Sie suchen in den Themenportalen. Um in Ihren Online-Produkten zu suchen, melden Sie sich hier an:

Jetzt anmelden

Sortieren nach

Relevanz Datum
Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold   4 Wochen testen

Siehe Verwaltungsinstrumente, Kap. 3.3.1 Einfacher Mehrheitsbeschlussmehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold   4 Wochen testen

1 Leitsatz Eine Klausel in der Gemeinschaftsordnung, mit der Balkone – unzulässigerweise – dem Sondereigentum zugeordnet werden, kann in einen Umlageschlüssel umgedeutet werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass sich als Ergebnis der Umdeutung eine Regelung ergibt, die "eindeutig und klar" ist. Ist dies nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold   4 Wochen testen

Siehe Gebrauchtes Wohnungs- oder Teileigentum erwerben, Kap. 6 Was ist beim Erwerb zu beachten?mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold   4 Wochen testen

Siehe Verwaltungsbeirat: Aufwendungsersatz und Haftungsfragen, Kap. 2.6 Entlastungmehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold   05.03.2003 4 Wochen testen

siehe Haftpflichtversicherungsschutz für Haus- und Grundbesitzermehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold   4 Wochen testen

Siehe Verwaltungsbeirat: Bestellung und Abberufung, Kap. 5 Abberufung der Verwaltungsbeirätemehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold   4 Wochen testen

Siehe Verwaltungsinstrumente, Kap. 2 Vereinbarung.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold   4 Wochen testen

1 Leitsatz Bestellen die Wohnungseigentümer eine Person zum Verwalter, müssen sie seine Bonität überprüfen. Ob von einer ausreichenden Bonität auszugehen ist, bestimmt sich nach den finanziellen Mitteln, über welche die Person verfügt, nach dem Kredit, den sie in Anspruch nehmen und nach den Sicherheiten, die sie ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold   4 Wochen testen

1 Leitsatz Bei der Verurteilung zur Unterlassung der Wohnnutzung ist für den Wert der Beschwer auf die diesbezüglich entstehenden Nachteile abzustellen. 2 Normenkette § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO Sachverhalt Das Sondereigentum von Teileigentümer B ist als "Lager, Büro mit Diele und WC" beschrieben. Die Räumlichkeiten werden ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold   4 Wochen testen

1 Leitsatz Ein Beschluss über die Einzelabrechnung ist nichtig, wenn diese lediglich die tatsächlichen Zahlungen berücksichtigt, da dann bezüglich der Zahlungsrückstände eine weitere Schuld neben dem Anspruch aus dem Wirtschaftsplan begründet wird. Eine Teilaufrechterhaltung als Beschluss über die Abrechnungsspitze ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold   03.05.2023 4 Wochen testen

1 Leitsatz Es ist Sache des Wohnungseigentümers, der eine nicht bereits in der Gemeinschaftsordnung gestattete bauliche Veränderung beabsichtigt, einen Gestattungsbeschluss gegebenenfalls im Wege der Beschlussersetzungsklage herbeizuführen, ehe mit der Baumaßnahme begonnen wird. Handelt er dem zuwider, haben die ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold   4 Wochen testen

1 Leitsatz Die bei einem Verstoß gegen § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG auf den Vertragsschluss folgenden Maßnahmen des Käufers zur Erfüllung des Vertrags können Indiz für den unbedingten Entschluss zum Erwerb der Immobilie, aber auch Ausdruck geübter Vertragstreue, sein. 2 Normenkette § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold   4 Wochen testen

Siehe Verwaltungsinstrumente, Kap. 3.3.9 Negativbeschlussmehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold   16.01.2024 4 Wochen testen

1 Leitsatz Wird die Anfechtungsklage eines Wohnungseigentümers gegen einen nach dem 30.11.2020 auf der Grundlage des Wirtschaftsplans gefassten Beschlusses über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen abgewiesen, bestimmt sich die Beschwer in aller Regel nach der Höhe der Vorschüsse, die dem Anteil aus ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold   27.09.2022 4 Wochen testen

1 Leitsatz Leidet eine Einladung zu einer Eigentümerversammlung an verschiedenen formalen Mängeln, die in der Gesamtschau dazu führen, dass den Eigentümern die Teilnahme an der Versammlung unzumutbar ist, sind dadurch die Teilnahme- und Mitwirkungsrechte der Wohnungseigentümer in gravierender Weise beeinträchtigt, ...mehr