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Papierrechnung

Rechnungen haben in der Unternehmenswelt v. a. hinsichtlich der Umsatzsteuer eine große Bedeutung. Eine Erstattung der Vorsteuer beim unternehmerischen Leistungsempfänger ist ohne ordnungsgemäße Rechnung mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer nicht möglich.mehr

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Frau mit Rechnungsübersicht auf Tablet

Rechnungen sind grundsätzlich schriftlich zu erteilen. Auch elektronische Rechnungen (kurz E-Rechnungen) müssen alle notwendigen Rechnungsangaben enthalten.mehr

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Umfrage   20.08.2024   E-Rechnung im Geschäftsverkehr

Ab 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung für viele Unternehmen Pflicht. Großzügige Übergangsfristen erleichtern jedoch die Umstellung. Sind Sie bereits vorbereitet?mehr

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Umfrage   07.05.2024   E-Rechnung bei B2B Mandanten

Der Empfang von E-Rechnungen wird ab 1.1.2025 für alle Unternehmen im B2B Bereich verpflichtend. Wie viel Prozent Ihrer B2B Mandanten übergeben ihre Belege aktuell noch im Papierformat/Pendelordner?mehr

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E-Rechnung

ZUGFeRD erleichtert als Grundlage für ein papierloses Büro öffentlichen Verwaltungen und Unternehmen das Dokumentenmanagement im Bereich elektronische Rechnung. Partner müssen beim Versand einer E-Rechnung keine Absprachen mehr über das Datei-Format treffen. Das ZUGFeRD-Format funktioniert dabei als Container für eine PDF-Datei und eine XML-Datei.mehr

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Mustervorlage aus Deutsches Anwalt Office Premium   17.03.2026 4 Wochen testen

Musterdokument öffnen Betreffzeile: Sehr geehrte Damen und Herren, unsere oben näher bezeichneten Rechnungen berichtigen/ergänzen wir hiermit wie folgt (vgl. § 31 Abs. 5 UStDV):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2025 4 Wochen testen

In § 14 Abs. 1 S. 2 UStG wird nunmehr zwischen einer elektronischen Rechnung und einer sonstigen Rechnung unterschieden. 1. Elektronische Rechnung Eine elektronische Rechnung ist dabei nach der gesetzlichen Definition eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und ...mehr

Mustervorlage aus Deutsches Anwalt Office Premium   17.03.2026 4 Wochen testen

Aus Abrechnungsdokumenten kann der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug grundsätzlich nur dann vornehmen, wenn sie alle Pflichtangaben des § 14 Abs. 4 UStG enthalten. Werden fehlerhafte oder unvollständige Rechnungen beanstandet, sollten sie möglichst umgehend korrigiert werden. Nach § 31 Abs. 5 UStDV genügt es, nur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2025 4 Wochen testen

Eine sonstige Rechnung ist eine Rechnung, die in einem anderen elektronischen Format oder auf Papier übermittelt wird (§ 14 Abs. 1 S. 4 UStG). Da das PDF-Format nicht den engen Voraussetzungen einer elektronischen Rechnung entspricht, gehört eine PDF-Rechnung ebenfalls zu den sonstigen Rechnungen.mehr

Mustervorlage aus Deutsches Anwalt Office Premium   17.03.2026 4 Wochen testen

Musterdokument öffnen Betreffzeile: Sehr geehrte Damen und Herren, unsere oben näher bezeichneten Rechnungen berichtigen/ergänzen wir hiermit wie folgt (vgl. § 31 Abs. 5 UStDV):mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium   15.11.2017 4 Wochen testen

Sachverhalt Bei den Vorabentscheidungsersuchen des BFH ging es um die Anforderungen an die Angaben in einer Rechnung (hier Anschrift des leistenden Unternehmers) für Zwecke des Vorsteuerabzugs. In der Sache C-374/16 ging es um einen Kfz-Händler, der im Streitjahr 2008 für von einer E-GmbH erworbene Fahrzeuge, die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2025 4 Wochen testen

Die Pflicht zum Empfang und zur Erstellung elektronischer Rechnungen gilt nur für Leistungen zwischen Unternehmern, wenn der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger im Inland ansässig sind (§ 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 UStG). Umsätze an Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten sind nicht betroffen. Ist die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2026 4 Wochen testen

Rz. 70 Grundlage ist die EU-Richtlinie 2014/55/EU (EN 16931). Der Begriff der Rechnung ist ab 1.1.2025 neu definiert. Es gibt dann eine Unterscheidung zwischen elektronischen Rechnungen und sonstigen Rechnungen, § 14 UStG n.F. Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   15.10.2024 4 Wochen testen

BMF, Schreiben v. 15.10.2024, III C 2 - S 7287-a/23/10001 :007, BStBl I 2024, 1320 I. Allgemeinesmehr

Mustervorlage aus Deutsches Anwalt Office Premium   22.08.2025 4 Wochen testen

Musterdokument öffnen _________________________ (vollständige Absenderangaben, ggf. hier Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls diese nicht anderweitig auf dem Briefkopf erscheint) _________________________ (vollständige Rechnungsanschrift, bei juristischen Personen mit Angabe der gesetzlichen ...mehr