Fachbeiträge & Kommentare zu Altersrente

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Sauer, SGB III § 440 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 8 Die Übergangsregelung des Abs. 1 stellt sicher, dass Personen, die eine Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante wahrnehmen, also im Grundsatz in regulärer Beschäftigung stehen, bis zum Ende der Arbeitsgelegenheit versicherungspflichtig zur Arbeitsförderung bleiben. Damit können die betroffenen Personen auch noch mit Beschäftigungszeiten aus der Arbeitsgelegenheit, di...mehr

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Sauer, SGB III § 440 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zu Rechtsänderungen, die durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Kraft getreten sind. Rz. 3 Abs. 1 betrifft die Freistellung von Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante von der Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung ab 1.1.2009. Der Gesetzgeber gewährt in Übergangsfällen Vertrauenss...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / 3.3 Altersgrenzenregelung; automatisches Ende des Arbeitsverhältnisses

Am 8.5.2024 entschied das LAG Hamm über einen Fall, der sich auf die Altersdiskriminierung im Rahmen eines Anstellungsvertrags bezog.[1] Der Kläger, ein technischer Berater, der seit dem 1.3.1994 bei der Beklagten beschäftigt war, argumentierte, dass die Klausel in seinem Anstellungsvertrag vom 18.7.2006, die eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei vorzeiti...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / 1.4 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters (§ 10 AGG)

Mit § 10 AGG existiert ein spezieller Rechtfertigungsgrund dafür, Arbeitnehmer oder Bewerber wegen des Alters unterschiedlich zu behandeln. Hinweis § 10 AGG Zitat […] eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters [ist] auch zulässig, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Die Mittel zur Erreichung dieses Ziels müssen angemessen und...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.12.2 KVdR-Voraussetzungen

Rz. 234 Die KVdR hängt materiell-rechtlich davon ab, dass die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente erfüllt sind, der Rentenantrag gestellt und die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Für die KVdR sind jedoch weitere, in Abs. 1 Nr. 11 nicht ausdrücklich genannte Bedingungen zu erfüllen. Erforderlich ist ein inländischer Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt im Inland (vgl....mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 73 Marburger, Auswirkungen der privaten Krankenversicherung auf die gesetzliche Krankenversicherung, DÖD 2001, 161. Müller, Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung, WzS 2001, 200. Niemann, Versicherungs- und beitragsrechtliche Auswirkungen des Beitragssatzsicherungsgesetzes (BSSichG) in der Krankenversicherung, NZS 2003, 1...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 4 Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz

Der Insolvenzverwalter muss die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes beachten. Unter der Voraussetzung der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes [1] kann er nur aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen das Arbeitsverhältnis kündigen. Zudem muss der Betriebsrat nach § 102 Abs. 1 BetrVG vor Ausspruch der Kündigung unter Mitteilung der Kündigungsgründe a...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Altersrente für Frauen, § 237a SGB VI

Rz. 381 Für Frauen ist das Übergangsrecht in § 237a SGB VI zu beachten.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Altersrente

Rz. 378 Nach § 35 SGB VI besteht ein Anspruch auf Regelaltersrente, wenn die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit (i.d.R. 5 Beitragsjahre, § 50 Abs. 1 SGB VI) erfüllt ist. Die Eintrittsgrenze für die Regelaltersrente ist, beginnend mit dem Jahr 2012 (§ 235 SGB VI), schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben worden. Diese stufenweise Anhebung der...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (6) "Rente mit 63"

Rz. 396 Die Rentenreform durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz[302] eröffnete zum 1.7.2014 insbesondere langjährig Versicherten, ohne große Einkommenseinbußen vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Wer mindestens 45 Jahre an Beitrags- und Berücksichtigungszeiten nachweisen kann und vor 1953 geboren ist, kann seit Juli 2014 eine abschlagsfreie Altersrente für besonders lang...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (c) Persönliche Aspekte

Rz. 375 Die persönlichen Voraussetzungen eines Rentenbezugsrechts sind gekoppelt an die jeweilige Rentenart. Abgestellt wird z.B. auf Lebensalter, Arbeitslosigkeit oder Schwerbehinderung. Rz. 376 § 34 Abs. 4 SGB VI schließt den Wechsel in eine andere Rentenart (außerhalb der Hinterbliebenenversorgung) aus, wenn eine Altersrente bewilligt wurde.[297] Hingegen ist der Anspruch ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Laufzeit

Rz. 1212 Hinweis Siehe auch § 3 Rdn 129 ff. Rz. 1213 Für eine Rente ist im Urteil eine zeitliche Grenze (und zwar auf einen bestimmten Kalendertag) festzusetzen.[1240] Rz. 1214 Der Anspruch eines abhängig Beschäftigten ist auf die voraussichtliche Lebensarbeitszeit, wie sie sich ohne den Unfall gestaltet hätte, zu begrenzen.[1241] Maßgebend ist der letzte Tag des Monats, in de...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Langjährig Versicherte, § 36 SGB VI

Rz. 382 Versicherte haben Anspruch auf Altersrente, wenn sie das 67. Lebensjahr (Abweichungen je nach Geburtsjahr zwischen 65. Lebensjahr und 67. Lebensjahr, § 236 SGB VI) vollendet und die Wartezeit (incl. Kinderzeiten, Bundeswehr etc., §§ 50 Abs. 4, 51 Abs. 3 SGB VI) von 35 Jahren erfüllt haben. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist spätestens nach Vollendu...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Arbeitnehmer

Rz. 336 Ausgangspunkt der Berechnung ist der Rechtsprechung zufolge der Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers bis zu seinem vollendeten 65./67. Lebensjahr (zu den Stufen siehe § 235 SGB VI, siehe Rdn 360). Rz. 337 Da ein Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit dem Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze endet, sondern – mangels anderweitiger Vorgaben – gekündigt werden muss...mehr

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§ 6 Tabellen / b) Vorzeitige Verrentung

Rz. 213 Nach den Feststellungen des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR)[195] hatte die Einführung der flexiblen Altersgrenze in der Rentenversicherung, die Möglichkeit des vorzeitigen Altersruhegeldbezuges sowie das Risiko vorzeitiger Invalidisierung eines Erwerbstätigen dazu geführt, dass im Jahre 1983 nur noch 9,3 % des Rentenzuganges im Jahre 1983 betrafen...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 3. § 118 SGB X

Rz. 216 Nach § 118 SGB X [282] ist ein Zivilgericht, das über einen nach § 116 Abs. 1 SGB X vom Geschädigten auf einen Sozialleistungsträger übergegangenen Anspruch zu entscheiden hat, an eine unanfechtbare Entscheidung eines Sozial- oder Verwaltungsgerichts oder eines Sozialleistungsträgers über Grund oder Höhe der dem Leistungsträger obliegenden Verpflichtung grundsätzlich ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (e) Arbeitslosigkeit

Rz. 389 Nur Personen, die vor dem 1.1.1952 geboren sind, können eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen. Für alle zwischen 1946 und 1948 Geborenen ist die Altersgrenze für die Rente nach Arbeitslosigkeit stufenweise vom 60. auf das 63. Lebensjahr angehoben worden (siehe § 237 SGB VI). Rz. 390 Für Versicherte, die nach dem 31.12.1951 geboren sind, ist diese ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (d) Schwerbehinderte Menschen, § 37 SGB VI

Rz. 387 Schwerbehinderte (§ 2 Abs. 2 SGB IX) haben Anspruch auf Altersrente, wenn sie das 65. Lebensjahr (Abweichungen je nach Geburtsjahr zwischen 63. Lebensjahr und 65. Lebensjahr, § 236a SGB VI) vollendet haben, und eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente ist bereits nach Vollendung des 60. Lebensjahrs möglich (§ 236a Abs...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Ältere Versicherte

Rz. 410 Für ältere Versicherte sind vor allem die versteckten, aber wichtigen Sonderregelungen und Übergangsregeln der §§ 228 ff. SGB VI zu beachten:mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Sozialrechtliche Messgrößen

Rz. 167 Zu nennen sind in diesem Zusammenhang u.a. folgende sozialrechtliche Messgrößen:[139]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Drittleistungsträger

Rz. 507 Auch Drittleistungsträger sind hinweispflichtig (z.B. Hinweis auf Beantragung der vorgezogenen Altersrente für einen ALG II-Empfänger[605]). Rz. 508 RVT haben, wenn sie Regressansprüche beim Schadenersatzpflichtigen anmelden, darauf hinzuweisen, dass der Verletzte durch Zahlung freiwilliger Beiträge seine Leistungsansprüche aufrecht erhalten hat. Ansonsten kann sich d...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (c) Bergleute, § 40 SGB VI

Rz. 386 Langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute erhalten ab dem 62. Lebensjahr (Übergangsregelung § 238 SGB VI) Altersrente, wenn eine Wartezeit von 25 Jahren erfüllt ist.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (bb) Regelaltersrente

Rz. 406 Um die reguläre Altersrente zu erhalten, bedarf es einer Wartezeit von fünf Jahren. Diese Voraussetzung lässt sich auch mit freiwilligen Beitragszeiten erfüllen.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Voraussetzung der Rentengewähr

Rz. 370 Die Zahlung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 33 SGB VI): Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente) setzt kumulativ voraus (§ 34 SGB VI): (a) Mindestversicherungszeit Rz. 371 Grundlegende Voraussetzung ist die Erfüllung der Wartezeit. Diese beträgt 60 Beitragsmonate (§ 50 Abs. 1 SGB VI). Ausnahmen gelten für Arbeitsunfälle und in j...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Versicherungsrechtliche Aspekte

Rz. 373 Manche Rentenarten verlangen die Erfüllung besonderer versicherungsrechtlicher Voraussetzungen, z.B. bei der Altersrente für Frauen (§ 237a SGB VI). Rz. 374 Versicherte, deren anhaltende volle Erwerbsminderung bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit eintrat, haben Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllen (§ 43 Abs. 6 S...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Fragenkatalog

Rz. 297 Die Fragestellungen differieren, je nachdem, ob es konkret geht um Rz. 298 Ein Schadenfall kann nicht erledigt werden, ohne dass sich die an der Abwicklung ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Besonders langjährig Versicherte, § 38 SGB VI

Rz. 385 Besonders langjährig Versicherte mit 45 Pflichtbeitragsjahren aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege (nicht aber aus Pflichtbeiträgen bei Arbeitslosigkeit) haben Anspruch auf Altersrente, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben (§ 38 SGB VI).mehr

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§ 6 Tabellen / dd) Besondere Personengruppen

Rz. 199 Sonderregelungen gelten für bestimmte Personengruppen. Rz. 200 Für Schwerbehinderte (§ 2 Abs. 2 SGB IX, zuvor § 1 SchwbG), Berufs- und Erwerbsunfähige gelten ebenfalls auf das 63.[188] Lebensjahr vorgezogene Altersgrenzen (§ 37 SGB VI, wenn insbesondere die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist). Auch hier sind die Sonderregeln der §§ 228 ff., 236a SGB VI zu beachten, w...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / gg) Erwerbsminderungsrente für bereits erwerbsgeminderte Personen

Rz. 446 § 50 SGB VI – Wartezeiten Rz. 447 Nach § 50 Abs. 2 SGB VI erhalten Personen nach einer Wartezeit von 20 Jahren auch dann Erwerbsminderungsren...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (4) Drittleistung und Forderungsübergang

Rz. 320 Hinsichtlich der künftigen Entwicklung bedarf es einer differenzierten Betrachtung. Rz. 321 Übersicht 1.4: Regress des Rentenversicherers nach §§ 116, 119 SGB Xmehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (4) Gesundheitlich beeinträchtigte Personen

Rz. 411 Weitere Sonderregelungen gelten für bestimmte Personengruppen: Für Schwerbehinderte (§ 2 Abs. 2 SGB IX, zuvor § 1 SchwbG), Berufs- und Erwerbsunfähige gelten ebenfalls auf das 63.[306] Lebensjahr vorgezogene Altersgrenzen (§ 37 SGB VI, insbesondere, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist). Rz. 412 Auch hier sind die Sonderregelungen der §§ 228 ff., 236a SGB VI z...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / ff) Gleichklang mit Leistungsrecht

Rz. 443 Sozialleistungsrecht und Beitragsregress sind nicht überall aufeinander abgestimmt. Der Gesetzgeber hat im Leistungsrecht nicht immer beachtet, dass die nach § 119 SGB X dem Beitragskonto gutgeschriebenen Beiträge echten Geldtransfer voraussetzen (und daher zu Recht auch echte Beiträge darstellen, § 119 Abs. 3 S. 1 SGB X). Es handelt sich also nicht um vorwiegend aus...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / dd) Zeitraum

Rz. 436 Bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit sind die Beiträge bis zum hypothetischen Eintritt in das Rentenleben zu ersetzen, wenn eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit bis dorthin angedauert hätte. Rz. 437 Der Zeitraum wird nach oben begrenzt durch das fiktive Erreichen der Altersrente, aber auch durch unfallfremde Erwerbsunfähigkeit oder sonstiges Ausscheiden aus der ...mehr

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§ 6 Tabellen / cc) Rentenreform 2014 ("Rente mit 63")

Rz. 196 Mit dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung[187] wurde besonders langjährig Versicherten ein vorzeitiger Renteneinstieg ohne (nennenswerte) Rentenkürzung ermöglicht. Rz. 197 Versicherte, die vor dem 1.1.1964 geboren sind, haben frühestens Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie das 63. Lebensjahr v...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Aktualisierung

Rz. 67 Anlässlich der Prüfung der Anspruchsberechtigung ist zu ermitteln und in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren,mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (cc) Vorgezogenes Altersruhegeld

Rz. 407 Zeiten mit freiwilliger Beitragszahlung finden Berücksichtigung, wenn geprüft wird, ob die Betroffenen die Anspruchsvoraussetzungen für ein vorgezogenes Altersruhegeld erfüllen. U.U. können Zeiten freiwilliger Beitragszeiten sicherstellen, dass ein Versicherter überhaupt vor dem regulären Rentenalter in den Ruhestand treten kann. Rz. 408 Bei der im Jahre 2012 ("Rente ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Vorrecht nach § 116 Abs. 5 SGB X

Rz. 163 Hat ein Sozialleistungsträger (SVT, SHT) aufgrund des Schadenereignisses dem Geschädigten bzw. dessen Hinterbliebenen keine höheren Sozialleistungen zu erbringen als vor dem Ereignis (z.B. im Falle der unfallbedingten Witwenrente), geht bei Mitverantwortlichkeit des unmittelbar Geschädigten der Schadenersatzanspruch nur insoweit auf den Sozialträger über, als die Sch...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / bb) Längerfristiger Ausfall

Rz. 322 Schadenersatz für Erwerbseinbußen (Verdienstausfall, Minderverdienst, Rentenminderung)[227] ist, wenn der Ersatzberechtigte überhaupt nicht oder nicht mehr ohne Einbußen in das Erwerbsleben reintegriert werden kann, bis zu demjenigen Zeitpunkt zu leisten, in dem er voraussichtlich aus dem Erwerbsleben ausgeschieden wäre.[228] Es folgt dann i.d.R. der Bezug von Alters...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Grenzpunkte

Rz. 493 Die Grenze der Ersatzverpflichtung bestimmen drei Problemkreise kumulativ:[384] Rz. 494 Über den fiktiven...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Doppelbesteuerung der R... / 4. Aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen und anhängige Verfahren

Die Übergangsregelung zur nachgelagerten Besteuerung des § 22 Nr. 1 S. 3 EStG war Gegenstand einer Vielzahl erstinstanzlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen. Im Folgenden werden die wichtigsten höchstgerichtlichen Verfahren vorgestellt. Bereits im Jahr 2016 urteilte der BFH mit Urteil vom 21.6.2016 (BFH v. 21.6.2016 – X R 44/14, BFHE 254, 545) in einem Verfahren, in w...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Rückstellung für Altersfreizeit

Leitsatz Für die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung von Altersfreizeit (von zwei Tagen pro Jahr der Betriebszugehörigkeit), die unter den Bedingungen einer mindestens zehnjährigen Betriebszugehörigkeit des Arbeitsnehmers sowie der Vollendung dessen 60. Lebensjahres steht, ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Normenkette § 5 Abs. 1 Satz 1,...mehr

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Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.1.1 Voraussetzungen

Rz. 4 Anders als nach § 304 ZPO ist das sozialgerichtliche Grundurteil im Falle einer Anfechtungs- und Leistungsklage (Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, § 54 Abs. 4) kein Zwischenurteil, weil das Betragsverfahren lediglich durch eine neue Verwaltungsentscheidung in Gang gesetzt werden kann (vgl. BSG, SozR 3-1300 § 104 Nr. 9, 24 m. w. N.). Es wird durch das BSG auch als echtes Grundurtei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Deutsche Rentenversicherung

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Träger der GRV ist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV-B), die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV-KBS, > Bundesknappschaft , > Knappschaft ) und die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (vgl Gesetz vom 09.12.2004, BGBl 2004 I, 3242). Zur Behandlung der Beiträge zu GRV > Rentenbeiträge; zur Besteuerung der Alt...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 2.2.3 Altersgrenze vor dem gesetzlichen Rentenalter

Auch einzel- oder kollektivvertragliche Regelungen, die ein Ausscheiden des Arbeitnehmers vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters oder der Erlangung eines Anspruchs auf vorgezogenes Altersruhegeld vorsehen, können sachlich gerechtfertigt sein, z. B. dann, wenn mit der Tätigkeit erhebliche Gefahren verbunden sind. Für die früher nach ständiger Rechtsprechung des BAG zu...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 2.2.1 Gesetzliches Renteneintrittsalter als Altersgrenze

Für die Frage der Wirksamkeit einer Befristungsabrede ist auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, nicht hingegen auf den Zeitpunkt des Fristablaufs abzustellen. Dementsprechend sind für die rechtliche Beurteilung die zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtsgrundlagen maßgeblich. Eine Befristung des Arbeitsvertrags auf einen Zeitpunkt, zu welchem der Arbeitnehmer die gesetzliche...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.1 Abgrenzung zur Zweckbefristung

Schwierig ist dabei insbesondere die Abgrenzung der auflösenden Bedingung von der Zweckbefristung. Die Befristung unterscheidet sich von der Bedingung dadurch, dass bei der Befristung der Eintritt des Termins sicher ist, wobei bei der Zweckbefristung unsicher sein kann, wann der Termin eintritt, während die Bedingung überhaupt nicht eintreten muss. Bei der Bedingung ist dami...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 2.1 Gesetzliche Altersgrenze

Gesetzliche Altersgrenze ist Ungleichbehandlung wegen Alters Eine gesetzliche Regelung, wonach ein Arbeitsverhältnis bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze endet, gibt es in Deutschland nicht. Solche Regelungen gibt es bisher lediglich bei Beamten. Diese werden vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und den Oberverwaltungsgerichten für zulässig gehalten.[1] Entsprechende ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7 Empfänger von Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten oder Versorgung aufgrund Dienstunfähigkeit (§ 10a Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 52 Stpfl., die nicht mehr zum Kreis der Begünstigten nach Abs. 1 und 3 gehören, weil sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus den entsprechenden Alterssicherungssystemen beziehen, sind nicht nur gehindert, weitere Anwartschaften auf Altersversorgung in den genannten Systemen aufzubauen, sie sind...mehr

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Jung, SGB XII § 22 Sonderre... / 2.1 Grundsätzlicher Ausschluss der Hilfe zum Lebensunterhalt

Rz. 7 Abs. 1 Satz 1 schließt die Hilfe zum Lebensunterhalt für alle Auszubildenden aus, deren Ausbildung dem Grunde nach im Rahmen entweder des BAföG oder der §§ 51, 57 und 58 SGB III förderungswürdig ist. Die Vorschrift ist insoweit konkretisiert worden, als sich in der ab dem 7.12.2006 geltenden Fassung der Ausschluss nur noch auf die Leistungen nach dem Dritten Kapitel (H...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.2 Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 25 Neben den in § 75 BetrVG ausdrücklich genannten Diskriminierungsverboten, die auch nach der seit 2006 geltenden Fassung der Regelung nicht abschließend sind, ist auch der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten.[1] Er zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Situationen sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Regel...mehr