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Nutzung eines betrieblichen Kfz im Rahmen anderer Einkunftsarten, Abgeltungswirkung der 1%-Regelung

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OFD Münster, Verfügung v. 9.4.2008, o. Az.

Der BFH hat mit Urteil vom 26.4.2006 entschieden, dass die Nutzung eines betrieblichen Kfz zur Erzielung von anderen Einkünften nicht durch die Bewertung der privaten Nutzung nach der 1 %-Regelung abgegolten ist. Nach Ansicht des BFH regelt § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG lediglich die private Nutzung des betrieblichen Kfz. Bei einer darüber hinausgehenden Nutzung im Rahmen anderer Einkunftsarten sind die darauf entfallenden Selbstkosten als zusätzliche Entnahme zu erfassen. Das Urteil ist im BStBl 2007 II S. 445 veröffentlicht worden.

Aus Vereinfachungsgründen wird auf den Ansatz einer zusätzlichen Entnahme verzichtet, soweit diese Aufwendungen bei keiner anderen Einkunftsart abgezogen werden. Das BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kfz vom 21.1.2002 (BStBl 2002 I S. 148) soll entsprechend ergänzt werden. Die Entscheidung des BFH steht im Gegensatz zu der bisherigen Verwaltungsauffassung. Aus diesem Grund soll das Urteil erst ab dem Vz. 2007 angewendet werden.

 

Normenkette

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1

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