Fachbeiträge & Kommentare zu Altersrente

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V vom 11. Dezember 2023. Rz. 56 Der Grundlohn eines freiwillig Versicherten beschränkt sich nicht nur auf Einkünfte i. S. d. Einkommensteuerrechts. Einnahmen, die einen besonderen schädigungs- oder behinderungsbedingten Mehrbedarf abdecken sollen, gehören nicht zu den sonstigen Einnahmen zum Le...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ausblick

Rn. 40 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Über mehrere Legislaturperioden hinweg sind Diskussionen zur Stärkung der Altersvorsorge geführt worden (17. Legislaturperiode, Lebensleistungsrente, 18. Legislaturperiode, solidarische Lebensleistungsrente). Beide Vorhaben sind nicht umgesetzt worden. Rn. 41 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In der 19. Legislaturperiode hatte sich die große Koaliti...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Pensionierungsgewohnheiten

Rn. 676 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Von erheblichem materiellen Gewicht für den Wert der Versorgungsverpflichtung kann auch das unterstellte Pensionierungsalter sein. Wenn z. B. die gleich hohe Beginnrente ab Vollendung des 63. Lebensjahres oder erst ab Vollendung des 67. Lebensjahres gewährt wird, fällt die Rückstellungshöhe sehr unterschiedlich aus, sofern man die Pensionie...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag: Inhalt / 3.3.1 Altersgrenzen

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge Erreichen einer Altersgrenze ist als Beendigungsnorm häufig Gegenstand eines Tarifvertrags. In diesen Fällen wird bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis bei Erreichen der Altersgrenze automatisch endet, ohne dass es des Ausspruchs einer Kündigung bedarf. Soweit die tarifliche Regelung eine Beendigung zum Zeitpunkt des Erreichens ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.8 Ermessensrichtlinien für einen Sozialplan

Betriebsrat und Arbeitgeber sind grundsätzlich frei, den Inhalt eines Sozialplans nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Sie können entscheiden, dass Nachteile als geringfügig anzusehen und daher nicht auszugleichen sind oder in welchem Umfang Nachteile abzumildern bzw. auszugleichen sind.[1] Die Betriebspartner sind dabei an das geltende Recht gebunden und müssen insbesond...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / 4. Bundessozialgericht: Keine Kürzung der Regelaltersrente bei Erstattung einer vorgezogenen Altersrente durch den Haftpflichtversicherer des Schädigers

Rz. 278 BSG, Urt. v. 13.12.2017 – B 13 R 13/17 R, VersR 2018, 570 Zitat SGB I §§ 64, 66, 77; SGB X § 116 Zumindest wenn dem Rentenversicherungsträger die von einem Versicherten vorzeitig in Anspruch genommene Altersrente vollständig erstattet wird, ist der Versicherte bei der Berechnung einer darauf folgenden (Regel-)Altersrente so zu stellen, als hätte er die Entgeltpunkte, di...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / 1. Altersrente wegen Schwerbehinderung und Erwerbsschaden

Rz. 209 BGH, Urt. v. 18.5.2010 – VI ZR 142/09, VersR 2010, 1103 Zitat SGB VI §§ 36, 37; SGB X § 116 Abs. 1 S. 1; RVO § 1542 Die schwerbehinderten Menschen gemäß § 37 SGB VI in der Fassung vom 19.2.2002 zu zahlende Altersrente dient jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Versicherte die Regelaltersgrenze (§ 35 SGB VI in der Fassung vom 19.2.2002) erreicht hat, dem Ausgleich...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / 3. Rentenkürzungsschaden bei Bezug der vorgezogenen Altersrente wegen unfallbedingter Erwerbsunfähigkeit trotz einem durch den Haftpflichtversicherer vollständig gefüllten Rentenkonto

Rz. 261 BGH, Urt. v. 20.12.2016 – VI ZR 664/15 – juris Zitat BGB § 249; SGB X §§ 116 und 119; SGB VI §§ 77 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, 187a Abs. 2 1. Ob eine Kürzung der Altersrente wegen des Bezugs der vorgezogenen Altersrente nach § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a SGB VI auch dann gerechtfertigt ist, wenn in einem Haftpflichtschadensfall der Schädiger oder dessen Haftpflich...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / III. Münchener Modell Typ 3: Schwerbehinderten-Altersrente, teilweises Wettmachen der Abschläge

Rz. 5 Das Münchener Modell im dritten Grundtyp betrifft schwerbehinderte Menschen, die mit 62 (Jahrgänge ab 1964) eine vorgezogene Rente erhalten können. Dieser Grundtyp beginnt für die Jahrgänge ab 1964 und später mit 62 und endet mit dem Regelalter von 67Jahren. Auch hier sind Abschläge anzusetzen, sie betragen für diese Rentenart i.H.v.10,8 %. Für eine Rentenanwartschaft m...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Vorzeitige Altersleistungen

Rz. 59 Ausgangspunkt ist § 6 BetrAVG i.d.F. der letzten Änderung zum 1.1.2023: § 6 BetrAVG Vorzeitige Altersleistung Einem Arbeitnehmer, der die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente in Anspruch nimmt, sind auf sein Verlangen nach Erfüllung der Wartezeit und sonstiger Leistungsvoraussetzungen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu gewähre...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IV. Vertragliche Altersrenten

Rz. 967 Mangels gesetzlicher Versorgungsansprüche schließen viele Selbstständige freiwillig einen Lebensversicherungs- oder einen privaten Rentenversicherungsvertrag ab. Zusätzlich kann auch aus anderen Vorsorgemöglichkeiten (z.B. Fondsparpläne) ein für die Altersvorsorge angespartes Kapital vorhanden sein. Je nach der vertraglichen Vereinbarung besteht hieraus auch ein Rück...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / C. Rentenrecht SGB VI

Rz. 6 Die beschriebenen drei Grundtypen erläutern das Münchener Modell augenfällig und plastisch. Das Modell ist aber nicht auf diese Grundtypen beschränkt, sondern bemerkenswert variabel. Es können andere Beginn- und Endzeiten gewählt werden, sodass ich andere Abschläge sowie Endrenten ergeben. Oder aber statt Weiterarbeit in Vollzeit zu wählen, sind auch Reduzierungen auf ...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 264 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Überprüfung im Ergebnis stand. Selbst wenn ein unfallursächlicher Rentenkürzungsschaden aufgrund sozialversicherungsrechtlicher Bestimmungen eingetreten sein sollte, wäre der Kläger jedenfalls nicht Anspruchsinhaber eines entsprechenden Schadensersatzanspruchs aus § 7 Abs. 1 StVG, § 823 Abs. 1, §§ 842, 249, 252 BGB. Dies...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / E. Arbeitsrecht

Rz. 47 Bisher wurde das Münchener Modell in Wechselwirkung mit dem Sozialrecht dargestellt. Zu klären sind aber nicht nur sozialrechtliche Fragen, sondern gerade auch Fragen des Arbeitsrechts. Arbeitsrechtlich ist zunächst zu klären, ob das Münchener Modell eine Kündigung rechtfertigen kann, welche Vertragsklauseln ihm entgegenstehen können und ob Mitteilungspflichten bestehe...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 214 Das Berufungsurteil hielt den Angriffen der Revision stand. Das Berufungsgericht hatte mit Recht angenommen, dass die Klägerin von der Beklagten aus übergegangenem Recht ihres Versicherten H. Ersatz der an diesen erbrachten Rentenleistungen und der für ihn an die Krankenversicherung der Rentner abgeführten Beiträge für die Zeit vom 1.9.2006 bis 31.8.2008 im geltend g...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / b. Erstattungsverbot

Rz. 37 Einmal rechtswirksam entrichtete Ausgleichsbeträge werden nicht mehr erstattet, § 187a Abs. 3 S. 3 SGB VI. Dieses Erstattungsverbot gilt selbst dann, wennmehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Vollrente

Rz. 51 Immer wieder finden sich auch Beendigungsklauseln, welche ein Ende des Arbeitsverhältnisses bestimmen, sobald Arbeitnehmer eine Vollrente beziehen. Häufig wird wie folgt formuliert: Zitat Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung oder mit Ablauf des Monats, in dem eine Rente wegen Alters in voller Höhe...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / a) Der Fall

Rz. 262 Der 1945 geborene Kläger nahm die Beklagte auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 8.5.2003 in Anspruch, bei dem er verletzt wurde. Die volle Einstandspflicht des Beklagten als Haftpflichtversicherer für den unfallbedingten Schaden des Klägers war dem Grunde nach nicht im Streit. Wegen der Verletzungsfolgen war der Kläger zunächst arbeitsunfähig und schließli...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / I. Altersrentenarten

Rz. 7 Das Sozialgesetzbuch Rentenrecht – SGB VI – unterscheidet die nachfolgenden fünf Renten wegen Alters, § 33 Abs. 2 SGB VI. 1. Regelaltersrente §§ 35, 235 SGB VI Rz. 8 Wer eine Wartezeit von fünf Jahren zurückgelegt hat gem. §§ 50, 51 Abs. 1 SGB VI und 1964 oder später geboren ist, kann mit 67 in die Regelaltersrente wechseln. Das Eintrittsalter wird gem. § 235 SGB VI für ...mehr

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FF 01/2025, Totalrevision d... / 2 Anmerkung

Der sorgsam begründeten Entscheidung des OLG Celle ist zuzustimmen. Die DRV musste sich bereits in der Entscheidung v. 23.8.2023[1] vom BGH belehren lassen, dass besitzgeschützte Entgeltpunkte auch in Abänderungsverfahren zu berücksichtigen sind. In diesem Fall ging es um Kindererziehungszeiten und um die Frage, ob im Verfahren nach § 51 eine Bewertung nach § 39 VersAusglG (...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / V. Reha-Ausschluss – Übergangsgeld

Rz. 46 Wer eine Maßnahme der Rehabilitation für länger als den Fortzahlungszeitraum nach den EFZG in Anspruch nimmt, erhält unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsgeld vom Rententräger. Dessen Zuständigkeit nach 15 Jahren Beschäftigungsdauer wird im Münchener Modell regelmäßig eröffnet sein. Allerdings bestimmt § 12 SGB VI einen Leistungsausschluss zum Übergangsgeld: § 12 ...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / I. Ausgangspunkt Rentenantrag

Rz. 75 Nach § 99 Abs. 1 S. 1 SGB VI wird eine Rente, somit auch die Renten wegen Alters als Teilrente von 99,99 % im Münchener Modell, nur von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Rückwirkend werden Renten nur insoweit gezahlt, als die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, i...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Wartezeiten – Zeitkonto

Rz. 21 Die Renten wegen Alters haben zwei Voraussetzungen, beide müssen erfüllt sein. Zum einen muss das jeweilige Lebensalter erreicht, zum anderen muss die jeweilige Wartezeit erfüllt sein. Oder einfach gesagt: Auf dem "Wartezeitkonto" müssen die jeweiligen Mindestzeiten vorhanden sein. Die jeweiligen Wartezeiten und ihre Voraussetzungen ergeben sich aus §§ 50 ff. SGB VI. I...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / I. Kein Münchener Modell im Freizeitblock

Rz. 81 Viele Beschäftigte, die sich in der Freizeitphase der verblockten Altersteilzeit befinden, überlegen derzeit, ob sie zusätzlich zum Arbeitsentgelt eine Altersrente beziehen können. Das würde eine Kombination von Altersteilzeit und dem Münchener Modell bedeuten. Die Sozialversicherungsträger haben eine solche Kombination abgelehnt. Bereits im Gemeinsamen Rundschreiben d...mehr

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FF 01/2025, Totalrevision d... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller begehrt die Abänderung eines im Jahre 2002 durchgeführten Versorgungsausgleiches nach dem Tod seiner früheren Ehefrau. [2] Das Amtsgericht – Familiengericht – Uelzen schied mit Urt. v. 10.9.2002 die Ehe des Antragstellers, nachdem der Scheidungsantrag des am xx.xx. 1946 geborenen Antragstellers seiner am xx.xx. 1949 geborenen Ehefrau am 9.3.20...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 3. In 10 Sekunden zur Rentenhöhe

Rz. 27 Um exakt berechnen zu können, wie hoch künftige Renten sein werden, müssten nach der oben erläuterten Rentenformel (Rdn 22) die Bruttoentgeltsummen der kommenden Jahre bekannt sein. Das aber wird erst nach Ablauf der kommenden Jahre bestimmbar sein. Wir sind daher für die künftige Rentenhöhe auf Prognosen und Schätzungen angewiesen, bei welchen von Hause aus Schwankun...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / a) Der Fall

Rz. 210 Die Klägerin begehrte als Trägerin der gesetzlichen Rentenversicherung von der Bundesrepublik Deutschland (Beklagte) aus übergegangenem Recht die Erstattung von Aufwendungen, die sie für ihren Versicherten H. erbracht hatte. Rz. 211 Der im August 1943 geborene H. wurde am 13.10.1975 bei einem Verkehrsunfall, den Angehörige der Streitkräfte der USA verursacht hatten, s...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / I. Münchener Modell Typ 1: Abschlagsfreie Renten

Rz. 3 Das Münchener Modell im ersten Grundtyp betrifft Beschäftigte, die eine vorgezogene Altersrente ohne Abschlag beanspruchen können. Das dürfen ab 1.1.1964 Geborene – unter weiteren, unten erläuterten Voraussetzungen – mit 65 Jahren. Für die Jahrgänge ab 1964 und später beginnt also der Haupttyp 1 mit 65 und endet mit der Regelaltersrente mit 67. In dieser Zeit arbeiten ...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Münchener Modell Grundtyp 1: Abschlagsfreier Rentenzugang

Rz. 29 Unter Rdn 3 ist das Münchener Modell im Grundtyp1, also im Fall eines abschlagsfreien Rentenzugangs, dargestellt. Nunmehr können wir den dortigen Weg exakt darstellen wie folgt: ▪ Ausgangspunkte: Zudem soll die qu...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 3. Münchener Modell Typ 3: Schwerbehinderte Menschen

Rz. 31 Unter Rdn 5 war das Münchener Modell für schwerbehinderte Menschen bei Rentenzugang mit 62 dargestellt. Nunmehr können wir den dortigen Weg exakt darstelle wie folgt: ▪ Ausgangspunkte:mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / II. Münchener Modell Typ 2: Rente mit 63 und 14,4 %

Rz. 4 Das Münchener Modell im zweiten Grundtyp betrifft Beschäftigte, die eine vorgezogene Altersrente mit Abschlag beziehen können. Diese wird frühestmöglich beansprucht und bis zur Regelaltersrente zusätzlich zum Arbeitsentgelt aus Weiterarbeit bezogen. Für die Jahrgänge ab 1964 und später beginnt dieser Modelltyp mit 63 und läuft bis zum Regelalter 67. Hinzunehmen ist ein ...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Münchener Modell Typ 2: Langjährig Versicherte, teilweises Wettmachen der Abschläge

Rz. 30 Unter Rdn 4 war das Münchener Modell in Fällen eines Rentenzugangs mit 63 dargestellt. Nunmehr können wir die finanziellen Vorteile errechnen wie folgt: ▪ Ausgangspunkte:mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Verfahren

Rz. 34 Das Verfahren lässt sich in fünf Schritte aufteilen:mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / I. Grundsätze

Rz. 40 Beschäftigte, die länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind, Beschäftigte, die in Kurzarbeit sind oder Beschäftigte, welche ihren Arbeitsplatz verlieren, können ihren Lebensunterhalt nicht mehr durch Arbeitseinkommen bestreiten. In diesen Situationen sollen sie durch Leistungen des Sozialsystems geschützt werden, und zwar insbesondere durch Krankengeld, Kur...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / IV. Rentenabschläge

Rz. 18 Die Rente für langjährig Versicherte gem. §§ 36, 236 SGB VI ist vorgezogen nur gegen Abschlag zu erhalten. Für die Rente für schwerbehinderte Menschen gem. §§ 38, 236b SGB VI sind ebenfalls Abschläge vorgesehen. Wer eine Rente mit Abschlägen bezieht, behält diese, sie enden nicht und sie können auch nicht durch einen Wechsel in eine andere Rente abgewendet werden, § 34...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / III. Kurzarbeitergeld

Rz. 44 Zum Anspruch auf Kurzarbeitergeld im Münchener Modell regelt § 107 Abs. 2 SGB III: § 107 Anwendung anderer Vorschriften (2) § 156 über das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Zusammentreffen mit anderen Sozialleistungen gilt für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld entsprechend für die Fälle, in denen eine Altersrente als Vollrente zuerkannt ist. Damit stehen Besc...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 3. Rente für langjährig Versicherte §§ 36, 236 SGB VI

Rz. 13 Mit einer Wartezeit von 35 Jahren i.S.d. §§ 50, 52 Abs. 3 SGB VI ist der Rentenzugang für langjährig Versicherte eröffnet. Allerdings ist diese vorzeitige Altersrente nur gegen Rentenabschlag möglich. Der Abschlag errechnet sich für jeden Monat vor dem Regelaltersrenten-Alter mit 0,3 %. Maßgeblich ist der Rentenanspruch am Tag des Renteneintritts. Abschläge verbleiben ...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / b. Arbeitslosenversicherung SGB III

Rz. 88 Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, ist versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung gem. § 28 Nr. 1 SGB III. Das gilt unabhängig davon, ob eine Altersrente bezogen wird oder nicht. Beitragsrechtliche Besonderheit: Arbeitgeber müssen gem. § 346 SGB III die Hälfte des Beitrags tragen. Sie sollen "gefälligst Jüngere beschäftigen" bzw. es sollen keine Wettbewerbs...mehr

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FF 01/2025, Totalrevision d... / Leitsatz

1. Für eine Totalrevision des Versorgungsausgleiches nach Tod des insgesamt ausgleichsberechtigten Ehegatten bedarf es einer zugunsten des Ausgleichspflichtigen wirkenden Wertänderung, die die Wertgrenze des § 225 Abs. 3 FamFG überschreitet (Anschluss an BGH FamRZ 2022, 258). 2. Bei Bewertung des Anrechts des verstorbenen Ehegatten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 954 In Zeiten von Arbeitslosigkeit und schlechter Zahlungsmoral, von Firmenzusammenbrüchen und Privatinsolvenz sind die Gläubiger verstärkt auf der Suche nach sicheren Wegen, ihre titulierten Forderungen zu Geld zu machen. Ein Weg davon ist die Pfändung künftiger Rentenansprüche. Sind diese, wie die h.M. es gegenwärtig annimmt,[728] ohne jegliche Einschränkung pfändbar, ...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Rente und Krankengeldbezug

Rz. 43 Krankengeldbezieher sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, § 3 S. 1 Nr. 3 SGB VI. Die Krankenkasse führt die entsprechenden Beiträge in die Rentenkasse ab, § 176 Abs. 1 SGB VI. Getragen werden die Beiträge vom Versicherten und von der Krankenkasse je hälftig, § 170 Abs. 1 Nr. 2a SGB VI. Der Gesamtbeitrag errechnet sich aus 80 % des Arbeitsentge...mehr

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Weißrussland (Republik Bela... / III. Pflichtteilsrecht

Rz. 34 Das Pflichtteilsrecht in der belarussischen Rechtsordnung schränkt den Erblasser in seiner Testierfreiheit im Vergleich zu dem in den §§ 2303 ff. BGB geregelten deutschen Pflichtteilsrecht nur in außerordentlichen Fällen ein. So dient Art. 1064 ZGB RB den Interessen minderjähriger oder arbeitsunfähiger Kinder, arbeitsunfähiger Ehegatten und Eltern des Erblassers, inde...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / I. Rentenbedingtes Kündigungsverbot – § 41 S. 1 SGB VI

Rz. 48 § 41 S. 1 SGB VI regelt das Verbot der rentenbedingten Kündigung. Das soll verhindern, dass sich Arbeitgeber von ihren Beschäftigten trennen, sobald sie eine vorgezogene Rente beziehen können. Die zugunsten der Beschäftigen geschaffenen vorgezogenen Renten sollen ihnen nicht "auf die Füße fallen", also nicht zum Nachteil gereichen. Was auch dem gesetzgeberischen Ziel ...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / III. Antrag auf Teilrente und Beginn – wie geht das?

Rz. 17 Im Antrag auf Versichertenrente – Formular R0100, auch online – fragt die Deutsche Rentenversicherung – DRV – auf Seite 2, ob die Altersrente gezahlt werden soll als Vollrente oder als Teilrente. Auch die Angabe des gewollten Rentenbeginns findet sich dort. In der Praxis wird empfohlen, den Antrag sechs Monate vor dem angegebenen Rentenbeginn zu stellen. Wurde eine Kon...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 3. Vorgezogene Rente

Rz. 52 Immer wieder finden sich Klauseln, wonach das Arbeitsverhältnis bereits mit dem Bezug einer vorgezogenen Altersrente enden soll. Beispiel: Das Arbeitsverhältnis endet, soweit nicht anders vereinbart, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Mitarbeiter ein vorzeitiges Altersruhegeld bezieht. § 41 S. 1 SGB VI sperrt solche Klauseln nicht, de...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / IV. Betriebsrenten

Rz. 58 Wer zusätzlich zum Arbeitsentgelt und zur gesetzlichen Altersrente eine Betriebsrente beziehen könnte, verfügte über ein Dreifacheinkommen, sozusagen. Die derzeitige Fassung des § 6 BetrAVG lässt dies allerdings nicht ohne Weiteres zu. Einzelheiten finden sich nachfolgend. § 6 BetrAVG hätte durch die Streichung der Worte "als Vollrente" mit dem Zweiten Betriebsrentenst...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / V. Rentenhöhe

Rz. 20 Das Münchener Modell steht und fällt mit zwei Faktoren: Deshalb ist es wichtig, zu wissen, wann wieviel Rente gezahlt wird. Um diesen Rentenumfang je nach individueller Variante des Münchener Modells zu bestimmen, kann man zum einen Beitragszeiten unte...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Beiträge – Geldkonto

Rz. 22 Zum "Geldkonto" gilt ein vereinfachter, aber verständlich formulierter Grundsatz: Was man an Beitrag einbezahlt hat, bekommt man nicht heraus. Gleichwohl haben die eingezahlten Beiträge eine besondere Bedeutung für die spätere Rentenhöhe. Die Alters-Rentenhöhe bestimmt sich vereinfacht nach der Formel Altersrente = Summe aller Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert ▪ Entge...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / A. Einleitung

Rz. 1 Ältere Arbeitnehmer dürfen seit 1.1.2023 eine Rente zusätzlich zum Arbeitslohn erhalten, ohne dass die Rente gekürzt wird. Dieser Zweifachbezug ist auch bei vorgezogenen Renten zulässig, also bei Renten, die vor der Regelaltersgrenze beginnen. Dieser Zweifachbezug wird im Münchener Modell[1] mit einem wesentlichen Detail verfeinert: Die vorgezogene Rente wird als Teilre...mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 115 Die Revisionen waren teilweise begründet. Die Klägerin konnte von der Beklagten Schadensersatzleistungen auf ihren Verdienstausfall bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nur insoweit verlangen, als sie von einem Sozialversicherungsträger (hier: gesetzliche Rentenversicherung) infolge der unfallbedingten Erwerbsminderung keine kongruenten Leistungen erhalten oder noc...mehr