FinMin Schleswig-Holstein, 26.11.2019, ESt - Kurzinformation Nr. 2019/23

Im Rahmen bestehender Versicherungsverträge über eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehen Versicherungsunternehmen bei Eintritt des Versicherungsfalls vermehrt dazu über, den betroffenen Versicherungsnehmern eine Abfindung der Versicherungsansprüche anzubieten. Durch die Zahlung eines Einmalbetrages, der sich regelmäßig auf eine fünf- bis sechsstelligen Summe beläuft, werden sämtliche Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag abgegolten.

Diese Vergleichs- bzw. Abstandszahlung aus dem bestehenden Vertrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung stellt keine steuerbare Leistung i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG dar.

 

Normenkette

EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Basic. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge