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Das Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft oder auch Abzugsverfahren) ist eine Sonderregelung bei der Umsatzsteuer. Nach diesem Spezialfall muss der Leistungsempfänger (Kunde) und nicht der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer entrichten.mehr

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium   09.12.2025 4 Wochen testen

Zusammenfassung Begriff In bestimmten Fällen schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern ausnahmsweise der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt. Diese Umkehr der Steuerschuldnerschaft wird auch als "Reverse-Charge-Verfahren" bezeichnet und spielt national wie international (insbesondere ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium   09.12.2025 4 Wochen testen

Beim Empfang von Bauleistungen hat der Leistungsempfänger vorab zu prüfen, ob der Leistende im Inland oder im Ausland ansässig ist.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium   09.09.2025 4 Wochen testen

a) Lieferungen und Dienstleistungen eines nicht im Mitgliedstaat der Steuerbarkeit des Umsatzes ansässigen Unternehmers Nach Art. 194 Abs. 1 MwStSystRL (i. d. F. bis 30.6.2028) können die EU-Mitgliedstaaten bei in ihrem Inland steuerbaren und steuerpflichtigen Lieferungen und Dienstleistungen, die von einem ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium   22.05.2023 4 Wochen testen

Grundsätzlich ist der Unternehmer, der eine Leistung erbringt, Schuldner der Umsatzsteuer. Von diesem Grundsatz gibt es gemäß § 13b UStG einige Ausnahmen, bei denen der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer wird. Der Leistungsempfänger ist dann anstelle des leistenden Unternehmers verpflichtet, die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium   09.09.2025 4 Wochen testen

Welche EU-Mitgliedstaaten von fakultativen Regelungen der MwStSystRL, insbesondere der Art. 199 und 199a MwStSystRL, aber auch aufgrund darüber hinausgehender Sonderermächtigungen durch den Rat der EU, Gebrauch machen, ergibt sich aus der nachstehenden Übersichtstabelle:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium   09.09.2025 4 Wochen testen
Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium   22.05.2023 4 Wochen testen

Zu den Bauleistungen, die unter das Reverse-Charge-Verfahren fallen, gehören Werklieferungen oder sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen.[1] Die Steuerschuldnerschaft des ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium   21.07.2025 4 Wochen testen

Die Vermeidung des Reverse-Charge-Verfahrens ist für den deutschen Unternehmer, der von einem ausländischen Unternehmer eine Werklieferung bezieht, in dem Beispielfall lediglich dadurch möglich, dass der Auftrag nicht von ihm, sondern von einer 3. Person, die Nichtunternehmer ist, z. B. Ehemann/Ehefrau, erteilt wird. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium   09.12.2025 4 Wochen testen

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt nach Art. 196 der MwStSystRL in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten für die grenzüberschreitende Erbringung von sonstigen Leistungen an EU-Unternehmer mit EU-USt-IdNr. nach § 3a Abs. 2 UStG.[1] Insoweit muss sich der in Deutschland ansässige Leistende nicht im EU-Ausland registrieren ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium   09.12.2025 4 Wochen testen

In den nachgenannten Fällen gab es ohne Reverse-Charge-Verfahren häufig Missbrauch zuungunsten des Staates, da der Leistende die Umsatzsteuer (oft mutwillig) nicht abführte und der Leistungsempfänger trotzdem den Vorsteuerabzug erhielt. Beim Reverse-Charge-Verfahren sind der Umsatzsteuerschuldner und der ...mehr

Energiesprong-Projekt in Utrecht (Niederlande)
Top-Thema   01.06.2023   Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen - § 13b UStG

Grundsätzlich ist der Unternehmer, der eine Leistung erbringt, Schuldner der Umsatzsteuer. Von diesem Grundsatz gibt es gemäß § 13b UStG einige Ausnahmen, bei denen der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer wird. Der Leistungsempfänger ist dann anstelle des leistenden Unternehmers verpflichtet, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.mehr

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   02.12.2024 4 Wochen testen

Rz. 637 Mit der am 22.7.2013 verabschiedeten Richtlinie 2013/43/EU[1] wurde die MwStSystRL im Hinblick auf eine fakultative und zeitweilige Anwendung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) auf Lieferungen bestimmter betrugsanfälliger Gegenstände und Dienstleistungen geändert. Die Richtlinie ...mehr

EU-Flagge Gewitter
News 19.03.2024 EU-Mehrwertsteuerreform

Der DStV fordert eine über den sog. ViDA-Vorschlag hinausgehende Anpassung der MwStSystRL, die den Mitgliedstaaten eine Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens über das geplante Maß hinaus ermöglicht.mehr

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   02.12.2024 4 Wochen testen

Rz. 723 Mit der RL (EU) 2018/2057[1] wurde in die MwStSystRL ein neuer Art. 199c aufgenommen. Danach war es den Mitgliedstaaten erlaubt, bis zum 30.6.2022 ein generelles Reverse-Charge-Verfahren auf nicht grenzübergreifende Lieferungen oder Dienstleistungen (also Binnenumsätze) einzuführen, wonach die MwSt von dem ...mehr