Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsunfähigkeit

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcb) Geldleistungen nach den §§ 10, 36–39 ALG

Rn. 45a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 10 ALG verweist für Umfang und Ort der Leistungen nach dem ALG weitgehend auf Vorschriften des SGB VI. Soweit es sich um Geldleistungen nach § 10 ALG handelt, sind diese daher nach § 3 Nr 1 Buchst c EStG Fall 3 steuerfrei (Sachleistungen sind nach § 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 3 steuerfrei), auch s BMF vom 19.08.2013, BStBl I 2013, 1087 Rz ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Entschädigungen nach § 56 IfSG

Rn. 944 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 56 IfSG sieht (Geld-)Entschädigungen für folgende Fälle vor:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Übersicht über das EntwicklungshelferG (EhfG)

Rn. 2093 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Überblick über das EhfGmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Personen, die nicht als ArbN iSd § 3 Nr 62 EStG anzusehen sind

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bca) Aufstockungsbeträge nach § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a ATG (§ 3 Nr 28 Fall 1 EStG)

Rn. 1095 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 2 ATG bestimmt den begünstigten Kreis der ArbN. Sie müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Übergangsgeld nach den §§ 20, 21 SGB VI

Rn. 44a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Übergangsgelder sind in verschiedenen Büchern des SGB vorgesehen. Dabei ist für die Einordnung in § 3 Nr 1 EStG wie folgt zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Welche Leistungen sind steuerfrei?

Rn. 2097 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 61 EStG zählt abschließend auf, welche Leistungen nach dem EhfG steuerfrei sind (demzufolge sind dort nicht genannte stpfl, s Rn 2091; glA Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 61 EStG Rz 1):mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.1 Krankheitsbedingter Leistungsausfall

Der Arbeitnehmer erbringt seine Leistung infolge einer Erkrankung vollständig oder teilweise nicht. Dieser Leistungsausfall kann sich ganz unterschiedlich darstellen. Es kann sich um häufige Kurzerkrankungen handeln oder um eine langandauernde Erkrankung. Es kann aber auch eine krankheitsbedingte dauernde Leistungsunfähigkeit vorliegen. Dabei kann, je nachdem, ob die Wiederh...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 2 Ordentliche oder außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung?

Grundsätzlich: Ordentliche krankheitsbedingte Kündigung Die krankheitsbedingte Kündigung wird in aller Regel als ordentliche Kündigung ausgesprochen. Ausnahmsweise: Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung Ist eine ordentliche Kündigung durch Tarifvertrag ausgeschlossen, kann der Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung ausnahmsweise in Betracht kommen. Gleiches gilt, w...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.2.2 Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen

Dabei geht das BAG zunächst davon aus, dass bei dauernder Unfähigkeit des Arbeitnehmers, seine Arbeitsleistung zu erbringen, die betrieblichen Beeinträchtigungen auf der Hand lägen. Der Arbeitgeber sei auf unabsehbare Zeit gehindert, sein Direktionsrecht ausüben zu können und die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers abzurufen.[1] Hohe Entgeltfortzahlungskosten werden hier regelm...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 6.1.2 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung nach Bosnien und Herzegowina arbeitsunfähig krank[1], besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem a...mehr

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Marokko / 6.2 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung nach Marokko arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem ausländischen aushelfend...mehr

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Nordmazedonien / 6.1.2 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung nach Nordmazedonien arbeitsunfähig krank[1], besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem ausländisc...mehr

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Montenegro / 6.1.2 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung nach Montenegro arbeitsunfähig krank[1], besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem ausländischen ...mehr

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Türkei / 6.1.2 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung in die Türkei arbeitsunfähig krank[1], besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem ausländischen au...mehr

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Portugal / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

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Norwegen / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

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Island / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

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Liechtenstein / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

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Tunesien / 6.3 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung nach Tunesien arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem ausländischen aushelfen...mehr

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Beitrag aus fiktiven Entgel... / 5 Auswirkungen für geringfügig Beschäftigte

Arbeitsrechtlich handelt es sich bei einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis um ein reguläres (Teilzeit-)Arbeitsverhältnis. Damit gelten grundsätzlich alle arbeitsrechtlichen Normen. Durch die Berücksichtigung von nicht ausgezahlten, aber tariflich zu beanspruchenden laufenden Entgeltbestandteilen als Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung entsteht nicht...mehr

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Beitrag aus fiktiven Entgel... / 4.2 Problem bei Lohnersatzleistungen

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung für 6 Wochen. Dabei ist dem Arbeitnehmer das bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.[1] Einzelheiten dazu sind häufig in Tarifverträgen geregelt. In der Zeit des bezahlten Urlaubs bemisst sich das Urlaubsentgelt nach dem dur...mehr

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Arbeitszeit / 2.5.6 Minderung des Zeitguthabens im Fall von Arbeitsunfähigkeit

Anders als im Fall der Erkrankung während des Erholungsurlaubs trägt während eines beantragten und gewährten Zeitausgleichs vom Arbeitszeitkonto grundsätzlich die/der Beschäftigte das Risiko, im Zeitraum des gewährten Zeitausgleichs arbeitsunfähig zu erkranken; der Arbeitgeber hat den Anspruch auf Zeitausgleich bereits durch die Gewährung des Ausgleichs erfüllt.[1] Bei Arbei...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.4 Anspruch bei länger andauernder Krankheit

Die Jahressonderzahlung wird grundsätzlich auch an arbeitsunfähig erkrankte Beschäftigte gezahlt. Eine länger andauernde Krankheit kann jedoch zu einer Verminderung der Jahressonderzahlung führen. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt für Kalendermonate, in denen der Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 22 Abs. 1 i. V. m. § 21 h...mehr

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Jahressonderzahlung / 2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 1.12.

Beschäftigte, die am 1.12. des jeweiligen Jahres im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD). Die im früheren Tarifrecht (insbesondere Zuwendungstarifvertrag zum BAT) enthaltenen weiteren Voraussetzungen – z. B. die Notwendigkeit, dass der Mitarbeiter seit 1.10. des Jahres "im öffentlichen Dienst" stehen musste, sowie die Bindungsfrist...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.5.1 Kein Anspruch auf Entgelt aus einem Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber

Der Anspruch auf Jahressonderzahlung vermindert sich um 1/12 für jeden Kalendermonat, in dem der Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 hat (§ 20 Abs. 4 Satz 1). Praxis-Tipp Jeder Kalendermonat, in dem nicht einmal für einen Tag Entgelt oder Entgeltfortzahlung aus einem zu demselben Arbeitgeber bestehenden Arbeitsverhältnis gezahlt wu...mehr

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Arbeitszeit / 1.6.1 Grundsatz

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuhalten. Die Ruhezeit ist die Zeit zwischen Arbeitsende und -wiederaufnahme am gleichen oder folgenden Tag. Sie wird dadurch gewährt, dass der Arbeitnehmer während ihr tatsächlich nicht zur Arbeit herangezogen wird. Auf den Anlass hierfür kommt es nicht an. Zeiten eines Urlaubs, einer A...mehr

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Arbeitszeit / 2.1.3.4 Beginn und Ende der Arbeitszeit

Der TVöD enthält keine tariflichen Regelungen hinsichtlich Beginn und Ende der Arbeitszeit. Mithin muss für deren Bestimmung auf die jeweils konkret arbeitsvertraglich vereinbarte und geschuldete Tätigkeit abgestellt werden. Die Arbeitszeit beginnt hiernach zu dem Zeitpunkt, zu dem der Beschäftigte die vertraglich geschuldete Tätigkeit an dem durch seinen Arbeitgeber bestimm...mehr

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Tauschtage bei Jahressonder... / 8.1.2.1 Ausnahmetatbestände

Ausnahmen vom Grundsatz des Verfalls der Tauschtage bestehen bei folgenden Tatbeständen (§ 29a (VKA) Abs. 4 Satz 3 TVöD): Vom Arbeitgeber bewilligte Tauschtage können wegen einer unverzüglich angezeigten und durch ärztliches Attest nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit nicht in Anspruch genommen werden. Vom Arbeitgeber bewilligte Tauschtage können wegen Entgegenstehen dringender b...mehr

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Tauschtage bei Jahressonder... / 8.2.2 Ersatzfreistellung bei Krankheit oder Widerruf bewilligter Tauschtage

Besonderheiten bestehen, wenn ein bereits bewilligter Tauschtag wegen einer unverzüglich angezeigten und durch ärztliches Attest nachgewiesenen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit oder eines aus dringenden dienstlichen/betrieblichen Gründen ausnahmsweise erfolgten Widerrufs des/der Tauschtage nicht genommen werden kann. Wünschen Beschäftigte in den genannten Fällen eine Verle...mehr

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Tauschtage bei Jahressonder... / 8.1.2.2 Ersatzfreistellung

Können bewilligte Tauschtage wegen Arbeitsunfähigkeit oder Widerruf durch den Arbeitgeber nicht in Anspruch genommen werden, gilt es zunächst zu prüfen, ob eine Ersatzfreistellung in dem verbleibenden Zeitraum im Kalenderjahr der Gewährung der Tauschtage möglich ist. Dies ergibt sich aus der Formulierung in § 29a (VKA) Abs. 4 Satz 3 TVöD, demzufolge ein Ausgleichsanspruch in...mehr

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Tauschtage bei Jahressonder... / 4.2 Frist

Die Umwandlung eines Teils der Jahressonderzahlung in Tauschtage kann „bis zum 1. September des laufenden Kalenderjahres“ geltend gemacht werden. Die Formulierung schließt eine fristgemäße Geltendmachung noch am 1. September ein. Es ist nicht erforderlich, die Tauschtage spätestens am 31. August des Kalenderjahres zu verlangen. Praxis-Beispiel Der Beschäftigte macht am 1.9.202...mehr

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Tauschtage bei Jahressonder... / 8.1.3 Sonstige Tatbestände für die Nichtgewährung von Tauschtagen

Wichtig Sonstige Gründe für die Nichtinanspruchnahme der Tauschtage – außer Arbeitsunfähigkeit am bewilligten Tauschtag oder Widerruf von Tauschtagen durch den Arbeitgeber – führen nicht zu einem Anspruch auf Ersatzfreistellung oder Ausgleich in Geld. Zu Mutterschutz und Elternzeit wird sogleich Stellung genommen. Praxis-Beispiel Der Beschäftigte macht bis zum 1.9.2026 die Um...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt bei Arbeitsunfähigkeit während eines Feiertags (Abs. 2)

Rz. 120 Die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers im Krankheitsfall und jene an Feiertagen besteht jeweils nur dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit bzw. der gesetzliche Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall ist.[1] Es bedurfte deshalb einer gesetzgeberischen Entscheidung, welche Regelung bei einem Aufeinandertreffen beider Sachverhalte Anwendung findet, we...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.2 Teilzeit (Arbeit auf Abruf, Altersteilzeit)

Rz. 24 Grundsätzlich gilt auch bei Teilzeitbeschäftigung, dass die Bestimmung der maßgeblichen regelmäßigen Arbeitszeit dann unproblematisch ist, wenn sie genau und stets wiederkehrend festgelegt ist, etwa in einem Arbeitsvertrag.[1] Rz. 25 Schwieriger ist die Bestimmung der Arbeitszeit dann, wenn die Teilzeit variabel gestaltet ist oder als sogenannte Arbeit auf Abruf oder "...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.4 Saisonale Schwankungen

Rz. 35 Auch bei Saisonarbeit richtet sich die Höhe des im Krankheitsfall fortzuzahlenden Arbeitsentgelts nach dem Entgeltausfallprinzip. Saisonarbeit ist dann gegeben, wenn Betriebe regelmäßig während einer im Voraus bestimmten Zeit Arbeitsmehranfall haben und deshalb arbeitsvertraglich eine unterschiedliche Arbeitszeit für die "Saison" und für die übrige Jahreszeit besteht....mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt bei Kurzarbeit (Abs. 3)

Rz. 122 § 4 Abs. 3 Satz 1 EFZG enthält eine Regelung für den Fall eines Zusammentreffens von Kurzarbeit und krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (bzw. einer Arbeitsunfähigkeit nach § 3a EFZG).[1] Wird in dem Betrieb verkürzt gearbeitet und würde deshalb das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers im Fall seiner Arbeitsfähigkeit gemindert, so ist die verkürzte Arbeitszeit für ihre...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.1 Arbeitszeitkonten (Freischichtenmodell)

Rz. 21 In vielen Unternehmen kommen sog. Freischichtenmodelle zur Anwendung[1]: Diese sehen vor, dass die Arbeitnehmer über eine tariflich vorgegebene Wochenarbeitszeit hinaus täglich mehr arbeiten. Die über die tarifliche Arbeitszeit hinaus erarbeiteten Stunden werden als Freischichten oder als sog. Arbeitszeitverkürzungstage (AZV-Tage) in Freizeit ausgeglichen. Erkrankt hie...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Grundsätzliche Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts (Abs. 1)

Rz. 6 § 4 Abs. 1 EFZG bestimmt, dass dem Arbeitnehmer für den in § 3 Abs. 1 EFZG bezeichneten Zeitraum das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist. Folglich handelt es sich mit der regelmäßigen Arbeitszeit[1] und dem Arbeitsentgelt[2] um 2 Stellgrößen, die im Zusammenspiel die dem Arbeitnehmer konkret zustehende Ent...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.3 Verzicht auf künftige Ansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 22 Praxis-Beispiel Vereinfacht nach BAG, Urteil v. 20.8.1980, 5 AZR 218/78 [1]: Firma F kündigte am 23.11. das Arbeitsverhältnis mit dem bei ihr seit dem 13.9. beschäftigten, jedoch vom 8.11. bis 12.12. arbeitsunfähigen Arbeitnehmer A fristlos. Im Kündigungsschutzverfahren wurde das Arbeitsverhältnis durch gerichtlichen Vergleich vom 21.12. zum 30.11. beendet. Im Streit ste...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.5 Schichtarbeit

Rz. 36 Arbeitet ein Arbeitnehmer in Schichtarbeit, so ist für die Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts die sich aus dem Schichtplan ergebende regelmäßige Arbeitszeit zugrunde zu legen. Es ist mithin entsprechend der Einteilung des Arbeitnehmers in diesem Schichtplan zu ermitteln, wie viele Stunden der Arbeitnehmer hätte arbeiten müssen.[1] Dabei kann es je nach der konkret...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 10 Dem Arbeitnehmer ist das Bruttoentgelt fortzuzahlen, das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zugestanden hätte. Abzustellen ist grundsätzlich allein auf die individuelle Arbeitszeit des erkrankten Arbeitnehmers. Es kommt darauf an, welche Arbeitszeit aufgrund der Arbeitsunfähigkeit ausgefallen ist.[1] Die individuelle Arbeitszeit folgt in erster L...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 93 Nicht zum – fortzuzahlenden – Arbeitsentgelt nach § 4 Abs. 1 EFZG gehören Leistungen für Aufwendungen des Arbeitnehmers, soweit der Arbeitnehmer sie im Falle der Arbeitsfähigkeit nur beanspruchen kann, wenn ihm die Aufwendungen tatsächlich entstanden sind. Da diese Aufwendungen dem Arbeitnehmer folglich bei Arbeitsunfähigkeit nicht entstehen, sind sie im Rahmen der En...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.6 Fehlzeiten, Vor- und Nacharbeitszeiten

Rz. 39 Unbezahlte Fehlzeiten verringern lediglich dann die maßgebliche regelmäßige Arbeitszeit, wenn sie vor der Erkrankung regelmäßig aufgetreten sind und aufgrund dieser Tatsache mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sie auch während der Arbeitsunfähigkeit aufgetreten wären.[1] Rz. 40 Auch für Vor- und Nacharbeitszeiten gilt, dass diese da...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 107 Von der Bestimmung des § 4 Abs. 1a Satz 2 EFZG umfasst sind zum einen der Leistungslohn im engeren Sinn (Akkord- und Prämienlohn), aber auch solche Beträge, die allein oder neben einem festen Zeitlohn als Erfolgsvergütung vereinbart sind, wie etwa Provisionen, Tantiemen, Prämien u. a.[1] Rz. 108 Die Berechnung des Durchschnittsverdienstes für den Ausfallzeitraum kann ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.5 Erschwerniszulagen, Gefahrenzulagen, Leistungszulagen, Hitzezuschläge

Rz. 55 Bei der Gewährung von Zulagen und Zuschlägen zum Grundentgelt, die aus den unterschiedlichsten Gründen gewährt werden können, kommt es entscheidend darauf an, welcher Zweck mit ihrer Gewährung verfolgt wird. Soll mit ihnen allein eine besondere Arbeitsleistung des Arbeitnehmers vergütet werden, die ansonsten bei einer ausschließlich an der Arbeitszeit orientierten Ent...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2.5 Trennungsentschädigungen

Rz. 104 Trennungsentschädigungen haben ähnliche Aufgaben wie Auslösungen.[1] Auch ihnen kommt im Regelfall Aufwendungsersatzcharakter zu mit der Folge, dass sie im Krankheitsfall nicht fortzuzahlen sind. Hintergrund ist die Überlegung, dass sie meist nur für besondere Aufwendungen während der dauerhaften Auswärtsbeschäftigung gewährt werden und diese Aufwendungen bei Krankhe...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Vorschriften des EFZG

Rz. 4 Nach dem Wortlaut der Vorschrift darf lediglich von den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (mit Ausnahme von § 4 Abs. 4 EFZG) nicht zuungunsten der Arbeitnehmer und der nach den §§ 10 und 11 EFZG Berechtigten abgewichen werden. Rz. 5 Damit sind also Entgeltfortzahlungsbestimmungen anderer Gesetze ausgenommen; hier sind Abweichungen nach den allgemeinen Grundsä...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.4 Einmalige Zuwendungen

Rz. 54 Einmalige Zuwendungen, worunter z. B. Weihnachtsgratifikationen, Abschlussgratifikationen, Gewinnbeteiligungen, Jahresabschlussprämien, Jubiläumszuwendungen, Neujahrsgratifikationen, ein zusätzliches Urlaubsgeld sowie 13. Monatsgehälter gehören, werden in der Regel unabhängig von der auf einen bestimmten Zeitabschnitt entfallenden Arbeitsleistung gewährt und sind des...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.14 Provisionen

Rz. 67 Kaufmännische Angestellte arbeiten häufig auf Provisionsbasis und erhalten neben einem festen Grundgehalt eine variable Vergütung, die abhängig von der Erzielung bestimmter Ergebnisse und damit leistungsbezogen ist (z. B. Abschluss- oder Vermittlungsprovision).[1] Provisionen sind Arbeitsentgelt und als solche im Krankheitsfall fortzuzahlen.[2] Rz. 68 Für die Ermittlun...mehr