Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschlussfrist

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen

Rz. 849 Der Betriebsrat hat nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden staatlichen, tariflichen und betrieblichen Vorschriften und Regelungen durchgeführt werden. Welcher Mittel er sich dazu bedient, hat das Gesetz ihm weitgehend freigestellt. Der Betriebsrat hat allerdings in jedem Fall die Grundsätze der vertrauensvollen ...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / 5. Arbeitsentgelt

Rz. 20 Insolvenzgeld wird gem. § 165 Abs. 2 S. 1 SGB III für alle Ansprüche auf Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis gezahlt, die der Arbeitnehmer während des Insolvenzgeldzeitraums verdient hat und die vom Arbeitgeber noch nicht erfüllt worden sind. Rz. 21 Darüber hinaus müssen die Ansprüche der Arbeitnehmer durchsetzbar sein (BSG v. 27.9.1994 – 10 RAr 1/93, ZIP 1994, 1965). Ein...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts

Rz. 580 Der Arbeitgeber darf das Arbeitsentgelt während der Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 2 BetrVG nicht mindern. Es gilt das Lohnausfallprinzip. Das Betriebsratsmitglied hat unter Anwendung einer hypothetischen Betrachtungsweise Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes so, als wenn es gearbeitet hätte (BAG v. 29.4.2015 – 7 AZR 123/13, juris: Zielerreichungsgrad bei...mehr

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§ 12 Erstattung von Vorstellungskosten

Rz. 1 Sowohl abgelehnte als auch eingestellte Bewerber haben grds. Anspruch auf Erstattung der ihnen entstandenen erforderlichen Vorstellungskosten, wenn sie vom Arbeitgeber zur persönlichen Vorstellung aufgefordert bzw. eingeladen worden sind (so BAG v. 29.6.1988, NZA 1989, 468). Dies gilt auch dann, wenn nicht der Arbeitgeber, sondern ein von ihm beauftragter Personalberat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.4 Zwangsmittel

Rz. 16 Nach § 393 Abs. 1 AO darf die Finanzbehörde im Besteuerungsverfahren keine Zwangsmittel i. S. v. § 328 AO gegen einen Stpfl., der sich der Gefahr der Selbstbelastung aussetzen würde, anwenden, um die Willensbildung des Stpfl. zu beeinflussen und ihn zur Erfüllung seiner steuerlichen Mitwirkungspflichten in seinem Besteuerungsverfahren anzuhalten. Rz. 16a Zwangsmittel i...mehr

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Kündigung / 11.13.8 Einhaltung der 2-Wochen-Frist nach § 626 Abs. 2 BGB

Auch für die Verdachtskündigung gilt, dass diese innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes dem Arbeitnehmer gegenüber ausgesprochen, genauer zugegangen sein muss. Da der Kündigungsgrund hier der dringende Verdacht der schweren Vertragsverletzung ist, beginnt die Ausschlussfrist dann, wenn der Kündigungsberechtigte von den Umständen, die den dringenden V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2 RL 2008/9/EG

Rz. 69 Mit der RL 2008/9/EG des Rates v. 12.2.2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der RL 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige[1] wurde das bis 31.12.2009 in der sog. 8. EG-RL[2] geregelte Verfahren der Erstattung von Mehrwertsteuern an EU-Unternehmer auf eine neue Grundla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Verzinsung des Vergütungsbetrags

Rz. 142 Der zu vergütende Betrag unterliegt der Verzinsung.[1] Der Zinslauf beginnt[2] grundsätzlich mit Ablauf von vier Monaten und zehn Arbeitstagen nach Eingang des Vergütungsantrags beim BZSt. Damit ist die Verzinsung günstiger als für einen Unternehmer im allgemeinen Besteuerungsverfahren, der in seiner Umsatzsteuererklärung einen Vorsteuerüberhang geltend macht.[3] Hie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Elektronisches Vergütungsverfahren (ab 1.7.2016)

Rz. 185 Anträge auf Vorsteuervergütung von ausländischen Unternehmern aus Drittstaaten müssen ab dem 1.7.2016 grds. ausschließlich auf elektronischem Weg über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) eingereicht werden.[1] Auf Antrag hat das BZSt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung zu verzichten und die Abgabe des Vergüt...mehr

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Kündigung / 11.8 Frist zur Kündigungserklärung

Das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes enthält nach der Ablösung des BAT keine eigene Regelung zur außerordentlichen Kündigung mehr. In § 34 Abs. 2 TVöD wird im Zusammenhang mit der Unkündbarkeit im Tarifgebiet West der fristgerechten Kündigung aus Abs. 1 die Kündigung aus "wichtigem Grund" gegenübergestellt. Weitere Hinweise zu einer außerordentlichen Kündigung und insbes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Vergütungsverfahren (bis 30.6.2016)

Rz. 172 Der Nachweis der Vergütungsberechtigung ist grundsätzlich durch Vorlage der Originalbelege zu führen.[1] Sie müssen grundsätzlich bereits mit dem Vergütungsantrag vorgelegt und können allenfalls bis zum Ende der Antragsfrist nachgereicht werden.[2] Zum Streitjahr 2014 hat das FG Köln[3] entschieden, dass aus der Rechtsprechung des BFH[4], wonach es ausreichend ist, w...mehr

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Kündigung / 19.4 Klagefrist

Mit Änderung des KSchG zum 1.1.2004 gilt sowohl für Klagen, die sich auf die mangelnde soziale Rechtfertigung, also auch auf § 1 KSchG, stützen wollen, als auch für Klagen, die "sonstige Gründe" geltend machen, einheitlich nach § 4 KSchG die Frist von 3 Wochen ab Zugang der (wie das Gesetz angesichts § 623 BGB wohl überflüssigerweise sagt) schriftlichen Kündigung. "Sonstige G...mehr

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Kündigung / 22.6 Anhörungsverfahren

Eine ordnungsgemäße Anhörung setzt die Einhaltung der Verfahrensregelungen voraus: Der Dienststellenleiter muss die beabsichtigte Kündigung der Personalvertretung mitteilen und begründen, § 86 Satz 1 BPersVG . Schriftform ist nicht vorgeschrieben, aus Beweisgründen aber unbedingt zu empfehlen. Zur Begründung gehören die Mitteilung der Art der Kündigung, des Kündigungstermins ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 8. EG-RL

Rz. 58 In der 8. RL des Rates v. 6.12.1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige[1] – war bis 31.12.2009 das Verfahren zur Erstattung von Vorsteuern an in den Mitgliedstaaten ansässige Unternehmer geregelt. Die RL, die nicht in der MwStSystRL aufge...mehr

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Kündigung / 3.6 Zugang der Kündigung

Die Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Kündigungsgegner zugeht. Eine Kündigung kann auch an einem Sonnabend, Sonntag oder Feiertag zugehen. Beachten Sie, dass bei einem Einwurf in den Briefkasten das Schreiben erst am nächsten Werktag zugeht, da erst zu diesem Zeitpunkt mit einer Leerung des Briefkastens gerechnet werden kann. Der Zugang ist maßgebend für die Prüfung und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1 Antragstellung

Rz. 125 Der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer kann über die zuständige Stelle in seinem Ansässigkeitsstaat beim BZSt, als der für das Vergütungsverfahren ausschließlich zuständigen Stelle[1], den Vergütungsantrag stellen. Der Antragsteller hat den Vergütungsantrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdat...mehr

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Kündigung / 25.1 Außerordentliche Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS/AfNS

Die Mitarbeit beim MfS/AfNS der DDR lässt grundsätzlich die Ungeeignetheit für eine Tätigkeit in einer demokratisch legitimierten und rechtsstaatlich verfassten Verwaltung vermuten. Daher enthält der Einigungsvertrag a. a. O. folgende Bestimmung: „Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung ist insbesondere dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer gegen die Grundsätze d...mehr

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Kündigung / 3.4 Kündigungsberechtigte Personen

Das Recht zur Kündigung steht dem Arbeitgeber zu. Bei juristischen Personen wird dieses Recht durch ihren gesetzlichen Vertreter ausgeübt. Aufseiten des Arbeitgebers kann die Kündigung durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen. Die Vollmacht kann formlos erteilt werden. Jedoch kann der Arbeitnehmer die Kündigung zurückweisen, wenn ihm bei Ausspruch der Kündigung keine ...mehr

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Kündigung / 3.1 Form

Nach § 623 BGB bedarf jede Kündigung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. § 623 BGB erfasst die arbeitgeberseitige und auch die arbeitnehmerseitige, die ordentliche wie auch die außerordentliche Kündigung. Dem Formerfordernis des § 623 BGB unterliegt auch die Änderungskündigung. Die Änderungskündigung ist nämlich eine Beendigungskündigung, verbunden mit einem Angebot auf For...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.7.1 Monatsfrist – Berechnung

Rz. 14 Die Revision ist binnen eines Monats vom Beginn der Frist (Rz. 15ff.) einzulegen. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, die – anders als die Revisionsbegründungsfrist (vgl. Rz. 29) – nicht verlängert werden kann. Mit der Versäumung der Frist geht die Befugnis, Revision einzulegen, verloren. Unter den Voraussetzungen des § 56 FGO (schuldlose Verhinderung an der Fris...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 5.2 Einzelfälle

Rz. 36 Dem Schutzzweck entsprechend ist § 119 Nr. 4 FGO weit auszulegen. Ein Mangel in der Vertretung liegt z. B. vor, wenn der Beteiligte deshalb nicht zu Wort kommen konnte, weil er z. B. keinen gesetzlichen Vertreter hatte oder zu Unrecht als prozessfähig angesehen worden ist.[1] Das gilt auch für die Fälle mangelnder Prozessführungsbefugnis oder mangelnder Beteiligungsfäh...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 4.6 Einzelfälle

Rz. 31 Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs kann verletzt sein, wenn das FG eingereichte Schriftsätze oder das Vorbringen eines Beteiligten nicht zur Kenntnis nimmt[1], auch wenn der rechtzeitig eingegangene Schriftsatz dem FG verspätet vorgelegt wurde[2]; es sei denn, der Beteiligte kommt seiner prozessualen Verantwortung nicht nach[3]; das FG entscheidet, ohne dass...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 4.2 Versagung des rechtlichen Gehörs

Rz. 17 Die Pflicht zur Gewährung des rechtlichen Gehörs bedeutet insbesondere, dass das FG gem. § 96 Abs. 2 FGO seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweismittel zugrunde legen darf, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten[1]; der Beteiligte muss Gelegenheit haben, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und Beweismitteln zu äußern. dass das FG – über d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 4.1 Überprüfungsverfahren

Rz. 13 Erkennt die zentrale Stelle nachträglich, d. h. nach Auszahlung, dass der Zulageanspruch ganz oder teilweise nicht besteht, also von vornherein nicht bestanden hat oder zwar zunächst bestanden hat, dann aber weggefallen ist, so hat sie die zu Unrecht gewährte Zulage zurückzufordern (§ 90 Abs. 3 S. 1 EStG). Dies ist grundsätzlich innerhalb der Festsetzungsfrist möglich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 2.1 Frist

Rz. 8 Die Antragsfrist endet mit Ablauf des zweiten Kj. nach Ablauf des Beitragsjahres. Maßgebend ist der Zeitpunkt, in dem der Zulageantrag beim Anbieter eingeht.[1] Bei der Antragsfrist handelt es sich um eine gesetzliche Frist, die als Ausschlussfrist zu qualifizieren ist.[2] Die Frist ist nicht verlängerbar. Bei Fristversäumnis kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen ...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / VI. Änderung der Bewilligung, Überprüfung und anlassbezogene Mitteilungspflichten

Rz. 179 § 120a ZPO regelt die Möglichkeiten einer gerichtlichen Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers. Sofern der Antragsteller seine Mitwirkung verweigert, nur ungenügende Angaben macht, Änderungen unrichtig oder nicht unverzüglich mitteilt, kann dies zu einer Aufhebung der bewilligten Verfahrenskostenhilfe führen. Anwälte sollten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120d Verfa... / 2.1 Erklärungsfristen zum Rentensplitting

Rz. 6 Eine gemeinsame Erklärung der Ehegatten/Lebenspartner zur Durchführung eines Rentensplittings i. S. v. § 120a Abs. 1 kann frühestens 6 Monate vor der voraussichtlichen Erfüllung der in § 120a Abs. 3 Nr. 1 oder 2 genannten Anspruchsvoraussetzungen abgegeben werden (Abs. 1 Satz 1). Erklärungen, die zu einem früheren Zeitpunkt beim Rentenversicherungsträger eingehen, sind...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.1.2 Erklärung des überlebenden Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 13 Anspruch auf Durchführung eines Rentensplittings unter Ehegatten/Lebenspartnern besteht nach § 120a Abs. 3 Nr. 3 auch, wenn ein Ehegatte/Lebenspartner stirbt, bevor die Voraussetzungen nach § 120a Abs. 3 Nr. 1 oder 2 vorliegen. In diesen Fällen kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner das Rentensplitting durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung allein herbeiführ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120d Verfa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 120d in der ab 1.1.2008 geltenden Fassung enthält Sonderregelungen zum Verfahren und zur Zuständigkeit bei Durchführung eines Rentensplittings unter Ehegatten/Lebenspartnern. Rz. 3 Abs. 1 bestimmt den frühestmöglichen Zeitpunkt für die Abgabe von gemeinsamen Erklärungen der Ehegatten/Lebenspartner (§ 120a Abs. 1) für ein Rentensplitting sowie eine Ausschlussfrist für ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120e Rente... / 2.2 Durchführung des Rentensplittings unter Lebenspartnern

Rz. 4 Nach Satz 2 HS 1 gelten die in § 120a enthaltenen Grundsätze für die Durchführung eines Rentensplittings unter Ehegatten für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entsprechend. Dabei gelten nach Satz 3 der Vorschrift als Eheschließung die Begründung einer Lebenspartnerschaft, als Ehe eine Lebenspartnerschaft und als Ehegatte ein Lebenspartner. Anspruch auf Durchfü...mehr

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Jansen, SGB VI § 186 Zahlun... / 2.1 Anspruchsberechtigung

Rz. 3 Anspruchsberechtigt ist gemäß § 186 Abs. 1 Nr. 1 derjenige, der aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und zugleich kraft gesetzlicher Verpflichtung Mitglied einer berufsständischen Kammer gewesen wäre, wenn für diese Beschäftigung nicht gemäß § 5 Versicherungsfreiheit be...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.4.1 Rentenabfindung als Ausschlussgrund

Rz. 37 Soweit ein Ehegatte/Lebenspartner stirbt, bevor die in § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2 genannten Voraussetzungen für einen Anspruch auf Durchführung eines Rentensplittings vorliegen, kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner das Rentensplitting gemäß § 120a Abs. 3 Nr. 3 allein herbeiführen (vgl. Komm. zu RZ 27 bis 31); für Todesfälle ab 1.1.2008 gilt dies nur, solange die...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.9.1 Splittingauskünfte

Rz. 62 Ehegatten/Lebenspartner haben bereits vor Erfüllung der in § 120a Abs. 3 genannten Voraussetzungen Anspruch auf Beratung (§ 14 SGB I) hinsichtlich der Auswirkungen eines Rentensplittings. Im Rahmen eines umfassenden Auskunfts- und Beratungsverfahrens erhält jeder Ehegatte/Lebenspartner zunächst von dem für ihn jeweils zuständigen Rentenversicherungsträger (§ 127) eine...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.1.1 Gemeinsame Erklärung der Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 6 Die gemeinsame Erklärung von Ehegatten/Lebenspartnern zur Durchführung eines Rentensplittings ist an keine gesetzlich bestimmte Form gebunden. Es reicht hierbei vielmehr aus, wenn der übereinstimmende Wille beider Ehegatten/Lebenspartner zum Rentensplitting eindeutig erkennbar ist. Da die Träger der Deutschen Rentenversicherung allerdings auch für Erklärungen i. S. v. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufrechnung / 1 Voraussetzungen

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich einander Leistungen schulden, die gleichartig sind. Gleichartig sind Leistungen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich z. B. jeweils Geldleistungen schulden. Fordert der Arbeitgeber die Herausgabe von in seinem Eigentum stehenden Gegenständen, kann der Arbeitnehmer also nicht mit seinen Vergütungsansprüchen aufrechnen. In diesem Fall...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufrechnung / 1.3 Fälligkeit der Gegenforderung

Die Forderung, mit der aufgerechnet wird (Gegenforderung), muss entstanden und fällig sein.[1] Die Fälligkeit einer Steuerforderung der Finanzbehörden kann z. B. durch Stundung hinausgeschoben sein. Eine Aussetzung der Vollziehung schiebt die Fälligkeit nicht hinaus. Gleichwohl darf die Finanzbehörde nicht mit der "ausgesetzten" Steuerforderung aufrechnen, da die Aufrechnung...mehr

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Hinweisgeberschutz im öffen... / 12.1 Ausschlussfrist der Verantwortlichkeit

Sie kann nicht für die Beschaffung von oder den Zugriff auf Informationen, die sie gemeldet oder offengelegt hat, rechtlich verantwortlich gemacht werden, sofern die Beschaffung nicht als solche oder der Zugriff nicht als solcher eine eigenständige Straftat darstellt. Ebenso verletzt sie keine Offenlegungsbeschränkungen und kann nicht für die bei einer Meldung oder Offenlegun...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / c) Entstehen und Erlöschen von Vergütung und Aufwendungsersatz

Rz. 140 Der Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers entsteht dem Grunde nach kraft Gesetzes unmittelbar mit der Ausübung jeder einzelnen vergütungspflichtigen Tätigkeit, die im Vertrauen auf die erfolgte Bestellung entfaltet wurde (§ 1888 Abs. 2 S. 1 BGB, § 3 Abs. 1 VBVG), also quasi tageweise.[89] Da für die Bestellung nach neuem Recht keine Verpflichtung mehr notwendig ist,...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / a) Vergütung

Rz. 212 Ein ehrenamtlicher Nachlasspfleger führt die Pflegschaft grundsätzlich unentgeltlich (§§ 1888 Abs. 1, 1876 S. 1 BGB).[241] Nur bei einem vermögenden Nachlass kann das Nachlassgericht dem Pfleger gemäß §§ 1888 Abs. 1, 1876 S. 2 BGB auf Antrag eine angemessene Vergütung bewilligen, soweit der Umfang oder die Schwierigkeit der Geschäfte dies rechtfertigen.[242] Zwar han...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / V. Festsetzung der Vergütung

Rz. 247 Im Unterschied zum Nachlasspfleger hat der Nachlassverwalter gem. § 1987 BGB einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Vergütung des Nachlassverwalters ist angemessen im Sinne von § 1987 BGB, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Falls der Billigkeit entspricht. Ihrer Natur nach kann die Vergütung nur im Rahmen eines Ermessensspielraums bestimmt...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Bestätigung eines anfechtbaren Erbvertrags

Rz. 331 Wurde ein eigentlich bestehendes Anfechtungsrecht nicht ausgeübt, so kann der anfechtbare Erbvertrag vom Erblasser bestätigt werden, § 2284 BGB. Die Möglichkeit einer Bestätigung nach § 2284 BGB erstreckt sich nur auf vertragliche Verfügungen, weil einseitige Verfügungen ohnehin jederzeit widerruflich sind. Die Ausübung der Bestätigung kann nur höchstpersönlich durch...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / b) Mitteilung des Kaufvertrages

Rz. 253 Der Vorkaufsrechtsverpflichtete (= Eigentümer) hat nach Abschluss des Kaufvertrages mit dem Dritten dem Vorkaufsberechtigten den Inhalt dieses Kaufvertrages durch Übermittlung einer Vertragsabschrift unverzüglich mitzuteilen. Diese Mitteilung kann auch vom Dritten übernommen werden, § 469 BGB. Die Ausübung des Vorkaufsrechts muss innerhalb der gesetzlichen Frist von ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (3) Form und Frist der Anfechtung

Rz. 183 Die Anfechtung muss durch den Erblasser persönlich erklärt werden, § 2282 Abs. 1 BGB; für einen geschäftsunfähigen Erblasser handelt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, § 2282 Abs. 2 BGB. Die Anfechtungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, § 2282 Abs. 3 BGB, und muss zu Lebzeiten des Vertragspartners diesem gegenüber erklärt...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / cc) Bestätigung eines anfechtbaren Erbvertrags

Rz. 187 Wurde ein eigentlich bestehendes Anfechtungsrecht nicht ausgeübt, so kann der anfechtbare Erbvertrag vom Erblasser bestätigt werden, § 2284 BGB. Die Möglichkeit einer Bestätigung nach § 2284 BGB erstreckt sich nur auf vertragliche Verfügungen, weil einseitige Verfügungen ohnehin jederzeit widerruflich sind. Die Ausübung der Bestätigung kann nur höchstpersönlich durch...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / d) Entstehen und Erlöschen von Vergütung und Aufwendungsersatz

Rz. 197 Der Vergütungsanspruch entsteht mit der jeweiligen Tätigkeit und erlischt, wenn er nicht binnen 15 Monaten nach seiner Entstehung beim Nachlassgericht geltend gemacht wird (ausführlich dazu Rdn 141). Die Ausschlussfrist des § 2 Abs. 2 VBVG gilt aufgrund des allgemeinen Verweises in § 1888 Abs. 2 S. 1 BGB für den Anspruch des berufsmäßigen Nachlasspflegers sowohl gegen...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Grundlagen

Rz. 33 Im Rahmen der Beratung des Mandanten nach dem Erbfall ist der Vermögensbestand mit allen Aktiva und Passiva aufzunehmen und ein Nachlassverzeichnis zu erstellen (vgl. zum Muster für ein Nachlassverzeichnis § 17 Rdn 117). Dies ist zum einen für die Frage, ob die Erbschaft überhaupt angenommen werden sollte, und zum anderen für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Anfechtungsgründe

Rz. 327 Anfechtungsgründe können sein: Irrtum, Drohung oder Täuschung (§§ 2281 Abs. 1, 2078 BGB) oder das Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten als vom Gesetz vermuteter Irrtum (§§ 2281 Abs. 1, 2079 BGB). Voraussetzung für eine Anfechtung wegen des Übergehens eines Pflichtteilsberechtigten ist aber, dass dieser zum Zeitpunkt der Anfechtung noch vorhanden ist, § 2281 Abs. ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 169 & Allgemeines zur Ausstattung (siehe auch Rdn 159) Zwischen den Begriffen "vorweggenommene Erbfolge" und "Ausstattung" wird i.d.R. differenziert. Bei der vorweggenommenen Erbfolge steht der Ausstattungszweck nicht im Vordergrund, die Zuwendung verfolgt auch andere Motive, liegt insbesondere häufig über der Angemessenheitsgrenze der Ausstattung, die das Gesetz in § 162...mehr

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Genossenschaftsgründung und... / 1.1.2.1 Gründungssatzung

Rz. 4 Die Gründungssatzung bedarf – wie alle später geänderten Satzungen einer eG (siehe Rn. 11 ff.) – der Schriftform (§ 5 GenG). Eine notarielle Beurkundung ist somit nicht erforderlich. Das Original der Gründungssatzung muss von mindestens drei Mitgliedern (vgl. § 11 Abs. 2 Nr. 1 GenG) unterzeichnet sein. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist möglich.[1] Rz. 5 Die Satz...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 10.4.4 Antragserfordernis

Für die Höhergruppierung ist nach § 28b Abs. 2 Satz 1 TVÜ-VKA ein Antrag bis zum 30.6.2016 erforderlich (Ausschlussfrist). Hinweis Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Antrag schriftlich gestellt werden. Bei rechtzeitigem Antrag innerhalb der Ausschlussfrist wirkt der Antrag nach § 28b Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA auf den 1.7.2015 zurück. Die Beschäftigten werden daher aus der...mehr