Fachbeiträge & Kommentare zu Aufmerksamkeit

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§ 11 Unfallmedizin für Anwälte / 7. Fixateur externe

Rz. 261 Ein Fixateur externe heißt übersetzt ein "äußerer Festhalter". Es ist ein Haltesystem, um einen Knochenbruch ruhig zu stellen. Der Fixateur externe tritt oftmals bei schweren Verletzungen auf. Er wird insbesondere bei offenen Frakturen mit erheblichen Weichteilschädigungen und auch bei Trümmerfrakturen angewendet. Praxistipp Sollte in einem Arztbericht der Ausdruck Fi...mehr

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FF 01/2026, Aktuelles Unter... / IV. Fazit

Das Unterhaltsrecht – namentlich das aktuell besonders im Fokus stehende Kindesunterhaltsrecht – ist ein sehr dynamisches Rechtsgebiet, bei dessen Fortentwicklung die wirtschaftlichen Rahmendaten, aber insbesondere auch gesellschaftliche Veränderungen und gewandelte Auffassungen stets zu berücksichtigen sind. Die Hilfsmittel, um das verhältnismäßig weite Ermessen, dass der U...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / a) Ausgleichsfunktion

Rz. 12 Eine monetäre Entschädigung soll das erlittene Leid abmildern und dem Geschädigten neue Annehmlichkeiten ermöglichen => Kompensation (vgl. Jaeger/Luckey, Rn 1125; Schwintowski/Schah Sedi/Schah Sedi, Rn 258). Auch bei schwersten Hirnschädigungen oder Wachkoma besteht ein objektiver Anspruch, sofern die Beeinträchtigung erheblich ist; selbst wenn das Opfer sein Leid mut...mehr

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Pauschalbesteuerung von Sac... / 4 Pauschalbesteuerte Sachzuwendungen an Mitarbeiter konzernverbundener Unternehmen

Für die nach § 37b Abs. 1 EStG pauschal besteuerten Sachzuwendungen, die an Mitarbeiter konzernverbundener Unternehmen gewährt werden, gilt das Gleiche wie für an eigene Mitarbeiter des Unternehmens geleistete Sachzuwendungen. Sie sind beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Verbeitragung des geldwerten Vorteils Bei Sachzuwendungen an eigene Mitarbeiter und Mitarbeiter konze...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / I. Allgemeines

Rz. 130 Dogmatisch ist zwischen dem Barunterhalt, dies sind die Unterhaltsleistungen in Geld, und dem Betreuungsunterhalt zu trennen. Zum Betreuungsunterhalt zählt neben der klassischen Haushaltsführung (Einkauf, Geschirr spülen, putzen, Gartenarbeit etc.) auch die Beaufsichtigung und Erziehung der Kinder. Bei den Kindern wird häufig in der Praxis dieser sog. Betreuungsunter...mehr

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§ 8 Kürzungs- und Verteilun... / 2. Rentenbarwerte

Rz. 25 Aufgrund der, insbesondere bei Personengroßschäden, häufig langfristig auftretenden Schadensverläufe wird das in § 109 VVG verankerte Grundprinzip durch § 107 VVG für Rentenforderungen ergänzt. Diese Forderungen sollen den Geschädigten grundsätzlich eine langfristige unfallbedingt notwendige finanzielle Absicherung gewährleisten. Im Gegensatz zu den Kapitalforderungen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bewertungsgrundlagen: Kaufpreissammlung, durchschnittliche Werte (= Durchschnittswerte, Richtwerte)

Rz. 23 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grund und Bodens ist eine der schwierigsten Aufgaben einer Grundstücksbewertung. Deshalb haben die Finanzverwaltungen der Länder diesem Problem von jeher ihre besondere Aufmerksamkeit gewidmet. So wurden u.a. im Jahre 1956/57 zur Vorbereitung einer Neubewertung des Grundbesitzes umfangreiche Bodenwert-Richtlinien als übereinstimmende Lä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gegenstand der Lohnsteuer-Außenprüfung

Rn. 19 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Aus § 42f Abs 1 EStG ergibt sich, was Gegenstand einer LSt-Außenprüfung ist, nämlich die Prüfung des Einbehalts (§ 38 Abs 3 EStG) oder der Übernahme (§ 40 Abs 3 EStG sowie § 40a Abs 5 EStG, § 40b Abs 5 EStG) und der Abführung der LSt (§ 41a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) (vgl BFH v 09.03.1990, VI R 87/89, BStBl II 1990, 608), wobei der Abführung der L...mehr

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Geschenke / Zusammenfassung

Begriff Nach den Bestimmungen des BGB wird eine Zuwendung als Geschenk bezeichnet, wenn sie eine Person aus ihrem Vermögen einem Dritten zuwendet und beide Parteien sich einig darüber sind, dass diese Zuwendung unentgeltlich erfolgt. Diese Grundsätze gelten auch im Steuerrecht, wobei insbesondere die Veranlassung der Zuwendung kritisch geprüft wird. Privat veranlasste Geschen...mehr

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ZErb 01/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bornhäußer Kommunikative Inklusion Anleitung zum respektvollen Miteinander in Unternehmen und Gesellschaft 2025 Schäffer-Poeschel, ISBN 978-3-7910-65...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Begriffliche Abgrenzung von Kapitalbetrag und Zins

Tz. 170 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der Kapitalbetrag eines finanziellen Vermögenswerts wird als dessen beizulegender Zeitwert zum Zugangszeitpunkt definiert, der sich im Zeitablauf aber ändern kann (insbesondere durch Tilgungen; vgl. IFRS 9.4.1.3 (a) iVm. B4.1.7B). Es mutet kurios an, dass der IASB an dieser Stelle auf den bewerteten Zugangsbetrag abstellt und nicht etwa den ...mehr

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§ 14 Personalwesen / VI. Geschenke an Mitarbeiter

Rz. 152 Grundsätzlich gelten Geschenke als Einnahmen des Mitarbeiters und sind demnach steuer- und sozialversicherungspflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber seinen eigenen Mitarbeitern jedoch außerhalb von Betriebsveranstaltungen Geschenke zukommen lassen, ohne dass diese zum Arbeitslohn zählen. Hierbei unterscheidet man in Geschenke aus besonderem p...mehr

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§ 14 Personalwesen / K. Steuerliche Behandlung von Zuwendungen an Mitarbeiter

Rz. 113 Zur Herstellung eines besonders guten Arbeitsklimas gewähren einige Kanzleien ihren Mitarbeitern diverse "Annehmlichkeiten". Obwohl diese einen guten Zweck verfolgen, müssen hier die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften beachtet werden, damit es zu keiner finanziellen Mehrbelastung des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers führt. Rz. 114 Grds. ge...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundprinzip

Tz. 143 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Finanzielle Verbindlichkeiten (oder Teile davon) dürfen nur und erst dann ausgebucht werden, wenn sie erloschen sind, das Unternehmen also von seiner Leistungspflicht entbunden wurde – durch Begleichung resp. Rückkauf am Markt, qua Erlass, Verjährung oder Auslaufen (vgl. IFRS 9.3.3.1 iVm. B3.3.1). Somit ist eine finanzielle Verbindlichkeit g...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.1.2 Aufgaben (Satz 2)

Rz. 5 Die Norm bestimmt das Aufgabenprofil der Krebsregister (Pflichtaufgaben). Die für die Qualitätssicherung maßgeblichen Funktionen werden benannt. Die Aufzählung ist nicht abschließend (insbesondere). Die Krebsregistrierung in den Ländern wird damit vereinheitlicht. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten wird durch Landesrecht geregelt (vgl. Rz. 23). Rz. 6 Es we...mehr

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Schwierige Mandantentypen i... / 9.1 Beschreibung des Mandantentyps

Der Dauer-Anrufer und/oder Dauer-Mailer ist der Mandant, der praktisch ständig Ihre Aufmerksamkeit sucht. Verhalten und Denkweise Er ruft wegen jeder Kleinigkeit an – und wenn er nicht durchkommt, schickt er eine E-Mail, oft gleich mit hoher Priorität. Es vergeht kaum ein Tag ohne Kontaktaufnahme: "Ich hätte da nochmal eine Frage...", "Nur ganz kurz: ..." sind seine Standardsä...mehr

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Schwierige Mandantentypen i... / Zusammenfassung

Überblick Es geht um einen oft unterschätzten, aber zentralen Aspekt der steuerberatenden Tätigkeit: dem professionellen Umgang mit sog. "schwierigen Mandanten". Dabei wird insbesondere der Zusammenhang zwischen spezifischen Mandantentypen, typischen Kommunikations- und Verhaltensmustern sowie den daraus resultierenden Herausforderungen für die ZusammenarbeitundHonorargestal...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Brandursachen im Betrieb / 3 Brandstiftung

Brandstiftung ist in Betrieben ein wichtiges oft unterschätztes Thema. Die Anzahl der Fälle ist hoch, zumal eine große Dunkelziffer von kleineren Vorkommnissen (z. B. Müllbrände) zu verzeichnen ist. Dabei sind die Schäden oft nicht unbeträchtlich, weswegen gerade die Versicherungen das Risiko hoch einschätzen. Zu unterscheiden ist zwischen Brandstiftung von außen. Also durch ...mehr

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Aufmerksamkeiten

Zusammenfassung Begriff Annehmlichkeiten und Gelegenheitsgeschenke des Arbeitgebers können als Aufmerksamkeiten steuerfrei bleiben, wenn sie sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen. Ebenso wenig gehören weitere Sachzuwendungen und geldwerte Vorteile zum A...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.2 Aufmerksamkeiten

Nicht um Arbeitslohn handelt es sich bei Aufmerksamkeiten. Dies sind Sachleistungen des Arbeitgebers, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung der Arbeitnehmer führen.[1] 3.2.2.1 Sachgeschenk zu besonderem persönlichem Anlass Aufmerksamkeiten sind z. B. Blumen, Genussmittel oder Bücher, die dem Ar...mehr

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Aufmerksamkeiten / Zusammenfassung

Begriff Annehmlichkeiten und Gelegenheitsgeschenke des Arbeitgebers können als Aufmerksamkeiten steuerfrei bleiben, wenn sie sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen. Ebenso wenig gehören weitere Sachzuwendungen und geldwerte Vorteile zum Arbeitslohn, die...mehr

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Geschenke / 2 Steuerfreie Aufmerksamkeiten

2.1 Lohnsteuer Ein Sachgeschenk ist steuerfrei, wenn es sich um eine Aufmerksamkeit aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses des Arbeitnehmers handelt.[1] Hierzu gehören Geschenke, die im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden[2], z. B. Blumen, Pralinen oder Bücher aus Anlass des Geburtstags eines Arbeitnehmers, der Konfirmation sowie Kommuni...mehr

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Aufmerksamkeiten / 3 Sachzuwendungen an Dritte

Die Steuerfreiheit von Aufmerksamkeiten bis zu einem Betrag von 60 EUR brutto anlässlich eines persönlichen Ereignisses gilt auch für Sachzuwendungen an Dritte.[1] Praxis-Beispiel 60-EUR-Freigrenze und Lohnsteuerpauschalierung bei Sachzuwendungen an Dritte Unternehmer A wendet für die Geschenke an seine Geschäftsfreunde die Lohnsteuerpauschalierung bei Sachzuwendungen mit 30 %...mehr

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Aufmerksamkeiten / 5 Getränke und Genussmittel zum Verzehr im Betrieb

Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt überlässt, gehören – ohne wertmäßige Begrenzung – ebenfalls zu den steuerfreien Aufmerksamkeiten. Das gilt auch, wenn die Getränke und Genussmittel eigens zur Weitergabe an die Arbeitnehmer beschafft oder hergestellt werden. Achtung Begünstigt ist nur der Verz...mehr

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Aufmerksamkeiten / 1 Beitragsrechtliche Bewertung

Die beitragsrechtliche Beurteilung von Aufmerksamkeiten richtet sich nach den steuerrechtlichen Kriterien. Als Sachzuwendungen sind die Aufmerksamkeiten bis zu einem Wert von 60 EUR steuerfrei und – da sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden – auch beitragsfrei.[1] Wird der Betrag von 60 EUR überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und damit b...mehr

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Aufmerksamkeiten / 1 Sachzuwendungen aus persönlichem Anlass

Sachzuwendungen, die dem Arbeitnehmer nur mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis zufließen, gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Es ist gleichgültig, ob es sich um einmalige oder laufende Einnahmen handelt, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht, unter welcher Bezeichnung und in welcher Form sie gewährt werden. Steuerfreie Aufmerksamkeiten bis 60 EUR brutt...mehr

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Aufmerksamkeiten / Sozialversicherung

1 Beitragsrechtliche Bewertung Die beitragsrechtliche Beurteilung von Aufmerksamkeiten richtet sich nach den steuerrechtlichen Kriterien. Als Sachzuwendungen sind die Aufmerksamkeiten bis zu einem Wert von 60 EUR steuerfrei und – da sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden – auch beitragsfrei.[1] Wird der Betrag von 60 EUR überschritten, ist der gesa...mehr

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Aufmerksamkeiten / 4 Bewirtung anlässlich außergewöhnlichem Arbeitseinsatz

Zu den steuerfreien Aufmerksamkeiten zählt auch die Bewirtung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes.[1] Hierzu zählen in erster Linie Arbeitsessen im Betrieb. Erfolgt die Mahlzeitengestellung nach Beendigung des Arbeitseinsatzes, ist der Vorteil regelmäßig steuerpflichtiger Arbeitslohn.mehr

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Aufmerksamkeiten / 3 Bewirtung anlässlich außergewöhnlichem Arbeitseinsatz

Die Bewirtung anlässlich außergewöhnlicher Arbeitseinsätze zählt als Zuwendung des Arbeitgebers, die zusätzlich zum Arbeitsentgelt steuerfrei gewährt wird. Aus diesem Grund zählen diese Zuwendungen nicht zum Arbeitsentgelt und sind damit beitragsfrei.[1]mehr

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Aufmerksamkeiten / Lohnsteuer

1 Sachzuwendungen aus persönlichem Anlass Sachzuwendungen, die dem Arbeitnehmer nur mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis zufließen, gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Es ist gleichgültig, ob es sich um einmalige oder laufende Einnahmen handelt, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht, unter welcher Bezeichnung und in welcher Form sie gewährt werden. Steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufmerksamkeiten / 2 Sonderzuwendungen aus sonstigen Anlässen

Freiwillige Sonderzuwendungen des Arbeitgebers an einzelne Arbeitnehmer, z. B. Lehrabschlussprämien, gehören grundsätzlich zum Arbeitslohn. Es spielt keine Rolle, ob damit soziale Zwecke verfolgt werden oder ob sie dem Arbeitnehmer anlässlich besonderer persönlicher Ereignisse zugewendet werden. Das gilt sowohl für Geld- als auch für Sachgeschenke.[1]mehr

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Aufmerksamkeiten / 2 Sachzuwendungen an Dritte

Pauschal versteuerte Sachzuwendungen an Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers (Dritten) stellen kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar.[1] Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer bei einem mit dem zuwendenden Arbeitgeber verbundenen Unternehmen beschäftigt ist.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geschenke / Zusammenfassung

Begriff Nach den Bestimmungen des BGB wird eine Zuwendung als Geschenk bezeichnet, wenn sie eine Person aus ihrem Vermögen einem Dritten zuwendet und beide Parteien sich einig darüber sind, dass diese Zuwendung unentgeltlich erfolgt. Diese Grundsätze gelten auch im Steuerrecht, wobei insbesondere der Beweggrund für die Zuwendung kritisch geprüft wird. Ob die Arbeitgeberzuwen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geschenke / 2.2 Sozialversicherung

Sachgeschenke oder Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblich sind und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung des Arbeitnehmers führen, gehören als bloße Aufmerksamkeiten nicht zum Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Infolgedessen sind diese auch nicht beitragspflichtig. Zu den Aufmerksamkeiten zählen vor allem Sachzuwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geschenke / 2.1 Lohnsteuer

Ein Sachgeschenk ist steuerfrei, wenn es sich um eine Aufmerksamkeit aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses des Arbeitnehmers handelt.[1] Hierzu gehören Geschenke, die im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden[2], z. B. Blumen, Pralinen oder Bücher aus Anlass des Geburtstags eines Arbeitnehmers, der Konfirmation sowie Kommunion seiner Kind...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.2.1 Sachgeschenk zu besonderem persönlichem Anlass

Aufmerksamkeiten sind z. B. Blumen, Genussmittel oder Bücher, die dem Arbeitnehmer oder in seinem Haushalt lebenden Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses, z. B. eines Geburtstags, zugewendet werden und einen Wert von höchstens 60 EUR brutto haben (Freigrenze).mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.2.3 Arbeitsessen

Schließlich gehören zu den Aufmerksamkeiten auch Speisen, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes, z. B. während einer außergewöhnlichen betrieblichen Besprechung oder Sitzung, im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse an einer günstigen Gestaltung des Arbeitsablaufs unentgeltlich oder teilentgeltlich überläss...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.2.2 Getränke und Snacks zum Verzehr im Betrieb

Aufmerksamkeiten sind auch Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, z. B. Wasserspender, Getränkeautomat, Heißgetränke (z. B. Kaffee, Tee), Brotkorb mit unbelegten Backwaren[1], Obstkorb im Aufenthaltsraum.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belohnung / 4.2 Preise im Rahmen eines Dienstverhältnisses

Werden Preise im Rahmen eines Dienstverhältnisses zugewendet, liegt grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Voraussetzung ist insoweit, dass der Preis leistungsabhängig erworben wurde und daher Entlohnungscharakter hat. Hiervon ist auszugehen bei Preisvergaben anlässlich eines Sicherheitswettbewerbs oder eines Wettbewerbs mit Verbesserungsvorschlägen. Sachpreise aus ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 4 Ausschluss/Verjährung von Erstattungsansprüchen

Von besonderer Bedeutung im Erstattungsverfahren sind die Regelungen über den Ausschluss und die Verjährung von Erstattungsansprüchen. Dabei bedarf die Ausschlussfrist des § 111 SGB X in der Praxis bereits anfänglich großer Aufmerksamkeit, denn Erstattungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Ausschlussfrist verstrichen ist. Daneben regelt die Vorschrift des ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.3 Beiträge zu Berufshaftpflichtversicherungen oder Berufsverbänden

Zum Arbeitslohn gehören Beiträge, die ein Arbeitgeber für die Berufshaftpflichtversicherung angestellter Rechtsanwälte übernimmt, weil die Anwälte zum Abschluss der Versicherung gesetzlich verpflichtet sind. Sie haben somit ein eigenes Interesse daran, weil sie andernfalls ihren Beruf nicht ausüben können. Ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers scheide...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitnehmerbewirtung / 1 Arbeitsessen ist steuerpflichtiger Sachbezug

Bewirtet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer ohne die Teilnahme von Geschäftsfreunden des Arbeitgebers außerhalb des Betriebs, z. B. in einem Restaurant, kostenlos oder verbilligt, liegt regelmäßig Arbeitslohn vor. Steuerpflichtig ist der auf den Arbeitnehmer entfallende Teil der angefallenen Bewirtungskosten, wenn er die Freigrenze von 50 EUR monatlich übersteigt.[1] Für de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beihilfen / 3.1 Lohnsteuer

Geldzuwendungen, die aus Anlass der Heirat des Arbeitnehmers oder der Geburt eines Kindes gewährt werden, gehören stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Lediglich Sachzuwendungen bleiben bis zu einem Wert von 60 EUR brutto als Aufmerksamkeiten aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses steuerfrei.[2] Achtung Überschreitung der Freigrenze führt zu Arbeitslohn Wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geldwerter Vorteil / 1 Beitragsrechtliche Bewertung

Zur Sozialversicherung gilt für die Beitragsberechnung ein umfassender und weitgehender Entgeltbegriff. Nicht nur Einnahmen und Zuwendungen in Geld sind beitragspflichtige Einnahmen, sondern auch Zuwendungen in Geldeswert.[1] Am häufigsten wird ein geldwerter Vorteil in Form der Sachbezüge gewährt. Grundsätzlich gilt, dass ein geldwerter Vorteil, soweit er steuerpflichtig ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verlosung / Zusammenfassung

Begriff Bei betrieblich veranlassten Verlosungen, stellt sich die Frage, ob etwaige Losgewinne eine Entlohnung oder eine steuerfreie Aufmerksamkeit für den Arbeitnehmer darstellen. Auch die Kostenübernahme für Lose einer außerbetrieblichen Lotterie kann zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil führen, wenn die Loskosten die 50-EUR-Freigrenze überschreiten. Erhalten Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitsunfall / 3.4.2 Drogen

Ähnlich wie beim Alkoholgenuss beseitigt die Einnahme von legalen oder illegalen Drogen den sachlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalls, wenn sie zu einer Lösung vom Betrieb geführt hat.[1] Cannabiskonsum ist die wesentliche Ursache eines Unfalls, wenn ein THC-Wert von mindestens 1 ng/ml im Blut festgestellt wurde und ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.1 Bewertung des geldwerten Vorteils

Sind die Sachbezüge weder als nicht steuerbare Aufmerksamkeiten, Leistungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse oder kraft Gesetz steuerfrei, muss der Arbeitgeber von dem Arbeitslohn in Geldeswert die Lohnsteuer, ggf. den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer berechnen und einbehalten. Die praktische Schwierigkeit bei der Lohnabrechnung von Sachbezügen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zulagen / 2.1.4 Hitzezulage

Eine Hitzezulage ist keine gesetzlich vorgeschriebene Leistung. Sie wird vielmehr als zusätzliche Vergütung für extreme Hitze am Arbeitsplatz i. d. R. auf Grundlage eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder eines Einzelvertrags gezahlt. Diese Zulage gehört zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Laut Arbeitsschutzgesetz haben Arbeitgeber jedoch die Pflicht...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Waren und Rabatte: Behandlu... / Zusammenfassung

Überblick Zuwendungen in Geldeswert, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses zufließen, zählen unter der Bezeichnung Sachbezüge oder geldwerte Vorteile zum Arbeitslohn. Schwierigkeiten bereitet häufig die Unterscheidung in steuerpflichtige Sachbezüge einerseits und in nicht steuerbare Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse sowie Aufmerksam...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mankohaftung / 2 Vertragliche Mankoabrede

Unter einer Mankoabrede wird der ausdrückliche Abschluss einer Vereinbarung (meist als Klausel im Arbeitsvertrag) verstanden, wonach der Arbeitnehmer für einen Fehlbestand einzustehen hat. Rechtstechnisch handelt es sich oftmals um für den Arbeitnehmer belastende Beweislastvereinbarungen, durch die eine verschuldensunabhängige Haftung des Arbeitnehmers etabliert werden soll....mehr