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Relevanz Datum
Gesetz aus TVöD Office Professional   12.05.2026 4 Wochen testen

§§ 1 - 21 Teil 1 Gemeinsame Bestimmungen §§ 1 - 2 Kapitel 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen § 1 Anwendungsbereich des Gesetzes (1) 1Dieses Gesetz gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durchmehr

Gesetz aus TVöD Office Professional   30.10.2017 4 Wochen testen

(1) 1Der Deutsche Bundestag wählt ohne Aussprache [2] auf Vorschlag der Bundesregierung die Bundesbeauftragte oder [3] den Bundesbeauftragten für den Datenschutz mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder. 2 Die oder der [4] Bundesbeauftragte muss bei ihrer oder [5] seiner Wahl das 35. Lebensjahr ...mehr

Gesetz aus TVöD Office Professional   30.10.2017 4 Wochen testen

(1) Die oder der [2] Bundesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert bei den öffentlichen Stellen des Bundes die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz. (2) 1Die Kontrolle der oder [3] des Bundesbeauftragten erstreckt sich auch aufmehr

Schloss mit Schlüssel auf Tastatur

Die Mehrzahl der Erwachsenen ist entweder auf Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite Teil der Arbeitswelt und somit vom Beschäftigtendatenschutz betroffen. Dieser soll gewährleisten, dass mit den personenbezogenen Daten, ohne deren Austausch es im Beschäftigtenverhältnis nicht geht, verantwortungsvoll und sparsam umgegangen wird. mehr

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Entscheidung aus TVöD Office Professional   19.08.2019 4 Wochen testen

Entscheidungsstichwort (Thema) Keine Inkompatibilität des Amtes als Betriebsratsvorsitzender mit dem Mandat als Datenschutzbeauftragter. Gründe für den Widerruf der Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz Leitsatz (redaktionell) 1. Eine Mitgliedschaft im Betriebsrat - sei es auch als Betriebsratsvorsitzender - ...mehr

Mensch vor verschiedenen überdimensionalen Bildschirmen

Für Datenschutz gelten in Deutschland die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie das der DSGVO angepasste Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).mehr

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Gesetz aus TVöD Office Professional   30.10.2017 4 Wochen testen

(1) 1Das Amtsverhältnis der oder [2] des Bundesbeauftragten für den Datenschutz beginnt mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde. 2Es endet 3 Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident entlässt die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten, wenn diese oder dieser es verlangt oder auf Vorschlag der ...mehr

Gesetz aus TVöD Office Professional   4 Wochen testen

(1) 1 Die oder der [2] Bundesbeauftragte für den Datenschutz erstattet dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht. 2 Sie oder er [3] unterrichtet den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit über wesentliche Entwicklungen des Datenschutzes. (2) 1Auf Anforderung des Deutschen Bundestages oder der ...mehr

Gesetz aus TVöD Office Professional   30.10.2017 4 Wochen testen

(1) 1Stellt die oder [2] der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Verstöße gegen die Vorschriften dieses Gesetzes oder gegen andere Vorschriften über den Datenschutz oder sonstige Mängel bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten fest, so beanstandet sie oder [3] er diesmehr

Gesetz aus TVöD Office Professional   30.10.2017 4 Wochen testen

§§ 1 - 11 Erster Abschnitt Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen § 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. (2) Dieses Gesetz gilt für ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   4 Wochen testen

3.1 Allgemeines Das seit 2001 geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)[1] setzt die EG-Datenschutzrichtlinie um, die das Ziel hat, in der gesamten EU ein vergleichbares Datenschutzniveau herzustellen.[2] Zwar unterscheidet das BDSG weiterhin die Datenverarbeitung öffentlicher und nicht öffentlicher Stellen. ...mehr

Entscheidung aus TVöD Office Professional   11.11.1997 4 Wochen testen

Entscheidungsstichwort (Thema) Kontrolle des Betriebsrats durch den Datenschutzbeauftragten Leitsatz (amtlich) 1. Das Bundesdatenschutzgesetz gilt auch für die Datenverar beitung durch Betriebsräte. 2. Hingegen besteht insoweit nicht die Kontrollbefugnis des betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach den §§ 36 und 37 ...mehr

Gesetz aus TVöD Office Professional   30.10.2017 4 Wochen testen

(1) 1Die Deutsche Welle bestellt einen Beauftragten für den Datenschutz, der an die Stelle der oder [1] des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit tritt. 2Die Bestellung erfolgt auf Vorschlag des Intendanten durch den Verwaltungsrat für die Dauer von vier Jahren, wobei Wiederbestellungen ...mehr

Gesetz aus TVöD Office Professional   30.10.2017 4 Wochen testen

1Jedermann kann sich an die Bundesbeauftragte oder [2] den Bundesbeauftragten für den Datenschutz wenden, wenn er der Ansicht ist, bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen des Bundes in seinen Rechten verletzt worden zu sein. 2Für die Erhebung, Verarbeitung ...mehr

Gesetz aus TVöD Office Professional   30.10.2017 4 Wochen testen

§ 39 Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen (1) 1Personenbezogene Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen und die von der zur Verschwiegenheit verpflichteten Stelle in Ausübung ihrer Berufs- oder Amtspflicht zur Verfügung ...mehr