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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   01.01.2025 4 Wochen testen

Zusammenfassung Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Russland aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Russland wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   01.01.2025 4 Wochen testen

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Russland für einen in Russland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Russland besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   01.01.2025 4 Wochen testen

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Russland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Russland besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   01.01.2025 4 Wochen testen

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Russland für einen weder in Deutschland noch in Russland ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Russland ansässig ist.[1] Ist dies ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   01.01.2025 4 Wochen testen

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Russland für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Russland besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   26.06.2025 4 Wochen testen

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat weitreichende Folgen auch für deutsche Unternehmen, die Geschäfte mit Russland bzw. russischen Kunden getätigt haben oder noch in Russland tätigen wollen oder investieren. So hat die Bundesregierung die Bewilligungen der sog. Hermes-Bürgschaften ausgesetzt und erschwert damit ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   03.12.2024 4 Wochen testen

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat und wird weitreichende Folgen auch für deutsche Unternehmer und Unternehmen haben, die Geschäfte mit Russland bzw. russischen Kunden getätigt haben oder noch in Russland tätigen wollen oder investieren. So hat die Bundesregierung die Bewilligung der sog. Hermes-Bürgschaften ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   01.01.2025 4 Wochen testen

Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Russland aus, kann der Tätigkeitsstaat Russland den Arbeitslohn besteuern.[1] In Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Dies gilt jedoch nur, wenn noch weitere Voraussetzungen vorliegen. Liegen diese weiteren Voraussetzungen nicht vor, wird der Arbeitslohn nur im ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence   26.05.2004 4 Wochen testen

Leitsatz Die Quellensteuer auf Dividenden einer deutschen Kapitalgesellschaft ist nach Art. 10 Abs. 1 Buchst. a DBA-Russland nur dann auf 5 % der Dividende zu reduzieren, wenn der Nominalwert der Beteiligung mindestens 160.000 DM (81.806,70 Euro) beträgt. Normenkette Art. 10 Abs. 1 Buchst. a DBA-Russland Sachverhalt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   01.01.2025 4 Wochen testen

2.1 Steuerpflicht in Deutschland Beschränkte Steuerpflicht Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Russland hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland ...mehr

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News 10.06.2022 WPK

Nach einem neuen EU-Rechtsakt ist es verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung sowie Unternehmens- und Public-Relations-Beratung zu erbringen für die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen.mehr

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   10.12.2025 4 Wochen testen

Hinsichtlich des DBA Russland bleibt es bei der einseitig per Dekret veranlassten (teilweisen) Aussetzung mit 38 "unfreundlichen" Staaten (darunter Deutschland). Die Aussetzung führt u. a. zum Wegfall von vergünstigten Quellensteuersätzen für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. In seinem BMF-Schreiben v. 20.1.2025 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   17.06.2025 4 Wochen testen

Auch deutsche Unternehmen werden ihre Einkäufe im Ausland außerhalb der EU i. d. R. gegen Vorkasse oder Akkreditiv erhalten. Das führt dazu, dass durch den Krieg in der Ukraine die Lieferkette für bereits bezahlte Waren unterbrochen ist. Es sind Forderungen gegenüber den Lieferanten in der Ukraine und in Russland ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Haufe Steuer Office Excellence   18.11.2009 4 Wochen testen

BMF, Schreiben v. 18.11.2009, IV B 4 - S 1301-RUSS/07/10002, BStBl I 2009, 1322 In der Frage des Besteuerungsrechts der Gehälter der aus Deutschland entsandten Mitarbeiter der deutsch-russischen Auslandshandelskammer ist mit dem Ministerium der Finanzen der Russischen Föderation am 22.10.2009 eine Vereinbarung nach ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence   19.10.2021 4 Wochen testen

Leitsatz 1. Die Annahme einer Zollanmeldung ist zu widerrufen, wenn ihr Verbote und Beschränkungen entgegenstehen. Hat die Zollbehörde die Rücknahme der Annahme erklärt, obwohl die Voraussetzungen des Art. 27 UZK nicht erfüllt sind, schließt das die Umdeutung in einen Widerruf nach Art. 28 UZK nicht aus. 2. Die ...mehr