Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 356 Der Geschäftsführer der xy-GmbH erwähnt bei einem Anwaltsgespräch, dass ein Mitarbeiter jetzt schon zum zweiten Mal durch Fehlbearbeitung einen erheblichen Schaden in Höhe von ca. 5.100 EUR verursacht habe, das erste Mal etwa vor einem Jahr in Höhe von ca. 2.550 EUR. Der Mitarbeiter habe sich vor fünf Tagen erst nachmittags krankgemeldet und bis heute keine Arbeitsun...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 152 Der Geschäftsführer der xy-GmbH sucht anwaltliche Beratung über Probearbeitsverhältnisse, befristete Arbeitsverhältnisse, Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten, Arbeitnehmerüberlassung und den Auslandseinsatz deutscher Arbeitnehmer.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Klageantrag Geänderte Verteilung der Arbeitszeit

Rz. 768 Vgl. dazu BAG v. 13.11.2012 – 9 AZR 259/11. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.69: Klageantrag: Verringerung und geänderte Verteilung der Arbeitszeit Der/Die Beklagte wird verurteilt, der Verringerung der Arbeitszeit des Klägers/der Klägerin auf _________________________ Wochenstunden ab dem _________________________ und folgender arbeitstäglic...mehr

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§ 14 Personalwesen / L. Social Media und Arbeitsrecht

Rz. 187 Nicht nur in der freien Wirtschaft sind Social Media-Anwendungen wie Facebook, Instagram, TikTok, Xing, LinkedIn, Youtube oder eigene Blogs mittlerweile fester Bestandteil und dienen zum einem dem Marketing von Produkten und zum anderen der Mitarbeitersuche. Auch immer mehr Anwaltskanzleien nutzen Social Media um auf sich und ihre Dienstleistung aufmerksam zu machen, ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Zugang Rz. 385 Die Kündigung muss für ihre Wirksamkeit dem Arbeitnehmer zugegangen sein.[657] In der Praxis stellt sich häufig die Frage nach dem Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens.[658] Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG[659] und des BGH[660] geht eine verkörperte Willenserklärung unter Abwesenden i.S.v. § 130 Abs. 1 S. 1 BGB zu, sobald sie in verkehrsüb...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / k) Muster: Anordnung der Attestpflicht

Rz. 151 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.16: Anordnung der Attestpflicht Hiermit fordern wir Sie nach § 5 Abs. 1 S. 3 EFZG auf, zukünftig einen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag der Erkrankung vorzulegen.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Sonstige immateriellen Leistungen

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 689 Drei Arbeitnehmern der xy-GmbH, die 20 Beschäftigte hat und bei der ein Betriebsrat besteht, ist aus personen-, verhaltens- bzw. betriebsbedingten Gründen gekündigt worden. In einem Fall hat der Betriebsrat der Kündigung widersprochen. Während zwei der Verfahren durch Vergleich beendet werden, wird es im dritten Verfahren erforderlich, Berufung beim LAG einzulegen.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 587 Häufig stellt sich erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Frage, ob ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot noch sinnvoll erscheint (auch unter Berücksichtigung der Karenzentschädigung) und vereinbart werden soll (siehe Rdn 286 ff.). In der Vereinbarung sollten dazu geregelt werden: sachlicher und räumlicher Geltungsbereich, Dauer, Höhe und Fälligkei...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Muster: Antrag an die Einigungsstelle

Rz. 909 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.103: Antrag an die Einigungsstelle Herrn/Frau _________________________ _________________________ In dem Einigungsstellenverfahren Betriebsrat der xy-GmbH gegen xy-GmbH wird beantragt, den anliegenden Entwurf einer Betriebsvereinbarung über _________________________ mit Wirkung vom _________________________ in Kraft...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / n) Form- und fristgerechte Erklärung der Kündigung der Arbeitsverhältnisse

Rz. 867 Wegen der unterschiedlichen Kündigungsfristen ist für jeden Mitarbeiter gesondert festzustellen, wann die Kündigung ausgesprochen werden muss, um das Arbeitsverhältnis fristgerecht zu beenden. Entsprechend vorher muss die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG durchgeführt werden.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 286 Der Geschäftsführer der xy-GmbH sucht anwaltliche Beratung zu den Fragen, die mit der Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes, der Kfz-Überlassung, der Überlassung von Werkswohnungen und Werkmietwohnungen, Arbeitgeberdarlehen, Aus- und Fortbildung, der Gewährung einer Tantieme, einer Betriebsrentenzusage, der Altersteilzeit, der Arbeitszeit und Arbei...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / l) Unterrichtung der Arbeitnehmer in der Betriebsversammlung

Rz. 865 Schließlich kann eine Verpflichtung des Arbeitgebers bestehen, in der Betriebsversammlung nach § 43 Abs. 2 BetrVG über die geplante Betriebsänderung zu berichten, da regelmäßig das Personalwesen des Betriebes und dessen wirtschaftliche Lage und Entwicklung betroffen sind. Die Berichtspflicht findet ihre rechtliche Grenze in der Gefährdung von Betriebs- und/oder Gesch...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 384 Die xy-GmbH, bei der ein Betriebsrat besteht, beabsichtigt, mehrere Arbeitnehmer zu entlassen. Der Geschäftsführer der xy-GmbH sucht anwaltliche Beratung im Hinblick auf die Vorbereitung der Kündigungen.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 897 Nachdem die Verhandlungen zwischen der Geschäftsführung und dem Betriebsrat der xy-GmbH über den Abschluss einer Betriebsvereinbarung gescheitert sind, sollen die Streitpunkte durch die Einigungsstelle entschieden werden. Der Betriebsratsvorsitzende bittet um anwaltlichen Rat vor der Einleitung des Verfahrens vor der Einigungsstelle.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Zeugnisberichtigungsanspruch des Arbeitnehmers

aa) Grundlagen Rz. 736 Ein Arbeitgeber erfüllt den Zeugnisanspruch, wenn das von ihm erteilte Zeugnis nach Form und Inhalt den gesetzlichen Anforderungen des § 109 GewO entspricht. Auf Verlangen des Arbeitnehmers muss sich das Zeugnis auf Verhalten und Leistung erstrecken (qualifiziertes Zeugnis), § 109 Abs. 1 S. 3 GewO. Dabei richtet sich der gesetzlich geschuldete Inhalt de...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster: Klageantrag Geltendmachung eines Beschäftigungsanspruchs

Rz. 769 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.70: Klageantrag: Geltendmachung eines Beschäftigungsanspruchs Der/Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger/die Klägerin ab dem _________________________ jeweils montags von _________________________ Uhr bis _________________________ Uhr und dienstags bis freitags von _________________________ Uhr bis ________...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Arbeitspapiere

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Schriftform

Rz. 576 Wegen des Schriftformerfordernisses gem. § 623 BGB mit Ausschluss der elektronischen Form für Aufhebungsverträge und ggf. auch Abwicklungsverträge (siehe Rdn 553) ist sicherzustellen, dass die Schriftform durch die von den jeweils Vertretungsberechtigten unterzeichneten Urkunden gewahrt wird, insbesondere wenn der Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer fristwahrenden...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Beendigungsmodalität Aufhebungsvertrag

Rz. 600 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.47: Aufhebungsvertrag Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers unter Wahrung der gesetzlichen/tarifvertraglichen/arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist einvernehmlich aus betrieblichen/personenbedingten Gründen/zur Vermeidung einer Kündigung aus dringend...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Einstweilige Verfügung im Arbeitsrecht Rz. 821 Es ist im Arbeitsrecht grundsätzlich möglich, im Wege der einstweiligen Verfügung gem. § 62 Abs. 1 S. 2 ArbGG i.V.m. §§ 935, 940 ZPO Ansprüche durchzusetzen, auch soweit dadurch die Erfüllung des Hauptsacheanspruches eintritt, wie beim Anspruch auf Weiterbeschäftigung, Zahlung von Vergütung und Herausgabe von Arbeitspapieren.[...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Arbeitszeitrecht

Rz. 268 Nach dem Arbeitszeitgesetz [491] gilt ein weitgehend für alle Arbeitnehmergruppen einheitliches Arbeitszeitrecht. Schicht- und Nachtarbeit werden ansatzweise geregelt. Sachlich gilt das ArbZG in Betrieben und Verwaltungen aller Art einschließlich der privaten Haushalte. Persönlich gilt das ArbZG für Arbeitnehmer gem. der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 ArbZG.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Muster: Klageantrag Feststellungsklage bei Unwirksamkeit der Neuverteilung

Rz. 771 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.72: Klageantrag: Feststellungsklage bei Unwirksamkeit der Neuverteilung 1. Es wird festgestellt, dass die Festlegung der Verteilung der Arbeitszeit durch den Beklagten/die Beklagte gemäß Ankündigung vom _________________________ ab dem _________________________ unwirksam ist. 2. Der/Die Beklagte wird verurteil...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Urlaubsbescheinigung

Rz. 639 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.55: Urlaubsbescheinigung Der/Die Beschäftigte _________________________ (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum) war vom _________________________ bis zum _________________________ als _________________________ bei uns beschäftigt. Der gesetzliche/tarifliche/arbeitsvertragliche Urlaubsanspruch beträgt insgesamt ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Datum der Beendigung

Rz. 578 Bei der Festlegung des rechtlichen Endes des Arbeitsverhältnisses sind zu beachten:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Zahlung

Rz. 828 Mittel der Glaubhaftmachung, Arbeitsvertrag, In-Verzug-Setzungen, Urkunden, Eidesstattliche Versicherungen zur Notlage und zur Unmöglichkeit der Realisierung anderweitiger Zahlungsansprüche.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Muster: Beendigungsmodalität Kündigungsfolgenvereinbarung

Rz. 602 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.49: Kündigungsfolgenvereinbarung Der Arbeitgeber hat durch Schreiben vom Tag X eine fristgerechte, ordentliche, betriebsbedingte/personenbedingte Kündigung erklärt, die dem Arbeitnehmer am Tag Y zugegangen ist. Das Arbeitsverhältnis endet demnach mit Ablauf des Tages Z. Über die Folgen dieser Kündigung treffe...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Unterlassung von Wettbewerb

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§ 4 Arbeitsrecht / o) Auswirkungen des Sozialplans auf die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 868 Die Betriebspartner müssen bei der Ausgestaltung des Sozialplanes auch die Auswirkungen auf die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit beachten.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Übergang von Arbeitsverhältnissen

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§ 4 Arbeitsrecht / m) Einhaltung des Sonderkündigungsschutzes

Rz. 866 Es ist festzustellen, ob und ggf. welche Mitarbeiter Sonderkündigungsschutz (Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte) haben. Außerdem ist festzustellen, ob eventuell ein tariflicher Sonderkündigungsschutz, z.B. wegen Alters, in Betracht kommt.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Rechtsgrundsätze für den Zeugnisinhalt

Rz. 612 Das BAG hat für die inhaltliche Ausgestaltung des Zeugnisses vor allem im zentralen Bereich der Leistungs- und Führungsbeurteilung folgende Grundsätze entwickelt: aa) Ermessens- und Beurteilungsspielraum Rz. 613 Der Arbeitgeber ist grundsätzlich frei bei der Zeugnisformulierung im Rahmen eines weiten Ermessens- und Beurteilungsspielraumes, den er pflichtgemäß ausschöpf...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / i) Nachschieben von Kündigungsgründen

Rz. 712 Kündigungsgründe, die den Kündigenden bei Ausspruch der Kündigung noch nicht bekannt waren, können uneingeschränkt nachgeschoben werden, wenn sie bereits vor Ausspruch der Kündigung entstanden sind.[1231] Ggf. ist der Betriebsrat erneut anzuhören.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Bezeichnung des Vertrags

Rz. 575 Aufgrund des individuellen Sachverhaltes muss entschieden werden, ob ein Aufhebungsvertrag, ein Abwicklungsvertrag oder eine Kündigungsfolgenvereinbarung gewählt und gewollt wird. Dazu wird auf die Argumente und Kriterien in vorstehenden Ausführungen verwiesen (siehe Rdn 553 ff.). Maßgebend wird die Beurteilung der kündigungsrechtlichen Situation und der arbeitsförde...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ee) Form, Begründung, Fristen

(1) Form Rz. 801 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist schriftlich beim BAG einzulegen (§ 72a Abs. 3 ArbGG). Darüber hinaus sind im Gesetz keine weiteren Formvorschriften geregelt. Es gelten die Formalien für die Beschwerde, zumal das BAG die Nichtzulassungsbeschwerde nicht als Rechtsmittel, sondern als Rechtsbehelf ansieht. Rz. 802 Die Beschwerdeschrift muss als bestimmender Schr...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Klageantrag Verringerung der bisherigen vertraglichen Arbeitszeit

Rz. 767 Vgl. dazu BAG 27.4.2004 – 9 AZR 522/03. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.68: Klageantrag: Verringerung der bisherigen vertraglichen Arbeitszeit Der/Die Beklagte wird verurteilt, der Verringerung der Arbeitszeit des Klägers/der Klägerin auf _________________________ Wochenstunden ab dem _________________________ zuzustimmen.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 872 Geschäftsführer und Betriebsrat der xy-GmbH möchten eine Betriebsvereinbarung über die Verteilung der Arbeitszeit auf Wochentage, den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Pausenzeiten abschließen. Außerdem möchte die Geschäftsführung elektronische Zeiterfassungsgeräte einführen. Auch hierzu soll eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (14) Arbeitsvertragliche Abtretungsverbote

Rz. 127 Arbeitsvertragliche Abtretungsverbote sind nach § 308 Nr. 9a BGB unwirksam.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Abmahnungsberechtigung

Rz. 367 Kündigungs- und Abmahnungsberechtigung können auseinanderfallen. Mit der Abmahnungsbefugnis geht jedoch regelmäßig die Befugnis zum Kündigungsverzicht einher.[628]mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 758 Der Arbeitnehmer verlangt nur, seine bisherige vertragliche Arbeitszeit von 38,5 auf 19,25 Stunden zu verringern. Der Arbeitnehmer fordert gleichzeitig mit der Verringerung oder jedenfalls vor Erhebung der Klage vom Arbeitgeber auch eine geänderte Verteilung der Arbeitszeit. Zusätzlich macht er einen Beschäftigungsanspruch geltend. Der Arbeitgeber bestreitet vorgeric...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Betriebsvereinbarung

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 782 Nachdem der Arbeitsgerichtsprozess in erster Instanz durch Urteil beendet worden ist, wird es erforderlich, die Berufung beim LAG durchzuführen. In seinem Urteil lässt das LAG die Revision nicht zu. Bei der Durchsicht des Tatbestandes des Berufungsurteils wird festgestellt, dass Berichtigungsbedarf besteht. Der Anwalt erhält den Auftrag, Nichtzulassungsbeschwerde bei...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Herausgabe der Arbeitspapiere

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Anspruchsgrundlage, Berechtigung Rz. 605 Ein Arbeitgeber erfüllt den Zeugnisanspruch, wenn das von ihm erteilte Zeugnis nach Form und Inhalt den gesetzlichen Anforderungen des § 109 GewO entspricht. Der Arbeitgeber schuldet ein qualifiziertes Zeugnis, das dem Wohlwollensgebot unterliegt.[1014] Auf Verlangen des Arbeitnehmers muss sich das Zeugnis auf Führung (Verhalten) un...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 752 Im Kündigungsschutzprozess streiten die Parteien über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung. Der Arbeitnehmer möchte die seit Ausspruch der fristlosen Kündigung entstandenen Gehaltsansprüche durchsetzen.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Sonstige finanzielle Leistungen

Rz. 584 In Betracht kommen: aa) Sonstige immateriellen Leistungen Rz. 585mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / III. Checkliste: Anrufung einer Einigungsstelle

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Verschwiegenheitspflicht, Betriebsgeheimnisse

Rz. 588 Zumeist wird auch die nachvertragliche Pflicht zur Verschwiegenheit und Wahrung von Betriebsgeheimnissen im Arbeitsvertrag geregelt sein. Die Vereinbarung gibt Gelegenheit, bei Bedarf eine Regelung nachzuholen, zu ergänzen, zu bestätigen und zu konkretisieren; dabei können Veränderungen der Tätigkeitsbereiche seit Vertragsbeginn, insbesondere auch Besonderheiten der ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Die xy-GmbH, bei der ein Betriebsrat besteht, beabsichtigt einen neuen Arbeitnehmer einzustellen. Der Geschäftsführer der xy-GmbH sucht anwaltliche Beratung zu den Fragen, die mit der Einstellung neuer Arbeitnehmer zusammenhängen.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / i) Gewährleistung der Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, falls Kurzarbeit gem. § 19 Abs. 1 KSchG eingeführt wird

Rz. 862 Sofern beabsichtigt ist, Kurzarbeit gem. § 19 Abs. 1 KSchG einzuführen, ist darauf zu achten, dass die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG gewährleistet sind.mehr