Fachbeiträge & Kommentare zu Amtshilfe

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die örtliche Zuständigkeit des § 152 BewG folgt dem Grundsatz, dass das Finanzamt der größten Sachnähe die Feststellung durchführen soll. Die Regelung entspricht weitgehend der in § 18 AO geregelten örtlichen Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung für ertragsteuerliche Zwecke, so dass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Die Einführung einer eige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Grundbesitzwerte (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Rz. 11 Wie bisher sind Grundbesitzwerte i.S.d. §§ 138, 157 Abs. 1 und 3 BewG gesondert festzustellen. Hierzu zählen die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens, Betriebsgrundstücke i.S.d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG und Wohn-, Betriebsgrundstücke und Betriebswohnungen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Die zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehörenden F...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beschleunigung von Außenprü... / 1.1 Begrenzung der Ablaufhemmung (§ 171 Abs. 4 AO)

Mit der Neufassung von § 171 Abs. 4 AO soll die Durchführung und der Abschluss von Außenprüfungen wesentlich beschleunigt werden. Nach § 171 Abs, 4 Satz 1 AO wird das Ende der Festsetzungsfrist wie bisher verschoben, wenn vor dem Ende der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung begonnen oder der Beginn der Prüfung auf Antrag des Steuerpflichtigen hinausgeschoben wird. Der Um...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beschleunigung von Außenprü... / 3 Verbesserung des automatischen Informationsaustauschs

Zusätzlich sollen bereits etablierte Formen der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit weiterentwickelt und die maßgeblichen Rechtsvorschriften zu ihrer Durchführung klarer gefasst werden. Dadurch sollen sie Steuerbehörden in die Lage versetzt werden, Sachverhalte mit Auslandsbezug noch wirksamer zu ermitteln und ausgetauschte Informationen noch effizienter zu nutzen. Hierzu wer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.10.1 Allgemeines

Rz. 89 Der leistende Unternehmer hat für das Erlangen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG die in § 7 Abs. 1 S. 1 UStG genannten Voraussetzungen für die Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr sowie für die durch weitere Beauftragte erfolgte Lohnveredelung[1] nachzuweisen (§ 7 Abs. 4 UStG). Den Nachweis über den Erwerb oder die Einfuhr von Gegenständen zu Zwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Wirkungen der unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 59 Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf den gesamten Vermögensanfall, § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ErbStG. Insoweit gilt das Weltvermögensprinzip; es kommt grundsätzlich nicht darauf an, ob es sich um Inlands- oder um Auslandsvermögen handelt. Rz. 60 Die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG hat erheblich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3 Wertermittlung und Steuerberechnung

Rz. 97 Nach § 10 Abs. 6 S. 2 ErbStG sind nur die mit dem Inlandsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Schulden und Lasten abzugsfähig. Der geforderte wirtschaftliche Zusammenhang setzt voraus, dass die Entstehung der Verbindlichkeit ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die diesen Vermögensgegenstand betreffen. Er ist insbesondere zu bejahen, wenn di...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.6 Telefonüberwachung

Rn 23 Die in § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 geregelte vorläufige Postsperre bezieht sich auf Postsendungen und erfasst damit die Kommunikation über Telefon nicht (s.u. Rdn. 69). Gleichwohl kommt die Anordnung einer Telefonüberwachung (sog. Telefonsperre) über die Generalklausel des Abs. 1 in Betracht.[69] Aufgrund des schwerwiegenden Grundrechtseingriffs[70] erfordert sie jedoch e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Für das Gerichtsverfahren wird das Recht auf Gehör ausdrücklich durch Art. 103 Abs. 1 GG garantiert. Es gilt als ein aus dem Rechtsstaatsprinzip[1] herzuleitender allgemeiner Rechtsgrundsatz aber auch für das allgemeine Verwaltungsverfahren[2] und das Besteuerungsverfahren.[3] Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs beinhaltet das wichtigste Recht des Beteiligten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 94... / 3.2 Vernehmungsersuchen

Rz. 20 Das zuständige Gericht wird nur auf ein Ersuchen der Finanzbehörde hin tätig. Ohne dieses Vernehmungsersuchen darf die Auskunftsperson selbst dann nicht eidlich vernommen werden, wenn sie freiwillig zur Eidesleistung bereit ist oder ihre Beeidigung beantragt. Für das Ersuchen gilt – obwohl sich dies nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergibt – Schriftform.[1] Hierfür spr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitshilfen / XII. Saarland

Rz. 12 Erlass über die Wahrnehmung der Verkehrsüberwachung durch Ortspolizeibehörden gem. § 80 Abs. 4 SPolG – gültig bis 2.1.2027 1. Rechtslage In Ergänzung der originären vollzugspolizeilichen Verkehrsüberwachung kann das Ministerium für Inneres, Kultur und Europa auf Antrag den Ortspolizeibehörden gemäß § 80 Abs. 4 Saarländisches Polizeigesetz (SPolG) die Befugnis zur Überwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitshilfen / X. Nordrhein-Westfalen

Rz. 10 1. Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums – 41 – 61.02.01 – 3 – v. 19.10.2009 (MBl. NRW 2009, S. 502) 1 Allgemeines Die Verkehrssicherheitsarbeit umfasst präventive, repressive und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Förderung regelkonformen Verhaltens von Verkehrsteilnehmern. Eine Kombination dieser Handlungsfelder lässt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Ausschlagung der Erbschaft / 1. Amtshilfe

Rz. 12 Kein Fall der Unzuständigkeit liegt vor, wenn ein an sich unzuständiges Nachlassgericht vom zuständigen im Wege der Amtshilfe ersucht wird, die Erklärung entgegenzunehmen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Verwahrung letztwillige... / III. Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung

Rz. 14 Der Erblasser kann jederzeit die Rückgabe des Testaments aus der amtlichen Verwahrung verlangen, § 2256 Abs. 2 BGB. Diese muss an den Erblasser persönlich erfolgen, beim gemeinschaftlichen Testament an beide Ehegatten. Beim öffentlichen Testament, das in besondere amtliche Verwahrung gegeben wurde, führt die Rücknahme zum Widerruf, § 2256 Abs. 1 BGB i.V.m. §§ 2232, 22...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang / Anhang 4 Gesetz zur Überführung der Testamentsverzeichnisse und der Hauptkartei beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer

Rz. 4 Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz § 1 Grundsatz (1) Die Standesämter und das Amtsgericht Schöneberg in Berlin (Übergeber) überführen Verwahrungsnachrichten über erbfolgerelevante Urkunden, die in den Testamentsverzeichnissen und der Hauptkartei für Testamente vorliegen, innerhalb von sechs Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes in das Zentrale Testamentsregiste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 2.2.1 Subjektiver Anwendungsbereich

Rz. 7 Abs. 1 gilt subjektiv für alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die von der KSt befreit werden. Erfasst werden damit alle Körperschaften, die nach § 5 Abs. 1 KStG steuerbefreit sein können, zusätzlich Körperschaften, deren Steuerbefreiung auf einem anderen Gesetz beruht (Rz. 11). Rz. 8 Die persönlichen Befreiungen des § 5 Abs. 1 KStG gelten nac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Erstattungsverfahren (§ 48d Abs 1 S 2–4, Abs 2 EStG)

Rn. 21 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48d Abs 1 S 2 EStG steht dem Leistenden der Anspruch auf Erstattung des Steuerabzugsbetrags unabhängig von der Pflicht des Leistungsempfängers zum Einbehalt, zur Anmeldung und zur Abführung des Steuerabzugsbetrags (§ 48d Abs 1 S 1 EStG) zu (Zweistufigkeit des Verfahrens). Dies gilt nach dem Wortlaut des § 48d Abs 1 S 2 EStG aber nur, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 46 [Autor/Stand] Verletzung der Grundfreiheiten des Unionsrechts. Die Frage der Unionsrechtswidrigkeit von § 15 ist im Schrifttum vertieft diskutiert und zumeist bejaht worden.[2] Geltend gemacht wurde ein ungerechtfertigte Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit.[3] Zum Verhältnis beider Grundfreiheiten ist zu beachten, dass die primäre B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Kein Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit

Rn. 38 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48b Abs 1 S 2 Nr 3 EStG sieht bei Leistenden, die aus dem Ausland kommen, eine Gefährdung der zu sichernden Steueransprüche darin, dass der Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde nicht erbracht wird. Das hierfür benötigte Formular ist dem von der FinVerw entwickelten Frag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Steuerliche Folgen

Rz. 136 [Autor/Stand] Täter oder Gehilfen des Schmuggels haften für die verkürzte Einfuhrabgaben- und Steuerschuld gem. § 71 AO. Der Umstand der Haftung für verkürzte Steuern nach § 71 AO als steuerrechtliche Folge jeder Steuerstraftat bedarf beim Täter keiner ausdrücklicher Erörterung bei der Strafzumessung, es sei denn, der Täter spielte im Gesamtgeschehen nur eine unterge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Auskunftsaustausch (Nr. 2)

„... 2. zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat, in dem die Familienstiftung Geschäftsleitung oder Sitz hat, auf Grund der Amtshilferichtlinie gemäß § 2 Absatz 11 des EU-Amtshilfegesetzes oder einer vergleichbaren zwei- oder mehrseitigen Vereinbarung, Auskünfte erteilt werden, die erforderlich sind, um die Besteuerung durchzuführen.” Rz. 287 [Autor/Stand] Entspri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zum Gemeinschaftsrecht

Rn. 35 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Vereinbarkeit von §§ 48ff EStG mit dem Gemeinschaftsrecht ist in der Literatur umstritten (bejahend: Schwenke, BB 2001, 1553; Bruschke, StB 2002, 130; Apitz in H/H/R, § 48 EStG Rz 6 und Rz 8 (November 2018); Ebling in Brandis/Heuermann, § 48 EStG Rz 33 (Mai 2021); zweifelnd: Fuhrmann, KÖSDI 2001, 13 093; Gosch in Kirchhof/Seer, § 48 EStG...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 118 Überprü... / 2.1 Datenabgleich mit anderen Sozialleistungsträgern und Stellen

Rz. 5 Abs. 1 betrifft den automatisierten Datenabgleich der Träger der Sozialhilfe mit der Bundesagentur für Arbeit, den Trägern der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung und dem Bundeszentralamt für Steuern (Auskunftsstellen). Gegenüber anderen Leistungsträgern (z. B. Krankenkassen, Pflegekassen) kann nur im Wege der Amtshilfe Auskunft im Einzelfall in Anwendung des ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.3.2 Ausweitung des persönlichen Anwendungsbereichs des § 4g EStG

Bei der bisherigen Ausgestaltung von § 4g EStG a. F. war insbes. strittig, ob die Beschränkung des persönlichen Anwendungsbereichs auf unbeschränkt Stpfl. und damit in der Praxis sogenannte Rücküberführungen von Wirtschaftsgütern innerhalb von EU-Mitgliedstaaten zu Recht nicht begünstigt waren. Die EU-Kommission hatte diesbezüglich unter dem Gesichtspunkt der Freizügigkeit e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.11.3 EuGH-Musterverfahren zum Wegzug in die Schweiz

Das FG Baden-Württemberg hat Zweifel, ob die Vorschriften des zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft bestehenden Freizügigkeitsabkommens (FZA)[2], insbesondere dessen Präambel sowie Art. 1, 2, 4, 6, 7, 16 und 21 und Anhang I Art. 9 mit Unionsrecht vereinbar sind, da bei Wegzug in die Schweiz die Steuererhebung auf den fiktiven Veräußerungsgewinn ohne eine Stu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.11.2 Sonderregelungen für den Wegzug oder die Verlegung des Mittelpunkts der Lebensinteressen in einen EU-/EWR-Staat

Bedingt durch die Rechtsprechung des EuGH und ein eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren hat Deutschland mit dem SEStEG[1] § 6 AStG grundlegend überarbeitet und – rückwirkend zum 1.1.2007[2] – Sonderregelungen, insbesondere ein Stundungskonzept eingeführt. Für den Wegzug eines EU-/EWR-Staatsangehörigen in einen EU-/EWR-Mitgliedstaaten erfolgten folgende Korrekturen: Die E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2 Steuerverstrickung (Rechtslage bis einschließlich 2021)

Korrespondierend zur Behandlung des Verlusts des Besteuerungsrechts als Entnahme wird die Begründung des Besteuerungsrechts Deutschlands als Einlage behandelt (Verstrickung). Dabei ist der Wechsel von einem eingeschränkten zu einem uneingeschränkten Besteuerungsrecht nicht als Einlage zu behandeln, da das Wirtschaftsgut bereits steuerverstrickt war. Dies liegt insbesondere in...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 285 Persone... / 2.5 Übermittlung von Arztdaten an Approbationsbehörden und Landeskammern (Abs. 3a)

Rz. 16c Die Norm ist die datenschutzrechtliche Grundlage, Einzelangaben über die persönlichen und sachlichen Verhältnisse der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten durch die Kassenärztlichen Vereinigungen an die Approbationsbehörden der Länder und die Landeskammern der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten zu übermitteln (Satz 1). Diese Daten dienen der Prüfung, ob die App...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Kennzeichen ohne Motivtest (Abs. 2)

a) Vorbemerkung Rz. 161 [Autor/Stand] Kennzeichen ohne Motivtest. Die unter § 138e Abs. 2 AO genannten Kennzeichen führen jeweils unabhängig vom Main-Benefit-Test zu einer Mitteilungspflicht. Mit anderen Worten wird bei solchen Gestaltungen die steuerliche Motivation als gegeben unterstellt bzw. eine Mitteilung wird losgelöst von steuerlichen Motiven als erforderlich erachtet...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 138d–k AO / aa) Verhältnis zu § 30 AO

Rz. 44 [Autor/Stand] Kein Konflikt mit dem Steuergeheimnis. Gegenstand der §§ 138d ff. AO ist die Offenlegung von Steuergestaltungen gegenüber dem BZSt sowie mittelbar den betroffenen inländischen sowie EU-weiten Finanzverwaltungen. Dies konfligiert grundsätzlich nicht mit dem Steuergeheimnis nach § 30 AO. Denn Gegenstand dieses Regelungskreises sind die unbefugte Offenbarun...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 138d–k AO / 3. Entwicklungen auf EU-Ebene

Rz. 11 [Autor/Stand] Frühe Entwicklungen. Bereits im Jahr 1977 wurde auf europäischer Ebene die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern vereinbart, die durch "Praktiken der Steuerhinterziehung und Steuerflucht über die Grenzen" und Verstößen "gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit" motiviert war.[2] Hi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 95... / 3 Zuständigkeit (Abs. 2)

Rz. 21 Die Aufnahme der Versicherung an Eides statt erfolgt – anders als die eidliche Vernehmung einer anderen Person nach § 94 AO – durch die Finanzbehörde in eigener Zuständigkeit.[1] Im Regelfall wird ein Amtsträger des für die Besteuerung des Beteiligten örtlich zuständigen FA die eidesstattliche Versicherung aufnehmen. Sie kann aber auch im Weg der Amtshilfe [2] durch ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9 Anrechnung von Versorgungsbezügen bei beschränkter Steuerpflicht

Rz. 17 Nach § 17 Abs. 3 ErbStG wird einem Kind sowie dem überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes des Erblassers der besondere Versorgungsfreibetrag auch in den Fällen der beschränkten Steuerpflicht gewährt. Allerdings müssen folgerichtig ausländische Versorgungsbezüge für Ehegatten und Kinder nach denselben Kriterien wie inländische Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Anwendung auf Fälle beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht

Rz. 1a Die Norm griff bis zum 25.6.2017 nur in Fällen der unbeschränkten Steuerpflicht, da die Freibeträge des § 17 ErbStG nur neben dem Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG und neben dem Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG und gerade nicht neben dem Freibetrag des § 16 Abs. 2 ErbStG gewährt wurden. § 17 ErbStG kam jedoch zwischenzeitlich auch in Fällen einer Option...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.3 Erforderliche Amtshilfe

Rz. 5 Die zur Durchführung der Besteuerung erforderliche Amtshilfe ist zu leisten. Amtshilfe kann nur dann erforderlich sein, wenn sie der Erfüllung der Aufgaben der ersuchenden Behörde dienlich und damit für die Durchführung der Besteuerung relevant ist.[1] Umgekehrt darf die Erfüllung der ersuchten Aufgabe nicht im Zuständigkeitsbereich der ersuchten Behörde liegen.[2] Ohne...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1 Begriff der Amtshilfe

Rz. 2 Amtshilfe ist die ergänzende Hilfe[1] einer Stelle (Behörde, Gericht), die diese einer anderen Behörde, hier einer Finanzbehörde, zur Durchführung ihrer Aufgaben, hier Durchführung der Besteuerung, leistet. Amtshilfe kann in sehr unterschiedlicher Art und Weise geleistet werden. Dies kann außer in Auskunftserteilung, Akteneinsicht, Augenscheinseinnahme usw. z. B. auch ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.5 Verhältnis der Amtshilfe zur Auskunfts- und Vorlagepflicht

Rz. 6 Die Amtshilfepflicht geht über die Auskunfts- und Vorlagepflichten, denen auch die Gerichte und Behörden nach §§ 93, 93a und 97 AO unterliegen, meist hinaus. Zu ihr gehört regelmäßig die Verpflichtung, Amtshandlungen vorzunehmen, Ermittlungen anzustellen usw., die die ersuchende Behörde nicht selbst vornehmen kann oder bei denen Praktikabilitätserwägungen für die Inans...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2 Amtshilfe (Abs. 1)

2.1 Begriff der Amtshilfe Rz. 2 Amtshilfe ist die ergänzende Hilfe[1] einer Stelle (Behörde, Gericht), die diese einer anderen Behörde, hier einer Finanzbehörde, zur Durchführung ihrer Aufgaben, hier Durchführung der Besteuerung, leistet. Amtshilfe kann in sehr unterschiedlicher Art und Weise geleistet werden. Dies kann außer in Auskunftserteilung, Akteneinsicht, Augenscheins...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 114 Durchführung der Amtshilfe

1 Anzuwendendes Recht (Abs. 1) Rz. 1 Das Amtshilfeverfahren wird durch das Ersuchen der Finanzbehörde veranlasst.[1] Die Einleitung und die Verantwortung für die Durchführung des Verfahrens im Ganzen liegen daher bei der ersuchenden Finanzbehörde. Für die Zulässigkeit der Maßnahmen, die durch die Amtshilfe verwirklicht werden sollen, also z. B. die Unterstützung von Prüfungse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5 Amtshilfe für den Zoll (Abs. 4)

5.1 Besondere Zollvorschriften Rz. 9 Die in § 111 AO allgemein behandelte Pflicht zur Amtshilfe wird für den Bereich der Zollverwaltung durch die ergänzende Bestimmung des § 19 ZollVG [1] i. V. m. der VO über die Übertragung von Hoheitsaufgaben der Bundeszollverwaltung auf die Eisenbahnen des Bundes[2] nach Art und Umfang näher präzisiert. Zur zwischenstaatlichen Rechts- und Am...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 115 Kosten der Amtshilfe

1 Allgemeines Rz. 1 § 115 AO regelt, wer die Aufwendungen für die Amtshilfe trägt. Zu unterscheiden ist dabei zwischen den Verwaltungsgebühren und den Auslagen nach Abs. 1 einerseits sowie nach dem Anspruch der ersuchten Behörde auf Erstattung von Kosten durch einen Dritten nach Abs. 2 andererseits. Da § 115 AO die Kosten der Amtshilfe betrifft, ist sie nicht auf Hilfeleistun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 112 Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe

1 Allgemeines Rz. 1 Die allgemeine Feststellung der Amtshilfepflicht in Art. 35 GG besagt nicht, dass Amtshilfe in jedem Fall und Umfang gefordert werden kann und geleistet werden muss. Das gilt auch in den §§ 111–116 AO, die sich auf die Amtshilfe einseitig für die Finanzbehörden beschränken. Die Amtshilfe ist nur ein Hilfsmittel für die an sich von der Finanzbehörde zu leis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Anzuwendendes Recht (Abs. 1)

Rz. 1 Das Amtshilfeverfahren wird durch das Ersuchen der Finanzbehörde veranlasst.[1] Die Einleitung und die Verantwortung für die Durchführung des Verfahrens im Ganzen liegen daher bei der ersuchenden Finanzbehörde. Für die Zulässigkeit der Maßnahmen, die durch die Amtshilfe verwirklicht werden sollen, also z. B. die Unterstützung von Prüfungsergebnissen oder der Erlass von...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 115 AO regelt, wer die Aufwendungen für die Amtshilfe trägt. Zu unterscheiden ist dabei zwischen den Verwaltungsgebühren und den Auslagen nach Abs. 1 einerseits sowie nach dem Anspruch der ersuchten Behörde auf Erstattung von Kosten durch einen Dritten nach Abs. 2 andererseits. Da § 115 AO die Kosten der Amtshilfe betrifft, ist sie nicht auf Hilfeleistungen nach § 11...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3 Kostenerstattung (Abs. 2)

Rz. 3 § 115 Abs. 2 AO regelt den Fall, dass die ersuchte Behörde im Rahmen der Amtshilfe tätig wird und dabei Kosten für einen Dritten entstehen. Die vom Betroffenen im Rahmen der Durchführung der Amtshilfe zu leistenden Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren und Auslagen stehen der ersuchten Behörde zu. Die Vorschrift schafft keine eigene Rechtsgrundlage für die Erhebung so...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3 Rechtsschutz

Rz. 3 Für die Rechtsbehelfsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Amtshilfeersuchen gilt Folgendes: Soll der Rechtsbehelf sich gegen einzelne Maßnahmen der Durchführung der Amtshilfe durch die ersuchte Behörde wenden, so ist er gegen die ersuchte Behörde und ihren Verwaltungsakt zu richten. Gegen einen Verwaltungsakt der ersuchten Behörde ist der Einspruch gegeben. Will sich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 111 AO enthält den einseitig ausgestalteten Grundsatz der Pflicht aller Gerichte und Behörden zur Amtshilfe für die Durchführung der Besteuerung, also insbesondere gegenüber den Finanzbehörden, sowie Einzelregelungen zum Begriff der Amtshilfe und zum Kreis der verpflichteten Stellen. Die Grundlage für die Gewährung von Amtshilfe findet sich in Art. 35 GG. Danach leis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2 Innenverhältnis (Abs. 2)

Rz. 2 Für die Zulässigkeit der zu treffenden Maßnahmen trägt die ersuchende Finanzbehörde, für die Durchführung die ersuchte Behörde die Verantwortung. Die Verantwortung beinhaltet das Risiko im Innenverhältnis beim Erwachsen von Ersatzansprüchen Dritter.[1] Der Betroffene kann sich immer nur an die Behörde halten, die die betreffende Maßnahme gegen ihn durchgeführt, z. B. e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 7 Rechtsschutz

Rz. 13 Das Amts- und Rechtshilfeverfahren ist ein verwaltungsinternes Verfahren und entfaltet damit keine nach außen gerichtete Regelungswirkung.[1] Daher sind weder die Entscheidung über die Gewährung der Amtshilfe, noch deren Durchführung Verwaltungsakte. Eine Anfechtung kommt folglich nicht in Betracht.[2] Sofern ein Betroffener im Vorwege Kenntnisse von einer geplanten Am...mehr