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Nutzungen/Nutzungsrechte

Prof. Dr. Heinz Kußmaul
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Zusammenfassung

In dem Beitrag wird nach einer Klassifizierung der Nutzungen und Nutzungsrechte intensiv auf deren Bilanzierung und ihre Behandlung im Rahmen der Einlagefähigkeit eingegangen. Auch erfolgt eine Auseinandersetzung mit den Spezialfragen der Drittaufwandsproblematik und des Unternehmensnießbrauchs. Die Behandlung der Thematik in dieser Intensität und Breite findet sich in vergleichbarer Weise nicht in der Literatur.

1 Grundlagen

1.1 Begriffsbestimmungen

 

Rz. 1

Für die Beurteilung einer möglichen Bilanzierung von Nutzungen und Nutzungsrechten ist eine Definition der verwendeten Begriffe unerlässlich. Die Vielzahl der in diesem Zusammenhang in der Literatur auftretenden Bezeichnungen – als Beispiele wären hier neben Nutzung und Nutzungsrecht auch Nutzungsvorteil, Nutzungsüberlassung oder Nutzungsverhältnis zu nennen – trägt dazu bei, zusätzliche Verwirrung in ein ohnehin komplexes Thema zu bringen. Für die nachfolgenden Betrachtungen wird daher folgende Abgrenzung vorgenommen:

 

Rz. 2

Vorteile aus Nutzungsüberlassungen können sich zum einen aus einem Recht auf Nutzung und zum anderen aus der Nutzung selbst ergeben. Damit wird eine Unterscheidung hinsichtlich des Realisierungszeitpunkts des Vorteils vorgenommen; im ersten Fall nämlich entsteht der Vorteil aus der Nutzungsüberlassung im Zeitpunkt der Übertragung des Rechts, während im zweiten Fall dem Nutzer ein Vorteil erst pro rata temporis, also mit der Durchführung der tatsächlichen Nutzung, zukommt.[1] In der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 26.10.1987[2] wird von Nutzungsvorteilen allerdings nur im Zusammenhang mit bloßen Nutzungen, jedoch nicht mit Nutzungsrechten gesprochen; dieser Einschränkung des Begriffs Nutzungsvorteile wird sich an dieser Stelle angeschlossen.

 

Rz. 3

Unterschiedlich diskutiert wird in der Literatur der Begriff des Nutzungsverhältni...

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