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BE v. 21.06.2005: Leistungsrecht / TOP 7 Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld/Versorgungskrankengeld/Verletztengeld/Übergangsgeld

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Sachverhalt

Die Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld/Versorgungskrankengeld/Verletztengeld/Übergangsgeld liegt seit vielen Jahren als bundesweit einheitliches Formular vor. Sie ist mit den Spitzenorganisationen der Unfall- und Rentenversicherungsträger abgestimmt und in der Praxis weitgehend akzeptiert.

Dennoch war aus folgenden Gründen eine Neufassung der genannten Entgeltbescheinigung geboten:

  • Der Vordruck ist durch mehrfache Ergänzungen sehr unübersichtlich geworden; die Informationen waren auf einer DIN-A4-Seite kaum noch darstellbar.
  • Der Informationswert einiger Daten erschien zweifelhaft.
  • Das Kinder-Berücksichtigungsgesetz vom 15.12.2004 (BGBl I S. 3448) sieht für kinderlose Versicherte einen Zuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten auf den Pflegeversicherungsbeitrag vor (§ 55 Abs. 3 SGB XI). Der Beitragszuschlag ist auch auf die Beiträge aus dem Krankengeld (§ 57 Abs. 2 SGB XI) zu erheben.

Die Krankenkassen-Spitzenverbände verständigten sich bei ihrer Besprechung zum Leistungsrecht am 16.12.2004 auf eine Neufassung der Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld/Versorgungskrankengeld/Verletztengeld/Übergangsgeld. Das Formular wurde deutlich "verschlankt" und am 21.01.2005 in Kraft gesetzt. Die Erläuterungen zur Entgeltbescheinigung wurden wegen der Einfügung des § 23c in das SGB IV durch das Verwaltungsvereinfachungsgesetz vom 21.03.2005 (BGBl I S. 818) mit dem Stand 04.04.2005 angepasst.

Nach telefonischer Mitteilung des VDR hat seine Gemeinsame Arbeitsgruppe "Barleistungen" die überarbeitete Entgeltbescheinigung beraten und dieser als Grundlage zur Berechnung der Entgeltersatzleistungen zugestimmt. Wegen zunehmender rentenversicherungsspezifischer Besonderheiten werde der VDR für die Berechnung des Übergangsgeldes allerdings eine eigene renten...

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