Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) vom 17.3.2015 (GBl. 2015, S. 161), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg vom 4.2.2021 (GBl. S. 117). 11.1.2 Persönlicher Geltungsbereich Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen gleichgestellten...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.1.2 Persönlicher Geltungsbereich

Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen gleichgestellten Personen, Personen, die wegen ihrer Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind,[1] die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten, die Studierenden der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, soweit ihr Tätigkeitsschwerpunkt im Land Baden-Württ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.1.1 Rechtsgrundlage

Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) vom 17.3.2015 (GBl. 2015, S. 161), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg vom 4.2.2021 (GBl. S. 117).mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 3.2.3 Rechtsprechung der Instanzengerichte

Unter Zugrundelegung der Grundsätze des BAG sieht das Arbeitsgericht Karlsruhe[1] eine Förderung der beruflichen Weiterbildung durch einen Sprachkurs als gegeben an, wenn dieser einen beruflichen Bezug hat. Nicht ausreichend sei es, wenn der Fremdsprachenkurs nur der Allgemeinbildung dient und keine beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten oder Fähigkeiten vermittelt oder dem Ar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.1.4.1 Dauer

Der Anspruch auf Bildungszeit beträgt bis zu 5 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als 5 Tagen in der Woche gearbeitet, so verringert sich der Anspruch entsprechend. Für Auszubildende und Studierende an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch 5 Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- oder Studienzeit, beschränkt auf de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.1.5 Wartezeit

Der Anspruch auf Bildungszeit kann erstmals nach 12-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses geltend gemacht werden. Bei unmittelbarem Wechsel aus einem Beschäftigungsverhältnis, einem Ausbildungsverhältnis oder einem Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg bei demselben Arbeitgeber ist für das Entstehen des Anspruchs der Beginn des vorhergehenden Beschä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.1.4 Umfang des Anspruchs

11.1.4.1 Dauer Der Anspruch auf Bildungszeit beträgt bis zu 5 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als 5 Tagen in der Woche gearbeitet, so verringert sich der Anspruch entsprechend. Für Auszubildende und Studierende an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch 5 Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- oder Studienzeit, bes...mehr

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Bildungsurlaub / 11.1.6.3 Übertragbarkeit

Der Anspruch auf Bildungszeit ist auf das Folgejahr nicht übertragbar.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.1.6 Verfahren

11.1.6.1 Frist und Form Der Anspruch auf Bildungszeit muss spätestens 9 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme schriftlich oder elektronisch geltend gemacht werden. Der Arbeitgeber muss unverzüglich, spätestens 4 Wochen nach Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch über den Antrag auf Bildungszeit entscheiden. 11.1.6.2 Einschränkungen Der Arbeitgeber kann den Anspruch ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.1.4.2 Anrechnung

Freistellungen, die aufgrund anderer Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträge erfolgen, werden auf den Anspruch auf Bildungszeit angerechnet, wenn durch sie die Erreichung der Ziele des BzG BW ermöglicht wird und während der Freistellung ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts besteht.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 2.2 Landesrecht

Dadurch, dass der Bundesgesetzgeber das Recht der Arbeitnehmerweiterbildung bisher nicht abschließend geregelt hat, besitzen die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz, die Arbeitnehmerweiterbildung zu regeln (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 und Art. 74 Nr. 12 GG).[1] Von dieser Möglichkeit haben die Bundesländer – bis auf Bayern und Sachsen[2] – wie folgt Gebrauch gemacht: Baden-Wü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.1.6.1 Frist und Form

Der Anspruch auf Bildungszeit muss spätestens 9 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme schriftlich oder elektronisch geltend gemacht werden. Der Arbeitgeber muss unverzüglich, spätestens 4 Wochen nach Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch über den Antrag auf Bildungszeit entscheiden.mehr