Fachbeiträge & Kommentare zu Anschaffungskosten

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§ 27 Kaufrecht / aa) Abschluss des Kaufvertrags

Rz. 7 Es gelten die allgemeinen Regeln über Willenserklärungen (§§ 104 ff. BGB) und Verträge (§§ 145 ff. BGB). Notwendiger Inhalt des Kaufvertrags ist die genaue Bezeichnung der Sache. Darüber hinaus müssen sich die Vertragsparteien über die Höhe des Kaufpreises einig sein – andernfalls kommt, vorbehaltlich eines Leistungsvorbehalts, ein Kaufvertrag nicht zustande.[1] Schrif...mehr

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§ 1 Aktienrecht / V. Muster: Antrag auf gerichtliche Entscheidung über das Auskunftsrecht nach § 132 AktG

Rz. 121 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.26: Antrag auf gerichtliche Entscheidung über das Auskunftsrecht nach § 132 AktG An das Landgericht Düsseldorf – Kammer für Handelssachen – _________________________ Antrag des Aktionärs Ernst Kolb, _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen El...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 1. Ausnahme beim Erwerb eines GbR-Anteils

Rz. 4 Eine weitere – wenn auch nicht unproblematische – Ausnahme vom Formerfordernis stellt der Kaufvertrag über einen Gesellschaftsanteil an einer GbR dar, der auch dann nicht der notariellen Form bedarf, wenn das Gesellschaftsvermögen im Wesentlichen aus Grundbesitz besteht.[4] Die zur Berichtigung des Grundbuches erforderlichen Bewilligungen bedurften bis zum 31.12.2023 a...mehr

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§ 27 Kaufrecht / cc) Pflichten der Vertragsparteien

Rz. 9 Der Kaufvertrag begründet gegenseitige Verpflichtungen der Vertragspartner. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen (§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB). Hierzu gehört auch die Pflicht, dem Käufer die Kaufsache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übertragen (§ 433 Abs. 1 S. 2 BGB). Der Käufer verpflichtet sich zur Zahlung...mehr

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§ 27 Kaufrecht / (3) Durchführung des Widerrufs

Rz. 164 Mit Erklärung des Widerrufs entfällt die Bindung des Verbrauchers an seine Willenserklärung, der Vertrag wandelt sich mit ex nunc-Wirkung in ein Rückgewährschuldverhältnis um (§§ 355 Abs. 3 S. 1, 357 Abs. 1 BGB). Anspruchsgrundlage für die jeweilige Rückgewährpflicht ist § 355 Abs. 3 S. 1 BGB; bei Fernabsatzverträgen wird diese durch die Regelungen in § 357 BGB ergän...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 85 Ein Verkäufer wünscht in seinen Verkauf-AGB die Regelungen:mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / 3. Provisionsanspruch

Rz. 80 Der Anspruch auf Delkredereprovision für die Übernahme des Delkredere entsteht mit dem Abschluss des Geschäfts, auf das sich die Delkrederehaftung bezieht. Gleichzeitig mit der Entstehung wird der Anspruch auf die Delkredereprovision fällig.[322] Die Höhe der Delkredereprovision bedarf vertraglicher Vereinbarung zwischen den Parteien. Bei der Festlegung muss dem Umfan...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 8. Muster: Ablehnung eines Ausgleichsanspruchs wegen vorzeitiger Selbstvornahme

Rz. 91 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.14: Ablehnung eines Ausgleichsanspruchs wegen vorzeitiger Selbstvornahme Frau Hitzig _________________________ (Anschrift) Kaufvertrag vom _________________________ über _________________________/Ihr Schreiben vom _________________________ Sehr geehrte Frau Hitzig, in obiger Angelegenheit zeige ich hiermit die an...mehr

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§ 27 Kaufrecht / (a) Kaufpreiszahlung

Rz. 17 Die Kaufpreiszahlung wird mit Abschluss des Kaufvertrags (§ 271 Abs. 1 BGB) fällig. Der Käufer muss aber grds. nur Zug um Zug (§§ 320 Abs. 1, 322 BGB) gegen die Übertragung der Kaufsache zahlen. Von dieser Regelung können die Parteien durch die Vereinbarung einer Vorleistungspflicht abweichen (Kassa- und Akkreditivklauseln).[23] Die Umsatzsteuer ist im Zweifel vom ver...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / C. Checkliste: Prüfung und Verhandlung eines Bauträgervertrags

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§ 28 Leasing / 4. Leasingtypische Besonderheiten

Rz. 14 Sein besonderes Gepräge erhält das Leasing durch das Dreiecksverhältnis zwischen Leasinggeber, Lieferant und Leasingnehmer. Der Leasingnehmer sucht sich sowohl den Lieferanten als auch den Leasinggegenstand aus und vereinbart dann mit dem Leasinggeber, dass dieser den Leasinggegenstand im eigenen Namen beim Lieferanten erwirbt und ihm anschließend zum Gebrauch überläs...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / V. Vollstreckungsunterwerfung

Rz. 19 Außerhalb des Anwendungsbereichs der §§ 3,12 MaBV und bei anderen als Werkverträgen bestehen gegen die Vollstreckungsunterwerfung keine Bedenken, auch nicht im Formular- und Verbrauchervertrag.[15] Im Hinblick auf die Vorleistungen des Verkäufers (Bewilligung der Auflassungsvormerkung/Belastungsvollmacht) ist der Käufer der Vollstreckung wegen des Kaufpreises nebst Zi...mehr

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§ 42 Transportrecht / b) Fracht- und Warennachnahme

Rz. 40 Von der vorerwähnten Frachtüberweisung auf den Empfänger ist die Nachnahme zu unterscheiden. Bei der Nachnahme nimmt der Frachtführer als eine Geschäftsbesorgung die Nebenpflicht auf sich, den Nachnahmebetrag beim Empfänger einzuziehen und das Gut nur gegen Entrichtung des aufgegebenen Betrags (Zug um Zug) abzuliefern. Während bei der Frachtüberweisung auf den Empfäng...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 15. Anmerkungen zum Muster

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§ 18 Grundstücksrecht / 2. Notarbestätigung

Rz. 16 Da die ranggerechte Eintragung einer Finanzierungsgrundschuld u.U. aufgrund langer Bearbeitungszeiten der Grundbuchämter nicht durch einen Grundbuchauszug nachgewiesen werden kann und die richtige Rangstelle wiederum von der vorherigen Löschung alter Grundschulden abhängt, die aus dem Kaufpreis abgelöst werden müssen, bedarf es oft einer so genannten Notar- oder Rangb...mehr

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§ 27 Kaufrecht / d) Sonderbestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Rz. 106 Für einen Rücktritt beim Verbrauchsgüterkauf einer Ware muss der Käufer dem Verkäufer nach § 475d Abs. 1 BGB keine Frist zur Nacherfüllung setzen, sondern kann gleich vom Vertrag zurücktreten (bzw. wegen der Kopplung des Minderungs- an das Rücktrittsrecht nach § 441 Abs. 1 S. 1 BGB, mindern). Die Entbehrlichkeit der Fristsetzung gilt auch, wenn der Käufer Schadensers...mehr

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§ 1 Aktienrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 111 Die A+B Anlagen- und Beteiligungs-KGaA, eine Industrie-Holding mit Mehrheitsbeteiligungen an zahlreichen Produktions- und Handelsunternehmungen, hat eine Mehrheit an der Elektro-Apparatewerke AG Düsseldorf erworben, die in den Geschäftsbereichen "Haushaltsgeräte" und "Elektrische Steuerungseinheiten" tätig ist. Auf Veranlassung der neuen Mehrheitsaktionärin hat der V...mehr

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§ 28 Leasing / a) Zulässigkeit

Rz. 54 Von jeher gestattet es der BGH dem Leasinggeber auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sich mit Blick auf den leasingtypischen Beschaffungsvorgang von seinen mietrechtlichen Gewährleistungspflichten nach §§ 535 ff. BGB freizuzeichnen und dem Leasingnehmer als Ausgleich dafür seine kaufvertraglichen Gewährleistungsrechte aus dem Beschaffungsvertrag mit dem Lieferant...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 1. Auflassungsvormerkung

Rz. 31 Zur Sicherung des Käufers vor vertragswidrigen Zwischenverfügungen des Verkäufers bzw. Belastungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern des Verkäufers sind die Bewilligung und Beantragung einer Auflassungsvormerkung zu erklären. Diese bewirkt eine relative Sperre des Grundbuchs vor späteren Eintragungen Dritter, die der Durchführung des Kaufvertrages ent...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / XIV. Kosten

Rz. 35 Die gesetzliche Regelung schreibt vor, dass beide Parteien bei einem Grundstückskaufvertrag sowohl für die bei Notar und Grundbuchamt entstehenden Kosten als auch für die Grunderwerbsteuer haften. Üblicherweise sieht die vertragliche Regelung vor, dass der Käufer die Kosten des Notars und des Grundbuchamts sowie die Grunderwerbsteuer trägt. Die Kosten für das Notarande...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 3. Zur Rechtswirksamkeit des Ratenplans (zu Nr. 4 der Anlage Zahlungsplan)

Rz. 49 Von erheblichem Belang insbesondere für die Interessen des Bauträgers ist die Beantwortung der Frage, welche rechtlichen Folgen ein unwirksamer Ratenplan hat. Der für Bauträgerverträge zuständige VII. Zivilsenat des BGH hat mit Urt. v. 22.12.2000 entschieden, dass eine Zahlungsvereinbarung, die gegen § 3 Abs. 2 MaBV verstößt, nichtig ist. An ihre Stelle treten dann ab...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / V. Muster: Sachgründungsberichte

Rz. 79 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.12: Sachgründungsberichte Ich, der unterzeichnende alleinige Gesellschafter der Taxelex GmbH, erstatte den folgenden Sachgründungsbericht: Einbringung eines beweglichen Gegenstandes (Pkw) Herr Trakel leistet die von ihm übernommene Stammeinlage von 50.000 EUR in Höhe von 10.000 EUR durch Einbringung des ihm geh...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 1. Typische Sachverhalte

Rz. 171 Frau Grün bot in einem Online-Auktionshaus ein Teeservice zum Verkauf an. Die Annonce wurde in der Rubrik "Kunst und Antiquitäten" eingestellt und mit den Worten "Echt Silbernes Teeservice!! Neu!! TOP QUALITÄT" beworben. Herr Schwarz ersteigerte das Service zu einem Preis von 89,90 EUR. Frau Grün übersendete Herrn Schwarz nach Überweisung des Kaufpreises und der Vers...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 1. Pfandfreigabeversprechen (zu Nr. 2 der Anlage Zahlungsplan)

Rz. 47 Aus § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 MaBV ergibt sich, unter welchen Mindestvoraussetzungen die Globalgläubigerin wegen ihrer Grundpfandrechte dem Erwerber die Freigabe versprechen muss, wobei der Inhalt dieser Zusage Gegenstand eines Vertrags dieser beiden Beteiligten wird; in Nr. 2 der Anlage Zahlungsplan zum Mustervertrag ist er unverändert niedergelegt. Weithin üblich ist es...mehr

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§ 28 Leasing / e) Bindung des Leasinggebers an das Ergebnis der Geltendmachung gegenüber dem Lieferanten

Rz. 78 Der Leasinggeber ist an das Ergebnis der Auseinandersetzung zwischen Leasingnehmer und Verkäufer gebunden, gleich ob es durch (gerichtliche oder außergerichtliche) Einigung oder durch (Versäumnis-)Urteil zustande gekommen ist. Die Grenze bildet lediglich § 242 BGB, wenn Verkäufer und Lieferant kollusiv zusammenwirken. Die Bindungswirkung folgt aus der Verweisung des L...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 21. Anmerkungen zum Muster

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§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Muster: Klageänderung

Rz. 233 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.57: Klageänderung An das Landgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ ändert der Kläger aufgrund des in der Klageerwiderung mitgeteilten Sachverhalts seinen Antrag und beantragt:mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (1) Eigentumsvorbehalte

Rz. 114 Bei der Geltendmachung von Eigentumsvorbehalten ist zu unterscheiden, ob über das Vermögen des Käufers oder des Verkäufers das Insolvenzverfahren eröffnet wurde: Wählt der Insolvenzverwalter in der Insolvenz des Käufers Erfüllung des Vertrages gem. § 103 InsO, wandeln sich die noch verbliebenen Kaufpreisraten in Masseschulden um, die der Verwalter zu erfüllen hat. In ...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / VI. Besitzübergabe

Rz. 20 Der Besitzübergang erfolgt in der Praxis grundsätzlich vor dem Eigentumsübergang. Regelmäßig wird im Kaufvertrag vorgesehen, dass der Besitz- sowie Nutzen- und Lastenübergang des Kaufgegenstandes zu Beginn des auf die Zahlung des geschuldeten Kaufpreises folgenden Kalendertages erfolgt. Gemäß § 446 BGB gehen mit der Besitzübergabe Nutzungen und Lasten auf den Käufer e...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 36 Der Mandant ist Angestellter und erwarb durch Vermittlung einer Anlageberatungs- und Vermittlungs-GmbH eine Eigentumswohnung im Rahmen eines sog. Versorgungskonzeptes. Nach Angaben des Vermittlers sollte hierbei der Wohnungskauf "sich selbst tragen". Die Wohnung sollte mit einem Vollkredit finanziert werden und sich aus Steuerersparnissen und Mieteinnahmen tragen, so ...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Muster: Sicherungsabrede zur Grundschuldbestellung

Rz. 49 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.4: Sicherungsabrede zur Grundschuldbestellung _________________________ (Name, Anschrift des Sicherungsgebers) hat der _________________________ Bank (Name, Anschrift) folgende Buchgrundschuld bestellt (UR. Nr. _________________________ des Notars _________________________): Grundbuch/Wohnungseigentumsgrundbuch/Er...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers

Rz. 26 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.7: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers An das Amtsgericht Musterstadt – Vollstreckungsgericht – in _________________________ Erinnerung nach § 766 ZPO In Sachen Gläubiger _________________________ ./. Schuldner _________________________ überreiche ich das vollstreckba...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / VII. Mietverhältnisse

Rz. 21 Die bestehenden Mietverhältnisse stellen bei Mietshäusern den wesentlichen Wertfaktor dar, an dem in der Regel auch der Kaufpreis bemessen ist. Aus diesem Grund ist es zweckmäßig, die Miethöhe genau zu definieren (Nettokaltmiete; Nebenkosten). Bestehende Nebenabsprachen mit Mietern sind offen zu legen bzw. der Verkäufer muss erklären, dass solche Absprachen nicht beste...mehr

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§ 39 Steuerrecht / g) Eintritt eines Ereignisses mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit, § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO

Rz. 25 Ein Steuerbescheid ist auch dann zu berichtigen, wenn ein neuer Sachverhalt (nicht aber eine Änderung der Rechtsprechung)[46] eintritt, der steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat. Dies ist bei den laufend veranlagten Steuern eher der Ausnahmefall, da die erforderlichen Anpassungen in aller Regel erst im jeweils laufenden Besteuerungszeitraum vorgenommen werden ...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 5. Abschluss des Kaufvertrags

Rz. 193 Für den Vertragsschluss und den Nachweis des Vertragsinhalts legt Art. 11 UN-Kaufrecht den Grundsatz der Formfreiheit fest, der ergänzt durch Art. 29 UN-Kaufrecht auch für die Vertragsänderung und -aufhebung gilt.[374] Anders als §§ 315 f. BGB verlangt das UN-Kaufrecht für das Vorliegen eines Angebots zum Abschluss eines Vertrags in der Regel neben der Benennung von ...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Sicherheit für Leistungen/Vorleistungen des Erwerbers

Rz. 6 Der Bauträger ist prinzipiell vorleistungspflichtig, da auch nach der MaBV das gesetzliche Leitbild des Werkvertragsrechts gilt. Die MaBV regelt in § 3 MaBV die besonderen Voraussetzungen, die zwingend vorliegen müssen, bevor der Bauträger berechtigt ist, Vermögenswerte oder Zahlungen des Erwerbers entgegenzunehmen. Unabdingbare Grundvoraussetzungen sind:mehr

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§ 29 Maklerrecht / 4. Stillschweigender Vertragsschluss

Rz. 14 Weil es häufig an schriftlichen Vereinbarungen fehlt, ist der stillschweigende Maklervertrag äußerst praxisrelevant und Gegenstand zahlreicher Gerichtsentscheidungen. Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen: Ein konkludenter Maklervertrag kommt zustande,mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechts (§ 320 BGB)

Rz. 88 Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB steht der einen Partei eines gegenseitigen Vertrags zu, wenn die andere Partei die von ihr zu erbringende (Haupt-)Leistung nicht erfüllt hat.[196] Es darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden, § 309 Nr. 2 BGB. § 433 Abs. 1 S. 1 BGB hat durch die Einführung der Vertragspflicht zur Mangelfreiheit eine für §§ 320, 309 Nr. 2...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 22. Muster: Klage auf Herausgabe und Schadensersatz

Rz. 55 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.10: Klage auf Herausgabe und Schadensersatz An das Amtsgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) Klage In dem Rechtsstreit Frau Tessa Tosch, _________________________ (Anschrift), – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn August Apfel, ______...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 1. Wirksamer Hauptvertrag

Rz. 26 Bei Nichtigkeit des Hauptvertrages – etwa Verstoß gegen § 311b Abs. 1 S. 1 BGB oder ein gesetzliches Verbot – entsteht kein Provisionsanspruch. Wohl aber bei nachträglicher Heilung des Formmangels (§ 311b Abs. 1 S. 2 BGB).[68] Bei schwebender Unwirksamkeit entsteht der Provisionsanspruch erst mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung. Umstritten ist, ob beim Vertragssc...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Anderweitige Verwertung – Freier Verkauf

Rz. 77 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.19: Anderweitige Verwertung – Freier Verkauf An den Gerichtsvollzieher _________________________ in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ – Schuldner – beantrage ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / II. Muster: Klage auf Schadensersatz wegen überhöhten Kartellpreises (§ 33a GWB)

Rz. 113 Der Betroffene hat bei einem Verstoß gegen das GWB, Art. 101 und 102 AEUV oder gegen eine Verfügung der Kartellbehörde einen Anspruch auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung (§ 33 Abs. 1 GWB) und bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Begehung auch ein Anspruch auf Schadensersatz (§ 33a Abs. 1 GWB). Betroffen i.S.d. § 33 GWB ist, wer als Mitbewerber ...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 1. Typische Sachverhalte

Rz. 95 Herr Sorglos wendet sich an den gewerblichen Autohändler Günstig und kauft dort einen gebrauchten Pkw, den er nur für private Zwecke nutzen will. Nach vier Monaten bleibt der Pkw – nach kurzem Aufleuchten der Motor-Management-Kontrollleuchte – unvermutet stehen. In der Werkstatt wird ein Defekt des Katalysators festgestellt, der auf ein Aufsetzen des Fahrzeugs zurückz...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Muster: Forderungskaufvertrag mit Schuldbeitritt

Rz. 71 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.14: Forderungskaufvertrag mit Schuldbeitritt Ich, _________________________, bin Arbeitnehmer der Firma _________________________ – nachstehend "Firma" genannt – Mir stehen gegen o.a. Firma für den Zeitraum _________________________ Ansprüche auf Zahlung des Nettoarbeitsentgelts i.H.v. _________________________ ...mehr

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§ 16 Franchiserecht / c) Kaufrechtliche Elemente

Rz. 29 Neben den (oft vordergründigen) dienstvertragsrechtlichen Komponenten dominieren in Franchise-Verträgen weiterhin kaufrechtliche Elemente. Dies in zweierlei Hinsicht: Am Anfang der Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer steht zunächst typischerweise der Kauf der Geschäftsausstattung, zu der sich im weiteren Verlauf der Kooperation Kaufverträge der ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / g) Rechtsfolgen

Rz. 290 Gem. § 31 GmbHG sind dem Auszahlungsverbot des § 30 GmbHG zuwider geleistete Zahlungen der GmbH zu erstatten. Verpflichtet ist in erster Linie der (auch ausgeschiedene)[1153] Gesellschafter als Empfänger. Die Verpflichtung ist persönlicher Natur, nicht aber mit dem Anteil verbunden, so dass bei dessen Veräußerung der Erwerber nicht haftet. Rz. 291 Der Anspruch geht au...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / g) Rechtsfolgen verschleierter Sacheinlage sowie Hin- und Herzahlens

Rz. 259 Die Vor-MoMiG-Rspr. behandelte die Bareinlage als nicht erbracht und das "verdeckte" Verkehrsgeschäft schuldrechtlich sowie dinglich als unwirksam,[1072] was insb. die nochmalige Einzahlung der Bareinlage bedeutete (vgl. Rdn 248 f.).[1073] Stattdessen gilt nun die Anrechnungslösung nach § 19 Abs. 4 GmbHG. Die Anrechnung des Werts der verdeckt eingelegten Sacheinlage ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 9. Mandatsschutzklauseln/Abfindung

Rz. 29 Mandatsschutzklauseln sind äußerst problematisch, insbesondere bei einer Trennung der Partner zu aktiven Zeiten.[53] Auf die Vereinbarung einer Mandatsschutzklausel für den Fall einer Trennung zu aktiven Zeiten wurde deshalb im Formular vollständig verzichtet. Abgesehen von der fraglichen juristischen Haltbarkeit solcher Klauseln dürfte es Illusion sein, einen Verstoß...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / A. Einleitung Umwandlungsverfahren

Rz. 1 Mit dem "Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts" und dem "Gesetz zur Änderung des Umwandlungssteuerrechts"[1] hat der Gesetzgeber seit dem 1.1.1995 nicht nur eine Rechtsbereinigung herbeigeführt, sondern Umwandlungsvorgänge auch gesellschafts- und steuerrechtlich erheblich erleichtert.[2] Allerdings hat der Gesetzgeber mit mehreren zwischenzeitlichen Änderungen d...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Zahlungsbedingungen und -verzug

Rz. 86 Die Regelungen über Zahlungsbedingungen gehören nicht zu den unabdingbaren Regeln des Verbrauchsgüterkaufs (siehe §§ 474 ff. BGB).[187] Die Zahlung des vollständigen Kaufpreises bei Lieferung entspricht zudem der gesetzlichen Regelung des § 433 BGB i.V.m. § 320 BGB, die gerade keine Vorleistungspflicht des Verkäufers begründen.[188] Daher ist die erwähnte Zahlungsbedi...mehr