Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Naumburg Urteil vom 07.06.2011 - 9 U 213/10

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Ein Mietvertrag bestehend aus Haupturkunde und zwei Anlagen, wobei sämtliche Schriftstücke vorformulierte Regelungen enthalten, die geeignet sind, als Grundlagen für die Verträge zwischen dem Vermieter und weiteren potentiellen Vertragspartnern zu dienen, ist einheitlich ein Formularvertrag.

Als solcher wird seine Auslegung von dem Grundsatz objektiver Auslegung bestimmt. Die durch die Parteien vereinbarten Regelungen sind ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie ihr Wortlaut von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden wird. Während der Vertragsverhandlungen möglicherweise zutage getretene Umstände, die in der Vertragsurkunde keinen Ausdruck gefunden haben, können bei der Auslegung nicht berücksichtigt werden.

Führt die objektive Auslegung zu dem Ergebnis, dass die Parteien hinsichtlich der Mietzeit und des einer Partei eingeräumten Optionsrechtes in der Haupturkunde und einer Anlage widersprüchliche Regelungen getroffen haben, so wurde das Schriftformerfordernis nicht gewahrt, weil von der Schriftform nicht alle wesentlichen Vertragsbedingungen erfasst waren.

 

Verfahrensgang

LG Halle (Saale) (Urteil vom 24.11.2010; Aktenzeichen 3 O 926/10)

 

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 24.11.2010 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des LG Halle, Geschäftsnummer: 3 O 926/10, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien am 11.1.1996 begründete Gewerberaummietverhältnis betreffend der in E., M. 12, 13, dort im ersten Obergeschoss rechts belegenen Räume mit einer Gesamtgröße von ca. 161 qm zum 31.12.2010 beendet ist.

Die Bek...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Optimal gestaltet: Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Bild: Haufe Shop

Im Fokus des Buches stehen die Gestaltung des gesamten Schiedsverfahrens, ​in der Praxis auftretende Probleme, ​Anforderungen an die Vertragsestaltung sowie praktikable Lösungen. Konkrete Handlungsanweisungen und Formulierungsvorschläge unterstützen die Parteien bei der praktischen Umsetzung. ​


OLG Rostock 3 U 135/99
OLG Rostock 3 U 135/99

  Verfahrensgang LG Neubrandenburg (Urteil vom 03.09.1999; Aktenzeichen 5 O 148/99)   Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 03.09.1999, Az.: 5 O 148/99 geändert. 2. Die Klage wird ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren