Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster

a) Muster: Urlaubsbescheinigung Rz. 639 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.55: Urlaubsbescheinigung Der/Die Beschäftigte _________________________ (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum) war vom _________________________ bis zum _________________________ als _________________________ bei uns beschäftigt. Der gesetzliche/tarifliche/arbeitsvertragliche Url...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / IV. Muster

1. Muster: Einleitung des Verfahrens Rz. 907 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.101: Einleitung des Verfahrens An die Geschäftsführung der xy-GmbH – i.Hs. – Bildung einer Einigungsstelle Der Betriebsrat bemüht sich seit _________________________, eine innerbetriebliche Einigung über _________________________ zu erzielen, und mit der Geschäftsführung eine ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Formen der Teilzeitarbeit

Rz. 261 Teilzeitbeschäftigt sind alle Arbeitnehmer, deren auf Dauer vereinbarte regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die der im Betrieb beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitarbeit kommt in der Form der Verkürzung der täglichen Arbeitszeit, der teilweisen Beschäftigung an einigen Arbeitstagen/Wochen, der Beschäftigung jeweils am Monatsende, Langzeiturlaub (Sabb...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / i) Widerruf, Rückforderung

Rz. 625 Ist das Zeugnis unrichtig, weil sich der Arbeitgeber bei der Ausstellung über schwerwiegende Umstände geirrt hat oder nachträglich bedeutsame Fakten bekannt geworden sind, ist er berechtigt und ggf. nach dem Wahrheitsgrundsatz auch verpflichtet, das Zeugnis zu widerrufen und zurückzufordern gegen Ausstellung eines berichtigten Zeugnisses.[1063] Das gilt nicht, wenn d...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / k) Schadensersatz

Rz. 628 Der Arbeitgeber haftet bei Verletzung der Zeugnispflicht auf Schadensersatz gem. §§ 276, 286 BGB, wenn er das Zeugnis entweder gar nicht, verspätet oder fehlerhaft erstellt und dem Arbeitnehmer dadurch ein Schaden entsteht, weil er gar nicht, verspätet oder zu schlechteren Arbeitsbedingungen eingestellt wird. Dem Arbeitnehmer obliegt jedoch die volle Darlegungs- und ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Abgrenzung: Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Kündigungsfolgenvereinbarung

Rz. 551 Durch den Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich mit konstitutiver Wirkung beendet, während der Abwicklungsvertrag eine arbeitgeberseitige Kündigung voraussetzt, deren Bestand und Wirksamkeit zum Gegenstand des Vertrages gemacht wird neben den Regelungen der Beendigungsfolgen.[955] Eine Kündigungsfolgenvereinbarung dagegen beschränkt sich auf die...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / j) Auskunft bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 627 In der Arbeitsrechtspraxis hat die neben dem Zeugnis erteilte Auskunft des früheren Arbeitgebers gegenüber Dritten, insbesondere potenziellen neuen Arbeitgebern, große Bedeutung. Sie wird meist telefonisch erteilt, ist schwer fassbar, kaum justitiabel und entgegen der Zielsetzung des Zeugnisses häufig geeignet, den Arbeitnehmer massiv in seinem beruflichen Fortkommen...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Klage, Darlegungs- und Beweislast, Streitwert

Rz. 732 Die Klage gegen eine zur Personalakte genommene Abmahnung ist unzulässig mit dem Feststellungsantrag, dass die Abmahnung unwirksam ist.[1256] Der Arbeitnehmer kann nur auf Widerruf und/oder Entfernung aus der Personalakte klagen.[1257] Im Abmahnrechtsstreit obliegt dem Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für die Abmahngründe.[1258] Beruft sich der Arbeitnehmer...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (5) Haftung

Rz. 108 Von den in der Rechtsprechung des BAG entwickelten Grundsätzen über den innerbetrieblichen Schadensausgleich[208] kann durch vertragliche Regelungen grundsätzlich nicht abgewichen werden. Zu Lasten des Arbeitnehmers abweichende Haftungsvereinbarungen sind nur zulässig, wenn ein besonderer Risikoausgleich gezahlt wird, der jedoch noch nicht in einem höheren Lohn zu se...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (7) Freistellung

Rz. 110 Das Recht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen bzw. zu suspendieren, ist wegen des Beschäftigungsanspruches des Arbeitnehmers nur in Ausnahmefällen gegeben, wenn die schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers überwiegen.[213] Die vertragliche Vereinbarung einer Suspendierungsmöglichkeit nach Kündigung wird in der Rechtsprec...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Zeugnisarten

Rz. 609 In den gesetzlichen Regelungen wird zwischen dem sog. einfachen Zeugnis über Art und Dauer der Beschäftigung und dem sog. qualifizierten Zeugnis, das darüber hinaus eine Leistungs- und Führungsbeurteilung enthält, unterschieden. Die Erteilung des jeweiligen Zeugnisses erfolgt nur auf Verlangen des Arbeitnehmers. Rz. 610 Nach dem Zeitpunkt der Zeugniserteilung untersch...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Bring-/Holschuld, Zurückbehaltungsrecht

Rz. 624 Ein Zeugnis ist am Ende des Arbeitsverhältnisses im Betrieb abzuholen, sofern nicht ausnahmsweise besondere Umstände dieses unzumutbar machen. Wer ohne Abholversuch ein Zeugnis einklagt, hat deshalb in aller Regel die Kosten zu tragen.[1059] Grundsätzlich ist der Zeugnisanspruch Holschuld i.S.v. § 269 Abs. 2 BGB. Der Arbeitgeber ist aber zur Übersendung auf eigene Ge...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Begriff, Abgrenzung

Rz. 357 Mit einer Abmahnung übt der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Gläubigerrechte in doppelter Hinsicht aus. Zum einen weist er den Arbeitnehmer als seinen Schuldner auf dessen vertragliche Pflichten hin und macht ihn auf die Verletzung dieser Pflichten aufmerksam (Rüge- und Dokumentationsfunktion). Zum anderen fordert er ihn für die Zukunft zu einem vertragstreuen ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Form

Rz. 370 Eine bestimmte Form, insbesondere die Schriftform, ist für die Wirksamkeit der Abmahnung nicht erforderlich; sie kann auch mündlich erteilt werden.[636] Wegen der Beweisfunktion in einem späteren Kündigungsrechtsstreit ist die Schriftform aber dringend anzuraten. Das gilt auch für den Nachweis, dass die Abmahnung dem Arbeitnehmer zugegangen und darüber hinaus zu sein...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / kk) Aufklärung durch den Arbeitgeber

Rz. 597 Generell ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, über die Rechtswirkungen und Folgen der Vereinbarung aufzuklären.[1012] Der Arbeitgeber muss aber, wenn er den Aufhebungsvertrag aus eigenem Interesse veranlasst hat, auf die sozialversicherungsrechtlichen Folgen nach dem SGB III hinweisen: § 2 Abs. 5 Nr. 2 SGB III: Verpflichtung, bereits in der Zeit bis zur tatsächlic...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Muster: Klageantrag Feststellungsklage bei Unwirksamkeit einer Versetzung

Rz. 772 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.73: Klageantrag: Feststellungsklage bei Unwirksamkeit einer Versetzung 1. Es wird festgestellt, dass die Versetzung vom 12.9.2025, dem/der Kläger(in) zugegangen am 13.9.2025, auf die Stelle des/der _________________________ rechtsunwirksam ist, 2. Der/Die Beklagte wird verurteilt, den/die Kläger(in) als ______...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Zwischenbescheinigung

Rz. 640 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.56: Zwischenbescheinigung Der /Die Beschäftigte _________________________ (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum) war vom _________________________ bis zum _________________________ als _________________________ bei uns beschäftigt. Ein Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sowie ein Versicherungs...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ee) Standardregelungen im Arbeitsvertrag

Rz. 91 In der Arbeitsrechtspraxis haben sich die nachfolgenden Regelungspunkte als besonders wichtig und streitträchtig erwiesen, die unter Berücksichtigung der Inhaltskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gem. §§ 305 ff. BGB (vgl. Rdn 56) sorgfältig zu prüfen und zu formulieren sind. (1) Direktionsrecht Rz. 92 Der Arbeitnehmer hat im bestehenden Arbeit...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 724 Der Arbeitnehmer hat ein Abmahnschreiben erhalten, in dem ihm neben verschiedenen Leistungsmängeln auch Unpünktlichkeit generell und an bestimmten Tagen vorgeworfen wird. Der Arbeitnehmer will beraten werden, ob und ggf. wie er gegen die Abmahnung vorgehen kann.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Arbeitsförderungsrechtliche Folgen des Aufhebungsvertrags

aa) Sperrzeit Rz. 558 Nach § 159 SGB III tritt eine Sperrzeit ein, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Wichtig sind alle Gründe, die es für den Arbeitslosen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit denen der Gemeinschaft der Beitragszahler unzumutbar ers...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 773 In einem Kündigungsschutzprozess mit einem Arbeitnehmer soll ein ausführlicher/kurzer Beendigungsvergleich geschlossen werden; im Kündigungsschutzprozess mit einem alkoholkranken Kläger entscheiden die Parteien im Termin, dem Kläger noch eine "letzte Chance" zu geben. Um die Anreise zu einem Güte-/Kammertermin zu vermeiden, soll das Zustandekommen eines Vergleiches d...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Befristete Arbeitsverhältnisse

aa) Begriff des befristet beschäftigten Arbeitnehmers Rz. 168 Befristet beschäftigt ist ein Arbeitnehmer mit einem auf bestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag (§ 3 Abs. 1 TzBfG). Ein auf bestimmte Zeit geschlossener Arbeitsvertrag (befristeter Arbeitsvertrag) liegt vor, wenn seine Dauer kalendermäßig bestimmt ist (kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag) oder sich aus Ar...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 604 Der Geschäftsführer der xy-GmbH sucht den Anwalt auf, um sich wegen der Erstellung eines Zeugnisses für einen ausscheidenden Angestellten beraten zu lassen. Da der Mitarbeiter zwar schon freigestellt, das Arbeitsverhältnis aber rechtlich noch nicht beendet sei, müsse sowohl ein Zwischenzeugnis als auch ein endgültiges Zeugnis erteilt werden. Er möchte auch für künfti...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Muster: Berufsausbildungsvertrag

Rz. 353 Die Kammern und die sonst für die Ausbildung zuständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften geben regelmäßig Musterverträge heraus. Diese Musterverträge sollten im Interesse der Vereinheitlichung und der reibungslosen Anerkennung verwendet werden. Die Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis oder in die Lehrlingsrolle kann jedoch nicht von der Verwendung der...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Rubrum für alle Verträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Rz. 141 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.6: Rubrum für alle Verträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Zwischen _________________________ (Bezeichnung und Rechtsform des Arbeitgebers; Straße, Hausnummer; PLZ, Ort; Name und Vorname des Vertretungsberechtigten) – nachfolgend: Arbeitgeber – und Herrn/Frau _________________________ (Vorname, Nachname...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Arbeitsgerichtliche Vergleiche

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Rz. 287 Nach § 110 GewO werden die für Handlungsgehilfen geltenden Regelungen der §§ 74 ff. HGB einheitlich für alle Arbeitnehmer angewendet. Auf Nichtarbeitnehmer sind die §§ 74 ff. HGB nicht anwendbar. Für Handelsvertreter besteht eine den arbeitsrechtlichen Vorschriften ähnliche Regelung (§ 90a HGB; vgl. im Einzelnen das Kapitel "Hand...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 735 Der Arbeitnehmer sucht den Anwalt auf und legt ihm ein Zeugnis vor, das er nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten hat. Es enthält nach seiner Auffassung Unvollständigkeiten bei der Tätigkeitsbeschreibung, eine hinter der Qualität seiner Arbeit zurückbleibende, nur durchschnittliche Leistungsbeurteilung sowie eine negative Führungsbeurteilung. Er bittet um ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Beteiligung nach § 99 BetrVG

Rz. 30 Die Beteiligung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG wird unter II.2. lit. i), Rdn 132 ff. dargestellt.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Beschlussverfahren

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§ 4 Arbeitsrecht / ll) Salvatorische Klausel

Rz. 598 Zur Absicherung des Bestands der Vereinbarung wird eine Klausel empfohlen, wonach, sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, an die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB) tritt und die Parteien im Übrigen anstelle der nichtigen oder unwirksam...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Muster: "Vorspann" bei Zustandekommen des Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO

Rz. 780 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.77: "Vorspann" bei Zustandekommen des Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO In dem Rechtsstreit _________________________ ./. _________________________ _________________________ (Az.) besteht die Möglichkeit, das Verfahren im Wege des schriftlichen Vergleichsschlusses nach § 278 Abs. 6 ZPO zu beenden. Die Parteien ha...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 356 Der Geschäftsführer der xy-GmbH erwähnt bei einem Anwaltsgespräch, dass ein Mitarbeiter jetzt schon zum zweiten Mal durch Fehlbearbeitung einen erheblichen Schaden in Höhe von ca. 5.100 EUR verursacht habe, das erste Mal etwa vor einem Jahr in Höhe von ca. 2.550 EUR. Der Mitarbeiter habe sich vor fünf Tagen erst nachmittags krankgemeldet und bis heute keine Arbeitsun...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 152 Der Geschäftsführer der xy-GmbH sucht anwaltliche Beratung über Probearbeitsverhältnisse, befristete Arbeitsverhältnisse, Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten, Arbeitnehmerüberlassung und den Auslandseinsatz deutscher Arbeitnehmer.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Klageantrag Geänderte Verteilung der Arbeitszeit

Rz. 768 Vgl. dazu BAG v. 13.11.2012 – 9 AZR 259/11. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.69: Klageantrag: Verringerung und geänderte Verteilung der Arbeitszeit Der/Die Beklagte wird verurteilt, der Verringerung der Arbeitszeit des Klägers/der Klägerin auf _________________________ Wochenstunden ab dem _________________________ und folgender arbeitstäglic...mehr

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§ 14 Personalwesen / L. Social Media und Arbeitsrecht

Rz. 187 Nicht nur in der freien Wirtschaft sind Social Media-Anwendungen wie Facebook, Instagram, TikTok, Xing, LinkedIn, Youtube oder eigene Blogs mittlerweile fester Bestandteil und dienen zum einem dem Marketing von Produkten und zum anderen der Mitarbeitersuche. Auch immer mehr Anwaltskanzleien nutzen Social Media um auf sich und ihre Dienstleistung aufmerksam zu machen, ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Zugang Rz. 385 Die Kündigung muss für ihre Wirksamkeit dem Arbeitnehmer zugegangen sein.[657] In der Praxis stellt sich häufig die Frage nach dem Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens.[658] Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG[659] und des BGH[660] geht eine verkörperte Willenserklärung unter Abwesenden i.S.v. § 130 Abs. 1 S. 1 BGB zu, sobald sie in verkehrsüb...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / k) Muster: Anordnung der Attestpflicht

Rz. 151 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.16: Anordnung der Attestpflicht Hiermit fordern wir Sie nach § 5 Abs. 1 S. 3 EFZG auf, zukünftig einen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag der Erkrankung vorzulegen.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Sonstige immateriellen Leistungen

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 689 Drei Arbeitnehmern der xy-GmbH, die 20 Beschäftigte hat und bei der ein Betriebsrat besteht, ist aus personen-, verhaltens- bzw. betriebsbedingten Gründen gekündigt worden. In einem Fall hat der Betriebsrat der Kündigung widersprochen. Während zwei der Verfahren durch Vergleich beendet werden, wird es im dritten Verfahren erforderlich, Berufung beim LAG einzulegen.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 587 Häufig stellt sich erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Frage, ob ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot noch sinnvoll erscheint (auch unter Berücksichtigung der Karenzentschädigung) und vereinbart werden soll (siehe Rdn 286 ff.). In der Vereinbarung sollten dazu geregelt werden: sachlicher und räumlicher Geltungsbereich, Dauer, Höhe und Fälligkei...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Muster: Antrag an die Einigungsstelle

Rz. 909 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.103: Antrag an die Einigungsstelle Herrn/Frau _________________________ _________________________ In dem Einigungsstellenverfahren Betriebsrat der xy-GmbH gegen xy-GmbH wird beantragt, den anliegenden Entwurf einer Betriebsvereinbarung über _________________________ mit Wirkung vom _________________________ in Kraft...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / n) Form- und fristgerechte Erklärung der Kündigung der Arbeitsverhältnisse

Rz. 867 Wegen der unterschiedlichen Kündigungsfristen ist für jeden Mitarbeiter gesondert festzustellen, wann die Kündigung ausgesprochen werden muss, um das Arbeitsverhältnis fristgerecht zu beenden. Entsprechend vorher muss die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG durchgeführt werden.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 286 Der Geschäftsführer der xy-GmbH sucht anwaltliche Beratung zu den Fragen, die mit der Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes, der Kfz-Überlassung, der Überlassung von Werkswohnungen und Werkmietwohnungen, Arbeitgeberdarlehen, Aus- und Fortbildung, der Gewährung einer Tantieme, einer Betriebsrentenzusage, der Altersteilzeit, der Arbeitszeit und Arbei...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / l) Unterrichtung der Arbeitnehmer in der Betriebsversammlung

Rz. 865 Schließlich kann eine Verpflichtung des Arbeitgebers bestehen, in der Betriebsversammlung nach § 43 Abs. 2 BetrVG über die geplante Betriebsänderung zu berichten, da regelmäßig das Personalwesen des Betriebes und dessen wirtschaftliche Lage und Entwicklung betroffen sind. Die Berichtspflicht findet ihre rechtliche Grenze in der Gefährdung von Betriebs- und/oder Gesch...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 384 Die xy-GmbH, bei der ein Betriebsrat besteht, beabsichtigt, mehrere Arbeitnehmer zu entlassen. Der Geschäftsführer der xy-GmbH sucht anwaltliche Beratung im Hinblick auf die Vorbereitung der Kündigungen.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 897 Nachdem die Verhandlungen zwischen der Geschäftsführung und dem Betriebsrat der xy-GmbH über den Abschluss einer Betriebsvereinbarung gescheitert sind, sollen die Streitpunkte durch die Einigungsstelle entschieden werden. Der Betriebsratsvorsitzende bittet um anwaltlichen Rat vor der Einleitung des Verfahrens vor der Einigungsstelle.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Zeugnisberichtigungsanspruch des Arbeitnehmers

aa) Grundlagen Rz. 736 Ein Arbeitgeber erfüllt den Zeugnisanspruch, wenn das von ihm erteilte Zeugnis nach Form und Inhalt den gesetzlichen Anforderungen des § 109 GewO entspricht. Auf Verlangen des Arbeitnehmers muss sich das Zeugnis auf Verhalten und Leistung erstrecken (qualifiziertes Zeugnis), § 109 Abs. 1 S. 3 GewO. Dabei richtet sich der gesetzlich geschuldete Inhalt de...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster: Klageantrag Geltendmachung eines Beschäftigungsanspruchs

Rz. 769 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.70: Klageantrag: Geltendmachung eines Beschäftigungsanspruchs Der/Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger/die Klägerin ab dem _________________________ jeweils montags von _________________________ Uhr bis _________________________ Uhr und dienstags bis freitags von _________________________ Uhr bis ________...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Arbeitspapiere

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