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EuGH, Verfahren C-92/24 - eingegangen am 12.05.2024

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Schlagwörter

Körperschaftsteuer/Gemeinschaftsrecht, Mutter-/Tochter-Richtlinie, Gewinnausschüttung Tochtergesellschaft an Muttergesellschaft, Steuersatz, Besteuerung von Gewinnausschüttungen einer EU-ausländischen Tochtergesellschaft bei der Muttergesellschaft

Kläger

Banca Mediolanum SpA

Beklagter

Agenzia delle Entrate – Direzione Regionale della Lombardia

Rechtsfrage (Thema)

Ist die in Art. 6 Abs. 1 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 446/1997 enthaltene Forderung der Italienischen Republik, 50 % der Dividenden, die von in Italien ansässigen Finanzintermediären, die als Muttergesellschaften im Sinne der Richtlinie 2011/96/EU des Rates vom 30. November 2011 einzustufen sind, erhalten werden und die von in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ansässigen Gesellschaften, die als Tochtergesellschaften im Sinne dieser Richtlinie einzustufen sind, ausgeschüttet werden, der IRAP-Besteuerung zu unterwerfen, ohne den Muttergesellschaften das Recht einzuräumen, von der IRAP den Teil der Körperschaftsteuer abzuziehen, der auf die von den Tochtergesellschaften gezahlten Gewinne entfällt, mit dem Verbot vereinbar, Gewinne, die die in einem Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaften von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Tochtergesellschaften erhalten haben, mit einem höheren Satz als 5 % des in Art. 4 dieser Richtlinie vorgesehenen Betrags zu besteuern?

Normenkette

EURL 96/2011 Art. 4

Verfahrensgang

Corte di giustizia tributaria di secondo grado della Lombardia (Italien) (Beschluss vom 24.01.2024)

Status des Verfahrens

Erledigt durch Urteil vom 01.08.2025; veröffentlicht am 03.08.2025

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    Mutter-/Tochter-Richtlinie ... / Art. 4
    Mutter-/Tochter-Richtlinie ... / Art. 4

      (1) Fließen einer Muttergesellschaft oder ihrer Betriebstätte aufgrund der Beteiligung der Muttergesellschaft an der Tochtergesellschaft Gewinne zu, die nicht anlässlich der Liquidation der Tochtergesellschaft ausgeschüttet werden, so   a) ...

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