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Relevanz Datum
Richter im Gerichtssaal
Kommentierung 22.07.2024 BFH

Nur Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnungen der Verfolgungsbehörde oder des Richters unterbrechen nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 OWiG die Verfolgungsverjährung, nicht aber Anordnungen der Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.mehr

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Schiedsrichter zeigt rote Karte
News 16.04.2014 Rechnungssplitting

Leisten Geschäftsführer einer GmbH durch Rechnungssplitting vorsätzlich Beihilfe zur Steuerhinterziehung eines Kunden, kann die GmbH für die Steuerschulden des Kunden in Anspruch genommen werden. Ein Haftungsausschluss kommt nicht in Betracht, wenn die GmbH durch die Steuerhinterziehung den Vermögensvorteil einer Kundenbindung erlangt hat und sich für die Geschäftsführer nicht entlasten kann.mehr

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Paragraph Pflaster
News 19.06.2020 Regierungsentwurf bereits veröffentlicht

Seit Jahren bestehen rechtspolitische Bestrebungen, die Sanktionspotenziale bei unternehmensbezogenen Straftaten gegenüber Unternehmen zu erhöhen. Letztes Jahr hatte ein nicht offiziell veröffentlichter Referentenentwurf des „Verbandssanktionengesetzes (VerSanG)“ des BMJV die interessierte Öffentlichkeit erreicht, Sanktionsgrenzen für Unternehmen im Fall sogenannter Verbandstaten teils drastisch erhöht und sich prozessual an strafrechtlichen Grundsätzen orientiert, um nicht länger allein auf des Ordnungswidrigkeitenrechts zurückzugreifen. Schlug sich die Fachdiskussion im nun veröffentlichten Regierungsentwurf nieder? mehr

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Unternehmensimmobilie Eching_München_Beos
News 03.12.2013 Neues Unternehmensstrafrecht geplant

Wenn es nach den Justizministern der Bundesländer geht, müssen Unternehmen künftig für Straftaten selbst "gerade stehen". Auf der Justizministerkonferenz, die am 14.11.2013 in Berlin stattfand, sprach sich die Mehrheit für die Einführung eines Unternehmensstrafrechts aus. Kritische Stimmen halten jedoch die derzeit möglichen Sanktionen für ausreichend und befürchten, ein „Verbandsstrafrecht“ träfe die Falschen, nämlich die Arbeitnehmer.mehr

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.10.2024 4 Wochen testen

1. Vollstreckungsbehörde Rz. 9 [Autor/Stand] Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften der §§ 89–104 OWiG über die Voraussetzungen, Zuständigkeit und das Verfahren bei der Vollstreckung (§ 412 Abs. 2 Satz 2 AO). Vollstreckungsbehörde im Verfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten ist danach die FinB, die den ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   25.05.2018 4 Wochen testen

3.1 Allgemeines Rz. 7 Da die AO keine lückenlosen Regelungen für Steuerordnungswidrigkeiten trifft, ordnet § 377 Abs. 2 AO die ergänzende Anwendbarkeit der Vorschriften des Ersten Teils des OWiG an. Soweit sich in der AO allerdings spezielle Bestimmungen finden, müssen diese in einschlägigen Verfahren beachtet werden. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2011 4 Wochen testen

1. Überblick Nach § 42 OWiG kann die Staatsanwaltschaft ein Bußgeldverfahren von sich aus übernehmen. Auch dieses Verfahren kann später wieder nach § 43 OWiG an die Bußgeldstelle zurückgegeben werden. 2. Übernahme durch die Staatsanwaltschaft Wird von der Staatsanwaltschaft ein bereits eingeleitetes Bußgeldverfahren ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.07.2023 4 Wochen testen

I. Allgemeines Rz. 37 [Autor/Stand] Nach § 377 Abs. 2 AO gelten für Steuerordnungswidrigkeiten die Vorschriften des Ersten Teils des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (§§ 1–34 OWiG), soweit die Bußgeldvorschriften der Steuergesetze – speziell die §§ 378–384 AO – nichts anderes bestimmen. Die Verweisung ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   27.03.2020 4 Wochen testen

aa) Allgemein Rz. 22 Dem Verfallverfahren ist im Ordnungswidrigkeitenrecht eigentlich eine lediglich lückenfüllende Funktion zugedacht; es sollte dort nur zur Anwendung kommen, wo die Vermögensabschöpfung nicht durch die Festsetzung einer Geldbuße erreicht werden kann,[1] so z.B. wenn der Täter selbst einen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2016 4 Wochen testen

1. Allgemeines Die allgemeinen Vorschriften der StPO über Rechtsmittel gelten schon kraft der Verweisung in § 46 Abs. 1 OWiG. Darüber hinaus erklärt § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG die Vorschriften der StPO und des GVG über die Revision ausdrücklich für entsprechend anwendbar. Im Einzelnen gilt: Die §§ 333–335 StPO werden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2016 4 Wochen testen

1. Vorverfahren a) Anhörung des Betroffenen (§ 55 OWiG) aa) Allgemeines In § 55 OWiG ist vorgeschrieben, dass der Betroffene vor Erlass eines Bußgeldbescheids anzuhören ist. Es ist allerdings nicht geregelt, in welcher Form dies zu geschehen hat (zur Anhörung des Betroffenen eingehend Burhoff/Gübner, OWi, Rn 373 ff.). ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium   21.01.2021 4 Wochen testen

7.1 Verletzung der Aufsichtspflicht/Organisationsverschulden in Betrieben und Unternehmen Täter können Inhaber von Betrieben oder Unternehmen, gesetzliche Vertreter einer juristischen Person bzw. vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft oder Personen sein, die beauftragt sind, den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen

1. Vorverfahren In § 55 OWiG ist die Anhörung des Betroffenen vor Erlass eines Bußgeldbescheides vorgeschrieben. Es ist allerdings nicht geregelt, in welcher Form dies zu geschehen hat (zur Anhörung des Betroffenen eingehend Burhoff/Gübner, OWi, Rn 332 ff.). Anders als im Strafrecht (§ 163a StPO) genügt im ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   19.10.2022 4 Wochen testen

a) Allgemeine Ablehnungsgründe (§ 244 Abs. 3 und 4 StPO) Rz. 249 Sofern das Gericht den Sachverhalt nach dem bis zur Antragstellung vorliegenden Ergebnis der Beweisaufnahme für geklärt hält, kann ein Beweisantrag unter bestimmten Voraussetzungen abgelehnt werden. Dabei werden im OWi-Verfahren die Fälle des § 244 Abs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2016 4 Wochen testen

1. Allgemeines Nach § 80 Abs. 1 OWiG ist die Rechtsbeschwerde auf Antrag grundsätzlich dann zuzulassen, wenn es geboten ist, die Nachprüfung des angefochtenen Urteils zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu ermöglichen oder das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs ...mehr