Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsunfähigkeit

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 Aus § 24i Abs. 1 Satz 1 ergeben sich bezüglich eines Anspruchs auf Mutterschaftsgeld folgende Anspruchsvoraussetzungen: Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse (hierzu unter 3.1.1.1) und Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit oder keine Zahlung von Arbeitsentgelt wegen der Schutzfristen nach § 3 MuSchG (hierzu unter 3.1.1.2). 3.1.1.1 Mitgliedschaft in der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2025, Reha-Managemen... / VII. Das Reha-Management ergänzende Leistungsarten der privaten Unfallversicherung

Das Leistungsspektrum der privaten Unfallversicherung ist insbesondere bei den Premium-Produkten der VR sehr umfangreich. Es stehen regelmäßig die einzelnen Leistungsarten nebeneinander und ergänzen sich zu einem sehr weitreichenden Leistungsversprechen.[7] Die Reha-Dienstleister kennen diese Möglichkeiten, dennoch ist ein Blick in den Versicherungsschein und die vereinbarte...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.2 Erweiterung des eAU-Abrufverfahren

Seit dem 1.1.2023 ist das eAU-Abrufverfahren von Arbeitgebern in der Praxis zu nutzen.[1] Seit 1.1.2025 werden Optimierungen in diesem Datenaustauschverfahren umgesetzt. Integration von Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen Neu ist, dass stationäre Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen in das Datenaustauschverfahren integriert wurden.[2] Auf elektronische Anfragen erhalten...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 42 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 38 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausländer aus Staaten, mit denen Sozialabkommen bestehen

Rn. 178 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Für ArbN aus Staaten, mit denen zwischenstaatliche Abkommen bestehen, bedarf es nicht der Inhaberschaft eines der in § 62 Abs 2 EStG genannten Aufenthaltstitels, A 4.5 Abs 1 S 1 DA-KG 2024; BFH v 21.02.2008, III R 79/03, BStBl II 2009, 916. Abkommensstaaten sind: Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Türkei und Tunesien, vgl A 4.5 Abs 1...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.2 Arbeitsrechtliche Bewertung

Bei der arbeitsrechtlichen Bewertung von Mobbing ist danach zu unterscheiden, ob das Mobbing vom Arbeitgeber ausgeübt bzw. geduldet wird oder ausschließlich von Arbeitskollegen bzw. Vorgesetzten des Betroffenen ausgeht. Der Arbeitgeber hat aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses als arbeitsvertragliche Nebenpflicht die sog. Fürsorgepflicht, die ihn verpflichtet, auf das...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.6 Folgen fehlender Mitwirkung

Rz. 102 Abs. 4 Satz 5 regelt die Folgen fehlender Mitwirkung des Versicherten im Zeitraum nach Anerkennung der Berufskrankheit. Die Mitwirkungspflichten des Versicherten nach Abs. 4 Satz 3 dienen der Verhütung einer Gefahr nach Abs. 4 Satz 1, nämlich der Gefahr des Wiederauflebens oder der Verschlimmerung der bereits anerkannten Berufskrankheit. Zu berücksichtigen ist, dass ...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.9 Versicherungsfall und Leistungsfall (Abs. 5)

Rz. 105 Bei Vorliegen einer Berufskrankheit besteht Anspruch auf die im 3. Kapitel vorgesehenen Leistungen (§§ 26 ff.). Dabei sind als Geldleistungen insbesondere Verletztengeld (§§ 45 ff.) und Rente (§§ 56 ff.) zu nennen. Abs. 5 enthält eine Günstigkeitsregel. Die Vorschrift trägt dem Rechnung, dass eine Berufskrankheit nach ihrem Entstehen zeitweise stumm verlaufen kann, ...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.3.2 Eintritt der Arbeitsunfähigkeit während der Kurzarbeit

Zeitraum, in dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht Tritt die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit erst während der Phase der Kurzarbeit ein, und hat der Beschäftigte noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber (§§ 22 Abs. 1 Satz 1, 21 TVöD), weil der Zeitraum der Entgeltfortzahlung (i. d. R. 6 Wochen, vgl. § 22 Abs. 1 Satz 1 TVöD) noch ...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.3.1 Eintritt der Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Kurzarbeit

Zeitraum, in dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht Ist die Arbeitsunfähigkeit bereits vor Beginn der Kurzarbeit eingetreten und hat der Beschäftigte noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber (§§ 22 Abs. 1, 21 TVöD), weil der Zeitraum der Entgeltfortzahlung (i. d. R. sechs Wochen, vgl. § 22 Abs. 1 Satz 1 TVöD) noch nicht abgelaufen ist,...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.3 Entgeltfortzahlung bei Kurzarbeit

Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten gilt es zu unterscheiden, ob die Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Kurzarbeit oder während der Kurzarbeit eingetreten ist. Des Weiteren ist maßgebend, ob der Beschäftigte noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber hat oder der Zeitraum der Entgeltfortzahlung bereits abgelaufen ist. 3.3.1 Eintritt der...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.2.1 Bemessungsbasis bei weniger als 3 vollen Kalendermonaten und mehr als einem vollen Kalendermonat

Beträgt der Berechnungszeitraum weniger als 3 Kalendermonate (bei Neueinstellungen und Arbeitszeitänderungen innerhalb des Berechnungszeitraums), sind als Ersatzberechnungszeitraum die verbliebenen vollen Kalendermonate seit der Neueinstellung bzw. nach der Arbeitszeitänderung zugrunde zu legen, wenn das die Entgeltfortzahlung auslösende Ereignis frühestens 1 Monat nach Begi...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.3.3 Aufstockungsbetrag zum Kurzarbeitergeld (TV COVID)

Der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) sah in seinem § 5 einen Anspruch der Beschäftigten auf Aufstockung des Kurzarbeitergeldes vor. Der TV COVID ist zum Jahresende 2022 ausgelaufen, eine Nachwirkung wurde ausgeschlossen (§ 11 Abs. 2 TV COVID). Dies bedeutet, dass im Fall von Arbeitsunfähigkeit be...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.2.2 Bemessungsbasis bei weniger als einem vollen Kalendermonat

Für die Fälle, in welchen im ersten Monat nach der Einstellung bzw. Änderung der individuellen Arbeitszeit eine Entgeltfortzahlung erfolgt, haben die Tarifvertragsparteien mit Wirkung zum 1.4.2017 eine neue Nummer 3 als Protokollerklärung zu den Sätzen 2 und 3 eingefügt.[1] Mit dieser Protokollerklärung wird die Berechnung der unständigen Entgeltbestandteile für die Fälle ger...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltfortzahlung bei Kran... / 1.1 Funktion der Vorschrift

Durch § 21 TVöD, der die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung festlegt, wurde mit Inkrafttreten des TVöD am 1.10.2005 die komplizierte Aufschlagsregelung in § 47 Abs. 2 BAT abgelöst. Für die Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Krankheit haben die Tarifvertragsparteien eine Kombination aus dem Entgeltausfall- und dem Referenzp...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist ein BGM für Unter... / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers

Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sind i. W. Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung sowie Gefahrstoffverordnung grundlegende Regelwerke. Technische Regeln (TR), Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) und DGUV-Regelwerk konkretisieren diese Forderungen. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und arbeitsmedizinische Rege...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM für alle Unternehmensgr... / 1 Von der Pflicht des Arbeitsschutzes zur Kür des BGM

§ 4 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz fordert: "Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen". Dieser präventive Ansatz des Arbeitsschutzes spiegelt sich u. a. auch im Namen des VDSI wider, nämlich "Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit" oder dem Titel der DIN EN ISO 45001 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit". Elemente des betri...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Keine Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Hautentzündungen infolge einer Tätowierung

Leitsatz Wer sich tätowieren lässt, dem steht bei Komplikationen keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu. Sachverhalt Die Klägerin, Pflegehilfskraft, ließ sich am Unterarm tätowieren. Nachdem sich die tätowierte Stelle entzündete, wurde sie für mehrere Tage krankgeschrieben. Die Beklagte lehnte die Entgeltfortzahlung für diesen Zeitraum ab. Die Klägerin machte ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung – nicht für den Tätowierungsvorgang, sondern für eine davon zu trennende zeitlich nachfolgende ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 5.1 Bewilligung

Der Arbeitgeber sollte den Arbeitnehmer so frühzeitig wie möglich schriftlich darüber informieren, ob der Bildungsurlaub gewährt wird. Genehmigt der Arbeitgeber den Bildungsurlaub rechtzeitig, so dürfte es im Normalfall keine Probleme geben. Die "Zusage" des Bildungsurlaubs bedeutet, dass der Arbeitgeber sein Einverständnis mit der Teilnahme des Arbeitnehmers an der von ihm i...mehr

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DRK-TV / 1.4.2.4 36. Änderungstarifvertrag v. 31.5.2011

36. Änderungstarifvertrag vom 31.5.2011 (Inkrafttreten zum 1.6.2011, § 1 Abs. 8 und 9 rückwirkend zum 1.3.2011 Der Garantiebetrag bei Höhergruppierung gem. § 21 Abs. 4 wurde auf 30 EUR (Entgeltgruppen 1 bis 8) bzw. auf 60 EUR (Entgeltgruppen 9-15) angehoben. In Protokollerklärung ist festgehalten, dass diese Garantiebeträge an linearen Entgelterhöhungen teilnehmen.In § 21 Abs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 3.2.2 Stufenregelungen

§ 15 Abs. 3 regelt eine abweichende Stufenzuordnung. Da der Stufenverlauf der Entgelttabelle SuE nicht dem allgemeinen Stufenverlauf des § 20 des Allgemeinen Teils entspricht, sind hier besondere Regelungen zu treffen gewesen. Aus der Anlage 8 (s. Kommentierung zu § 2 der Anlage 8) ergeben sich die Änderungen wie folgt: Praxis-Beispiel Geänderter Stufenverlauf in Anlage 8 (Su...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 4.3 Kein Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Ein Anspruch auf Sterbegeld besteht nicht, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Todes ruhte. Ein Arbeitsverhältnis ruht, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses (Arbeitsleistung und Entgeltzahlung) suspendiert sind und somit der jeweilige Gläubiger von seinem Schuldner die Erbringung der Leistung nicht verlangen und nicht durchsetzen kann, wä...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Vergütung für Umkleidezeiten im Rahmen von Entgeltfortzahlung

Leitsatz Ein Anspruch auf Zeitgutschriften für Umkleidezeiten kann sich für Zeiten der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit sowie für Zeiten des Urlaubs ergeben. Sachverhalt Der Kläger ist bei der Beklagten, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, in deren Kreisverband S als Rettungssanitäter beschäftigt. Bei Ausübung seiner Tätigkeit muss der Kläger Schutzkleidung tragen, die im Betrieb an- und abgelegt wird. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Manteltarifvertrag zwischen dem Bayerischen ...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 2.4 Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

Besondere Beachtung verdient weiterhin das böswillige Unterlassen anderen Erwerbs, das der an die Wettbewerbsvereinbarung gebundene Arbeitgeber betonen wird, um seine eigene Belastung durch die Karenzentschädigung zu verringern. Praxis-Beispiel Kein böswilliges Unterlassen Kein böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs stellt es bspw. dar, wenn ein Arbeitnehmer, dessen Arb...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Landwirt (Professiogramm) / 4 Belastungs- und Expositionsmerkmale, Gefährdungen

Folgende Belastungen und Gefährdungen stehen im Vordergrund:[1] Gefahr der Beeinträchtigung der Lungenfunktion beim Einstreuen von Stroh in Ställen durch zu hohe Endotoxinexposition,[2] Möglichkeit der Erkrankung an chronischer Bronchitis im Bereich Tierhaltung über Mischbetriebe bis zur Pflanzenproduktion mit sinkender Prävalenz,[3] Reizungen der Schleimhäute von Augen, Nase u...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss bei der Beschaff... / 1.6 Kosten und Nutzen der Schutzmaßnahme

Für Arbeitsdrehstühle von brauchbarer ergonomischer Qualität und Haltbarkeit sollte man mit einem Kostenaufwand von ca. 400 bis 800 EUR (Einzelpreis) rechnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Betriebe je nach Auftragsvolumen und Verhandlungsgeschick oft in den Genuss von Rabattierungen kommen. In der Bandbreite von 400 bis ca. 600 EUR ist damit zu rechnen, dass der finanzi...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.1.3.2 Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit (Buchst. b)

Rz. 26 Eine gutachtliche Stellungnahme ist einzuholen, um Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit zu beseitigen. Damit soll dem Missbrauch der Entgeltfortzahlung entgegen getreten werden. Rz. 27 Abs. 1a legt die Fälle fest, in denen insbesondere Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit anzunehmen sind. Die Begutachtung kann nur durch die Krankenkasse veranlasst werden. Der Arbeitgeber hat...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.2 Annahme von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit (Abs. 1a)

Rz. 28 Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit sind insbesondere anzunehmen, wenn Versicherte auffällig häufig arbeitsunfähig sind, Versicherte auffällig häufig nur für kurze Dauer arbeitsunfähig sind, der Beginn der Arbeitsunfähigkeit häufig auf einen Arbeitstag am Beginn oder am Ende einer Woche fällt oder die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt worden ist, der durch die ...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.8.3 Meldepflichten des Versicherten, wenn der Arzt bzw. die Einrichtung die Arbeitsunfähigkeit nicht elektronisch an die Krankenkasse übermitteln muss

Rz. 29 Das elektronische Mitteilungsverfahren i. S. d. § 295 Abs. 1 Satz 10 ist nicht anzuwenden von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, die (noch) nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind (§ 295 Abs. 1 Satz 10) oder wenn die Arbeitsunfähigkeit von einem Privatarzt/Privatzahnarzt festgestellt wird oder wenn die Arbeitsunfähigkeit im Ausland festgestellt w...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.3 Datenverarbeitung bei Arbeitsunfähigkeit (Abs. 1b)

Rz. 32 Die Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 für eine gutachtliche Stellungnahme des MD aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit werden von den Krankenkassen anhand der bereits nach § 284 Abs. 1 Satz 1 vorliegenden Sozialdaten beurteilt (Satz 1; dazu gehören z. B. die Angaben auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Die Krankenkasse ist bei einer Arbeitsunfähigkeit verpflic...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.3 Voraussetzung für die Kürzung: Rentenbeginn nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit/stationären Behandlung

Rz. 35 Unter Berücksichtigung der Gesetzgebungsgeschichte greift der Krankengeldkürzungstatbestand des § 50 Abs. 2 erst dann ein, wenn die anrechenbare Leistung von einem Zeitpunkt an bewilligt wird, der nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, nach Beginn der stationären Krankenhaus- oder Vorsorge-/Rehabilitationsbehandlung liegt (BSG, Urteil v. 4.6.2019, B 3 KR 15/18 R, sowie ...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.8 Verspätete Meldung der Arbeitsunfähigkeit (Abs. 1 Nr. 5)

2.8.1 Überblick Rz. 26 Meldet der Versicherte seine Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht innerhalb von einer Woche nach ihrem Beginn, ruht der Anspruch auf Krankengeld, solange die Meldung der Krankenkasse nicht vorliegt (§ 49 Abs. 1 Nr. 5). Dadurch will der Gesetzgeber Leistungsmissbräuchen entgegentreten. Die Verpflichtung zur rechtzeitigen Meldung bezieht sich nicht nu...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.1.3 Gutachtliche Stellungnahmen bei Arbeitsunfähigkeit (Satz 1 Nr. 3)

2.1.3.1 Sicherung des Behandlungserfolgs (Buchst. a) Rz. 25 Die gutachtliche Stellungnahme dient dazu, den Behandlungserfolg zu sichern und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit rechtzeitig einzuleiten. Dazu ist durch den MD zu beurteilen, welche Behandlungsmaßnahmen geeignet und ausreichend sind, um den angestrebten Behandlungserfolg zu erzielen. Dabei ist das...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.11 Meldepflicht bei Arbeitsunfähigkeits-Folgebescheinigungen (Abs. 1 Nr. 8)

Rz. 33 Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) wurde § 49 Abs. 1 zum 11.5.2019 um die heutige Nr. 8 erweitert: Danach ruht der Anspruch auf Krankengeld solange, bis die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit nach § 46 Satz 3 ärztlich festgestellt wurde. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/6337 v. 7.12.2018, S. 93) h...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.12 Auswirkungen des Wegfalls einer Rente auf die Krankengeldzahlung (§ 50 Abs. 1 Satz 4)

Rz. 31 Wird eine der genannten Renten/Leistungen nicht mehr gezahlt (z. B. Bezugsdauer der Zeitrente ist erreicht), entsteht nach § 50 Abs. 1 Satz 4 SGB V ein Anspruch auf Krankengeld, wenn der Betreffende bei Eintritt einer erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist. Mit dieser Regelung wird klargestellt, dass bei Wegfall der genannten Renten ei...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.5 Anzurechnendes Arbeitseinkommen (bei selbstständig Tätigen)

Rz. 18 Bei selbstständig tätigen Versicherten, die wegen ihrer Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld haben, ist zu prüfen, ob zeitgleich Arbeitseinkommen erwirtschaftet wird. Denn Arbeitseinkommen, das während der Arbeitsunfähigkeit in der Person des Arbeitsunfähigen aufgrund seiner Arbeitsleistung erzielt wird, führt zum Ruhen des Krankengeldes nach § 49 Abs. 1 ...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.8.1 Überblick

Rz. 26 Meldet der Versicherte seine Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht innerhalb von einer Woche nach ihrem Beginn, ruht der Anspruch auf Krankengeld, solange die Meldung der Krankenkasse nicht vorliegt (§ 49 Abs. 1 Nr. 5). Dadurch will der Gesetzgeber Leistungsmissbräuchen entgegentreten. Die Verpflichtung zur rechtzeitigen Meldung bezieht sich nicht nur auf die Erstb...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.10 Unständig/kurzzeitig Beschäftigte (Abs. 1 Nr. 7)

Rz. 32 Nach § 49 Abs. 1 Nr. 7 ruht der Anspruch auf Krankengeld während der ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit für Versicherte, die eine Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 abgegeben haben. Bedeutung hat dieses für unständig/kurzzeitig Beschäftigte. Ein Versicherter ist dann unständig/kurzzeitig beschäftigt, wenn er berufsmäßig immer nur entgeltliche Beschäftigung...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.1 Überblick

Rz. 4 Durch die Zahlung von Krankengeld soll der Lebensunterhalt des erwerbstätigen Versicherten bei Arbeitsunfähigkeit, stationärer Krankenhausbehandlung etc. möglichst gesichert werden. Um den Versicherten während seiner Arbeitsunfähigkeit nicht besser zu stellen, als wenn er gearbeitet hätte, bestimmt der Gesetzgeber in § 49, dass das Krankengeld in seiner Höhe ganz oder ...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.3 Besonderheit: Stufenweise Wiedereingliederung

Rz. 16 Die stufenweise Wiedereingliederung (§ 74 SGB V, § 44 SGB IX) dient dazu, arbeitsunfähige Versicherte nach länger andauernder Arbeitsunfähigkeit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen und so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit zu erleichtern. Durch eine individuell angepasste Steigerung von Arbeitstagen, arbeitstäglichen Arbeitszeiten und/oder Ar...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Die Norm hat die Regelung in § 369 b Abs. 1 RVO über die Aufgaben des Vertrauensärztlichen Dienstes abgelöst und beschreibt das Aufgabenspektrum des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). R...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.5 Berechnung der Kürzung

Rz. 38 Um den täglichen Betrag des um die Rente gekürzten Krankengeldes zu erhalten, ist die monatliche Rente auf den Kalendertag umzurechnen. Bei der Berechnung der Krankengeldkürzung werden folgende Beträge zugrunde gelegt: als Krankengeld das Brutto-Krankengeld (Krankengeld i. S. d. § 47 – also das Krankengeld vor Abzug möglicher Versichertenbeitragsanteile zur Renten- Arb...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.2 Anrechnung während der Entgeltfortzahlung

Rz. 8 Arbeitnehmer haben während ihrer Arbeitsunfähigkeit regelmäßig Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach den §§ 3 und 9 EFZG. Die Höhe der Entgeltfortzahlung richtet sich nach gegenwartsbezogenen Werten. Wenn sich also während der Arbeitsunfähigkeit ein Wechsel von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung vollzieht, hat der Arbeitgeber ab diesem Zeitpunkt nur noch Entg...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.2.1 Definition der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 6 Bei Versicherten, die a) eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 SGB VI, vgl. Rz. 7) oder b) eine Vollrente wegen Alters (§§ 35 ff. SGB VI; vgl. Rz. 8) aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, endet der Anspruch auf Krankengeld vom Beginn dieser Rente an. Das Gesetz räumt dem Krankengeld insoweit keinen Vorrang gegenüber einer Rentenzahlung ein. Im ...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.1 Grundsätzliches

Rz. 5 Der Anspruch auf Krankengeld ruht gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 1, soweit und solange der Arbeitnehmer (beitragspflichtiges) Arbeitsentgelt (Rz. 6 ff.) oder der selbstständig Tätige (beitragspflichtiges) Arbeitseinkommen (Rz. 18 ff.) erhält. Rz. 6 Arbeitsentgelt sind alle Bar- oder Sachbezüge, die der Versicherte im Zusammenhang mit geleisteter oder noch zu leistender Arbeit aus ...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.13 Aufstockung anderer Entgeltersatzleistungen mit Krankengeld (Abs. 3)

Rz. 38 Die Entgeltleistungen der verschiedenen Rehabilitationsträger, die vom Sinn und Zweck her mit dem Krankengeld vergleichbar sind (Übergangsgeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung), sind aufgrund des trägerspezifischen Rechts teilweise unterschiedlich hoch. Wegen der unterschiedlichen Prozentsätze, die bei der ...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.9 Flexible Arbeitszeitregelungen (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 31 Bei Arbeitsunfähigkeit während einer im Rahmen der flexiblen Arbeitszeitregelung anfallenden Freistellungsphase kann der Versicherte grundsätzlich Krankengeld beanspruchen, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist. Der Anspruch ruht jedoch, soweit und solange für die Zeit der Freistellung von der...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.3 Elternzeit (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 21 Grundsätzlich haben Eltern Anspruch auf Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), wenn sie das Kind selbst betreuen und erziehen. Dieser Anspruch besteht bis längstens zu dem Tag, an dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet (§ 15 Abs. 1 BEEG). Voraussetzung ist, dass der entsprechende Elternteil ganz mit der Arbeit aussetzt oder seine wöchentl...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 41 Gemeinsames Rundschreiben v. 7.9.2022 i. d. F. v. 11.12.2024 zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGBV, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV. Rz. 42 Die Beantwortung der formularmäßigen Anfrage der Krankenkasse bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit durch den Vertragsarzt bedarf der Auslegung und erset...mehr