Fachbeiträge & Kommentare zu Anschaffungskosten

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / 3. Pflichten im Privatbereich (Tz. 100 ff.)

Die o.g. allgemeinen Mitwirkungspflichten gelten auch bei Kryptowerten im Privatvermögen. Neben den allgemeinen Mitwirkungspflichten legt die Finanzverwaltung im BMF 2025 erstmals spezifische Nachweispflichten in Zusammenhang mit der Besteuerung von Kryptowerten fest. Dazu gehören: Einsatz von Fragebögen (Tz. 100), Anforderung der zur Erstellung der Steuerreport genutzten Unte...mehr

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Vorabpauschale aktuell: Ste... / c) Behandlung von Vorabpauschalen i.R.d. Ermittlung des Veräußerungsgewinns gem. § 19 InvStG

Werden Investmentanteile im Privatvermögen veräußert, wird der Gewinn oder Verlust aus dem Veräußerungsvorgang gem. § 20 Abs. 4 EStG ermittelt. Bei betrieblichen Anlegern wird der Gewinn nach bilanzsteuerrechtlichen Grundsätzen oder nach den für die Einnahmenüberschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG geltenden Regelungen ermittelt. Der Gewinn ist um die während der Besitzzeit an...mehr

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Das BMF-Schreiben zur ertra... / d) Berücksichtigung von Tageskursen (Tz. 91)

Anstatt der vorzugsweise zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. des Tauschvorgangs bestehenden Marktkurse können auch sog. Tageskurse berücksichtigt werden. Die Voraussetzung dafür sind laut BMF 2025: Ermittlung nach dokumentierten Vorgaben, Gewährleistung einer gleichmäßigen Wertermittlung. Die Gleichmäßigkeit der Wertermittlung verlangt, dass für die Anschaffungskosten bzw. den V...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Herstellungskosten / 2.1.2 Einzelkosten

Bei der Herstellung werden Einzelkosten aufgewendet. Aktivierungspflichtige Herstellungseinzelkosten sind: Materialkosten, Fertigungskosten und Sonderkosten der Fertigung. Sie werden den hergestellten Vermögensgegenständen einzeln und direkt zugerechnet. Materialkosten Zu den Materialeinzelkosten rechnen die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Material, einschließlich der Nebenkosten...mehr

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Das BMF-Schreiben zur ertra... / b) Gemäß BMF in Betracht kommende Einkunftsarten (Tz. 69)

Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG: Erlangung von Kryptowerten als Betriebseinnahme (Tz. 69), Bewertung mit dem Marktkurs im Zeitpunkt des Zugangs (Tz. 69) bzw. dem Tageskurs (Tz. 69 i.V.m. Tz. 91). Beraterhinweis Im Zusammenhang mit der Bewertung der Kryptowerte mit dem Marktkurs im Zeitpunkt des Erwerbs wird auch hier auf den Tageskurs i.S.d. Tz. 91 hingewiesen. Sofe...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / C. Streitwerte im Beschlussverfahren

Rz. 19 Da Gerichtskosten im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nicht entstehen, werden keine Gegenstandswerte von Amts wegen festgesetzt. Nur wenn Rechtsanwälte als Verfahrensbevollmächtigte im Beschlussverfahren tätig geworden sind, kann der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag gemäß § 33 Abs. 1 RVG durch Beschluss des Arbeitsgerichts festgesetzt ...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / 2.6.5 Der sog. tab

Der IDW S 13 Rn.38 fordert, den abschreibungsbedingten Steuervorteil eines potentiellen Erwerbers bei der Unternehmensbewertung werterhöhend zu berücksichtigen. Der Hintergrund dieses Ansatzes ist, dass ein potentieller Erwerber bereit sein könnte, dem Verkäufer den steuerlichen Vorteil aus der Abschreibung des erworbenen Unternehmens mit einer Erhöhung des Kaufpreises zu ve...mehr

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ZErb 11/2025, Zustimmung de... / 1 Gründe

A. Der Kläger verlangt von der Beklagten die Durchführung eines Grundstücksgeschäfts. Die Beklagte bestreitet die Wirksamkeit des Vertragsschlusses. Wegen des Sachverhalts wird auf die tatbestandlichen Feststellungen des LG verwiesen. Zusammengefasst: Die Beklagte ist bei angeordneter Testamentsvollstreckung die alleinige Erbin nach ihrem im Februar 2020 verstorbenen Lebensgef...mehr

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ZErb 11/2025, Immobilienver... / V. Vertragsgestaltung

Typisch für die verschiedenen Verrentungsmodelle ist,[16] dass der Immobilieneigentümer sein Eigentum ganz oder teilweise an einen Dritten überträgt, sich selbst aber den Besitz vorbehält. Bei der Vertragsgestaltung wird dabei auf verschiedene klassische und bekannte Rechtsverhältnisse zurückgegriffen werden, wie z.B. den Immobilienkaufvertrag, die Vereinbarung von Nießbrauc...mehr

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ZErb 11/2025, Immobilienver... / 4. Nießbrauch-Modell

Das Nießbrauch-Modell ist simpler als das Teilverkauf- oder das Leibrenten-Modell. Als zentrales Element dieses Modells wird im Rahmen einer vollständigen Immobilienveräußerung zugunsten des Verkäufers ein Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen. Der Wert des Nießbrauchrechts mindert die Höhe des Kaufpreises, sodass der Verkäufer nur einen Teil des Verkehrswerts in bar ausbe...mehr

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zfs 11/2025, Umfang der Rec... / 1 Sachverhalt

Die Kl. macht gegen die Bekl. Deckungs- und Schadensersatzansprüche aus einer Rechtsschutzversicherung geltend. Sie möchte die F. S.p.A., die Herstellerin des von ihr im März 2017 bei der A. GmbH für einen Kaufpreis von 55.019,00 EUR erworbenen Neuwagen der Marke F gerichtlich in Anspruch nehmen und begehrt hierfür Deckung. Darüber hinaus verlangt sie Ersatz für die aus der ...mehr

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ZErb 11/2025, Immobilienver... / 2. Leibrenten-Modell

Beim Leibrenten-Modell wird die Immobilie zu 100 % an einen Investor verkauft. Damit der Verkäufer in seiner Immobilie wohnen bleiben kann, wird auch zu seinen Gunsten ein Nießbrauchrecht (§ 1030 BGB) oder ein Wohnungsrecht (§ 1093 BGB)[6] im Grundbuch eingetragen. Weiter wird eine monatliche Rentenzahlung vereinbart, die der Investor an den Verkäufer zahlt. Der Wert des Nieß...mehr

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AGS 11/2025, Grüneberg, BGB-Kommentar

Bearbeitet von Dr. Christian Grüneberg. 84. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XXXVII, 3.283 S., 125,00 EUR. Der seit vielen Jahrzehnten unter dem Namen "Palandt" eingeführte und seit einigen Jahren unter dem Namen des Mitautors Dr. Christian Grüneberg herausgegebene Standardkommentar zum BGB nebst Nebengesetzen liegt in 84. Aufl. vor. Bis zum Redaktionsschluss haben die...mehr

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zfs 11/2025, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

II. 1. Die Berufung ist fristgerecht eingelegt worden. Allerdings fehlt es im Umfang einer Forderung von 164,64 EUR an einer den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO genügenden Begründung, so dass sie insoweit unzulässig ist. Danach muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren ...mehr

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zfs 11/2025, Umfang der Rec... / 2 Aus den Gründen:

A. Der Kl. steht bereits kein Anspruch auf Deckungsschutz nach § 125 VVG, § 25 VRB 2014 zu. 1. Die Parteien haben eine "Mehrfahrzeug-Verkehrs-Rechtsschutz inkl. Personen-Verkehrs-Rechtsschutz" Versicherung mit dem u.a. in § 25 VRB 2014 festgelegten Inhalt abgeschlossen … Der Versicherungsschutz erfasst allerdings – anders als die Kl. und ihm folgend das LG meinen – den hier i...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / 3 Bildung von Gewinnrücklagen zur Kapitalerhöhung

Eine Möglichkeit der Finanzierung der GmbH besteht darin, Gewinne der GmbH nicht an die Gesellschafter auszuschütten, sondern diese in der GmbH zu belassen. Einbehaltene Gewinne werden bei der GmbH mit 15 % Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer (insgesamt ca. 29 %) versteuert. Danach können diese Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet werd...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Ertragsteuer

Rz. 23 Wird ein Erbteil verschenkt, entstehen weder Anschaffungskosten noch Veräußerungserlöse.[62] Wird der Erbteil verkauft, so hat der Käufer Anschaffungskosten und der veräußernde Miterbe einen Veräußerungserlös.[63] Der Käufer haftet neben dem ursprünglichen Miterben für entstehende Steuern, § 2382 Abs. 1 S. 1 BGB.mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 7. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 307 Aktien, die an der Börse gehandelt werden, sind grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag – ohne zeitanteilige Berücksichtigung der zu erwartenden Dividende[927] – anzusetzen,[928] mag er dann auch ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen.[929] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Betriebsvermögen

Rz. 70 Befindet sich Betriebsvermögen (vgl. hierzu § 95 Abs. 1 S. 1 BewG i.V.m. § 15 Abs. 1 u. 2 EStG) im Nachlass, so ist höchste Aufmerksamkeit bei der Auseinandersetzung geboten. Zwar sollten im Idealfall bereits zu Lebzeiten die notwendigen Vorkehrungen getroffen worden sein, um das unerwünschte Verwirklichen von Steuertatbeständen zu verhindern. Aber auch bei der Ausein...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / 6 Steuerliche Auswirkungen der Kapitalerhöhung

Bei einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen erhöht sich das Vermögen der GmbH. Die Kosten der Kapitalerhöhung sind Betriebsausgaben. Der Vermögenszugang unterliegt nicht der Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer. Bei der Einlage von Grundstücken entsteht Grunderwerbsteuer (3,5 %, in einigen Bundesländern bis zu 6,5 %), die von der GmbH zu zahlen ist. Die Gewährung von neuen Ges...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Einkommensteuer

Rz. 46 Dem begünstigten Erben wird i.R.d. Teilungsanordnung regelmäßig nicht bloß der Gegenstand, sondern dazu auch die Früchte, die der Gegenstand abwirft, zugewiesen (siehe Rdn 24). In diesem Fall ist die Teilungsanordnung einkommensteuerrechtlich zu beachten. Voraussetzung ist allerdings, dass die Teilungsanordnung auch wie vom Erblasser vorgesehen vollzogen wird.[162] De...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Ausgleichszahlungen

Rz. 68 Bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft werden regelmäßig Ausgleichszahlungen zwischen den Erben fließen, soweit nicht der gesamte Nachlass "versilbert", sondern unter den Erben aufgeteilt worden ist. Derartige Ausgleichszahlungen fließen vor allen Dingen auch dann, wenn der Erblasser im Rahmen einer Teilungsanordnung gem. § 2048 BGB den Erben Gegenstände mit...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2371 ff.... / III. Einkommensteuer

Rz. 32 Die einkommensteuerliche Behandlung hängt davon ab, ob der Nachlass aus Betriebs- oder Privatvermögen besteht. Die Übertragung eines Erbteils, zu dem ein gesamthänderisch gebundener Betriebsvermögensanteil gehört, an einen Dritten kann zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn i.S.d. §§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 34 EStG führen. Besteht ein Nachlass aus Privat- und Bet...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Verschaffungspflicht

Rz. 7 Der Regelfall beim Verschaffungsvermächtnis ist, dass der nicht zur Erbschaft gehörende Gegenstand einem Dritten gehört. Der Beschwerte hat dann den Gegenstand dem Bedachten zu verschaffen. Dabei handelt es sich um ein einseitiges Schuldverhältnis, dessen Erfüllung grundsätzlich durch dingliche Übertragung erfolgt. Die Leistung eines Grundstücks erfolgt durch Auflassun...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2274 ff.... / VIII. Steuerliche Fragen

Rz. 10 Nach §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 7 ErbStG unterliegt auch die vorweggenommene Erbfolge der Schenkungsteuer. Die in §§ 16, 17 ErbStG vorgesehenen Freibeträge gelten jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren, so dass die Freibeträge bei der Schenkung mehrfach in Anspruch genommen werden können. Entscheidend ist, dass die Schenkung einer Erbfolge gleichkommt. Steuerschuldner ist n...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Herausgabe des Veräußerungserlöses

Rz. 9 Insbesondere die Behandlung des vom Erbschaftsbesitzer erhaltenen Veräußerungserlöses erweist sich als problematisch. Nach § 2019 BGB kann der Erbe den Veräußerungserlös vom Erbschaftsbesitzer als Surrogat der veräußerten Erbschaft herausverlangen. Daneben bestehen die Ansprüche des Erben aus § 2030 BGB gegenüber dem Erwerber; er kann von diesem die Herausgabe der Erbs...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Herausgabe der Erbschaftsgegenstände

Rz. 13 Der Erbe kann vom Erbschaftserwerber nach §§ 2018, 2030 BGB die erhaltenen Erbschaftsgegenstände herausfordern. Erhält er diese Gegenstände vom Erbschaftserwerber zurück, kommen gegen den Erbschaftsbesitzer nur noch Ansprüche wegen Verschlechterung der Erbschaftsgegenstände in Betracht, sofern der Erbschaftsbesitzer verschärft haftet. Ein zusätzlicher Anspruch gegen d...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Nach Ausübung

Rz. 16 Bei Ausübung des Vorkaufsrechts treten die Miterben in den geschlossenen Erbteilskaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten ein, § 464 Abs. 2 BGB. Da das Vorkaufsrecht lediglich schuldrechtlich wirkt, erwerben die Miterben im Rahmen eines gesetzlichen Schuldverhältnisses einen Anspruch auf Übertragung des Erbteils.[41] Sie haben dem Käufer einen etwaig bereits bezahl...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / g) Besonderheiten bei unterstelltem Verkaufsszenario

Rz. 242 Aus der Sicht des IDW weisen Unternehmensbewertungen im familien- sowie auch im erbrechtlichen Kontext Besonderheiten gegenüber sonstigen Bewertungsanlässen auf. Diese wurden im Jahr 2016 in dem Bewertungsstandard IDW S 13 "Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht" zusammengefasst.[753] IDW S 13 ergänzt die e...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Dogmatische Einordnung

Rz. 356 Entgegen der Auffassung des BGH, dass die latente (oder fiktive) Steuer im Rahmen der Bewertung der Aktiva erfasst werden müsse, hat das OLG Oldenburg[1050] jüngst angenommen, die im Falle der Veräußerung von Kapitalanlagen anfallende Abgeltungssteuer (§ 20 Abs. 2 Nr. 6 EStG) sei eine Verbindlichkeit, die dem Grunde nach bereits in der Person des Erblassers entstande...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2371 ff.... / 2. Pflichten des Käufers

Rz. 15 Der Käufer ist zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises und zur Abnahme des Kaufgegenstandes verpflichtet, § 433 Abs. 2 BGB. Der Käufer haftet gegenüber Gläubigern neben dem Verkäufer als Gesamtschuldner für die Nachlassverbindlichkeiten, §§ 2382, 2383 BGB. Im Innenverhältnis ist er dem Verkäufer gegenüber verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen bzw. i...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Wertermittlungsanspruch

Rz. 47 Neben der Auskunft über den bloßen Bestand des (realen u. fiktiven) Nachlasses hat der Pflichtteilsberechtigte auch Anspruch auf die Ermittlung des Wertes der Nachlassgegenstände. Es handelt sich insoweit um einen eigenständigen Anspruch, der von dem Auskunftsanspruch grundsätzlich unabhängig ist.[268] Aus diesem Grunde muss er vom Pflichtteilsberechtigten auch gesond...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 102 Besteht kein gängiger Marktpreis und kommt auch kein Wertansatz aufgrund eines tatsächlich erzielten Kaufpreises in Frage, so ist eine Schätzung erforderlich. Dies gilt auch und gerade dann, wenn bei einem landwirtschaftlichen Anwesen nach § 2312 BGB der i.d.R. im Vergleich zum Verkehrswert wesentlich niedrigere Ertragswert zugrunde gelegt werden kann,[414] wobei es ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Voraussetzungen der Auslegungsregeln

Rz. 2 Nach der Auslegungsregel des S. 1 sind nach Abschluss des Erbschaftskaufvertrags angefallene Erbteile nicht mitverkauft. Hierbei kann es sich um einen Erbteil aufgrund einer Nacherbfolge (§§ 2100 ff., 2139 BGB) oder aufgrund des Wegfalls eines Miterben bei gesetzlicher (§ 1935 BGB) oder gewillkürter Erbfolge (§§ 2094, 2096 BGB) handeln. Die Auslegungsregel findet nur A...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Normzweck und Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Vorschrift hat im Hinblick auf das Konstruktionsprinzip von Vor- und Nacherbschaft zentrale Bedeutung. Soweit Nachlassgegenstände beim Eintritt des Nacherbfalls nicht mehr vorhanden sind, soll der Nacherbe nicht darauf verwiesen sein, sich durch schuldrechtliche Ersatzansprüche gegen den Vorerben zu erholen.[1] Vielmehr fällt ihm kraft rechtlicher Anordnung alles u...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Verfahrensfragen

Rz. 15 Soweit der Beschwerte sich auf sein Unvermögen (§ 2170 Abs. 2 S. 1 BGB) beruft, obliegt ihm hierüber die Beweislast.[41] Rz. 16 Auch wenn beim Verschaffungsvermächtnis ein Dritter in die Erfüllung des Vermächtnisses eingeschaltet ist, ist der Anspruch und gegebenenfalls die Klage gegen den mit dem Vermächtnis Beschwerten zu richten. Der Bedachte kann nicht unmittelbar ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Gleichstellung des Erbschaftserwerbers mit dem Erbschaftsbesitzer

Rz. 7 Der Erbschaftserwerber wird mit dem Erbschaftsbesitzer durch § 2030 BGB gleichgestellt, so dass auf ihn grundsätzlich sämtliche Vorschriften der §§ 2018–2029 BGB anzuwenden sind. Die Herausgabepflicht des Erwerbers erstreckt sich also auch auf die Surrogate (§ 2019 BGB), die Nutzungen (§ 2020 BGB) und die Bereicherung (§ 2021 BGB). Der Erwerber haftet aber immer nur in...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (2) Gemeiner Wert

Rz. 71 Der der Pflichtteilsberechnung zugrunde zu legende Wert ist i.d.R. der "gemeine Wert".[328] Auch eine Definition dieses Begriffes enthält das BGB nicht. Nach Auffassung des BGH kann diese Lücke jedoch durch den Rückgriff auf § 9 Abs. 2 BewG geschlossen werden, soweit beide Vorschriften den gleichen Normzweck verfolgen.[329] Rz. 72 Gem. § 9 Abs. 2 BewG wird der gemeine ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Einsichtsrecht (Abs. 2)

Rz. 5 Das Einsichtsrecht steht jedem zu, der ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Der Begriff des rechtlichen Interesses ist enger als der des berechtigten Interesses i.S.d. § 13 Abs. 2 FamFG. Er setzt stets ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen oder einer Sache voraus.[15] Das rec...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2371 ff.... / II. Grunderwerbsteuer

Rz. 30 Befindet sich in der verkauften Erbschaft ein Grundstück, liegt ein grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang vor (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Der auf das Grundvermögen entfallende Kaufpreis ist anteilig zu ermitteln.[53] Auch die Erbteilsübertragung unterliegt gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG wegen des kraft Gesetzes eintretenden Übergangs des Miteigentums an einem Grundstück b...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Verfahrensfragen und Prozesstaktik

Rz. 5 Auch die Forderung aus einem Vermächtnis fällt dem Bedachten nicht automatisch zu (Damnationslegat). Davon ausgehend, dass der Erbe zugleich der Beschwerte ist (§ 2147 S. 2 BGB), stehen dem Bedachten gegen den Erben zwei Forderungen zu: Zum einen besteht der Anspruch auf Übertragung der Forderung und zum anderen auf Erfüllung der übertragenen Forderung. In diesem Fall ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Normzweck des § 2372 BGB ist es, den Käufer wirtschaftlich und schuldrechtlich so zu stellen, als wäre er anstelle des Verkäufers Erbe geworden.[1] Der Käufer soll daher die Vorteile erhalten, die sich für den Erben aus dem Wegfall eines Vermächtnisses (§§ 2160 ff. BGB) oder einer Auflage (§ 2196 BGB) oder aus der Ausgleichungspflicht eines anderen Miterben (§§ 2050 ff...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Allgemeines

Rz. 111 Soweit der gemeine Wert nicht anhand eines tatsächlich erzielten Kaufpreises bestimmt werden kann, kommen für die Schätzung des Verkehrswerts verschiedene Bewertungsmethoden in Betracht. In diesem Zusammenhang differenziert die h.M. zwischen verschiedenen Arten von Grundstücken, deren Bewertung sich jeweils nach unterschiedlichen Grundsätzen richtet.[438] Dies entspr...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / aa) Grundsätzliches

Rz. 280 Bewertungsobjekt im Sinne des Pflichtteilsrechts ist – sofern nicht ein ganzes (einzelkaufmännisches) Unternehmen übergeht – die in den Nachlass gefallene oder wenigstens nach dem Tod des Erblassers fortgeführte gesellschaftsrechtliche Beteiligung.[865] Deren gemeiner Wert kann sich in einem zeitnah zum Erbfall erfolgenden Verkauf manifestieren. Ist die Veräußerung d...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Normzweck des § 2373 BGB ist ein gerechter Ausgleich mutmaßlicher Parteiinteressen mittels zweier Auslegungsregeln.[1] Die Auslegungsregel des S. 1 beruht auf dem Grundsatz, dass der Verkäufer Erbe bleibt und ihm deshalb auch der zusätzliche Anfall, der auf seinem Erbrecht beruht, gebührt. Der zusätzliche Anfall ist außerdem in aller Regel nicht bei der Bestimmung des ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Frist zwei Monate

Rz. 13 Die Frist zur Ausübung (siehe hierzu Rdn 14) des Vorkaufsrechts beginnt für jeden Vorkaufsberechtigten individuell mit Zugang der Mitteilung über den Abschluss des Kaufvertrages.[29] Diese Mitteilung hat gem. § 469 Abs. 1 S. 1 BGB unverzüglich (§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB) durch den veräußernden Miterben zu erfolgen. Die Frist beginnt jedoch gleichfalls, wenn der Käufer den...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2371 ff.... / III. Kosten und Gebühren

Rz. 27 Der Notar erhält für die Beurkundung des Erbschaftskaufvertrages eine doppelte Gebühr gem. Nr. 21100 KV GNotKG. Der Geschäftswert bestimmt sich nach dem Wert des Rechtsverhältnisses, das Beurkundungsgegenstand ist (§ 97 Abs. 1 GNotKG).[50] Im Zusammenhang mit dem Kauf wird der Wert der Sache durch den Kaufpreis bestimmt (§ 47 GNotKG). Vorzunehmen ist ein Wertvergleich...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Nach Ausübung

Rz. 6 Zwischen den das Vorkaufsrecht ausübenden Miterben und dem Käufer kommt kein Kaufvertrag zustande. Vielmehr entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis, kraft dessen der Käufer verpflichtet ist, den von ihm erworbenen Anteil auf die Miterben zu übertragen, während diese ihm den von ihm an den verkaufenden Miterben etwa schon bezahlten Kaufpreis und Aufwendungen entsprec...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2371 ff.... / III. Unrichtige und unvollständige Beurkundung

Rz. 36 Die Erbteilsübertragung als Verfügungsgeschäft (§ 2033 Abs. 1 BGB) ist nach dem Abstraktionsprinzip von dem Verpflichtungsgrund losgelöst. Regelmäßig werden aber beide Geschäfte zusammen beurkundet. In der Praxis sind nur mündliche oder privatschriftliche Vertragsschlüsse ebenso wie unrichtige oder unvollständige Beurkundung des Vertrages die häufigsten Fehlerquellen....mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Wegfall eines Vermächtnisses oder einer Auflage

Rz. 3 Durch den Wegfall eines Vermächtnisses[5] erfährt die Erbschaft einen unmittelbaren, bei einem Verschaffungsvermächtnis (§ 2170 BGB) einen mittelbaren Vermögenszuwachs. Dieser vermögenswerte Vorteil steht nach § 2372 BGB dem Käufer zu. Das Gleiche gilt bei einem Wegfall der Leistungspflicht aus einer Auflage (§ 1940 BGB). Rz. 4 Vorteile aus dem Wegfall eines Vermächtnis...mehr