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Relevanz Datum
Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional   10.09.2024 4 Wochen testen

Zusammenfassung Begriff Zeit- oder Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung oder Personalleasing – all diese Begriffe meinen dasselbe: Ein Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber vorübergehend einem anderen Betrieb überlassen. Dabei ist der Arbeitgeber (Verleiher) ein Personaldienstleister. Bei ihm ist der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.07.2022 4 Wochen testen

Rz. 4 Ein schon vor der Reform verbreiteter Kritikpunkt geht bis heute dahin, dass in Deutschland angeblich Normalarbeitsverhältnisse massenhaft durch prekäre Arbeitsverhältnisse abgelöst würden.[8] Es sei eine fortschreitende Substitution der Stammbelegschaft durch Leiharbeitnehmer erkennbar, die zum Lohnverfall ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional   12.10.2023 4 Wochen testen

In der Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) liegen die Unfallhäufigkeit und der Krankenstand trotz Fortschritten in den letzten Jahren immer noch deutlich über dem Niveau anderer Branchen. Dies ist sicherlich auf die eher "rustikalen" Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen mit vergleichsweise hohen Gefährdungs- und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.07.2022 4 Wochen testen

A. Entwicklung des Rechts der Zeitarbeit I. Vom Arbeitsvermittlungsmonopol zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 1972 Rz. 1 Die Reform des Jahres 2017 lässt sich nur vor dem Hintergrund der Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland in den vorausgehenden Jahrzehnten sachgerecht einordnen. Die Regulierung der ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional   18.09.2025 4 Wochen testen

Die Frage der Verantwortlichkeit für die Umsetzung des Arbeitsschutzes im Betrieb stellt sich auch bei der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit). Diese ist dadurch gekennzeichnet, dass es sich nicht um die klassische Zweierbeziehung Arbeitgeber-Beschäftigter handelt. Vielmehr ist hier noch ein Dritter Akteur im Spiel, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.07.2022 4 Wochen testen

I. Vom Arbeitsvermittlungsmonopol zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 1972 Rz. 1 Die Reform des Jahres 2017 lässt sich nur vor dem Hintergrund der Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland in den vorausgehenden Jahrzehnten sachgerecht einordnen. Die Regulierung der Zeitarbeit geht zurück bis in die 1960er ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   19.11.2024 4 Wochen testen

1 Einführung Will der Arbeitgeber vorübergehende Personalengpässe überbrücken, so hat er – alternativ zur Einstellung von Aushilfen oder zur Aufstockung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten- die Möglichkeit, sog. "Leiharbeitnehmer" einzustellen, wenn die Voraussetzungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   21.01.2026 4 Wochen testen

Zusammenfassung Begriff Als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet man die vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) durch einen Unternehmer (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung. Dabei ist der Leiharbeitnehmer verpflichtet – unter Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses zum ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional   10.09.2024 4 Wochen testen

Bei der Arbeitnehmerüberlassung besteht ein Dreiecksverhältnis zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer (Abb. 1). Zwischen dem Verleiher und dem Entleiher besteht ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Der eigentliche Arbeitsvertrag besteht zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Verleiher (als Arbeitgeber). ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional   10.09.2024 4 Wochen testen

46.000 Verleihbetriebe gab es 2023 in Deutschland, davon 11.000 mit dem Schwerpunkt der Arbeitnehmerüberlassung. Der Anteil der Leiharbeitnehmer an der Gesamtbeschäftigung lag im Jahresdurchschnitt mit 2,0 % insgesamt niedriger als in den beiden Vorjahren. Minijobs sind in der Arbeitnehmerüberlassung wenig verbreitet. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   19.11.2024 4 Wochen testen

Nach der seit 1.4.2017 bestehenden Ausnahmeregelung in § 1 Abs. 3 Nr. 2c AÜG ist dieses Gesetz des Weiteren nicht anzuwenden auf Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern, wenn diese juristische Personen des öffentlichen Rechts sind und Tarifverträge des öffentlichen Dienstes oder Regelungen der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   19.11.2024 4 Wochen testen

Arbeitgeber (Verleiher), die Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit[1] zur Arbeitsleistung überlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit (§§ 1, 17 AÜG). Vom Grundsatz her ist jede Arbeitnehmerüberlassung ohne entsprechende Erlaubnis ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   11.09.2025 4 Wochen testen

[1]. Während Großunternehmen in Deutschland regelmäßig Zeitarbeit als strategisches Instrument der Personalpolitik nutzen, sind mittelständische und vor allem Kleinbetriebe hierbei noch zurückhaltend. Zeitarbeit gibt den Unternehmen die Möglichkeit, kurzfristig auf Personalbedarfe zu reagieren, ohne dass die eigene ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional   10.09.2024 4 Wochen testen

Ein großer Auftrag muss nicht unbedingt Folgeaufträge nach sich ziehen. Im Gegensatz zu früher, als man einem Unternehmen lang die Treue hielt, sind Geschäftsbeziehungen kurzlebiger geworden. Deshalb schwankt der Personalbedarf zum Teil enorm. Kommt es kurzfristig zu einem Arbeitsanstieg, lässt sich durch ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   19.11.2024 4 Wochen testen

Verträge zwischen Verleihern und Entleihern sowie zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern sind – wie bisher – unwirksam, wenn der Verleiher nicht die nach § 1 AÜG erforderliche Erlaubnis hat. Neu geregelt wird ein Widerspruchsrecht ("Festhaltensrecht") des Leiharbeitnehmers. D.h., der Vertrag zwischen Verleiher und ...mehr