Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.2.2 Zweck

Rz. 6 Bei der planmäßigen Abschreibung kommt es nicht in erster Linie darauf an, die Vermögensgegenstände zu den Bilanzstichtagen mit den "richtigen Werten" i. S. d. jeweiligen Zeitwerte auszuweisen, sondern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Jahre der voraussichtlichen Nutzung zu verteilen. Primäres Ziel ist daher im Sinne der dynamischen Bilanzauffassung die...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.3.1 Geltung für Finanzanlagen

Rz. 51 Bei Finanzanlagen können außerplanmäßige Abschreibungen auch bei voraussichtlich nicht dauernder (bzw. vorübergehender) Wertminderung vorgenommen werden (§ 253 Abs. 3 Satz 6 HGB). Für Finanzanlagen besteht also für die Abschreibung auf den niedrigeren Wert bei voraussichtlich dauernder Wertminderung ein Abschreibungsgebot, bei voraussichtlich nicht dauernder (vorübergeh...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.2.2 Voraussichtlich dauernde Wertminderung

Rz. 47 Vom Gesetz werden die Gegensatzpaare "voraussichtlich dauernde Wertminderung" im Zusammenhang mit allen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und "voraussichtlich nicht dauernde Wertminderung" im Zusammenhang mit Finanzanlagen verwendet. Was hierunter zu verstehen ist, ist durch Auslegung zu ermitteln. "Voraussichtlich" hat im Zusammenhang mit "dauernd" nichts mit ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.2.1 Inhalt und Form

Rz. 5 Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind planmäßig auf die Geschäftsjahre, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann, zu verteilen. Für jeden einzelnen Vermögensgegenstand ist nach dem Grundsatz der Einzelbewertung ein Abschreibungsplan aufzustellen. Spätestens bei Vornahme der ersten Abschreibung werden hierbei festgelegt: die Nutzungsdau...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.3.1 Wertaufholungsgebot

Rz. 74 Ein niedrigerer Wertansatz nach § 253 Abs. 3 Satz 5 oder 6 und Abs. 4 HGB darf nicht beibehalten werden, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen (§ 253 Abs. 5 Satz 1 HGB). Es besteht also ein Wertaufholungsgebot, wenn die Gründe für eine Abschreibung auf den niedrigeren Wert nicht mehr bestehen bei Immateriellen Anlagen, Sachanlagen und Finanzanlagen nach einer außer...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.3.4 Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 110 Ein Geschäfts- oder Firmenwert ist der Mehrwert, der einem gewerblichen Unternehmen über den einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern abzüglich der Schulden hinaus innewohnt.[1] Er ist Ausdruck für die Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit sie nicht in den einzelnen Wirtschaftsgütern verkörpert sind und losgelöst von der Person des Unternehmers au...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.2.1 Geltung für Sachanlagen und Finanzanlagen

Rz. 46 Eine Abschreibung auf den niedrigeren Wert ist bei Anlagegegenständen nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung geboten, im Gegensatz zu den Umlaufgegenständen, die handelsrechtlich bei jeder Wertminderung auf den niedrigeren Wert abzuschreiben sind.[1] Daher wird diese Regelung, im Gegensatz zum strengen Niederstwertprinzip bei den Umlaufgegenständen, als...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.2.4 Nicht abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 50 Bei nicht abnutzbaren Anlagegegenständen ist die Nutzungsdauer nicht begrenzt. Handelte es sich im vorstehenden Beispiel um einen nicht abnutzbaren Anlagegegenstand, würde dessen Buchwert nicht während der Betriebszugehörigkeit gemindert. Der Buchwert bliebe also während des Zeitraums vom 31.12.02 bis zum 31.12.10 und auch später bis zu seinem Ausscheiden aus dem Betr...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.1 Abschreibungsgebot und Abschreibungswahlrecht

Rz. 45 Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind handelsrechtlich Vermögensgegenstände des Anlagevermögens allgemein bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßig abzuschreiben, um die Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB). Es besteht daher nur be...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.1 Allgemeines

Rz. 176 Im Gegensatz zur prinzipienorientierten Regelung der Abschreibungen nach dem HGB überwiegen nach IFRS sachverhaltsorientierte Regelungen. So finden sich die Bewertungsvorschriften in verschiedenen Standards, die jeweils für die einzelnen Kategorien von Vermögenswerten bestehen. Rz. 177 Daraus resultiert, dass schon die Zugangsbewertung für unterschiedliche Vermögenswe...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.1 Abnutzbare Anlagegegenstände

Rz. 3 Abnutzbare Anlagegegenstände "sind" handelsrechtlich planmäßig abzuschreiben. Es besteht also ein Abschreibungsgebot. Planmäßige Abschreibung bedeutet: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind um Abschreibungen nach einem bestimmten Plan zu vermindern. Der Plan muss die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögens...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.1 Zugangsbewertung und Grundsachverhalte der Folgebewertung

Rz. 2 Wurde ein Vermögensgegenstand mit Mitteln des Unternehmens angeschafft oder hergestellt, sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen.[1] Die Vermögensgegenstände dürfen höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt werden. Diese Wertobergrenze gilt auch für die Folgebewertung, wobei die Anschaff...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.3.2 Voraussichtlich nicht dauernde Wertminderung

Rz. 52 Finanzanlagen gehören nicht zu den abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens.[1] Daher können die für abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dargestellten Merkmale für die Abgrenzung zur dauerhaften Wertminderung[2] nicht angewendet werden. Bei Finanzanlagen werden Erträge aus Kapitalanlagen oder Gewinnbeteiligungen an fremden Unternehmen reali...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.4.2 Nutzungsdauer entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwerte

Rz. 42 Der bei der Übernahme eines Unternehmens entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird gesetzlich als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand fingiert (§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB). Für ihn besteht nach dem Vollständigkeitsgebot Aktivierungspflicht (§ 246 HGB). Der auf ihn nach Verteilung des Gesamtentgelts auf die einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.3.3 Wegfall der Abschreibungsgründe

Rz. 76 Die Gründe für die Abschreibung eines Vermögensgegenstands des Anlagevermögens auf den niedrigeren Wert durch außerplanmäßige Abschreibung oder eines Vermögensgegenstands des Umlaufvermögens auf den niedrigeren sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergebenden Wert oder auf den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert dürfen nicht mehr bes...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.5 Zuschreibungspflicht

Rz. 224 Generell besteht hinsichtlich der Wertaufholungen nach IFRS ebenso wie nach HGB eine Zuschreibungspflicht. Dabei ist der Zuschreibungsbetrag analog nach IAS 36.117 auf die Höhe begrenzt, die sich bei fiktiver regulärer Abschreibung zum Stichtag ergeben hätte, was eine Art Schattenbuchführung erfordert. Für die Ermittlung des Zuschreibungsbedarfs ist ein spiegelbildli...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.2 Strenges Niederstwertprinzip

Rz. 63 Vom Wert I oder II der Tabelle in Rz. 62 ist am Abschlussstichtag der niedrigste Wert anzusetzen. Für den Ansatz des niedersten dieser beiden Werte besteht also ein Ansatzgebot. Die Niederstbewertung ist immer anzuwenden, im Gegensatz zu der Bewertung der Anlagegegenstände, die nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung mit dem niedrigeren Wert angesetzt wer...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.4 Bilanzpolitische Einschätzungsspielräume und Corporate Governance

Rz. 225 Die IFRS haben zwar auf den ersten Blick recht große Ähnlichkeit mit den Abschreibungsregelungen nach dem HGB, doch ergeben sich durch die Lösung von den steuerrechtlichen Vorschriften im Detail deutlich mehr Einschätzungsspielräume, die einer intensiven Beobachtung des Corporate-Governance-Systems und der internen Revision bedürfen. So sind neben der Entscheidung be...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.1 Wertansätze in der Handelsbilanz

Rz. 62 Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt (§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB). Ist ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen und übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Wert, der den Vermögensgegenstän...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.3 Börsen- oder Marktpreis

Rz. 64 Börsenpreis ist der an einer amtlich anerkannten Börse festgestellte Preis. Es sind nicht nur die Preise deutscher, sondern auch die ausländischer Börsen zu berücksichtigen. Dabei ist der Börsenkurs der Börse heranzuziehen, an der das Wertpapier oder die Ware mutmaßlich gekauft oder verkauft werden soll. Ein Kurswert einer Auslandsbörse ist ggf. mit dem Währungskurs d...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.3.7 Wertaufholungsverbot für den entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 80 Das Wertaufholungsgebot gilt jedoch nicht für den entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert. Ist dieser auf den niedrigeren Wert abgeschrieben worden, ist dieser niedrigere Wert beizubehalten (§ 253 Abs. 5 Satz 2 HGB). Es besteht also ein Wertaufholungsverbot. Eine nach dem Erwerb des Geschäfts- oder Firmenwerts erfolgte Abschreibung betrifft den erworbenen Ges...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / Zusammenfassung

Überblick Bei der Folgebewertung von Vermögensgegenständen sind die Abschreibungen besonders relevant. HGB, EStG und IFRS verwenden zwar grundsätzlich die gleichen Techniken, im Detail unterscheiden sich die Regelungen für planmäßige bzw. außerplanmäßige Abschreibung der Vermögensgegenstände/Vermögenswerte/Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens aber deutlich. Dies ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.4 Beizulegender Wert

Rz. 67 Der beizulegende Wert ist anzusetzen, wenn ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen ist.[1] Je nachdem, ob die Umlaufgegenstände angeschafft oder verkauft werden, ist der beizulegende Wert nach den Verhältnissen des Beschaffungsmarkts oder des Absatzmarkts zu ermitteln. Rz. 68 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden angeschafft. Ihre Werte bestimmen sic...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.5.3 Verlustfreie Bewertung

Rz. 72 Bei der Bewertung nach den Verhältnissen vom Absatzmarkt wird der mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse und der Waren zu vergleichende Wert retrograd ermittelt. Hierbei wird also vom späteren Erlös ausgegangen. Deshalb wird diese Bewertungsmethode als retrograde Bewertung bezeichnet. Sie ist nicht zu verwechseln mit der ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.5.1 Bestimmung nach den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt

Rz. 70 Ist der Beschaffungsmarkt maßgebend, so sind die Wiederbeschaffungskosten relevant. Sind diese gesunken, so richtet sich hiernach die Wertbestimmung, auch wenn die Vorräte bereits zu einem den Wertverlust deckenden Preis fest verkauft, jedoch noch nicht geliefert sind. Praxis-Beispiel Am 10.12.01 wird ein Warenposten eingekauftmehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.3.4 Prüfung der Voraussetzungen für eine Wertaufholung

Rz. 77 § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB setzt für die Wertaufholung lediglich voraus, dass die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, also objektiv weggefallen sind. Nach der Begründung des Regierungsentwurfs zu § 253 Abs. 5 HGB soll aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zu jedem Bilanzstichtag die Notwendigkeit d...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.6 Gängigkeitsabschreibungen

Rz. 73 Bei großen Lagerbeständen sind handelsrechtlich pauschale Abschläge üblich, um Risiken Rechnung zu tragen, die durch Einzelbewertung nicht erfasst werden können. Die Höhe der Abschläge richtet sich nach der Umschlagshäufigkeit der jeweiligen Lagerposition. Hierbei wird davon ausgegangen, dass der Lagerumschlag ein Indiz für die Gängigkeit ist.[1] Haben keine Verkäufe s...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.5.2 Bestimmung nach den Verhältnissen am Absatzmarkt

Rz. 71 Die Einflüsse des Absatzmarktes wirken sich insbesondere auf den Wert der Handelswaren, unfertigen und fertigen Erzeugnisse aus. Ist am Bilanzstichtag bereits ein negativer Einfluss des Absatzmarkts auf den Wert dieser Vorräte festzustellen, ist ein entsprechender Abschlag vorzunehmen.[1] Hierbei ist von den voraussichtlich erzielbaren Veräußerungserlösen auszugehen. ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.3 Folgebewertung im Anschaffungskostenmodell

Rz. 187 Nach IAS 16.29 und IAS 38.75 kann bei der Folgebewertung zwischen dem Anschaffungskosten- oder Neubewertungsmodell gewählt werden. Letztere Option, die im Zusammenhang mit der sowohl beim IASB als auch innerhalb des FASB seit einiger Zeit geführten Diskussion um eine generelle Bilanzierung zum Fair Value zu sehen ist,[1] führt zu einem Ansatz des Marktzeitwerts. Währ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.2.5 Änderungen und Berichtigungen des Abschreibungsplans

Rz. 12 Beachtung des Grundsatzes der Bewertungsstetigkeit Der Abschreibungsplan wird verbindlich, wenn der Jahresabschluss, in dem der Abschreibungsplan erstmals berücksichtigt wird, aufgestellt worden ist.[1] Ab diesem Zeitpunkt kann er nur noch unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden. Nach dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit ist der ursprüngliche Abschreibungspla...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.2.3 Nutzungsdauer

Rz. 7 Handelsrechtlich sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Anlagegegenstände bei der planmäßigen Abschreibung auf die Geschäftsjahre zu verteilen, in denen der jeweilige Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann (§ 253 Abs. 3 Satz 2 HGB). Die Nutzungsdauer hängt ab von der technischen Leistungsfähigkeit oder/und von wirtschaftlichen Umstän...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.2.3 Abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 48 Abnutzbare Anlagegegenstände werden durch planmäßige Abschreibungen laufend während ihrer Nutzungsdauer in ihren Wertausweisen gemindert. Wird ihr Wert durch ein Ereignis währen der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit gemindert, stimmt der Buchwert im Verlauf der planmäßigen Abschreibung zu einem Zeitpunkt mit dem Stichtagswert der außerplanmäßigen Abschreibung überein....mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.3.6 Buchmäßige Behandlung der Zuschreibung

Rz. 79 Die Wertaufholungen aufgrund der in den Rz. 74–80 behandelten Wertaufholungsgebote haben erfolgswirksam zu erfolgen. In der Bilanz ist die Wertaufholung zum Buchwert des betreffenden Vermögensgegenstands zuzuschreiben. In der Gewinn- und Verlustrechnung ist die Zuschreibung als Ertrag zu erfassen. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind die Zuschreibungen grundsätzlich...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.2.6 Geringwertige Vermögensgegenstände

Rz. 21 vorläufig frei Rz. 22 vorläufig frei Rz. 23 Nach § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG ist die Abschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter – weiterhin, da eine geplante Erhöhung mit dem Wachstumschancengesetz[1] letztlich doch nicht umgesetzt wurde – wie folgt geregelt:[2]mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.3.1 Teil des Abschreibungsplans

Rz. 25 Abschreibungsmethode ist die Art, in der die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Rahmen der planmäßigen Abschreibung über die Nutzungsdauer verteilt werden.[1] Abschreibungsmethoden gibt es also nur im Rahmen der planmäßigen Abschreibung. Diese kommt nur für abnutzbare Anlagegegenstände in Betracht. Bei der Wahl der Abschreibungsmethode ist der Grundsatz der Bewer...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.2.4 Erinnerungswert – Restwert – Schrottwert

Rz. 8 Üblicherweise wird (vor dem Hintergrund des Vollständigkeitsgebots) auf einen Erinnerungswert, i. d. R. 1 EUR, abgeschrieben. Dieser wird so lange fortgeführt, wie der Anlagegegenstand noch im Betriebsvermögen verbleibt. Verlässt der Anlagegegenstand das Betriebsvermögen bei einem Verkauf, bei einer Entnahme oder wird er auf sonstige Weise hieraus entfernt, wird er aus...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.2 Komponentenansatz

Rz. 183 Neben dem Neubewertungsmodell ist als zweiter Unterschied zum HGB nach IFRS der Komponentenansatz zu beachten. Demnach ist nach IAS 16.43 für jeden wesentlichen Bestandteil eines Sachanlagevermögenswerts die Abschreibung getrennt zu bestimmen. Das Grundanliegen des Komponentenansatzes zielt darauf ab, durch eine differenzierte Betrachtungsweise komplexer Sachanlagegü...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.1 Grundsachverhalte

Rz. 206 Außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigen die nicht vorhersehbaren Wertminderungen, welche von den planmäßigen Abschreibungen, die für abnutzbare Vermögenswerte des Sachanlage- und immateriellen Vermögens nicht abgedeckt werden. Die Berücksichtigung eines Wertminderungsaufwands (impairment loss) ist darüber hinaus jedoch unabhängig davon, ob der betroffene Vermö...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.4.1 Nutzungsdauer selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 39 Durch das mit dem BilMoG eingeführte grundsätzliche Aktivierungswahlrecht für die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sollte der zunehmenden Bedeutung der immateriellen Vermögensgegenstände im Wirtschaftsleben Rechnung getragen werden. Innovative mittelständische Unternehmen und Unternehmen, die erst am Beginn ihrer wirtschaftlic...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.1 Erstbewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

Rz. 179 Hinsichtlich der Höhe des Bilanzansatzes beim Zugang des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte sind zunächst die Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten als Wertobergrenze anzusehen.[1] Zu den Anschaffungsnebenkosten zählen einerseits alle angefallenen Kosten der Anlieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme, b...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.4 Diskontierung

Rz. 221 Diese Cashflows werden zur Ermittlung des Barwerts mit einem angemessenen Zinssatz diskontiert, welcher die aktuelle Markteinschätzung über den Zeitwert des Geldes und – in Abhängig vom gewählten Planungsmodell – das spezifische Risiko des Vermögenswerts widerspiegelt. Die Erwartungen über die betragsmäßige und zeitliche Veränderung sowie über die Unsicherheit der pr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.3 Zahlungsmittelgenerierende Einheit

Rz. 220 Grundsätzlich ist der Zeitwert bzw. der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert zu ermitteln. Liegen keine zurechenbaren Zahlungsströme vor, so ist auch im Sachanlagevermögen der Zeitwert bzw. der erzielbare Betrag nach IAS 36.66 für eine Gruppe von Vermögenspositionen (Cash Generating Unit) zu ermitteln. Dieser Hinweis führt einerseits dazu, dass der Nutzw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.4 Folgebewertung im Neubewertungsmodell

Rz. 192 Als gleichwertige Alternative zum Anschaffungskostenmodell erlaubt IAS 16 die Neubewertung der Vermögenswerte des Sachanlagevermögens. Dieses Methodenwahlrecht steht dem Bilanzierenden aufgrund des Stetigkeitsgrundsatzes nur bei der erstmaligen Folgebewertung zur Verfügung und erfordert damit eine sorgfältige Abwägung. In den Folgejahren ist die Möglichkeit eines Met...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.2 Erzielbarer Betrag (recoverable amount)

Rz. 209 Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist gem. IAS 36.6 als der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungswert (fair value less costs to sell) und Nutzungswert (value in use) definiert. Grundlage dieser Regelung ist, dass eine rational denkende und handelnde Unternehmensleitung grundsätzlich – wie Abbildung 4 zeigt – die wirtschaftlich vorteilhaftere Altern...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 3.3 Abschreibung

Bewegliche Sachanlagegüter nutzen sich regelmäßig ab. Nicht abnutzbar sind historisch wertvolle Geräte, antiquarische Bücher und Gemälde.[1] Bei Instrumenten, die bereits über 100 Jahre alt sind und die regelmäßig im Konzertalltag bespielt werden, kann die Restnutzungsdauer mit 100 Jahren angesetzt werden.[2] Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. der an deren Stelle ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 3.3.2 Abschreibungen/Bewertungsfreiheit

Bewegliches Sachanlagevermögen ist abzuschreiben. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind auf die Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter zu verteilen,[1] und zwar entweder linear – nach Maßgabe der Leistung – oder degressiv.[2] Bei der Wahl der linearen Abschreibung sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung zulässig. Soweit der Grund h...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 6.5 Erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

Für Investitionen in das Sachanlagevermögen kommen in Betracht: Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert – sog. Teilwertabschreibung. Ggf. ist in späteren Wirtschaftsjahren eine Wertaufholung vorzunehmen.[1] Steuerrechtlich handelt es sich bei Inanspruchnahme der Teilwertabschreibung um ein Wahlrecht. Eine Wertaufholung hingegen muss vorgenommen werden.Das Handelsrecht sch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 4.2 Wegfall, Teilwertabschreibung, Abschreibung

Geleistete Anzahlungen werden zu Herstellungskosten, wenn ihnen ein tatsächlicher Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen für die Herstellung, z. B. eines Bauwerks, zugrunde liegt.[1] Wird die Gegenleistung, auf die sich die geleistete Anzahlung richtet, nicht erfüllt, wandelt sich die Rechtsgrundlage der Anzahlung insoweit regelmäßig in ein Rückforderungsrecht.[2] Eine Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 4.3 Besonderheit bei der Einnahmen-Überschussrechnung

Für geleistete Anzahlungen für Anlagevermögen gilt bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung Entsprechendes. Nach § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG gelten die Regelungen über die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung. Daraus folgt, dass Anzahlungen auf Sachanlagegüter nicht sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen, sondern sinngemäß nur die zulässig...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 2.4.1 Wirtschaftliche Abnutzung

Auch immaterielle Anlagegüter können sich wirtschaftlich abnutzen. Sie sind unter Inanspruchnahme von AfA zu bewerten.[1] Es kommt nur die lineare AfA in Betracht.[2] Kann die voraussichtliche Nutzungsdauer eines handelsrechtlich aktivierten selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands[3] in Ausnahmefällen nicht verlässlich geschätzt werden, sind die Herstellungsko...mehr