Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Arbeitnehmererfindungen

Rz. 347 Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (AErfG) berechtigt den Arbeitgeber zur unbeschränkten Inanspruchnahme einer Arbeitnehmererfindung. Der Arbeitnehmer erhält als Ausgleich für seine besondere technische Leistung und als Anreiz für künftige Kreativität einen Anspruch auf angemessene Vergütung. Das AErfG gilt räumlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, wobe...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Durchführung des Interessenausgleichsverfahrens (§ 112 Abs. 1 und 2 BetrVG)

Rz. 839 Verhandlungsgegenstand des Interessenausgleichsverfahrens ist das "ob und wie" der Betriebsänderung. Es wird ausgehandelt, zu welchem Zeitpunkt, in welchem Ausmaß und in welcher Form die geplante Betriebsänderung durchgeführt werden soll. Argumente der Geschäftsleitung bei den Interessenausgleichsverhandlungen sind z.B. Verluste und die dadurch begründete Notwendigkei...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ii) Ausgleichsklausel

Rz. 595 Üblich und sinnvoll aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine Ausgleichsklausel. Eine Ausgleichsklausel, wonach "alle wechselseitigen Ansprüche insgesamt erledigt" sind, stellt eine "Allgemeine Geschäftsbedingung" nach § 305 BGB dar.[1010] Daher ist Folgendes zu beachten: Durch die Ausgleichsklausel können nicht erledigt werden unverzichtbare Ansprüche, wie z.B.:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Wohlwollensgrundsatz

Rz. 616 Das BAG verlangt vom Arbeitgeber nicht nur ein wahrheitsgemäßes Zeugnis (Wahrheitsgrundsatz), sondern zugleich auch ein wohlwollendes Zeugnis, das den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen nicht behindert (Wohlwollensgrundsatz).[1037] Das Interesse des Arbeitnehmers an einer möglichst wohlwollenden, positiven Bewertung seiner Leistung und Führung einerseits u...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Abmahnung und Kündigung

Rz. 360 Die Notwendigkeit der Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung folgt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 314 Abs. 2 i.V. m § 323 Abs. 2 BGB) und dem Ultima Ratio-Prinzip entsprechend dem in § 326 BGB enthaltenen Grundgedanken.[609] Einer Abmahnung bedarf es nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Ab...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Klageerhebung

Rz. 690 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3b ArbGG ist für Klagen über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet. Die Kündigungsschutzklage muss beim örtlich zuständigen ArbG schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle des ArbG (Rechtsantragsstelle) erhoben werden. Nach § 46 Abs. 2 ArbGG richtet sich...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (1) Direktionsrecht

Rz. 92 Der Arbeitnehmer hat im bestehenden Arbeitsverhältnis grundsätzlich einen Anspruch auf vertragsgemäße tatsächliche Beschäftigung. Rechtsgrundlage des durch die Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung entwickelten allgemeinen Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers sind §§ 611a, 613 BGB i.V.m. der Generalklausel des § 242 BGB, die durch die Wertentscheidungen de...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Form des Zeugnisses

Rz. 620 Das Zeugnis ist schriftlich zu erteilen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 630 S. 3 BGB, § 109 Abs. 3 GewO). Das Zeugnis ist maschinenschriftlich und auf dem für die Geschäftsführungskorrespondenz üblichen Geschäftspapier zu erstellen. Das BAG hat den Anspruch des Arbeitnehmers auf eine saubere einwandfreie Ausfertigung mit entsprechendem Schriftbild und o...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (3) Mehrarbeit/Überstunden

Rz. 105 Ohne eine arbeitsvertragliche Regelung ist der Arbeitgeber grundsätzlich, von Not- und Ausnahmefällen abgesehen, nicht berechtigt, Über- und Mehrarbeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft usw. anzuordnen.[196] Das gilt insbesondere für Teilzeitarbeitsverhältnisse.[197] Umgekehrt hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch, Überstunden oder Mehrarbeit zu leisten. Es wird d...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Grundlagen

Rz. 736 Ein Arbeitgeber erfüllt den Zeugnisanspruch, wenn das von ihm erteilte Zeugnis nach Form und Inhalt den gesetzlichen Anforderungen des § 109 GewO entspricht. Auf Verlangen des Arbeitnehmers muss sich das Zeugnis auf Verhalten und Leistung erstrecken (qualifiziertes Zeugnis), § 109 Abs. 1 S. 3 GewO. Dabei richtet sich der gesetzlich geschuldete Inhalt des Zeugnisses n...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / i) Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 132 Nach § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG muss der Arbeitgeber den Betriebsrat in Unternehmen, das mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt, vor jeder Einstellung unterrichten und seine Zustimmung zu der geplanten Maßnahme einholen. Obwohl nach der Rechtsprechung des BAG unter der Einstellung i.S.v. § 99 BetrVG die tatsächliche Beschäftigung im Betrieb zu verstehen is...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (6) Kündigung

Rz. 109 Bei der vertraglichen Regelung von Kündigungsfristen sind die gesetzlichen und tarifvertraglichen Mindestkündigungsfristen zu beachten (§ 622 BGB). Da eine ordentliche Kündigung im befristeten Arbeitsverhältnis generell ausgeschlossen ist, bedarf es einer vertraglichen Regelung des Rechts zur ordentlichen fristgerechten Kündigung, was insbesondere bei einer längeren V...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Berufung

Rz. 783 Die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Berufung sind in § 64 ArbGG geregelt. Die Berufung[1305] wird durch Einreichung der Berufungsschrift beim Berufungsgericht eingelegt. Die Berufungsfrist[1306] beträgt nach § 66 ArbGG einen Monat. Sie ist eine Notfrist. Sie beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils. Fehlt es an der Zustellung eine...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / j) Auslandseinsatz

Rz. 270 Bei jeder Auslandstätigkeit[492] stellt sich die Frage, welches Recht anzuwenden ist.[493] Die Rechtswahl richtet sich nach Art. 3 und 8 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 17.6.2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I). Rz. 271 Vor der Entsendung eines Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung ins A...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 753 Der Entgeltanspruch für den Zeitraum ab Ausspruch der Kündigung ergibt sich aus § 615 BGB i.V.m. §§ 393 ff. BGB, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt hat, obwohl der Arbeitnehmer leistungsfähig und leistungsbereit war und das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung beendet worden ist. Soweit Ansprüche a...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / j) Muster: Auslandsarbeitsvertrag Übertrittsmodell

Rz. 285 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.26: Auslandsarbeitsvertrag (Übertrittsmodell)mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / i) Muster: Auslandsarbeitsvertrag Zweivertragsmodell (Ergänzungsvereinbarung bei weiter bestehendem Inlandsarbeitsvertrag)

Rz. 284 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.25: Ergänzungsvereinbarung bei weiter bestehendem Inlandsarbeitsvertrag (Zweivertragsmodell)mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (2) Rechtsfolgen bei Formmangel

Rz. 81 Wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen eines Formmangels bei schriftlichen Arbeitsverträgen muss zunächst im konkreten Einzelfall festgestellt werden, ob ein sich aus Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag ergebendes Schriftformerfordernis für das Zustandekommen des Arbeitsvertrages konstitutiv oder nur deklaratorisch sein soll. Nichtigkeit nac...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster: Arbeitsvertrag mit kurzfristig Beschäftigten

Rz. 278 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.19: Arbeitsvertrag mit kurzfristig Beschäftigten § 1 Anstellung Der Arbeitnehmer/Die Beschäftigte wird befristet für die Zeit vom _________________________ bis _________________________ als _________________________ eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Frist, ohne dass es einer Kündigung bed...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

Rz. 695 Das Kündigungsschutzgesetz ist unanwendbar, wenn der Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb (§ 23 KSchG) oder weniger als sechs Monate (§ 1 KSchG) beschäftigt ist. § 23 Abs. 1 KSchG erfasst nur Betriebe, die in der Bundesrepublik Deutschland liegen.[1195] Rz. 696 Der Erste Abschnitt des KSchG findet gem. § 23 Abs. 1 KSchG nur Anwendung, wenn im Betrieb zum Kündigungszeitp...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Muster: Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung

Rz. 814 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.82: Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung An das BAG 99113 Erfurt Nichtzulassungsbeschwerde in Sachen des _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse), – Kläger, Berufungskläger und Beschwerdeführer – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen die xy-GmbH, _________________...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Muster: Einlegung der Revision

Rz. 818 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.86: Einlegung der Revision An das BAG 99113 Erfurt Revision In Sachen des _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger und Berufungskläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen die xy-GmbH _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname der Vertretungs...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ee) Wehrpflichtige und Zivildienstleistende

Rz. 523 Nach § 3 Abs. 1 ArbPlSchG besteht Kündigungsschutz für Arbeitnehmer von der Zustellung des Einberufungsbescheides an bis zur Beendigung des Grundwehrdienstes sowie während einer Wehrübung. Eine trotzdem ausgesprochene ordentliche Kündigung ist nichtig. Das Recht des Arbeitgebers zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Einberufung zum Wehrdienst ist nu...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

Rz. 734 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.65: Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte An das Arbeitsgericht _________________________ Klage des _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – gegen die xy-GmbH _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname der Vertretungsberechtigten, Adresse)...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Muster: Antrag nach § 76 Abs. 2 S. 2 BetrVG

Rz. 908 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.102: Antrag nach § 76 Abs. 2 S. 2 BetrVG An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Einleitung des Einigungsverfahrens mit den Beteiligten: 1. Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Meister, Drachenfelsstraße 35, 53000 Bonn – Antragsteller und Beteiligter zu 1) – Verfahren...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Muster: Erklärungen des geringfügig Beschäftigten zur Versicherungsfreiheit

Rz. 145 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.10: Erklärung des/der Beschäftigten zur Versicherungsfreiheit Der Arbeitgeber hat den/die Beschäftigte darauf hingewiesen, dass ein Opt-out allenfalls dann ab Beginn der geringfügigen Beschäftigung wirkt, wenn er innerhalb des ersten Kalendermonats der Beschäftigung beantragt wird; anderenfalls wirkt er nur f...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Schleppnetzantrag

Rz. 704 Aufgrund dieser Rechtsprechung bestehen erhebliche Risiken, denen die Praxis durch die Verbindung der Kündigungsschutzklage mit einer allgemeinen Feststellungsklage entgeht (sog. Schleppnetzantrag).[1216] In jedem Fall sollte mit der Formulierung eines besonderen Antrages und in der Begründung deutlich gemacht werden, dass zusätzlich zu der Kündigungsschutzklage auch...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Nichtzulassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung

Rz. 800 Mit der Beschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann geltend gemacht werden, dass der Beschwerdeführer durch die Entscheidung des LAG beschwert ist, weil das rechtliche Gehör nicht ausreichend gewährt wurde, z.B. im Fallemehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (8) Herausgabe

Rz. 111 Der Anspruch des Arbeitgebers auf Herausgabe von Betriebseigentum, insbesondere Unterlagen aller Art – gerade bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses – führt häufig zu Problemen, insbesondere bei der praktischen Durchsetzung. Es wird deshalb empfohlen, im Arbeitsvertrag konkret und im Einzelnen zu regeln, welche Gegenstände und Unterlagen, insbesondere auch Vervielfä...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ff) Befristete Arbeitsverhältnisse mit älteren Arbeitnehmern nach § 14 Abs. 3 TzBfG

Rz. 204 Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist nach § 14 Abs. 3 TzBfG bis zu einer Dauer von fünf Jahren zulässig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungs...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 709 Die Darlegungs- und Beweislast [1226] für das Vorliegen des Kündigungsschutzes nach dem KSchG obliegt dem Arbeitnehmer. Dagegen muss der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG alle Umstände darlegen und beweisen, die die Kündigung sozial gerechtfertigt erscheinen lassen. Hierzu gehört auch die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats. Fehler bei der sozialen Auswahl a...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Kündigungsfolgenvereinbarung

Rz. 567 Wenn eine Kündigung im Hinblick auf die Sperrfristregelung des § 159 SGB III geboten erscheint, sollten die Folgen der Kündigung wegen der vorstehenden Bedenken gegen den Abwicklungsvertrag in Form einer Kündigungsfolgenvereinbarung geregelt werden, die schon durch ihre Bezeichnung deutlich macht, dass die vorangegangene Kündigung das Arbeitsverhältnis rechtswirksam ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 836 Interessenausgleich und Sozialplan sind nicht dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 58 Abs. 1 S. 1 BetrVG. Die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen für Interessenausgleich und Sozialplan sind jeweils gesondert zu prüfen. Auch wenn die Verhandlungen über den Interessenausgleich und über den Sozialplan in der Praxis häufig verbunden werden, sind sie rechtlich nicht so "verz...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / j) Verzicht auf Kündigungsschutzklage

Rz. 713 Der ohne Gegenleistung erklärte, formularmäßige Verzicht des Arbeitnehmers auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage stellt eine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB dar.[1232] Ein vor Ablauf von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklärter formularmäßiger Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist ohne eine ihn kompensieren...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (13) Zielvereinbarungen/Zielvorgaben

Rz. 125 Eine Vertragsgestaltung mit einer zunächst bestehenden (beiderseitigen) Zielvereinbarungspflicht und einer zeitlich strikt getrennten nachfolgenden (einseitigen) Zielvorgabeverpflichtung ist AGB-rechtlich zulässig.[241] Die Klausel Zitat "Die Kriterien für die Tantieme werden von den Parteien spätestens bis zum 1.3. eines Kalenderjahres für das Kalenderjahr bzw. bei ab...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Annahmeverzug und Prozessbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses

Rz. 711 Im Fall einer unberechtigten Kündigung gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer im Fall einer ordentlichen Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist oder im Fall einer fristlosen Kündigung nach Zugang der Kündigung nicht weiter beschäftigt (§ 296 BGB). Kommt ein Arbeitgeber mit der Annahme der Dienste des Arbeitnehmers in Verzug, so kann der A...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 809 Nach § 237 ZPO ist für die Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand das Gericht zuständig, dem die Entscheidung über die nachgeholte Prozesshandlung, hier also die Berufungsbegründung, zusteht. Diese Zuständigkeit gilt sowohl für einen ausdrücklich gestellten Wiedereinsetzungsantrag als auch für eine Wiedereinsetzung von Amts wegen nach § 236 Abs. ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (1) Form

Rz. 801 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist schriftlich beim BAG einzulegen (§ 72a Abs. 3 ArbGG). Darüber hinaus sind im Gesetz keine weiteren Formvorschriften geregelt. Es gelten die Formalien für die Beschwerde, zumal das BAG die Nichtzulassungsbeschwerde nicht als Rechtsmittel, sondern als Rechtsbehelf ansieht. Rz. 802 Die Beschwerdeschrift muss als bestimmender Schriftsatz ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Revision

Rz. 807 Mit Ausnahme der Sprungrevision richtet sich die Revision[1351] im Wesentlichen gegen die Berufungsurteile der LAG. Die Revision ist statthaft, wenn das LAG sie im Berufungsurteil zugelassen hat (§ 72 Abs. 1 ArbGG), wenn das BAG sie aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen hat (§ 72 Abs. 1 ArbGG) oder wenn sie das ArbG zugelassen hat (Sprungrevision, § 76 ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / jj) Zweckbefristung

Rz. 214 Nach § 15 Abs. 2 TzBfG endet ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung. Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag liegt vor, wenn sich seine Dauer aus der Art, dem Zweck oder der Beschaffenheit der Arbe...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (15) Mehrfacherwerbstätigkeit (sog. Nebentätigkeit)

Rz. 128 Trotz seiner langjährigen Rechtstradition und der Verwendung in der Gesetzes- und Umgangssprache ist der Begriff "Nebentätigkeit" heute ungeeignet und sollte durch den Begriff der "Mehrfacherwerbstätigkeit" ersetzt werden.[243] Ein absolutes Verbot untersagt jede Ausübung einer weiteren Erwerbstätigkeit. Ein partielles Verbot untersagt dagegen nur bestimmte Erwerbstä...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (3) Fristen

Rz. 804 Für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde gilt eine Notfrist von einem Monat nach Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils (§ 72a Abs. 2 S. 1 ArbGG).[1349] Sie ist innerhalb einer Notfrist von zwei Monaten nach Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils zu begründen (§ 72a Abs. 3 S. 1 ArbGG). Sie kann nicht verlängert werden. Die Fri...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Muster: Einleitung des Verfahrens

Rz. 907 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.101: Einleitung des Verfahrens An die Geschäftsführung der xy-GmbH – i.Hs. – Bildung einer Einigungsstelle Der Betriebsrat bemüht sich seit _________________________, eine innerbetriebliche Einigung über _________________________ zu erzielen, und mit der Geschäftsführung eine Betriebsvereinbarung über __________...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ll) Befristung außerhalb des TzBfG

Rz. 218 § 23 TzBfG stellt klar, dass andere gesetzliche Vorschriften, die die Befristung von Arbeitsverträgen regeln, durch das TzBfG nicht geändert werden. Die allgemeinen Vorschriften des TzBfG finden auf die spezialgesetzlich geregelten befristeten Arbeitsverhältnisse Anwendung, wenn die Spezialgesetze nichts Abweichendes regeln (§ 23 TzBfG). Hinsichtlich der Befristung v...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Unterrichtung und Beratung über die Personalplanung (§ 92 BetrVG)

Rz. 861 Gem. § 92 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Er hat mit dem Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen und über die Verm...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 38 Ein individueller Arbeitsvertrag i.S.d. EuGVVO ist nach der Rechtsprechung des EuGH eine Vereinbarung, mittels derer sich eine Person – der Arbeitnehmer – verpflichtet, während einer bestimmten Zeit für eine andere Person – den Arbeitgeber – nach deren Weisung Leistungen zu erbringen, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält.[73] a) Arbeitsrechtlicher Arbeit...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / j) Unterrichtung des Sprecherausschusses

Rz. 863 Besteht ein Sprecherausschuss, so hat der Unternehmer neben dem Betriebsrat auch den Sprecherausschuss über eine geplante Betriebsänderung rechtzeitig und umfassend zu unterrichten, soweit durch die Betriebsänderung wirtschaftliche Nachteile für die leitenden Angestellten entstehen können. Gem. § 32 Abs. 2 S. 2 SprAuG hat der Unternehmer mit dem Sprecherausschuss Maß...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Erörterung

Rz. 232 Nach § 8 Abs. 3 TzBfG hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen.[429] Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen. Will der Arbeitnehmer eine bestimmte Verteilung der Arbeitszeit erreichen, muss er s...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Ordentliche Kündigung

Rz. 409 Grundsätzlich sind alle Arbeitsverträge ordentlich kündbar. Einschränkungen ergeben sich aus dem Gesetz sowie aus kollektiv- oder einzelvertraglichen Regelungen. Derartige Kündigungsbeschränkungen finden sich in neuerer Zeit insbesondere in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Einzelvertraglich kann ein Kündigungsausschluss ausdrücklich oder stillschweigend ver...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Zeugnisberichtigungsanspruch

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