Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitserlaubnis

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.2 Umfang der Zusammenarbeit (Satz 2)

Rz. 23 Die in Satz 2 normierte Unterrichtungspflicht stellt klar, dass sich die Zusammenarbeit nicht darauf beschränkt, bei Anfragen der genannten öffentlichen Stellen zu kooperieren. Vielmehr müssen die Krankenkassen bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für die enumerativ aufgezählten Verstöße von Amts wegen tätig werden. Der Umfang und die Art der Zusammenarbeit sind nich...mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I 1988 S. 2477) mit der Nummer 306 eingeführt worden und am 1.1.1989 in Kraft getreten. Rz. 2 Die Vorschrift wurde in der Folge mehrfach redaktionell angepasst. In den Sätzen 1 und 2 wurde mit Wirkung vom 1.1.1991 an "§ 20...mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.1.2 Beschäftigung oder Tätigkeit von nichtdeutschen Arbeitnehmern (Nr. 2)

Rz. 17 Ausländische Staatsbürger benötigen für eine Beschäftigung oder Tätigkeit in Deutschland einen Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz), eine Aufenthaltsgestattung (§ 55 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz), eine Aufenthaltsduldung (§ 60a Aufenthaltsgesetz) oder eine Arbeitsgenehmigung (§ 284 Abs. 1 SGB III). Ein Verstoß dagegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 404 SGB...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 59 Privilegierenden Sonderregelungen gegenüber den allgemeinen Regeln des Aufenthaltsgesetzes unterliegen nicht nur Unionsbürger und ihre Familienangehörigen nach dem Freizügigkeitsrecht und dem Freizügigkeitsgesetz/EU, sondern teilweise auch türkische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen. Die historische Grundlage bietet hierfür zunächst das Abkommen zur Gründu...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Abschluss

Rz. 38 Für den Abschluss von Arbeitsverträgen gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit nach Art. 2, Art. 12 GG, §§ 241, 311 BGB und § 105 GewO. Allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze sind in den §§ 105–110 GewO geregelt zum Arbeitsvertrag (§ 105 GewO); Weisungsrecht (§ 106 GewO), Arbeitsentgelt (§§ 107, 108 GewO), Zeugnis (§ 109 GewO), Wettbewerbsverbot (§ 110 GewO). Rz. 39 Z...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 8. Muster: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen

Rz. 22 Muster 4.3: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen Muster 4.3: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen Betriebsvereinbarung zwischen der xy-GmbH, _____ (Adresse), vertreten durch _____ (Name, Adresse), und dem Betriebsrat, vertreten durch den Vorsitzenden _____ (Name, Adresse), wird nachfolgende Betriebsvereinbarung über die Verwendung von Einstellungsf...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / k) Personenbedingte Kündigung

Rz. 367 Nach § 1 Abs. 2 KSchG ist eine Kündigung sozial gerechtfertigt, wenn sie durch Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist. Eine personenbedingte Kündigung[631] liegt vor, wenn die Störung vom Arbeitnehmer nicht gesteuert werden kann, z.B. bei einer schweren Erkrankung, bei konstitutionell bedingtem Nachlassen der Leistungsfähigkeit wegen Trunk- u...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Arbeitsvertrag

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§ 42 Transportrecht / 4. Illegale Beschäftigung – Verladerverantwortung

Rz. 9 Im Rahmen der anwaltlichen Beratung ist darauf zu achten, dass das GüKG den Auftraggeber eines Frachtführers oder Spediteurs gem. § 7c GüKG verpflichtet, darauf zu achten, dassmehr

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§ 42 Transportrecht / VI. Muster: Rahmenvertrag Spediteur/Straßenfrachtführer

Rz. 43 Muster 42.1: Rahmenvertrag Spediteur/Straßenfrachtführer Muster 42.1: Rahmenvertrag Spediteur/Straßenfrachtführer Rahmenvertrag Spediteur/Straßenfrachtführer Zwischen _____ vertreten durch _____ – nachfolgend Spediteur genannt – und _____ vertreten durch _____ – nachfolgend Frachtführer genannt – wird folgender Vertrag geschlossen: § 1 Vertragsgegenstand (1) Der Frachtführer ve...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Geschäftsführungskosten

Rz. 17 Unter Geschäftsführungskosten sind die Kosten zu verstehen, die im Rahmen des allgemeinen Geschäftsbetriebs anfallen und zur sachgerechten und ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Zum Aufwand für die Heranziehung sachkundiger Personen, siehe für Rechtsanwälte unter Rz 26 ff. und für Sachverständige bzw. Berater unter Rz 34 ff.. Rz. 18...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (sog. "Monokausalität")

Rz. 420 Weiterhin muss die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für die Arbeitsverhinderung sein (sog. "Monokausalität").[966] Der Arbeitnehmer hat nur dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er ohne Erkrankung gearbeitet hätte und arbeiten hätte können.[967] Wäre die Arbeit im maßgeblichen Zeitraum (auch) aus einem anderen Grund nicht geleistet wor...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Vertragstheorie

Rz. 330 Das Arbeitsverhältnis wird durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – den Arbeitsvertrag – begründet, also durch die rechtsgeschäftliche Einigung zwischen den Vertragsparteien (Angebot und Annahme, §§ 145 ff. BGB), sog. Vertragstheorie.[853] Durch den Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Erbringung der Arbeitsleistun...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Entsendungsvereinbarung

Rz. 649 Muster 1b.25: Entsendungsvereinbarung Muster 1b.25: Entsendungsvereinbarung Präambel Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer besteht Einigkeit, dass der Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses zum Zweck _________________________ in (Ort, Staat) tätig werden soll. Zur Regelung dieser Auslandstätigkeit vereinbaren die Parteien als Ergänzung zu Ihrem Anst...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Vorbemerkungen

Rz. 650 In der täglichen Praxis nimmt der Beratungsbedarf im Hinblick auf vorübergehende Auslandseinsätze von Arbeitnehmern und deren arbeitsvertraglicher Abbildung aufgrund der Internationalisierung der Wirtschaftsbeziehungen deutlich zu. Insofern hat sich der aus dem Sozialrecht entliehene Begriff der Entsendung eingebürgert. Von einer Entsendung wird gesprochen, wenn ein ...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.1 Tatbestandsmerkmale der Arbeitslosigkeit

Rz. 3 Abs. 1 enthält die auf den Regelfall ausgerichteten Tatbestandsmerkmale der Arbeitslosigkeit. Sie stehen gleichrangig nebeneinander und müssen kumulativ vorliegen. Typisierend wird Arbeitslosigkeit von Arbeitnehmern definiert und damit an die schon in den §§ 136, 137 vorgenommene Beschränkung des dem Grunde nach berechtigten Personenkreises angeknüpft. Ob ein Antragste...mehr

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Türkei / XIV. Arbeitsrecht der ausländischen Ehegatten

Rz. 68 Einerseits definiert die türkische Verfassung das Recht auf Arbeit als Jedermanns-Recht,[91] andererseits räumt sie die Möglichkeit ein, dieses für Ausländer einzuschränken.[92] Der türkische Gesetzgeber macht von dieser Einschränkungsmöglichkeit durch Art. 15 türkAufenthG Gebrauch: "Ausländer dürfen in der Türkei nur in den Bereichen tätig sein, in denen dies nicht d...mehr

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Litauen / VIII. Bleiberecht und Staatsangehörigkeit

Rz. 38 Die Eheschließung mit einem litauischen Staatsbürger oder mit einer Person, die eine ständige Aufenthaltsgenehmigung besitzt, ist einer der Fälle, in denen eine ausländische Person eine zeitlich befristete Aufenthaltsgenehmigung oder EG-Aufenthaltsgenehmigung beantragen und erwerben kann. Das ausländerrechtliche Bleiberecht wird durch das Ausländergesetz der Republik ...mehr

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Türkei / G. Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 172 Das türkische Zivilrecht kennt eine eheähnliche Lebensgemeinschaft nicht. Unverheiratete und zusammenlebende Paare können nicht von einer analogen Anwendung des Eherechts profitieren. Diese Paare haben weder während noch nach der Auflösung ihrer Lebensgemeinschaft einen Unterhaltsanspruch gegeneinander. Das türkische ZGB sieht lediglich negative Folgen für eheähnlich...mehr

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Türkei / Literaturtipps

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Dänemark / II. Sachlich zuständige Behörde

Rz. 11 In Dänemark kann (wie in den übrigen skandinavischen Staaten) nach freier Wahl der Heiratswilligen entweder eine Ziviltrauung oder eine kirchliche Trauung mit zivilrechtlicher Wirksamkeit stattfinden (§ 15 ÆL). Eine kirchliche Trauung innerhalb der dänischen Staats-(Volks-)kirche (Folkekirke) ist dann möglich, wenn einer der künftigen Ehegatten dieser Kirche angehört....mehr

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Russland / VIII. Bleiberecht und Staatsangehörigkeit

Rz. 44 Personen, die mit einem russischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Russland verheiratet sind, haben außerhalb der jährlichen Einwanderungsquote Anspruch auf eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis (rasrešenie na vremennoe proživanie) für die Dauer von bis zu drei Jahren in dem Subjekt der RF, in dem sich der Wohnsitz des Ehegatten befindet (Art. 6 Abs. 1, Abs. 3, 4...mehr

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Griechenland / VII. Ausländerrechtliches Bleiberecht und Auswirkungen auf die Staatsangehörigkeit

Rz. 40 Nach dem griechischen Ausländergesetz[67] (Art. 33 Abs. 1) wird dem ausländischen Ehegatten eines in Griechenland wohnhaften EU-Bürgers eine mindestens fünfjährige Aufenthaltsgenehmigung erteilt, ohne dass eine Arbeitsgenehmigung nötig ist. Diese Genehmigung wird automatisch für mindestens fünf Jahre verlängert und umfasst auch die minderjährigen Kinder des ausländisc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 6 Einzelfälle

Rz. 13 Eine doppelte Haushaltsführung durch einen Ausländer kann auch dann beruflich veranlasst sein, wenn er zwar einen rechtsmissbräuchlichen Asylantrag als politisch Verfolgter stellt, durch diesen und das sich anschließende Asylverfahren aber nur die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für die Dauer dieses Verfahrens erreichen will.[1] Der Ansatz eines Wirtschaftsgutes als n...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.7.3 Fehlen von Einstellungsvoraussetzungen

Nicht selten kommt es vor, dass ein Mitarbeiter eingestellt wird, ohne dass die gesundheitliche Eignung festgestellt ist. In anderen Fällen arbeitet der Mitarbeiter bereits, obwohl die Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats noch aussteht. In beiden Alternativen hat die Rechtsprechung die Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung für zulässig gehalten.[1] Seit Inkrafttre...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / jj) Erwerbsschaden eines Ausländers

Rz. 682 Für die Höhe des Erwerbsschadens ist grundsätzlich von dem in Deutschland erzielbaren Einkommen auszugehen. Dies gilt jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Verletzte "nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen" (§ 252 BGB) ohne den Unfall in sein Heimatland zurückgekehrt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 394 Verarb... / 2.3 Aufgabenkatalog der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 13 Die spezifische, als abschließend anzusehende Aufzählung in Abs. 1 Satz 2 ist zu begrüßen. Eine Verweisung auf § 368 wäre zu pauschal, eine auf § 3 unvollständig gewesen. Die Auflistung fokussiert auf mehr oder weniger konkrete Tätigkeiten und Prozesse, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienst-, Sach- und Geldleistungen stehen. Die Auflistung orientiert sich ...mehr

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Portugal1 In der 1. und 2. ... / 4. Deutscher Erblasser mit Wohnsitz in Portugal bzw. gewöhnlicher Aufenthalt nach der EuErbVO

Rz. 12 Auf die Erbfolge nach einem deutschen Erblasser fand aus portugiesischer Sicht infolge des nach portugiesischem – wie auch nach deutschem – IPR geltenden Staatsangehörigkeitsprinzips für Erbfälle vor dem 17.8.2015 grundsätzlich deutsches Recht als das letzte Heimatrecht Anwendung (Art. 62 i.V.m. Art. 31 CC bzw. Art. 25 Abs. 1 EGBGB). Besonderheiten ergaben sich allenf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.5.4 Ausländische Geschäftsführung

Rz. 697 Das GmbHG macht bezüglich der Staatsangehörigkeit von Geschäftsführungsmitgliedern keine Einschränkungen.[1] Ausländerrechtliche Vorgaben gibt es ebenfalls nicht: Ausländische Geschäftsführungsmitglieder brauchen als solche weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitsgenehmigung.[2] Der Geschäftsführer muss allerdings in der Lage sein, seinen gesetzlichen Aufgaben jeder...mehr

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FF 09/2019, Eheverträge – v... / III. Zeitenwende – Tendenzen zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

In der Literatur fand die weitgehende Vertragsfreiheit gewährende Rechtsprechung des BGH durchaus Zustimmung.[34] Es gab jedoch bereits damals kritische Stimmen, die forderten, dass die Gerichte stärker korrigierend eingreifen müssten. Es sei ein Schutz vor Übervorteilung erforderlich. Der Ehegatte, der infolge Hausarbeit und Kindererziehung ökonomisch vom anderen Ehegatten ...mehr

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§ 30 Muster, Checklisten, F... / I. Muster: Fragebogen für geringfügig Beschäftigte (Langfassung)

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Zu den ArbN, für die das FA bis zu ihrer Erfassung in der ELStAM-Datenbank des BZSt auf Antrag eine LSt-Abzugsbescheinigung ausstellt, gehören folgende Personen: Rz. 4 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Rz. 4/1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.5.1 Übermittlungen auf Ersuchen der Ausländerbehörde (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 40 Nach Nr. 1 Buchst. a bis d dürfen auf Ersuchen über die – parallel zulässigen – Angaben nach § 68 hinaus zur Entscheidung über den Aufenthalt des Ausländers oder eines Angehörigen des Ausländers (zum Angehörigenbegriff wird auf § 16 SGB I verwiesen, da das Aufenthaltsgesetz selbst keine Definition bietet) Daten über Leistungsgewährung und/oder Versicherungen (Buchst. a...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.5 Daten von Ausländern (Abs. 2)

Rz. 37 Die Übermittlungsbefugnisse und -verpflichtungen nach Abs. 2 beziehen sich auf Daten eines Ausländers. Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher i. S. d. Art. 116 Abs. 1 GG ist. § 71 gibt somit keine Übermittlungsbefugnis für Daten deutscher Familienangehöriger eines Ausländers. Nicht anwendbar sind die Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes (Art. 1 Zuwanderungsgesetz v. ...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.5.2 Übermittlungen ohne Ersuchen der Ausländerbehörde (Satz 1 Nr. 2 bis 4)

Rz. 41 Ohne Ersuchen sind die Mitteilungspflichten nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 3 und 4 zu erfüllen. Die Stellen nach § 35 SGB I sind hier also verpflichtet, bestimmte Sozialdaten von sich aus der Ausländerbehörde zu übermitteln. Rz. 42 Nach Nr. 2 i. V. m. § 87 Abs. 2 des AufenthG haben alle öffentlichen Stellen, somit auch die Stellen nach § 35 SGB I, die Pflicht, von sich aus ...mehr

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Jansen, SGB VI § 317a Neufe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 317a bestimmt, dass eine Rente für Ausländer, die nach den bisherigen Auslandsrentenregelungen auf 70 % gekürzt war, ab dem 1.10.2013 (= Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neufassung der §§ 113, 114 und 272) ungemindert in das Ausland gezahlt wird. Zudem stellt die Vorschrift sicher, dass auch Entgeltpunkte aus beitragsfreien Zeiten bei der Ermittlung der persönlichen ...mehr

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ZAP 3/2016, Werkvertragsrec... / VII. Ausblick

Wie einer Pressemitteilung des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung e.V. (IAW) vom 3.2.2015 zu entnehmen ist, ist der langjährige Rückgang der Schattenwirtschaft 2015 zum Stillstand gekommen. Zwar übten die robuste Situation auf dem Arbeitsmarkt und das geringe, aber positive Wirtschaftswachstum einen dämpfenden Effekt auf das Ausmaß der Schattenwirtschaft aus. Alle...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeldanspruch für volljähriges, beschäftigungsloses Kind bei Meldung als Arbeitsuchender – Arbeitsunfähigkeit des Kindes

Leitsatz 1. Für die Berücksichtigung eines volljährigen, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Kindes beim Kindergeld ist erforderlich, dass sich das Kind tatsächlich bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsuchender gemeldet und die Tatsache seiner künftigen oder gegenwärtigen Arbeitslosigkeit angezeigt hat (Anschluss an die BFH-Urteile vom 26. Juli 2012 VI R 98/10...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.1.1 Beschäftigung

Rz. 14 Der Krankenversicherungspflicht unterliegen Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, wozu auch die zur Berufsausbildung Beschäftigten gehören. Der in Abs. 1 Nr. 1 verwandte Begriff der Beschäftigung ist der des § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV, also die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis (vgl. Komm. § 7 SGB IV). Der Beschäftigungsbeg...mehr

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Sauer, SGB III § 284 Arbeit... / 2 Rechtspraxis

Rz. 25 Bürger der neuen Beitrittsstaaten haben grundsätzlich Freizügigkeitsrechte. Beschränkungen gelten nur im Hinblick auf den Zugang zum Arbeitsmarkt. § 284 ist als Verbotsvorschrift mit Erlaubnisvorbehalt konzipiert, wobei die an sich überholten Verordnungen über die Arbeitsgenehmigung und die Ausnahmen vom Anwerbestopp weiterhin anzuwenden sind. Dadurch werden in § 284 ...mehr

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Sauer, SGB III § 284 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Eine Reform des Zuwanderungsrechts ist am 1.1.2005 mit dem Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält in Art. 1 mit dem neuen Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eine umfassende Neuregelung des Ausländerrechts. Erstmals werden die entscheidenden Bestimmungen über den Aufenthalt und den Arbeitsmarktzugang von Ausländern in einem Gesetz zusammengefasst. Staatsa...mehr

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Sauer, SGB III § 284 Arbeitsgenehmigung-EU für Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2005 durch das Zuwanderungsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 1950) neu gefasst. Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 18.3.2005 geändert durch das Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes v. 14.3.2005 (BGBl. I S. 721). Abs. 1 wurde geändert (Einfügung von Satz 2) und Abs. 7 wurde angefügt durch das Gesetz zur Anpassung von Rechtsvo...mehr

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Sauer, SGB III § 284 Arbeit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2005 durch das Zuwanderungsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 1950) neu gefasst. Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 18.3.2005 geändert durch das Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes v. 14.3.2005 (BGBl. I S. 721). Abs. 1 wurde geändert (Einfügung von Satz 2) und Abs. 7 wurde angefügt durch das Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bund...mehr

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Vorwort

Die Internationalisierung und Globalisierung der Wirtschaftsmärkte erfordert für deutsche Unternehmen über die nationalen Grenzen hinweg tätig zu sein. Hierzu bedarf es sowohl des Einsatzes eigener Mitarbeiter im Ausland, als auch umgekehrt des Einsatzes ausländischer Konzernmitarbeiter in Deutschland. Dabei ergeben sich vielfältige Fragestellungen und Risiken. Insbesondere ...mehr

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§ 1 Einführung

Rz. 1 Für das Unternehmen stellt sich zu Anfang die Frage, welcher Mitarbeiter für den Auslandseinsatz am geeignetsten ist. Vielfach wird eine Personalauswahl heute nicht mehr nach Kriterien der Geeignetheit durchgeführt, sondern in der Regel wird der Auslandseinsatz von Mitarbeitern dadurch bestimmt, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Aufgabe im Ausland zu er...mehr

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§ 3 Auslandseinsatz von Arb... / I. Visum, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung

1. Übersiedlung des Arbeitnehmers Rz. 70 Soll der deutsche Arbeitnehmer in einem Drittstaat seine Arbeit aufnehmen, benötigt er i.d.R. vor der Einreise in dieses Land einen Sichtvermerk in seinem Pass, eine Aufenthaltsgenehmigung und eine entspr. Arbeitserlaubnis. Auf Besonderheiten einiger Länder, in die deutsche Staatsbürger ohne ein Visum einreisen und die entsprechende Gen...mehr

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§ 4 Auslandseinsatz von Arb... / A. Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung

Rz. 190 Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über das behördliche Verfahren und die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen, unter denen ausländische Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt werden können. Aufgrund der aktuellen Diskussion zur Zuwanderung und zur Schaffung eines Zugangs zum Arbeitsmarkt für gut ausgebildete Flüchtlinge ist damit zu rechnen, dass sich ...mehr

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§ 3 Auslandseinsatz von Arb... / III. Arbeitsgenehmigung

Rz. 69 Jeder EU-Arbeitnehmer hat das Recht, in jedem Mitgliedstaat, ungeachtet seines Wohnsitzes, zu den gleichen Bedingungen wie Inländer eine abhängige Beschäftigung aufzunehmen, so bestimmt es Art. 39 Abs. 3c) EGV. Der Grundsatz der Gleichbehandlung gilt für sämtliche Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen (z.B. Entlohnung, Kündigung, berufliche Wiedereingliederung oder W...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Ausländer, Aufenthaltsrecht, Auflagen und Nebenbestimmungen [Rdn 218]

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