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Vorübergehende Uneinbringlichkeit aufgrund eines Sicherungseinbehaltes, Änderung der Bemessungsgrundlage

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BMF, Schreiben v. 3.8.2015, III C 2 - S 7333/08/10001 :004, BStBl I 2015, 624

BFH-Urteil vom 24.10.2013, V R 31/12 (Das BFH-Urteil wird zeitgleich im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht)

Bezug: BMF-Schreiben vom 12.10.2009, BStBl 2009 I S. 1292,
  (Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft – USt M 2 –)

Mit Urteil vom 24.10.2013, V R 31/12, BStBl 2015 II S. …, hat der BFH entschieden, dass ein Unternehmer grundsätzlich im Umfang eines Sicherungseinbehaltes zur Minderung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG berechtigt sein kann.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hierzu Folgendes:

 

I. Allgemeines

Nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 24.10.2013 (a.a.O.) ist ein der Sollbesteuerung unterliegender Unternehmer bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung zur Steuerberichtigung nach § 17 UStG wegen Uneinbringlichkeit berechtigt, soweit er seinen Entgeltanspruch aufgrund eines vertraglichen Einbehalts zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren nicht verwirklichen kann.

Entgeltforderungen, die auf sog. Sicherungseinbehalte für Baumängel beruhen, sind daher grundsätzlich uneinbringlich, da der Unternehmer die insoweit bestehenden Entgeltansprüche ganz oder teilweise jedenfalls auf absehbare Zeit rechtlich und tatsächlich nicht durchsetzen kann (Abschn. 17.1 Abs. 5 Satz 2 UStAE). Soweit der Unternehmer jedoch eine vollständige Entgeltzahlung bereits mit Leistungserbringung für die Fälle beanspruchen kann, in denen er die Gewährleistungsansprüche seiner Leistungsempfänger durch Bankbürgschaft gesichert hat oder ihm eine derartige Bürgschaftsgestellung möglich war, liegt hingegen keine Uneinbringlichk...

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  (1) 1Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geändert, hat der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen. 2Ebenfalls ist der Vorsteuerabzug ...

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