Fachbeiträge & Kommentare zu Anlagevermögen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.1.2 Herstellungskosten (HK)

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 7.2 Kapitalflussrechnung

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Aufzeichnungspflichten im B... / 5.2 Anlagevermögen: Ein Anlageverzeichnis führen

Wirtschaftsgüter / Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind im Anlageverzeichnis zu erfassen.[1] Dort sind Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Nutzungsdauer sowie Abschreibungsart festzuhalten und daraus die Abschreibung in Euro und der Restwert in Euro zu berechnen. Das Anlageverzeichnis ist jährlich fortzuschreiben. Voll abgeschriebene Wirtschaftsgüter / Vermögensg...mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 5.7 Inventur: Alle Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens müssen erfasst werden

Buchführungspflichtige haben zu Beginn ihrer Tätigkeit und am Ende des Wirtschaftsjahres alle Vermögensgegenstände und Schulden bzw. Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens in einem Inventar zu erfassen.[1] Das Betriebsvermögen umfasst das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen sowie Schulden. Es sind folgende Punkte zu beachten: Bei der Inventur sind alle Wirtschaftsgüter "körper...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 4.1.2 Vermögensverwaltung

Eine den ideellen Zweck des Vereins nicht beeinträchtigende Tätigkeit des Vereins ist regelmäßig die Verwaltung des eigenen Vermögens. Die Zulässigkeit eigenes Vermögen zu bilden, wird in § 21 Abs. 2 StBerG unterstellt. Der Vereinsvorstand ist im Interesse der Mitglieder zu einer wirtschaftlich effektiven Geschäftsführung angehalten. Hierzu gehören die Beschaffung der person...mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 5.5 Eigenes Verzeichnis für "geringwertige Wirtschaftsgüter" und Sammelposten

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. Einlagewert über 1.000 EUR netto sind in ein Anlageverzeichnis aufzunehmen und über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 1 oder 2 EStG abzuschreiben. Eine Vergünstigung hinsichtlich der Abschreibung ist nur für Wirtschaftsgüter möglich, deren Anschaffungskosten 1.000 EUR nicht übe...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 3.1 Handelsrecht

Rz. 18 Für die handelsbilanzielle Bewertung von Rückstellungen gilt: Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen "in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen" und nach § 253 Abs. 2 HGB sind Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.1 Baumbestand

Rz. 542 Das stehende Holz gehört ebenso wie der Grund und Boden zu den nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Es liegen also zwei Wirtschaftsgüter vor, zum einen der Baumbestand und zum anderen der Waldboden.[1] Rz. 543 Als Wirtschaftsgut ist beim stehenden Holz der in einem selbstständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehende Baumbestand anzusehen.[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.8 Viehbestände

Rz. 583 Die Bewertung von Vieh erfordert nach dem Prinzip der Einzelbewertung grundsätzlich die Ermittlung der jedem Tier zuzurechnenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Der Ansatz der Tiere des Umlaufvermögens hat nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, beim Vieh des Anlagevermögens nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG mit den um die AfA gemind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.9 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 435 Die Veräußerungen land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke sind Hilfsgeschäfte eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs und nicht Gegenstand eines selbstständigen gewerblichen Betriebs, es sei denn, der Land- und Forstwirt veräußert wiederholt innerhalb eines überschaubaren Zeitraums mit Gewinnabsicht land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, die e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.9.1 Weinbau

Rz. 606 Weinbaubetriebe haben im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die Möglichkeit, im Bereich der Betriebsausgaben wahlweise die tatsächlichen Aufwendungen oder aber pauschalierte Betriebsausgaben geltend zu machen. Die Pauschalen (Richtbeträge) werden durch entsprechende Erhebungen der Finanzverwaltung ermittelt. Für Zwecke der Ermittlung der Richtbeträge si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.4.1 Allgemeines

Rz. 491 Eine Sonderform der Betriebsverpachtung ist die Nutzungsüberlassung von Betrieben mit Substanzerhaltungspflicht des Pächters, die eiserne Verpachtung nach § 582a BGB. Eiserne Verpachtung bedeutet, dass das Inventar vom Pächter zum Schätzwert mit der Pflicht zur Rückgabe zum Schätzwert bei Beendigung des Pachtverhältnisses übernommen wird. Der Begriff des Inventars be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1.7 Umsatzgrenzen

Rz. 240 Nach R 15.5 Abs. 11 EStR 2012 sind gewerbliche Tätigkeiten, die nach R 15.5 Abs. 3 bis 8 EStR 2012 (Absatz von Erzeugnissen) dem Grunde nach die Voraussetzungen für eine Zurechnung zur Land- und Forstwirtschaft erfüllen, nur dann typisierend der Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen, wenn die Umsätze aus diesen Tätigkeiten dauerhaft insgesamt nicht mehr als 1/3 des G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.2 Geschlagenes Holz

Rz. 554 Das stehende Holz ist ein vom Grund und Boden getrennt zu bewertendes Wirtschaftsgut des nicht abnutzbaren Anlagevermögens. Erst mit der Trennung von der Wurzel wird es zu Umlaufvermögen.[1] Die Trennung erfolgt im Regelfall durch Einschlag. Im Falle einer Kalamität tritt der Übergang vom Anlagevermögen zum Umlaufvermögen erst im Zeitpunkt der Aufbereitung des Holzes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.4.3 Substanzerhaltungspflicht

Rz. 495 Der Verpächter muss den Anspruch gegen den Pächter auf Substanzerhaltung des eisern verpachteten Inventars als sonstige Forderung aktivieren.[1] Dabei muss zu jedem Bilanzstichtag eine Neubewertung unter Berücksichtigung der Wiederbeschaffungskosten erfolgen. Der Anspruch beträgt bei Pachtbeginn 0 EUR und steigt aufgrund der jährlichen Abnutzung der verpachteten Wirt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.6.1 Pflanzenbestände

Rz. 530b Gehören können Pflanzenbestände zum Anlage- oder Umlaufvermögen. Dauerkulturen sind dem abnutzbaren Anlagevermögen zuzurechnen. Hierzu gehören z. B. Reb-, Hopfen-, Spargel-, Erdbeer- und Rhabarberanlagen, Obstbaumkulturen oder Beerensträucher. Zum Umlaufvermögen rechnen dagegen mehrjährige Kulturen und Pflanzen mit einer Kulturzeit von weniger als einem Jahr. Mehrjä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.4.2 Zuwendungsnießbrauch

Rz. 475 Ist der Zuwendungsnießbrauch an dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb entgeltlich bestellt worden, werden die im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erwirtschafteten Einkünfte dem Nießbrauchsberechtigten als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zugerechnet. Das laufende Nießbrauchsentgelt führt bei ihm zu Betriebsausgaben. Der Nießbrauchsverpflichtete er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.4.3 Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 478 Der Vorbehaltsnießbrauch wird unentgeltlich bestellt. Die Übertragung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Vorbehaltsnießbrauch führt zur Anwendung von § 6 Abs. 3 EStG.[1] Die Grundsätze zur unentgeltlichen Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Nießbrauchsvorbehalt gelten auch für die Übertragung eines Verpachtungsbetriebs mit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.4.5 Verwaltungs- und Nutznießungsrecht nach § 14 HöfeO

Rz. 480 Beim Verwaltungs- und Nutznießungsrecht nach § 14 HöfeO – danach hat der überlebende Ehegatte eines verstorbenen Hofeigentümers das Recht, den Hof bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Hoferben zu verwalten und zu nutzen – sind dem überlebenden Ehegatten die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft aus der laufenden Bewirtschaftung des land- und forstwirtschaftl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.1.5 Übergang zum Liebhabereibetrieb

Rz. 391 Der Wandel eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zur Liebhaberei stellt ohne Aufgabeerklärung keine gewinnrealisierende Betriebsaufgabe dar.[1] Die weiterhin in dem Betrieb genutzten Wirtschaftsgüter bleiben Betriebsvermögen. Wertveränderungen dieses Betriebsvermögens, die während der Zeit der Liebhaberei eintreten, sind einkommensteuerlich irrelevant. Alle ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.4.2 Zurechnung des übernommenen Inventars

Rz. 493 Soweit es sich bei dem vom Pächter unter Rückgabeverpflichtung zur Nutzung übernommenen Inventar um bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt, bleibt dieses im zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Verpächters und ist ohne Rücksicht auf die Gewinnermittlungsart weiterhin ihm zuzurechnen; er muss es unverändert mit den Werten fortführen, die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.6.5 Energiepflanzen

Rz. 541 Von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben werden zunehmend Energiepflanzen zur Biomasseerzeugung auf Kurzumtriebsplantagen angebaut. Diese dienen der Energieholzerzeugung oder der Holzerzeugung zur stofflichen Verwertung. Dienen die von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben angepflanzten schnell wachsenden Gehölze der Energieerzeugung, handelt es sich um die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.6.3 Dauerkulturen

Rz. 536 Eine Dauerkultur ist eine in sich geschlossene Pflanzenanlage, die während einer Reihe von Jahren regelmäßig Erträge durch ihre zum Verkauf bestimmten Früchte oder Pflanzenteile liefert. Die gesamte Dauerkultur ist ein einheitliches Wirtschaftsgut. Rz. 537 Dauerkulturen sind als ein einheitliches bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens zu aktivieren.[1] Dies gi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 4.4 Wechsel zur normalen Gewinnermittlung

Rz. 78 Der Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 5a EStG zurück zur herkömmlichen Gewinnermittlung wirft verschiedene Rechtsfragen auf, die teilweise noch ungeklärt sind.[1] Dies beruht insbesondere darauf, dass in der Vergangenheit eine Gewinnermittlung nach § 5a EStG als steuerlich regelmäßig sehr günstig anzusehen war. In Jahren, in denen sich bei einer Gewinnermittlung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 12 Entschädigungen und ähnliche Vergütungen

Rz. 633 Entschädigungen und ähnliche Vergütungen stellen Betriebseinnahmen dar. Voraussetzung ist, dass sie durch den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb veranlasst sind und dem Stpfl. im Rahmen seines Betriebs zufließen. Werden die Entschädigungen und ähnliche Vergütungen für unterschiedliche Schadensereignisse geleistet, sind sie bei unterschiedlicher steuerlicher Beha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.9.2 Obst- und Gemüsebau

Rz. 624 Wirtschaftsgut des beweglichen abnutzbaren Anlagevermögens ist die jeweilige einzelne Obst- bzw. Gemüsebauanlage. Es handelt sich um Dauerkulturen (Rz. 536ff.). Die Abgrenzung hat nach Art, Alter und Ertragsfähigkeit zu erfolgen.[1] Die Abschreibung beginnt mit der Ertragsreife der Kultur. Diese tritt bei Stauden, bei Beerenobst, bei Äpfeln und Birnen in Dichtpflanzu...mehr

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BWA: Praktische Tipps für d... / 2.1 Kurzfristige Erfolgsrechnung: Schlüsselloch zum Unternehmenserfolg

Der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens wird in der kurzfristigen Erfolgsrechnung dargestellt. Der Blick gilt hier meist dem vorläufigen Ergebnis – also dem Erfolg, der im betreffenden Zeitraum zustande gekommen ist. In der kurzfristigen Erfolgsrechnung werden unter anderem folgende Positionen aufgeführt: Umsatzerlöse Material- und Wareneinsatz Abschreibungen Personalkoste...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Abgrenzung zum Anlagevermögen und Grundsatz der Bewertung

Rz. 380 Während das Anlagevermögen dem Unternehmen dauerhaft zur betrieblichen Leistungserstellung dient, können die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens (auf Englisch treffender: working capital) nur einmal ihrem Zweck entsprechend eingesetzt werden. Diese Vermögensgegenstände werden verbraucht, bzw. veräußert oder, z.B. bei Forderungen, in liquide Mittel überführt. Vier...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Nicht abnutzbares Anlagevermögen

Rz. 377 Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nicht der AfA unterliegen, wie z.B. sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten anzusetzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Wenn aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung der Teilwert niedriger ist, müssen buchführende Gewerbetreibende den niedrigeren Teilwert ansetzen (§...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Bewertung von abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

Rz. 296 Auf der Aktivseite der Bilanz ist gemäß § 266 HGB das Anlagevermögen der Gesellschaft ausgewiesen. Nach der gesetzlichen Regelung des § 247 Abs. 2 HGB sind als Posten des Anlagevermögens nur die Gegenstände auszuweisen, die dauernd bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Für die dauernde Nutzung ist es nur erforderlich, dass das Unternehmen einen weiteren Gebra...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Sonderposten für Investitionszulagen und -zuschüsse zum Anlagevermögen (R 6.5 EStR 2012)

Rz. 436 Beispiel für Unterhaltsrelevanz Die Unterhaltsschuldner-GmbH schafft ein Wirtschaftsgut an mit Anschaffungskosten in Höhe von 100.000 EUR. Die lineare AfA beträgt 10.000 EUR. Das Unternehmen hat einen Zuschuss bzw. eine Investitionszulage in Höhe von 12.500 EUR erhalten. Der Ausweis dieses Zuschusses kann erfolgsneutral oder erfolgswirksam erfolgen![302] Rz. 437 Gemäß R ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Durchbrechung des Zu- und Abflussprinzips insbesondere durch AfA und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und bestimmte Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens

Rz. 560 Das Zu- und Abflussprinzip wird grundsätzlich durch § 11 EStG geregelt. Veränderungen der Bestände an Vorräten, Forderungen, Verbindlichkeiten und RAP berühren nicht das Ergebnis. Die Systematik der EÜR lässt auch keine Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen zu (siehe Rdn 282, 396 f., 449 ff., 430 ff.). Zur Vermeidung willkürlicher "Ausschläge" der Besteuerun...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Methode der Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG anhand eines Beispiels

Rz. 235 Im Folgenden wird die Systematik des Betriebsvermögensvergleichs anhand eines einfachen Beispiels dargestellt. Da ohne Gewinn- und Verlustkonto gearbeitet wird, zeigt dieses Beispiel die Wirkungsweise des Betriebsvermögensvergleichs in reinster Form. Gleichzeitig macht es anschaulich deutlich, dass das Gewinn- und Verlustkonto nur ein Unterkonto des Eigenkapitalkonto...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Bilanzaufbau nach § 266 HGB

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Teilwertabschreibung und ihre Bedeutung im Familienrecht

Rz. 287 ▪ Unterhaltsrelevanz Gewinnreduzierend und damit für die Einkommensermittlung von größter Bedeutung ist die Teilwertabschreibung, die von Familienrechtlern praktisch nicht beachtet wird und mindestens die wirtschaftliche Bedeutung der AfA hat. Im Gegensatz zur AfA, die nur für das Anlagevermögen relevant ist, gilt die Teilwertabschreibung auch für das Umlaufvermögen. Ge...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Rücklage nach § 6b EStG für die Übertragung stiller Reserven bei Veräußerung bestimmter Anlagegüter

Rz. 433 Veräußerungsgewinne durch Aufdeckung stiller Reserven sind Bestandteil des steuerrechtlichen Gewinns und damit auch des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens [300] Hinweis Die stillen Reserven müssen aber wegen § 6b EStG nicht aufgedeckt werden und sind deshalb in den Steuereinkünften erfolgsneutral.[301] Nach § 6b Abs. 4 EStG ist die Voraussetzung ist, dassmehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Systematisierung der einzelnen Wirtschaftsgüter/Vermögenswerte in der Steuerbilanz

Rz. 285 Zum Zweck der Bewertung werden Bilanzposten in § 266 HGB, § 6 EStG wie folgt eingeteilt:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzänderungsgesetz (MicroBilG)

Rz. 245 Mit dem BilMoG (vgl. unten auch Rdn 343)[140] wird die weitreichendste Bilanzreform seit dem Bilanzrichtliniengesetz 1985 für handelsrechtliche Jahresabschlüsse ab 2010 umgesetzt. Ziele der Reform sind: Bürokratieabbau durch Vereinfachung der Rechnungslegungsvorschriften; Schaffung von mehr Klarheit durch verbesserte Vergleichbarkeit der Abschlüsse von grenzüberschrei...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Erfolgswirksamkeit bei Bilanzierung (Finanzbuchhaltung/FiBu) versus EÜR

Rz. 241 Die im Abschnitt zuvor dargestellten erfolgswirksamen Buchungen sollen noch an einem weiteren Beispiel verdeutlicht werden. Rz. 242 Hinweis Dies ist auch für die unterhaltsrechtliche Betrachtung von besonderer Bedeutung, weil hierbei eine Ungleichbehandlung hingenommen wird. Aus diesem Grund müsste von jedem Unternehmer, der eine EÜR erstellt, konsequenterweise unterha...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Vorbemerkungen zu den Aktiva

Rz. 376 Die Darstellung folgt systematisch der handelsrechtlichen Regelungen zu den Aktiva ohne Grundstücksrechte und bewegliches Anlagevermögen, die schon behandelt sind.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Sonder-AfA, insb. AfA nach § 7g EStG

Rz. 331 Unter Sonderabschreibungen sind Abschreibungen zu verstehen, die neben den normalen Absetzungen für Abnutzung, in Anspruch genommen werden können. Zurzeit ist jedoch nur die Sonderabschreibung zur Förderung von Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen von wesentlicher Bedeutung. Ansonsten kommen höchstens noch individuelle Sonderabschreibungen in Katastrop...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Betriebsausgaben bei EÜR

Rz. 556 Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Sie umfassen grundsätzlich alle Ausgaben eines Betriebes, ohne Rücksicht darauf, ob sie im Veranlagungszeitraum aufgewandt werden oder nicht. Rz. 557 Beispiele für Betriebsausgaben bei EÜR Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG sind z.B.:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 und § 13a EStG)

Rz. 177 Unter Land- und Forstwirtschaft versteht man die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie der Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse (R 15.5 Abs. 1 S. 1 EStR 2012). Jeweils nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ist zu entscheiden, ob eine land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit des Steuerpflichtige...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Erlöse

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rz. 268 Nach R 4.2 Abs. 1 EStR 2012 gehören zum gewillkürten Betriebsvermögen:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 19. Einkommensteuergesetzesänderungen 2017

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Betriebseinnahmen bei EÜR

Rz. 553 In Anlehnung an den Begriff Einnahmen nach § 8 Abs. 1 EStG sind Betriebseinnahmen alle Güter, die in Geld oder Geldwert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen der Einkunftsarten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit zufließen. Rz. 554 Betriebseinnahmen sind z.B.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)

Rz. 672 Einkünfte im Sinne des § 21 Abs. 1 EStG erzielt derjenige, der mit Rechten und Pflichten eines Vermieters Sachen und Rechte im Sinne des § 21 Abs. 1 EStG an andere zur Nutzung gegen Entgelt überlässt.[433] Die Einkünfte sind die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten. Besondere einkommensteuerrechtliche (und familienrechtliche) Regelungen gelten für den Nießbrauch und ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Doppelte Buchführung (Doppik) nach Luca Pacioli und Prüfung von Verbuchungen und Buchungssätzen

Rz. 169 Unabhängig von dem Faktum, dass der Jahresabschluss nur Parteivortrag darstellt, zeigen die Schlussbilanzwerte von den Eröffnungsbilanzwerten ausgehend das Ergebnis der Verbuchungen über ein Geschäftsjahr, korrigiert um die Jahresabschlussverbuchungen. Rz. 170 Hinweis Eine vorgelegte Gewinnermittlung besagt nicht, dass die darin zusammengefassten Geschäftsvorfälle, di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Ertragsteuerliche Behandlung im Betriebsvermögen

a) Kauf und Verkauf von Kryptowährungen Rz. 1867 [Autor/Stand] Auf Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge von im Betriebsvermögen gehaltenen Kryptowährungen finden die allgemeinen Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze Anwendung. Rz. 1868 [Autor/Stand] Beim Bilanzierer (§ 4 Abs. 1 EStG) stellen Kryptowährungen handelsrechtlich Vermögensgegenstände dar.[3] Kryptowährungen sind...mehr