Fachbeiträge & Kommentare zu Aufzeichnungspflicht

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.4.3 Ausnahme (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 67 Satz 1 gilt allerdings nicht, soweit ohne unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand festgestellt werden kann, dass Beiträge nicht zu zahlen waren oder Arbeitsentgelt einem bestimmten Beschäftigten zugeordnet werden kann (Abs. 2 Satz 2). Das ist schon deswegen sinnvoll, weil es nicht darum geht, die Verletzung der Aufzeichnungspflicht zu pönalisieren. Diese ist nur M...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.2 Besonderheiten im Bau- und Logistikgewerbe (Abs. 1a)

Rz. 35 § 28f Abs. 1a sieht zur Sicherstellung der Nachunternehmerhaftung vor, dass der Nachunternehmer die Entgeltunterlagen und die Beitragsabrechnung so zu gestalten hat, dass eine Zuordnung der Arbeitnehmer, des Arbeitsentgelts und des darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbeitrags zum Auftraggeber möglich ist (vgl. BT-Drs. 19/14417 S. 13). Diese besondere Aufzeich...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.4.2 Summenbescheid (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 59 Die Feststellung der Versicherungspflicht und Beitragshöhe hat grundsätzlich personenbezogen zu erfolgen (vgl. BSG, Urteil v. 16.12.2015, B 12 R 11/14 R). Als Ausnahme von diesem Grundsatz kann der prüfende Träger der Rentenversicherung nach § 28f Abs. 2 Satz 1 den Beitrag in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und zur Arbeitsförderung von der Summe der vom A...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 1 Allgemeines

Rz. 12 Die Vorschrift regelt die Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers, die Pflicht zur Aufbewahrung der Entgeltunterlagen (Abs. 1), die Möglichkeiten zum Erlass eines Summenbescheides (Abs. 2) und das Erfordernis von Beitragsnachweisen (Abs. 3). Sie gilt auch für die Umlagen der Entgeltfortzahlung nach dem AAG (§ 10 AAG) sowie für die Insolvenzgeldumlage (§ 359 Abs. 1 Sat...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.4.1 Überblick

Rz. 58 Der Regelungsinhalt der Vorschrift ist komplex. Im Zentrum steht die Beitragsabrechnung. Satz 1 ermächtigt die zuständige Behörde, den Beitrag von der Summe der vom Arbeitgeber gezahlten Arbeitsentgelte geltend zu machen. Satz 2 erklärt, dass dies dann nicht gilt, wenn ohne unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand festgestellt werden kann, dass Beiträge nicht zu za...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.4.4 Schätzung (Abs. 2 Satz 3 und Satz 4)

Rz. 70 Soweit der prüfende Träger der Rentenversicherung die Höhe der Arbeitsentgelte nicht oder nicht ohne unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand ermitteln kann, hat er diese zu schätzen (Abs. 2 Satz 3). Die Vorschrift knüpft inhaltlich-systematisch an Abs. 1 und Abs. 1a (Aufzeichnungspflichten), Abs. 2 Satz 1 (Verletzung dieser Pflichten) sowie Abs. 2 Satz 2 (Verhältn...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers (Abs. 1) Rz. 13 Die Grundaussage zur Aufzeichnungspflicht trifft Abs. 1 Satz 1. Hiernach hat der Arbeitgeber für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren, Entgeltunterlagen im Geltungsbereich dieses Gesetzes in deutscher Sprache zu führen und bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung (§ 28p) folgenden Kalenderjahres geordne...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.4.5 Widerruf des Summenbescheids (Abs. 2 Satz 5 und Satz 6)

Rz. 75 Der Träger der Rentenversicherung hat einen aufgrund der vorstehend aufgezeigten Möglichkeiten ergangenen Summenbescheid i. S. d. Abs. 2 Satz 5 teilweise zu widerrufen ("insoweit"), wenn nachträglich Versicherungs- oder Beitragspflicht oder Versicherungsfreiheit festgestellt und die Höhe des Arbeitsentgelts nachgewiesen wird. Es wird also nicht der gesamte Summenbesch...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.3 Arbeitgeber mit Sitz im Ausland (§ 28f Abs. 1b)

Rz. 53 Die Vorschrift hat Art. 1 Nr. 15 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl I S. 1248) dem § 28f zum 1.7.2020 (Art 28 Abs. 1) angefügt. Die Gesetzesbegründung äußert sich hierzu umfänglich wie folgt (BT-Drs. 19/17586 S. 74): Zitat Die Regelung reagiert auf die zunehmende grenzüberschreitende Tätigkeit von...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.5 Beitragsnachweise (Abs. 3)

Rz. 78 Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle für jeden Entgeltzahlungszeitraum 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge einen Beitragsnachweis durch Datenübertragung zu übermitteln, in dem er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (vgl. § 28d) nach Beitragsgruppen aufgegliedert angibt (Abs. 3 Satz 1 HS 1). Die Beitragsnachweis-Datensätze sind sowohl für den allgemeinen Beitra...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Diese Vorschrift wurde mit dem Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) in das SGB IV eingefügt. Inzwischen sind mehrere Änderungen vorgenommen worden. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) wurde Abs. 4 mit Wirkung zum 1.11.2011 neu gefasst. R...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Tz. 26 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Gesetzgeber schließt in § 64 Abs. 1 AO (Anhang 1b) die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit dann aus, wenn die Körperschaft einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält, der nicht mehr die Voraussetzungen eines Zweckbetriebs i. S. v. §§ 65–68 AO (Anhang 1b) erfüllt. Einkünfte aus diesen Betrieben, die als Besteuerungsgrundlagen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 15 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Er ergibt sich aus dem Zweck der Gesamtregelung über die Aufhebung der Privilegierung der StPfl durch die Vorschriften des Zweiten StÄndG 1971, bei denen nach § 4 Abs 1 S 5 EStG 1969 der Wert des Grund und Bodens bei der Gewinnermittlung außer Ansatz blieb. In Betracht kamen demnach Land- und Forstwirte, Kleingewerbetreibende und selbstständ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Inanspruchnahme des Ausgleichsfonds

Rn. 171 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Ausgleichsfonds darf (durch Entnahme der entsprechenden Geldmittel) entsprechend § 3 Abs 3 Nr 1 FAG in Anspruch genommen werden zur Ergänzung der durch eine Einschlagsbeschränkung geminderten Erlöse. Die Frage, in welcher Höhe dem Forstwirt durch die Einschlagsbeschränkung Mindereinnahmen entstehen bzw entstanden sind, wird wohl dahingeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen / 4 Aufzeichnungspflicht

4.1 Einzelaufzeichnung Betriebseinnahmen müssen einzeln – Bareinnahmen im geschäftlichen Verkehr grundsätzlich täglich – aufgezeichnet werden.[1] Diese Verpflichtung ergibt sich für nicht buchführungspflichtige Unternehmer nur aus dem USt-Recht,[2] dessen Vorschriften insoweit auch Bedeutung für das ESt-Recht zukommt.[3] Eine Einzelaufzeichnung der baren Betriebseinnahmen im ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen / 6 Auswirkung auf die Buchführungspflicht

Die Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger ist u. a. von einer Umsatzgrenze abhängig.[1] Bei deren Ermittlung sind auch solche Umsätze als Betriebseinnahmen zu berücksichtigen, die nicht umsatzsteuerbar sind, z. B. weil der Ort der Lieferung oder Leistung im Ausland liegt. Es ist daher von den gesamten Umsätzen auszugehen, die sich ertragsteuerrechtlich auswirken.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen / 4.3 Bilanzierung

Buchführende Gewerbetreibende müssen mindestens die Tagessummen der Betriebseinnahmen in den Büchern aufzeichnen und als Belege dazu die Einzelaufzeichnungen, z. B. die Kassenstreifen von Registrierkassen, Kassenzettel oder Einnahmeunterlagen aufbewahren. Nach handelsrechtlichen Vorschriften hat der Gewerbetreibende seine Umsatzerlöse sowie sonstige betriebliche und außerorde...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen / 4.2 Einnahmen-Überschussrechnung

Bei Gewinnermittlung durch eine Einnahmen-Überschussrechnung ist vom Grundsatz her keine Einzelaufzeichnung erforderlich,[1] allerdings besteht die Verpflichtung, die der Gewinnermittlung zugrunde liegenden Belege aufzubewahren. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 147 AO sowie aus der dem Steuerpflichtigen obliegenden Feststellungslast.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen / 4.5 Schätzung des Gewinns

Ermittelt ein Steuerpflichtiger seinen Gewinn zulässigerweise durch eine Einnahmen-Überschussrechnung, müssen die von ihm erklärten Betriebseinnahmen auch ohne die Verpflichtung ein Kassenbuch zu führen, auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin überprüfbar sein. Dokumentiert er die Betriebseinnahmen in Kassenberichten, darf das Finanzamt schätzen, wenn diese Berichte wie...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen / 4.1 Einzelaufzeichnung

Betriebseinnahmen müssen einzeln – Bareinnahmen im geschäftlichen Verkehr grundsätzlich täglich – aufgezeichnet werden.[1] Diese Verpflichtung ergibt sich für nicht buchführungspflichtige Unternehmer nur aus dem USt-Recht,[2] dessen Vorschriften insoweit auch Bedeutung für das ESt-Recht zukommt.[3] Eine Einzelaufzeichnung der baren Betriebseinnahmen im Einzelhandel ist nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen / 4.4 Kleingewerbetreibende

Bei Kleingewerbetreibenden, die keine Registrierkasse haben, können die täglichen Betriebseinnahmen mithilfe von Kassenberichten zusammengefasst werden. Im Taxigewerbe erstellte Schichtzettel sind aufzubewahren.[1] Sie genügen den sich aus der Einzelaufzeichnungspflicht ergebenden Mindestanforderungen.[2] Die Aufbewahrung der Schichtzettel als Einnahmeursprungsaufzeichnungen...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Bürobedarf / 5 Diese Aufzeichnungspflichten müssen Sie für den Betriebsausgabenabzug beachten

Aufwendungen, die als Betriebsausgaben abziehbar sind, müssen durch Belege nachgewiesen werden können. Der Betriebsprüfer kann die Vorlage dieser Belege verlangen, wenn Zweifel bestehen, ob Betriebsausgaben in der angegebenen Höhe entstanden sind oder wenn er die Absicht hat, die Korrektheit der Buchführung durch Stichproben zu kontrollieren. Praxis-Tipp Notwendige Angaben auf d...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Bürobedarf / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Höhe der abziehbaren Aufwendungen Nachweispflichten Vorsteuer Aufzeichnungspflichtenmehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Sonstige regelmäßige betrie... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Höhe der abziehbaren Aufwendungen Nachweispflichten Aufzeichnungspflichtenmehr

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Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 10 Gesetzliche Aufzeichnungspflichten

In der Praxis der Vertrauensarbeitszeit kommt der Einhaltung der werktäglichen Höchstarbeitszeit sowie der Erfüllung der Aufzeichnungspflicht besondere Bedeutung zu. Der Arbeitgeber muss deshalb im Rahmen seiner Verantwortung dafür sorgen, dass Arbeitnehmer in Vertrauensarbeitszeit die gesetzlichen Bestimmungen beachten und die gebotenen Aufzeichnungen vornehmen. Nach dem Wor...mehr

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Vertrauensarbeitszeit: Vora... / Zusammenfassung

Überblick Angesichts der neueren europäischen und deutschen Rechtsprechung zur arbeitszeitschutzrechtlichen Dokumentationspflicht geleisteter Arbeitszeiten stellt sich verstärkt die Frage, wie Vertrauensarbeitszeit unter Beachtung gesetzlicher Aufzeichnungspflichten erfolgreich und rechtssicher umgesetzt werden kann. Die Sinnhaftigkeit einer betriebsseitigen Arbeitszeiterfass...mehr

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Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 11 Zusammenfassung und Perspektiven

Kernelement der Vertrauensarbeitszeit ist die Fokussierung des betrieblichen Arbeitszeitmanagements auf die Schaffung transparenter und fairer Rahmenbedingungen für eine Ausbalancierung von Aufgaben und Arbeitszeit zwischen Arbeitnehmer und Führungskraft. Die impliziten Voraussetzungen erscheinen dabei oft schwieriger zu realisieren als die förmlichen betrieblichen Regelungen...mehr

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Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 2 Begriff der Vertrauensarbeitszeit

Als Vertrauensarbeitszeit werden Arbeitszeitmodelle bezeichnet, in denen der Arbeitgeber grundsätzlich auf eine Kontrolle der Einhaltung der arbeitsvertraglichen Arbeitszeit-Verpflichtungen verzichtet. Vertrauensarbeitszeit bedeutet dabei nicht, dass es überhaupt keine Erfassung von Arbeitszeiten gibt: So kann die Erfüllung der Aufzeichnungspflichten oder die betriebswirtscha...mehr

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Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 9 Arbeitszeitgesetzliche Rahmenbedingungen der Arbeitszeitgestaltung

Die Einführung von Vertrauensarbeitszeit entbindet den Arbeitgeber nicht von seiner Verantwortlichkeit für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. So ist der Arbeitgeber insbesondere dafür verantwortlich, dass folgende Grenzen der Arbeitszeitgestaltung eingehalten werden: Werktägliche Höchstarbeitszeit als täglicher "Spitzenwert" (10 Stunden; § 3 Satz 2 ArbZG); maximal zulässi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnung / 4.3 Spezielle Aufzeichnungspflichten

Die speziellen Aufzeichnungspflichten gelten (auch) für Einnahmen-Überschussrechner: Aufzeichnungen des Wareneingangs,[1] Aufzeichnungen des Warenausgangs,[2] Inventarverzeichnis der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und der Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens,[3] besondere Aufzeichnungen über die nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben.[4] Hinweis Aufbewahrung von Lieferscheinen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnung / 4 Aufzeichnungspflichten

§ 4 Abs. 3 EStG selbst enthält keine Verpflichtung zur Aufzeichnung von Einnahmen und/oder Betriebsausgaben. Diese ergeben sich jedoch aus § 22 UStG, wobei die Verpflichtung zur Aufzeichnung der vereinnahmten Entgelte unmittelbar auch für die Einkommensteuer gilt.[1] Schließlich trägt der Einnahmen-Überschussrechner wie jeder andere Steuerpflichtige die Beweislast für die Ri...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Buchführungspflicht der Gesellschaft

Rn. 7 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Gegenstand der Sorgepflicht der Geschäftsführer ist die Buchführungspflicht der Gesellschaft gemäß den §§ 238ff. Die Buchführungspflicht der GmbH beginnt mit dem Eintritt des ersten buchungspflichtigen Geschäftsvorfalls der Vorgesellschaft, also sobald diese ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen hat, spätestens aber mit Eintragung in das Handels...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Verhältnis zu den §§ 140f. AO sowie kritische Würdigung

Rn. 20 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, ist nach § 140 AO auch für Besteuerungszwecke hierzu verpflichtet (sog. derivative Buchführungspflicht). § 140 AO nimmt insbesondere auf die handelsrechtliche Buchführungspflicht, aber auch auf spezielle Aufzei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnung / 4.4 Mangelhafte oder fehlende Unterlagen

Erfüllt der Unternehmer seine Aufzeichnungspflichten nicht oder nur unvollständig und kann die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen, hat sie diese insgesamt zu schätzen.[1] Unwesentliche Mängel können durch eine Zuschätzung korrigiert werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnung / 4.2 Aufzeichnung von Betriebsausgaben

Betriebsausgaben können nur berücksichtigt werden, wenn sie auf Verlangen durch Vorlage von Belegen nachgewiesen werden,[1] auch wenn der Steuerpflichtige die Betriebseinnahmen und -ausgaben nicht aufzeichnen muss.[2] Praxis-Tipp Belege auf Thermopapier Um die Lesbarkeit während der Aufbewahrungsfrist zu gewährleisten, können die auf Thermopapier erhaltenen Unterlagen kopiert ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnung / 1.2 Steuerliche Vorschriften zur Buchführung

Nach § 140 AO hat derjenige, der nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die Verpflichtungen auch für die Besteuerung zu erfüllen. Damit sind Unternehmer, die handelsrechtlich zur Buchführung verpflichtet sind, von der Einnahmen-Überschussrechnung ausgeschlossen. Das gilt auch für Unternehmen, die nach ausländischen Vorschriften ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Anwendungsbereich

Rn. 4 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die in § 241a verankerte Befreiungsmöglichkeit gilt nach dem Gesetzeswortlaut ausschließlich für Einzelkaufleute. Sie ist anzuwenden auf den Istkaufmann i. S. v. § 1, d. h. Gewerbetreibende, deren UN nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, sowie auf den Kannkaufmann i. S. v. § 2, d. h. Klein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Verantwortlichkeit der Geschäftsführer

Rn. 2 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 41 GmbHG verpflichtet die Geschäftsführer, "für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft zu sorgen" (Sorgepflicht). Die Buchführungspflicht einer GmbH bestimmt sich nach den allg. Vorschriften des HGB (vgl. §§ 238ff.). Außerdem sind die Vorschriften über den JA und Lagebericht von KapG (vgl. §§ 264ff.) sowie über die Offenlegung der R...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnung / 4.1 Aufzeichnung von Betriebseinnahmen

Einnahmen sind grundsätzlich einzeln aufzuzeichnen,[1] das gilt auch für Bareinnahmen. Ausnahmen gibt es bei einer Vielzahl von einzelnen Geschäften mit geringem Wert, z. B. für Einzelhändler, die Waren an unbekannte Kunden gegen Barzahlung verkaufen. Einzelheiten sind auch dem BMF-Schreiben v. 19.6.2018 zu entnehmen.[2] Auch wenn eine Verpflichtung zur Führung eines Kassenbu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach § 238 Abs. 1 Satz 1 ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den GoB ersichtlich zu machen (vgl. hierzu im Einzelnen HdR-E, HGB § 238, Rn. 4ff.). Der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.09.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) neu in das HGB...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnung / 2 Wahl der Gewinnermittlungsmethode

Der Unternehmer kann, solange er keiner gesetzlichen Buchführungspflicht[1] unterliegt, zwischen der Einnahmen-Überschussrechnung[2] und der Buchführung[3] wählen. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Gewinnermittlung regelmäßig nach § 4 Abs. 1 EStG erfolgen muss,[4] wenn das Wahlrecht nach § 4 Abs. 3 EStG nicht wirksam ausgeübt wird. Das Wahlrecht wird allerdings in den Fällen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 239

Tz. 43 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 239 obliegt dem Buchführungspflichtigen. Etwaige Verstöße gegen Abs. 3 können mitunter auch als ein Urkundendelikt i. S. d. § 267 StGB zu werten sein (vgl. Staub: HGB (2021), § 239, Rn. 38; des Weiteren auch Goldshteyn/Jacob, WPg 2015, S. 992 (995)); im Übrigen sei bezüglich der Folgen einer Verletzung der Buchführungspflicht verwiesen auf ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rechtsfolgen

Rn. 13 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Bei Unterschreitung der Schwellenwerte können die §§ 238–241 wahlweise angewendet werden. Das Wahlrecht ist so zu verstehen, dass der Einzelkaufmann sich entscheiden kann, einzelne Vorschriften der §§ 238ff. nicht anzuwenden (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 241a HGB, Rn. 8). Zugleich besteht gemäß § 242 Abs. 4 keine Verpflichtung zur Aufstellun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 4 Anwendung der steuerlichen Regelungen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern im HGB

Rz. 30 Zeitlich begrenzt nutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nach § 253 Abs. 1 und 2 HGB grundsätzlich mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen und über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Abweichend zu den vorangegangenen Bewertungsvorschriften, können für geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bei Anwendung de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Formelle Richtigkeit

Tz. 20 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Während der Grundsatz der materiellen Richtigkeit fordert, dass Buchführung und JA materiell richtig zu sein haben, verlangt der Grundsatz der Klarheit, dass Buchführung und JA formell richtig sein müssen (vgl. Leffson (1987), S. 207). Somit kann der Grundsatz der Klarheit der Handelsbücher auch als Grundsatz der formellen Richtigkeit bezeich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Belgien / 10.2 Weitere vereinfachte Verfahren

Zur Vereinfachung der Verwaltungsanforderungen an die Steuerpflichtigen sieht das belgische Mehrwertsteuergesetz vier Sonderregelungen vor: (1) Pauschalregelung: Ermittlung des steuerpflichtigen Umsatzes insbesondere aufgrund der Einkäufe, ohne dass die Betreffenden ihre Einnahmen Tag für Tag auflisten und ein jährliches Lagerbestandsverzeichnis erstellen müssen. (2) Steuerbef...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spenden – was ist zu beachten? / 8.2 Aufzeichnungspflichten für Spenden

Zur Kontrolle des Spendenverfahrens hat der Gesetzgeber eine besondere Verpflichtung zur Aufzeichnung von Zuwendungen eingeführt. Die Aufzeichnungen des Vereins müssen Folgendes enthalten: Zeitpunkt der Vereinnahmung der Zuwendung, Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung, Doppel der Spendenbestätigung. Auch wenn keine Spendenbestätigung ausgestellt wird, sind Name und Ansc...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Verwendung von Handelssystemen

Rz. 65 Mit der siebten MaRisk-Novelle wurde ergänzt, dass für die Dokumentation des Handels über Handelssysteme "entsprechende Verfahren" vorzuhalten sind. Da die in das Handelssystem eingegebenen Geschäftsdaten ohnehin gespeichert werden, kann es sich nur um ergänzende Informationen handeln, die mit der elektronischen Kommunikation zwischen den Kontrahenten im Zusammenhang ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Einführung und Überblick

Rz. 1 Dokumentationspflichten werden von der Kreditwirtschaft häufig kritisch beurteilt. Die Kritik richtet sich dabei vor allem gegen "überzogene" Dokumentationsanforderungen, die durch die Bankenaufsicht allgemein oder im Rahmen von Prüfungshandlungen von den Instituten abverlangt werden und im Regelfall einen erheblichen Mehraufwand für die Institute bedeuten. Trotz diese...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Empfehlung der deutschen Aufsicht

Rz. 63 Die deutsche Aufsicht hat diese Anforderung durch Verwendung der Formulierungen "sollte" und "grundsätzlich" relativ vorsichtig formuliert und den Instituten damit bei der Umsetzung theoretisch einen gewissen Spielraum gelassen. Inwiefern dieser Spielraum auch praktisch überhaupt noch genutzt werden kann, hängt vor allem davon ab, welche weiteren Aufzeichnungspflichte...mehr