Fachbeiträge & Kommentare zu Amtshilfe

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 3.3 Abgrenzung zu den Hoheitsbetrieben (Abs. 3, 5)

Rz. 20 Nicht unter die Steuerpflicht fällt das hoheitliche Handeln. Die Einbeziehung der Betriebe gewerblicher Art in die Steuerpflicht dient der Schaffung von Wettbewerbsgleichheit bei vergleichbaren Tätigkeiten von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Privatrechtssubjekten. Hoheitliches Handeln, das nicht der Erzielung von Einnahmen, sondern der Erfüllung von ...mehr

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Jung, SGB VIII § 81 Struktu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 81 verpflichtet den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, zusammenzuarbeiten. Bei der Frage, ob eine Zusammenarbeit aufgenommen oder fortgesetzt werden soll, besteht kein Ermessen. Die Zusammenarbeit ergibt sich aus der konkrete...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8 Abgeltungssteuer und Hinzurechnung ausländischer Kapitalerträge nach § 15 AStG

Ausländische Kapitaleinkünfte können auch über eine vorgeschaltete Familienstiftung erwirtschaftet werden. Hierbei ist vorab zu prüfen, ob eine unmittelbare Zurechnung zum Anteilseigner möglich ist. Hierzu ist ein Musterverfahren beim BFH unter dem Az. VIII R 23/16 anhängig.[1] Sind die Voraussetzungen der Hinzurechnung nach § 15 AStG erfüllt, stellt sich die Frage der Tarif...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9 Allgemeiner automatischer Auskunftsaustausch

Das BEPS Projekt der OECD und die sog. Panama Leaks führten zur politischen Forderung auf mehr internationale Transparenz. Im Dezember 2014 nahm der Rat der Europäischen Union dann die Richtlinie 2014/107/EU an, die eine Erweiterung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (die "EU-Amtshilferichtlinie") vorsieht. Die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.3 Sonderregelung bei Auftragsverwaltung (Abs. 3)

Rz. 3 § 367 Abs. 3 AO trägt der Situation Rechnung, dass eine andere Behörde kraft Gesetzes für die eigentlich entscheidungsbefugte zuständige Finanzbehörde tätig wird.[1] Hier soll die tätig werdende Behörde nicht mit dem aus der Tätigkeit folgenden Einspruchsverfahren belastet werden, sondern die Entscheidungsbefugnis über den Einspruch verbleibt nach § 367 Abs. 3 S. 1 AO ...mehr

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ZErb 02/2020, Die Ausschlag... / a) Amtshilfe

Kein Fall der Unzuständigkeit liegt vor, wenn ein an sich unzuständiges Nachlassgericht vom zuständigen im Wege der Amtshilfe ersucht wird, die Erklärung entgegenzunehmen.mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.3 Transparenz bei Rulings – BEPS Action 5

Die Änderung des EU-Amtshilfegesetzes setzt die vom Europäischen Rat am 8.12.2015 beschlossene Änderung der EU-Amtshilferichtlinie[1] in das nationale Recht um. Hintergrund sind die Bemühungen um verstärkte Transparenz; danach sollen innerhalb der Europäischen Union sog. Rulings (Vorbescheide und Vorabverständigungen) zwischen den Finanzverwaltungen ausgetauscht werden. Die R...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.3.1 Auskunftsaustausch nach BEPS Action 5

Ausgangspunkt des Abschlussberichts der OECD (S. 45 ff.) sind die Arbeiten des Forum on Harmful Tax Practices (FHTP). Dieses schlägt einen spontaner Informationsaustausch nicht nur für individuelle Rulings, sondern auch für Advanced Pricing Agreements (APA), ex-post-Auskünfte und sonstige Verständigungen vor. Adressaten sollen die jeweiligen Ansässigkeitsstaaten sowohl der b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.4.2 Leistungsentscheidungsfrist zweitangegangener Rehabilitationsträger (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 65 Erhält ein Rehabilitationsträger von dem erstangegangenen Rehabilitationsträger einen Antrag auf Teilhabeleistungen weitergeleitet, wird er zweitangegangener und damit zugleich "leistender" Rehabilitationsträger (Ausnahme: § 14 Abs. 3; vgl. Rz. 66). Als zweitangegangener Rehabilitationsträger hat er die Teilhabebedarfe (§ 4) und die Leistungsansprüche (§ 5) rehabilitatio...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Aufbau eines deutschen DBA

Die deutschen DBA folgen in ihrem Aufbau regelmäßig dem von der OECD in Paris herausgegebenen Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (OECD-MA). Die einleitenden Bestimmungen grenzen den Geltungsbereich des Abkommens ab und enthalten die für die Anwendung wichtigen Definitionen (wie z. B. Ansässigkeit, Betr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2019 - Anlage Z / 2.1 Vor Zeilen 1–11

Der Vordruck dient der Feststellung des verbleibenden Zuwendungsvortrags nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 9 f. KStG. Spenden und Beiträge, die im laufenden Vz wegen Überschreitens der Höchstbeträge nicht bei der Einkommensermittlung abgezogen werden konnten, können zeitlich und betragsmäßig unbeschränkt in künftigen Vz bei der Einkommensermittlung im Rahmen der Höchstbeträge abgez...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Italien

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Es gilt das Abkommen vom 18.10.1989 (BStBl 1990 I, 397) nebst Protokoll (Hinweis: das Protokoll zu diesem DBA ist sehr umfassend und sollte allein deshalb bei Befassung mit konkreten Fällen stets beachtet bzw geprüft werden); Zustimmungsgesetz vom 10.08.1990 (BGBl 1990 II, 742 = BStBl 1990 I, 396). Das Abkommen ist am 27.12.1992 in Kraft getr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Russland

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Das Abkommen mit der Russischen Föderation vom 29.05.1996 (BGBl 1996 I, 2710 = BStBl 1996 I, 1490) nebst Protokoll (BGBl 1996 I, 2629) mit Zustimmungsgesetz vom 05.12.1996 ist am 31.12.1996 in Kraft getreten (BGBl 1997 I, 752 = BStBl 1997 I, 363). Es wird seit dem VZ 1997 angewendet. Das DBA folgt weitgehend der seinerzeitigen Fassung des OEC...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rumänien

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Seit dem VZ 2004 gilt mit dem mittel- bzw südosteuropäischen Staat das DBA vom 04.07.2001 (BGBl 2003 II, 1595) nebst Protokoll vom 04.07.2001 (BGBl 2003 II, 1613); Zustimmungsgesetz vom 12.11.2003 (BGBl 2003 II, 1594). Zum Inkrafttreten vgl die Bekanntmachung vom 07.01.2004 (BGBl 2004 II, 102). Für ArbN entspricht das DBA weitgehend der seine...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Irland

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Mit dem westeuropäischen Inselstaat Irland gilt das hier kommentierte DBA vom 30.03.2011 (BGBl 2011 II, 1042 = BStBl 2013 I, 471; zum Inkrafttreten BGBl 2013 II, 332 = BStBl 2013 I, 487) nebst Protokoll (dieses ist nach Art 31 Bestandteil des DBA) sowie einer gemeinsamen Erklärung hinsichtlich einer missbräuchlichen Inanspruchnahme des Abkomm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 88 Auftrag / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Erfordernis von Auftragsgeschäften innerhalb der Sozialversicherungsträger erklärt sich aus der Gliederung des Systems der Sozialversicherung. So können anlässlich der Sozialleistungserbringung Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen Trägern entstehen, die es erforderlich machen, Aufträge zu erteilen, da eine sinnvolle Fallbearbeitung im Rahmen einer bloßen K...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.2.2 Dem Arbeitgeber Gleichgestellte

Rz. 9 § 98 Abs. 3 erstreckt klarstellend die für den Arbeitgeber in Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie in Abs. 2 beschriebenen Pflichten auch auf die Personen, die wie ein Arbeitgeber Beiträge für eine kraft Gesetzes versicherte Person zu entrichten haben. Hierdurch werden vor allem Unternehmer, Entleiher und Zwischenmeister erfasst. Zum Begriff des Unternehmers s. § 136 Abs. 3 SGB V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.3.2 Auskunft zur Entrichtung von Beiträgen

Rz. 12 Die Auskunftspflicht nach § 98 Abs. 1 Satz 2 ist als ein Sonderfall oder eine Ergänzung der Aufzeichnungs- und Nachweispflicht nach § 28 SGB IV weniger strengen Anforderungen unterworfen. Diese Auskunftspflicht dient der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Beitragseinzugs. Sofern ein Verlangen nach Auskunft in diesem Rahmen notwendig ist, ergibt sich auch eine Rechtf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.5.2 Grenzen der Mitwirkung nach Abs. 2 Satz 2

Rz. 27 Wenn die Voraussetzungen für ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 383 Abs. 1 bis 3 ZPO vorliegen, kann der Arbeitgeber von diesem Recht Gebrauch machen. Das Aussage-(Auskunfts-)Verweigerungsrecht nach § 383 Abs. 1 bis 3 ZPO gilt sowohl im Beitrags- wie auch im leistungsrechtlichen Verwaltungsverfahren. Dieses Aussageverweigerungsrecht geht dem Recht nach § 65 SGB I ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Rechtshilfe – Amtshilfe

Rz. 3 Die Unterscheidung der Rechtshilfe und der Amtshilfe voneinander ergibt sich aus der Tätigkeit der ersuchten Stelle. Besteht die Hilfeleistung in einer richterlichen Tätigkeit, so wird eine Rechtshilfe erbeten.[1] Soll die Hilfe durch ein Verwaltungshandeln (u. U. auch durch ein Gericht) erbracht werden, so handelt es sich um eine Amtshilfe[2] Allerdings ist der Sprach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4 Inhalt der Rechts- und Amtshilfe

Rz. 7 Durch die Rechts- und Amtshilfe soll die Durchführung der Aufgaben des ersuchenden Gerichts ermöglicht oder erleichtert werden. Aus der Anordnung beider Arten der Hilfeleistung ergibt sich, dass die Hilfe nicht nur für die richterlichen, sondern auch für die übrigen Aufgaben und Tätigkeiten des Gerichts gefordert werden kann. Das ersuchende Gericht behält im Fall des E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 13 Rechts- und Amtshilfe

1 Allgemeines Rz. 1 Nach Art. 35 Abs. 1 GG leisten alle Behörden des Bundes und der Länder sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. Nach allgemeiner Auffassung ist dabei der Begriff der "Behörden" sehr weit auszulegen. Er umfasst auch die Gerichte. § 13 FGO enthält somit eine – beschränkte – Wiedergabe des im GG niedergelegten Rechts- und Amtshilfegrundsatzes. Beschränkt ist d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Verpflichtete Stellen

Rz. 5 Zur Rechts- und Amtshilfe sind alle Gerichte und Verwaltungsbehörden verpflichtet. Der Begriff der Verwaltungsbehörde ist enger als der in Art. 35 Abs. 1 GG und in anderen Gesetzen[1] verwendete Begriff der Behörden. Er beschränkt sich auf die staatlichen und kommunalen Behörden sowie auf die Behörden der anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Er erstreckt sich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach Art. 35 Abs. 1 GG leisten alle Behörden des Bundes und der Länder sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. Nach allgemeiner Auffassung ist dabei der Begriff der "Behörden" sehr weit auszulegen. Er umfasst auch die Gerichte. § 13 FGO enthält somit eine – beschränkte – Wiedergabe des im GG niedergelegten Rechts- und Amtshilfegrundsatzes. Beschränkt ist die Wiedergabe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5 Verfahren

Rz. 8 Für die Rechtshilfe nach § 155 i. V. m. §§ 156–166 GVG gelten diese Vorschriften des GVG sinngemäß.[1] Gegen die Ablehnung der Rechtshilfe ist entsprechend § 159 GVG die Beschwerde gegeben. Rz. 9 Für die weitergehende Rechtshilfe und für die Amtshilfe gelten, soweit nicht im Gesetz besondere Regelungen enthalten sind[2], die allgemeinen Grundsätze jeder Amtshilfe, wie s...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Allgemeiner Freibetrag und Versorgungsfreibetrag

Rz. 117 Es wurde bereits auf die Problematik eingegangen, inwieweit eine Befreiung aufgrund eines möglicherweise bestehenden Zugewinnausgleichsanspruchs in Betracht kommt (siehe oben Rdn 101 ff.). Während die Gewährung eines Zugewinn-Freibetrags bei vergleichbaren ausländischen Güterständen dem Grunde nach möglich ist, können nach §§ 16 Abs. 2, 17 Abs. 3 ErbStG nur beschränk...mehr

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Deutschland / b) Versorgungsfreibetrag

Rz. 264 Bei unbeschränkter Steuerpflicht erhalten der überlebende Ehegatte/eingetragene Lebenspartner – anders als der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – nach § 17 Abs. 1 S. 1 ErbStG im Erbfall einen besonderen Versorgungsfreibetrag von 256.000 EUR und Kinder einen Versorgungsfreibetrag – gestaffelt nach Alter – zwischen 52.000 EUR und 10.300 EUR (§ 17 Abs. 2 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.10.1 Betriebsstättenbuchführung

Rz. 51 Die Betriebsstätte wird i. d. R. eine eigene Buchführung haben; dabei sind die Vorschriften des Betriebsstättenstaats einzuhalten. Andererseits ist die Buchführung der Betriebsstätte Teil der Buchführung des Stammhauses; daher muss sie auch den Vorschriften entsprechen, die für das Stammhaus gelten[1]. Neben der Betriebsstättenbuchführung braucht die Buchführung des St...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.3.1 Abziehbare Spenden

Rz. 1827 Korrespondierend zu § 10b EStG enthält § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG eine Sonderregelung für den Abzug von Ausgaben für steuerbegünstigte Zuwendungen (Spenden und Beiträge). Die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG ist für die GmbH wie eine Gewinnermittlungsvorschrift zu werten.[1] Steuerbegünstigte Zuwendungen einer GmbH mindern im Wirtschaftsjahr den handelsrechtlichen Ja...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Normgeschichte des § 26 KStG iVm § 34c EStG

Tz. 13 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 26 KStG regelt seit dem vorletzten KSt-Systemwechsel 1977 die Berücksichtigung ausl St (vor 1977: § 19a KStG). Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen/Anpassungen seit 1988 dargestellt; diese ergaben sich zT auch erst mittelbar durch Änderungen des § 34c EStG , auf den § 26 KStG seit jeher fast zur Gänze verweist: Tz. 14 Stand: EL 62 –...mehr

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FF 11/2019, Amtsvormundscha... / 1 Gründe:

[1] I. Das die Beschwerde führende Jugendamt wendet sich gegen seine Bestellung zum Amtsvormund durch die angefochtene Entscheidung. [2] Auf Antrag des Jugendamtes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (Beschwerdeführer) hat das Amtsgericht Senftenberg – 31 F 195/15 – mit Beschl. v. 14.12.2015 im Wege der einstweiligen Anordnung für den unbegleitet nach Deutschland eingereist...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Brunei Darussalam

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Ein allgemeines DBA mit dem auf der südostasiatischen Insel Borneo gelegenen Sultanat besteht nicht. Der ATE ist anwendbar (> Auslandstätigkeitserlass). Über Amtshilfe wird verhandelt (BMF vom 17.01.2019, BStBl 2019 I, 31). Zur Vermeidung mehrfacher Besteuerung > Ausland Rz 25. Brunei gehört zur Ländergruppe 1 (> Anh 2 Ländergruppen ). Zu den Reisek...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Estland

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Es gilt das mit dem nördlichsten der drei baltischen Staaten geschlossene DBA vom 29.11.1996 nebst Protokoll mit Zustimmungsgesetz vom 22.04.1998 (BGBl 1998 II, 547 = BStBl 1998 I, 543; Inkrafttreten BGBl 1999 II, 84; BStBl 1999 I, 269); das DBA ist seit dem VZ 1994 anzuwenden (Art 28 Abs 2). Ein Revisionsprotokoll zum Abkommen wurde am 13.07...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bulgarien

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Das DBA mit Protokoll vom 02.06.1987 ist mit Ablauf des 20.12.2010 außer Kraft getreten und durch das Abkommen vom 25.01.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien (Zustimmungsgesetz vom 15.11.2010, BGBl 2010 II, 1286, 1287; BStBl 2011 I, 543) ersetzt worden (Inkrafttreten BGBl 2011 II, 584; BStBl 2011 I, 558). Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 106d Abrech... / 2.8 Beispiel für eine regionale Vereinbarung zu Abrechnungsprüfungen

Rz. 40a In Baden-Württemberg ist mit Wirkung zum 1.1.2019 die "Vereinbarung nach § 106d Abs. 5 SGB V zum Inhalt und zur Durchführung der Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung" zwischen der KV Baden-Württemberg (KVBW), den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen geschlossen worden. Nach der Präambel sind die Richtlinien der KBV und des GKV-Spi...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.4.2 Vollstreckungsverjährung

Tz. 64 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Die Vollstreckungsverjährung ruht unter anderem, solange die Vollstreckung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann bzw. solange dem Verurteilten Aufschub oder Unterbrechung der Vollstreckung bewilligt ist, s. § 79a StGB. Eine Unterbrechung ist in Bezug auf die Vollstreckungsverjährung hingegen nicht vorgesehen. Hält sich der Beschu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 33 Nach allgemein anerkanntem Völkerrecht darf kein Staat außerhalb seiner Staatsgrenzen auf fremdem Gebiet hoheitsrechtliche Befugnisse ausüben (Grundsatz der formellen Territorialität). Dieses Verbot gilt sowohl für Zwangsakte als auch für sonstige hoheitliche Maßnahmen, sofern nicht völkerrechtliche Vereinbarungen eine ausdrückliche Erlaubnis enthalten. Es ist den deu...mehr

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zfs 09/2019, Grundsätze zum... / 1 Aus den Gründen:

"Die zulässige Klage hat in der Sache keinen Erfolg. Die angegriffene Verfügung des Landratsamts E. vom 25.1.2018 ist nicht zu beanstanden, erweist sich damit als rechtmäßig und verletzt die Kl. nicht in ihren Rechten, § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO. Dies gilt sowohl hinsichtlich der unter Ziffer 1 verfügten Fahrtenbuchauflage (hierzu unter 1.) als auch hinsichtlich der Aufbewahrung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz vom 2.12.2004 (BGBl. I 2004, 3112)

Rz. 8 [Autor/Stand] EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz. Die Überschrift wurde neu gefasst. Vor allem aber wurde angesichts der Einführung von § 50g EStG zur Umsetzung der europäischen Zins- und Lizenzrichtlinie[2] in § 50d Abs. 1 der Anwendungsbereich um Fälle des § 50g EStG erweitert.[3] Darüber hinaus wurde die in der Zins- und Lizenzrichtlinie vorgesehene Verzinsungspflicht de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / IV. EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz v. 2.12.2004 (BGBl. I 2004, 3112 = BStBl. I 2004, 1148)

1. Gesetzentwurf zum EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz v. 6.9.2004 (BT-Drucks. 15/3679) Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 2. § 50d wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 50d Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen und der §§ 43b und 50g”. b) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe "nach § 43b" durch die Angabe "nach §§ 43b, 50g" und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zu dem Entwurf des EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz v. 29.9.2004 (BT-Drucks. 15/3827)

Beschlussempfehlung [...] 1. Artikel 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 Buchstabe c wird wie folgt gefasst: ,c) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: "(1a) Der nach Absatz 1 in Verbindung mit § 50g zu erstattende Betrag ist zu verzinsen. Der Zinslauf beginnt 12 Monate nach Ablauf des Monats, in dem der Antrag auf Erstattung und alle für die Entscheidung erforderli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf zum EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz v. 6.9.2004 (BT-Drucks. 15/3679)

Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 2. § 50d wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 50d Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen und der §§ 43b und 50g”. b) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe "nach § 43b" durch die Angabe "nach §§ 43b, 50g" und die Angabe "des § 43b und" durch die Angabe "der §§ 43b und 50g sowie" ersetzt. c) ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / Inhaltsverzeichnis

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.2 Rechtsgrundlagen

Tz. 513 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Durch die Verordnung der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Abs 1 AStG in den Fällen der grenzüberschreitenden Funktionsverlagerung v 12.08.2008 (Funktionsverlagerungsverordnung – FVerlV, BGBl I, 1680) wurden vielfältige Auslegungsfragen ergänzend geregelt. Allerdings bleiben auch wichtige Anwendungsfragen "offen", zu denen di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Ermittlung der Bezüge iSd § 7 S 1 UmwStG

Tz. 7 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Nach § 7 S 1 UmwStG ist allen AE, das anteilig auf sie entfallende EK lt St-Bil abz des Bestands des stlichen Einlagekontos iSd § 27 KStG, das sich nach der Anwendung des § 29 Abs 1 KStG ergibt, als Einnahmen aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zuzurechnen. Bei AE, für die ein Übernahmeergebnis zu ermitteln ist, erfolgt eine Umqualifizierung der...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Norminhalt (Abs. 1–2)

Rz. 13 [Autor/Stand] Besondere verfahrensrechtliche Regelung und ihr Hintergrund. § 50d Abs. 1–2 regelt Verfahrensfragen, die sich daraus ergeben, dass das nationale Recht in bestimmten Konstellationen einen Steuerabzug vorsieht, der jedoch nach anderen nationalen Vorschriften oder nach internationalem Recht nicht oder nur begrenzt zulässig ist. Rz. 14 [Autor/Stand] Regelung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundsatz: Keine Verzinsung des Anspruchs auf Erstattung von Abzugsteuern

Rz. 215 [Autor/Stand] Unverzinslichkeit des Erstattungsanspruchs. Grundsätzlich ist der Anspruch auf Erstattung von Abzugsteuern unverzinslich (§ 233a Abs. 1 Satz 2 AO). a) Allgemeines Rz. 216 [Autor/Stand] Grund für das Prinzip mangelnder Verzinsung. Der Gesetzgeber hat Steuerabzugsbeträge aus dem sachlichen Anwendungsbereich des § 233a AO ausgenommen, weil eine Verzinsung do...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 6.11.6.1.2 Einzelbeschränkungen des § 2a Abs 1 EStG

Tz. 2101 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Abzugsbeschränkungen ergeben sich nicht nur für originäre BetrSt-Verluste, sondern § 2a Abs 1 EStG enthält auch einen umfangreichen Katalog weiterer "Verlustursachen", die ausschl auf grenzüberschreitende Sachverhalte anzuwenden sind. Die in der Praxis für den Unternehmensbereich wichtigste Vorschrift ist § 2 Abs 1 S 1 Nr 3a EStG, der Tw-Ab...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unionsrechtmäßigkeit der Hinzurechnungsbesteuerung im Drittstaatenfall

Leitsatz 1. Die aufgrund des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 am 01.01.2001 in Kraft getretenen Änderungen des Systems der Hinzurechnungsbesteuerung haben dazu geführt, dass die sog. Standstill-Klausel des Art. 57 Abs. 1 EG (jetzt: Art. 64 Abs. 1 AEUV) keine Anwendung mehr findet und die Hinzurechnungsbesteuerung im Zusammenhang mit Direktinvestitionen hinsichtlich eine...mehr