Fachbeiträge & Kommentare zu Außergewöhnliche Belastung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schadensersatz / 2.2.2 Außergewöhnliche Belastung

Ein Abzug von Schadensersatz kann als außergewöhnliche Belastung in Betracht kommen, wenn er zwangsläufig erwächst und der Verpflichtete den Schaden weder vorsätzlich noch leichtfertig (grob fahrlässig) verursacht hat.[1] Wichtig Vorsätzliche Straftaten Bei Schadensersatz wegen vorsätzlicher Straftaten wie Untreue oder Unterschlagung fehlt es an der erforderlichen Zwangsläufig...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schadensersatz / Zusammenfassung

Begriff Unter Schadensersatz versteht man die Wiedergutmachung eines Schadens, den jemand gegen oder ohne seinen Willen durch eine andere Person oder eine Sache erlitten hat. Somit ist regelmäßig eine rechtswidrige Rechtsgutverletzung die Haftungsgrundlage. Außerdem ist es erforderlich, dass der Haftende schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig im Sinne des Zivilrechts g...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schadensersatz / 2.3 Prozesskosten

Müssen wegen des Schadensersatzes vom Leistenden oder vom Empfänger Prozesskosten einschließlich Anwaltsgebühren aufgewandt werden, sind sie nach ständiger Rechtsprechung einkommensteuerrechtlich ebenso zu behandeln wie die Schadensersatzleistung selbst.[1] Fallen allerdings gleichzeitig Strafverteidigungskosten an, entfällt der Abzug als Werbungskosten, wenn der Steuerpflich...mehr

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Schadensersatz / 2.1 Betriebliche Veranlassung

Schadensersatzleistungen sind Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG, wenn ihr Rechtsgrund in der beruflichen/betrieblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen liegt oder die Entstehung des Schadens selbst beruflich/betrieblich veranlasst ist, z. B. bei mangelhaften Warenlieferungen oder Werkleistungen, Fristversäumnis durch Steuerberater usw. Wichtig Schadensersatzleistungen sind...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Umzugskosten als außergewöhnliche Belastungen

Rz. 160 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Außergewöhnliche Belastungen sind Umzugskosten idR nicht, weil Umzüge normalerweise kein außergewöhnliches Ereignis iSv § 33 EStG sind und der Stpfl außerdem einen Gegenwert erhält (BFH vom 13.05.1964 – VI 122/63, HFR 1964, 385). Auf die Art der Wohnungskündigung durch Mieter oder Vermieter (zB Kündigung wegen Eigenbedarfs des Immobiliene...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Vorrang der Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen

Rz. 18 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit Aufwendungen als > Sonderausgaben – zB Erhaltungsmaßnahmen nach § 34f EStG – oder als > Außergewöhnliche Belastungen – zB Pflege- und Betreuungskosten (> Rz 23, 41/2) als > Krankheitskosten – berücksichtigt worden sind, erhält der Stpfl keine Steuerermäßigung (§ 35a Abs 5 Satz 1 EStG). Dies gilt für haushaltsnahe Beschäftigungsverhält...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Feuerversicherung

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Versicherung des Hausrats ist eine > Sachversicherung. Die Prämien sind keine > Sonderausgaben Rz 25. Ist die Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers mitversichert, sind die Prämien ggf anteilig > Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (> Arbeitszimmer Rz 54). Soweit Prämien für eine Feuerversicherung begriff...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fahrstuhl

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Aufzug.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Häftlingshilfe

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) und nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz sind steuerfrei gemäß § 3 Nr 23 EStG; Einzelheiten > Steuerbefreiungen Rz 180 ff. Steuerfrei ist auch die Eingliederungshilfe (§ 9a HHG); sie wird nicht für den Verlust von Hausrat oder Kleidung gewährt und mindert deshalb nicht die als > Außergewöhn...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Häftlinge

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Gefangenenbetreuung, > Gefangene, > Häftlingshilfe, > Justizvollzugsanstalt.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fitness

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Arbeitslohn Rz 64, > Betriebliche Gesundheitsförderung, > Betriebssport, > Physiotherapie Rz 2–5, > Polizei Rz 12, > Sozialräume. > Außergewöhnliche Belastungen stellt das Rückentraining im Fitness-Studio idR nicht dar (> Krankheitskosten Rz 10 Fitnessstudio). Ergänzend > Krankheitskosten Rz 10 Fitnessstracker.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Heilbehandlung

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zum Steuerabzug als > Außergewöhnliche Belastungen > Krankheitskosten, > Behinderten-Pauschbetrag Rz 50 ff und > Kurkosten.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Für ein hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis, das in einem inländischen Haushalt des Stpfl ausgeübt wird, kann eine Ermäßigung der ESt nach § 35a EStG beantragt werden. Die Steuerermäßigung kommt für Aufwendungen in Betracht, die keine > Betriebsausgaben oder > Werbungskosten sind und die nicht bereits als > Sonderausgaben oder > Außergewö...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 5.3 Ermittlung der abziehbaren Unterhaltsaufwendungen bei einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft

Rz. 24 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei einer bestehenden sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft mit der unterhaltenen Person ist die Opfergrenze nicht anzuwenden (BFH-Urteil vom 29. Mai 2008, BStBl 2009 II Seite 363). Für die Ermittlung der nach § 33a Absatz 1 EStG maximal abziehbaren Unterhaltsaufwendungen sind die verfügbaren Nettoeinkommen des Unterhaltsleistenden und der u...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 5.2 Anwendung der Opfergrenze auf das verfügbare Nettoeinkommen

Rz. 22 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Unter Berücksichtigung seiner Verhältnisse ist ein Steuerpflichtiger nur insoweit zu Unterhaltsleistungen verpflichtet, als diese in einem vernünftigen Verhältnis zu seinen Einkünften stehen und ihm nach Abzug der Unterhaltsaufwendungen genügend Mittel zur Bestreitung des Lebensbedarfs für sich und ggf. für seinen Ehegatten und seine Kinder ...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / Zusammenfassung

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Durch das Jahressteuergesetz 2024 vom 2. Dezember 2024 (BGBl. I, Nr. 387) wurde § 33a Absatz 1 EStG ab dem Veranlagun...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / Zusammenfassung

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Durch das Jahressteuergesetz 2024 vom 2. Dezember 2024 (BGBl. I, Nr. 387) wurde § 33a Absatz 1 EStG ab dem Veranlagungsz...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Mehrfache Inanspruchnahme

Rz. 54 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Stpfl kann die Steuerermäßigung nach § 35a EStG für die unterschiedlichen begünstigten Tätigkeiten grundsätzlich nebeneinander in Anspruch nehmen. Sind ihm im VZ für eine haushaltsnahe geringfügige Beschäftigung (§ 35a Abs 1 EStG; > Rz 26 ff), für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis, das keine geringfügige Tätigkeit ist, (§ 35a A...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Familienstand

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Höhe der ESt/LSt ist ua vom Familienstand abhängig. Das entspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Mit Familienstand ist hier gemeint, ob ein Stpfl verheiratet ist (ebenso für > Dauernd getrennt lebende Ehegatten) oder ob er nicht verheiratet ist (> Rz 4). Verheiratete werden idR nach der ESt-Splittingtabelle be...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Umgangskosten

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufwendungen eines barunterhaltspflichtigen Elternteils für Besuche bei seinem bei dem anderen Elternteil lebenden Kind sind durch das > Kindergeld und die > Kinderfreibeträge abgegolten (BFH/NV 2012, 1434). Sie sind, auch bei besonderen Sachverhalten, zB bei ins > Ausland entführten Kindern, keine AgB (BFH 219, 119 = BStBl 2008 II, 287; BFH 270, 32...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haushaltsführung

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die lebensnotwendigen Aufwendungen des Stpfl für den Haushalt werden steuerlich grundsätzlich mit dem > Grundfreibetrag Rz 1 abgegolten; darüber hinausgehende Aufwendungen sind grundsätzlich nicht abziehbar (vgl § 12 Nr 1 Satz 1 EStG; > Lebensführung Rz 1). Ausnahmen gelten, wenn aus beruflicher Veranlassung am Beschäftigungsort in einer Zweitwohnu...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hausratversicherung

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Beiträge für eine Hausratversicherung sind keine > Sonderausgaben Rz 25. Im Rahmen einer > Doppelte Haushaltsführung Rz 136/3 können sie jedoch > Werbungskosten sein. Zur Anrechnung von Ersatzleistungen der Hausratversicherung auf einen steuerlich zu berücksichtigenden Schaden > Außergewöhnliche Belastungen Rz 24 sowie EFG 2003, 160. Hat der Stpfl ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haushaltsgeräte

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufwendungen zur Anschaffung hauswirtschaftlicher Geräte (Kochherd, Wasch- und Spülmaschine, Trockner, Kühl- und Gefrierschrank sowie -truhe, Fernseher, Mikrowelle, Toaster, Föhn usw) sind idR nicht abziehbare Aufwendungen für die > Lebensführung, die mit dem > Grundfreibetrag Rz 1 abgegolten sind. Ist ein Gerät bei ausschließlich beruflicher Verwe...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Grabpflegekosten

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Bestattung. Für Grabpflegekosten gibt es keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen (EFG 2009, 761 = DStRE 2009, 1060; > Haushaltshilfe Rz 25/1). Aufwendungen für die Sanierung einer Grabstätte sind keine > Außergewöhnliche Belastungen (BFH/NV 2020, 190 = HFR 2020, 235). Ergänzend > Versorgungsrenten Rz 106.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Flüchtlinge und Vertriebene

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zur Steuerfreiheit für Leistungen nach dem Flüchtlingshilfegesetz vgl § 3 Nr 7 EStG (> Steuerbefreiungen Rz 230). Zur > Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung. Über Flüchtlingshilfe > Spenden. Wegen der Fluchtgelder > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Fluchthilfe. Zu Vermissten > Familienstand Rz 3/5. Rz. 2 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufw...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hebamme

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Anlässlich der Geburt eines Kindes aufgewendete Kosten für eine Hebamme (zur Berufsbezeichnung > Rz 3) sind als > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Entbindungskosten abziehbar, soweit sie nicht durch Leistungen Dritter (zB Krankenkasse, Beihilfe) ausgeglichen werden. Rz. 2 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufwendungen einer selbständig tätigen Heba...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fernsehgerät

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Werden Fernseh- bzw TV-Geräte unentgeltlich an > Arbeitnehmer überlassen, führt das zu einem geldwerten Vorteil (Sachbezug). Als Wert des Sachbezugs ist monatlich 1 % des auf volle 100 EUR abgerundeten Kaufpreises anzusetzen (FinMin SH vom 12.10.2001, > Anh 15 S 15). Wird Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren eingeräumt, ist die Gebühre...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fluthilfe

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Billigkeitsmaßnahmen anlässlich der Unwetterschäden regeln die obersten FinBeh von Bund und Ländern jeweils aus gegebenem Anlass – aus jüngerer Zeit zB BYLSt vom 24.06.2024 – 37-S-1915–17 zu Unwetterschäden im Mai/Juni 2024. Ergänzend > Spenden Rz 70 sowie allgemein > Naturkatastrophen . Mietzahlungen, die einen weiteren zusätzlichen Wohnbedarf abdec...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hausaufgabenhilfe

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Vergütungen für Personen, die Hausaufgabenhilfe leisten, unterliegen idR nicht dem LSt-Abzug. Es handelt sich nicht um > Arbeitslohn, sondern um > Einnahmen aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG; > Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit Rz 12), ggf um Einnahmen aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 26 EStG kann bei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haushaltsersparnis

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Entstehen dem > Arbeitnehmer aufgrund einer > Auswärtstätigkeit (> Reisekosten Rz 20 ff) oder durch > Doppelte Haushaltsführung Mehraufwendungen für Verpflegung, werden diese durch die in § 9 Abs 4a EStG aufgeführten Verpflegungspauschalen als > Werbungskosten berücksichtigt. Da die Pauschalen lediglich den erwerbsbedingten Mehraufwand abgelten sol...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Überblick über die steuerliche Begünstigung

Rz. 5 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ausgaben für eine Hilfe im Privathaushalt (Haushaltshilfe) gehören grundsätzlich zu den durch den > Grundfreibetrag abgegoltenen, nicht weiter abziehbaren Aufwendungen für die private Lebenshaltung (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG; > Lebensführung). Sie sind selbst dann keine > Werbungskosten, wenn wegen der Erwerbstätigkeit des Stpfl und/oder seines E...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 7. Nachweiserfordernisse

Rz. 37 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei Geldzuwendungen sind die Rn. 13 ff. des BMF-Schreibens "Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)" vom 15. Oktober 2025 sinngemäß anzuwenden.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fachliteratur

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Ausführungen dieses Stichworts gelten uE für jedwede Fachliteratur ungeachtet der jeweiligen "Medienform". Die Grundsätze bisheriger Rechtsprechung zu idR im Druck erschienenen Werken ("Printmedien") sollten demnach – soweit möglich und sinnvoll – auch auf andere (digitale) Formate übertragen werden (zB E-Books und E-Paper sowie etwaige z...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Umfang der Haftung

Rz. 18 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsumfang bestimmt sich nach den Haftungstatbeständen des § 42d Abs 1 EStG (> Rz 33 ff) und wird negativ durch die Haftungsausschlüsse des § 42d Abs 2 EStG (> Rz 55 ff) abgegrenzt. Zur zeitlichen Komponente > Rz 231 ff. Obergrenze für den Haftungsumfang ist grundsätzlich die Höhe des Steueranspruchs. Zur ESt-Schuld besteht keine Akz...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsätzliche Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufwendungen für den Umzug von einer Privatwohnung in eine andere gehören grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die private > Lebensführung . Sie sind aber als allgemeine > Werbungskosten iSv § 9 Abs 1 Satz 1 EStG abziehbar, wenn der Stpfl nahezu ausschließlich aus beruflicher Veranlassung (> Rz 15 ff) umzieht. Das betrifft t...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 1.1 Gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Nach § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG sind Aufwendungen für den Unterhalt und die Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person bis zu dem vorgesehenen Höchstbetrag als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Gesetzlich unterhaltsberechtigt sind Personen, denen gegenüber...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 11.2 Opfergrenzenregelung

Rz. 37 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Abzugsbeschränkung von Unterhaltsaufwendungen kann sich auch durch die Berücksichtigung der Verhältnisse des Steuerpflichtigen selbst und die Anwendung der sog. Opfergrenze ergeben (vgl. hierzu Rn. 16 ff. des BMF-Schreibens "Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (ES...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Umschulung

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die berufliche Umschulung soll den Stpfl zu einer anderen als der bisher mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung erlernten beruflichen Tätigkeit befähigen, wie zB die Umschulung einer Verkäuferin zur Arzthelferin (EFG 2000, 424). Der Erwerb einer Befähigung, einen andersartigen Beruf auszuüben, ist keine erstmalige Berufsausbildung, für di...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Für den SA-Abzug von Aufwendungen für versicherungspflichtige hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse war mit dem StRefG 1990 § 10 Abs 1 Nr 8 EStG eingeführt worden. Es sollten zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen sowie Familien mit Kindern oder Pflegebedürftigen entlastet werden. Sodann hatte das JStG 1997 das "Dienstmädchenprivileg"...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 6. Eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person

Rz. 29 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Hat die unterhaltene Person andere eigene Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, so vermindert sich der Höchstbetrag um die eigenen Einkünfte und Bezüge, soweit diese den Betrag von insgesamt 624 Euro jährlich übersteigen sowie um die vom Unterhaltsempfänger als Ausbildungshilfe aus öffentlichen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 3 Beschränkung der Geschäftsführungsbefugnis

Während die Vertretungsbefugnis das Außenverhältnis, also die Beziehungen der GmbH zu Geschäftspartnern, betrifft, regelt die Geschäftsführungsbefugnis das Innenverhältnis, also die Verteilung der Kompetenzen zwischen dem Geschäftsführer und anderen Organen der GmbH, etwa der Gesellschafterversammlung oder einem fakultativen Beirat. Die Kompetenzgrenze lässt sich vereinfachen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung?

Prozesskosten sind nur dann als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn sie dazu dienen, das Wegbrechen der Erwerbs- oder Einkommensgrundlage des Steuerpflichtigen zu verhindern (§ 33 Abs. 2 S. 4 EStG). Ob eine Gefahr des Verlustes der Existenzgrundlage besteht, ist nach der Einkommens- und Vermögenssituation des Steuerpflichtigen im Jahr des Abflusses der Prozesskosten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Abnutzung / 8 Selbst genutzte Wohnung

Bei einer vom Eigentümer genutzten Wohnung kommen Abschreibungen nicht infrage. Unter engen Voraussetzungen können Reparaturkosten z. B. nach einem Brand- oder Wasserschaden als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.[1] Voraussetzung ist u. a., dass die Schäden nicht durch die üblichen Versicherungen abgedeckt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Abnutzung / 2 Verhältnis zu laufenden Abschreibungen

Nimmt der Eigentümer für das Wirtschaftsgut nur die linearen Abschreibungen in Anspruch, darf er die AfaA zusätzlich ansetzen. Handelt es sich um ein Gebäude, kommt eine AfaA auch neben der in Einzelfällen noch laufenden degressiven Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5 EStG in Betracht.[1] Befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude § 7 Abs. 5a EStG Mit dem sog. Wachst...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.6 Lüftung (Anhang 3.6)

Die Regelungen zielen darauf, dass in umschlossenen Arbeitsräumen sowie in sonstigen Räumen (Sanitär-, Pausen-, Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte) während der Nutzungsdauer ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ist. Dabei sind gemäß Anhang 3.6 Abs. 1 der Nutzungszweck, die Arbeitsverfahren und physischen Belastungen sowie die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vollmachten in der GmbH: Re... / 2.1 Umfang der Handlungsvollmacht

Der Umfang der Handlungsvollmacht ist im Innenverhältnis, genau wie bei anderen Vollmachten, frei bestimmbar. Dies schränkt die Vollmacht im Außenverhältnis aber nur selten ein. Vielmehr kommt es darauf an, inwieweit der Vertragspartner auf das Bestehen der Vollmacht vertrauen durfte. Dies ist im Fall der Handlungsvollmacht zum Teil durch das Gesetz vorgegeben (§§ 54 ff. HGB...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.3 Einkommensteuer und Annexsteuern

Rz. 14 Die Einkommensteuer erfasst das Einkommen natürlicher Personen. Wie bei der Körperschaftsteuer unterscheidet man auch bei der Einkommensteuer unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht (§ 1 EStG). Da Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften (ausgenommen die nach § 1 Abs. 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optierenden Personengesellschaften) – im Gegensat...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.1 Gesetzlicher Auftrag, Organisation und Zuständigkeit

Rz. 30 Beratung und Vermittlung als Leistungen zur Eingliederung in Arbeit haben sich an der Intention des SGB II zu orientieren, gleichzeitig individuellere Hilfestellung für die Arbeitsuchenden und eine stärkere Forderung nach Selbsthilfe (Eigeninitiative und Eigenverantwortlichkeit) zu realisieren. Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung sind Pflichtaufgaben nach dem SGB II. ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.41 § 33 EStG (Außergewöhnliche Belastungen)

• 2020 Verfassungsmäßigkeit des grundsätzlichen Abzugsverbots von Prozesskosten / Scheidungskosten / Umgangsrechtsstreitigkeiten / § 33 Abs. 2 S. 4 EStG Privat veranlasste Zivilprozesskosten sind nach § 33 Abs. 2 S. 4 EStG grundsätzlich vom Abzug als außergewöhnliche Belastung - Ausnahmen bestehen in den Fällen des Verlusts der Existenzgrundlage und der Nichtbefriedigung lebe...mehr