Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

DM-Beträge in den deutschen Abkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen: Umstellung auf den Euro

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

BMF, Schreiben v. 16.3.2001, IV B 3 - S 1300 - 14/01, BStBl I 2001,204

1 Anlage

Mit dem 1.1.2002 findet die automatische rechtliche Vollumstellung auf den Euro einschließlich der Untereinheit Cent statt. Der Euro tritt an die Stelle der nationalen Währungseinheit DM. In sämtlichen Rechtsakten gelten Bezugnahmen auf die nationale Währungseinheit DM bzw. Geldbeträge in DM als Bezugnahmen auf den Euro bzw. Euro-Beträge unter Verwendung des amtlichen Umrechnungskurses. Der Kurs zur DM lautet: 1 EUR = 1,95583 DM.

Zahlreiche deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthalten Rechtsvorschriften mit DM-Beträgen. Da eine Änderung der jeweiligen DBA nicht in Betracht kommt, sind diese Beträge in der beigefügten Anlage punktgenau in Euro umgerechnet worden. Die neuen Euro-Beträge werden der jeweils zuständigen Behörde der Vertragsstaaten im Schriftweg mitgeteilt.

 

Anlage DBA-Euro-Liste

DBA  
mit vom Artikel Gegenstand DM-Betrag Euro-Betrag
Ägypten 8.12.1987 Art. 20 Nebenverdienstgrenze für Studenten und Auszubildende 7.200 3.681,30
Argentinien 13.7.1978 Art. 20 Abs. 2 Buchst. b Nebenverdienstgrenze für Studenten und Auszubildende 6.000 3.067,75
Bangladesh 29.5.1990 Art. 20 Abs. 2 Buchst. b Nebenverdienstgrenze für Studenten und Auszubildende 7.200 3.681,30
Bolivien 30.9.1992 Art. 20 Abs. 2 Buchst. b Nebenverdienstgrenze für Studenten und Auszubildende 7.200 3.681,30
Brasilien 27.6.1975 Art. 21 Abs. 2 Nebenverdienstgrenze für Studenten und Auszubildende 7.200 3.681,30
Bulgarien 2.6.1987 Art. 19 Abs. 2 Buchst. b Nebenverdienstgrenze für Studenten und Auszubildende 7.200 3.681,30
VR China 10.6.1985 Art. 21 Nebenverdienstgrenze für Studenten und Auszubildende 6.000 3.067,75
Ecuador 7.12.1982 Art. 20 Abs. 2 Buchst. b Nebenverdienstgrenze für Studenten und Auszubildende 8.400 4.294,85
Indien 19.6.1...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Personal Office Standard enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Haufe Shop: HR im Mittelstand
HR im MIttelstand
Bild: Haufe Shop

Das Buch liefert eine offene Bestandsaufnahme der Personalarbeit in KMU und zeigt, wie man sie wirklich voranbringt. Es klärt über typische Irrtümer auf, thematisiert Chancen und Herausforderungen und stellt Lösungen für erfolgreiche Veränderungsprozesse vor.


Anwendung von BMF-Schreiben, BMF-Schreiben, die bis zum 9. März 2023 ergangen sind
Anwendung von BMF-Schreiben, BMF-Schreiben, die bis zum 9. März 2023 ergangen sind

  BMF, Schreiben vom 10.3.2023, IV A 2 – O 2000/22/10003 :001 (DOK 2023/0169552), BStBl I 2023, 406 Bezug: BMF-Schreiben vom 11.3.2022 – IV A 2 – O 2000/21/10005 :001 – DOK 2022/0185796 – (BStBl 2022 I S. 366) 2 ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren