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BE v. 09.03.2016: Meldeverfahren / TOP 7 Änderung des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung";

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hier: Vergabe der Versicherungsnummer bei unbekanntem Geburtstag

Bei der Vergabe einer Versicherungsnummer ist das Geburtsdatum von zentraler Bedeutung und deshalb zwingend anzugeben. Grundsätzlich ist es amtlichen Dokumenten (z. B. Ausweis oder Reisepass) zu entnehmen, damit bei den Leistungsträgern nicht unterschiedliche Daten in den Beständen hinterlegt sind.

Insbesondere bei ausländischen Staatsangehörigen ist das Geburtsdatum jedoch oft unbekannt. In diesen Fällen kann das Geburtsdatum im Datenbaustein Geburtsangaben (DBGB) in der Form "XXXX0000" (Geburtstag und Geburtsmonat unbekannt) oder "XXXXXX00" (Geburtstag unbekannt) angegeben werden. Bei der Neuvergabe einer Versicherungsnummer durch die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) wird im ersten Fall der Geburtstag in der Versicherungsnummer mit dem aktuellen Tag der Vergabe der Versicherungsnummer ersetzt. Der Geburtsmonat bleibt unverändert.

Praxis-Beispiel

Geburtsdatum im DBGB: 19880000

Vergabe der Versicherungsnummer am 17.02.2016

Geburtsdatum in der Versicherungsnummer: 170088

Bei der zweiten Fallkonstellation wird das Geburtsdatum aus dem DBGB grundsätzlich unverändert in die neu vergebene Versicherungsnummer übernommen.

Praxis-Beispiel

Geburtsdatum im DBGB: 19861200

Vergabe der Versicherungsnummer am 23.02.2016

Geburtsdatum in der Versicherungsnummer: 001286

Bei ausgeschöpfter Seriennummer wird wie unter Ziffer 3.1.1.2 des gemeinsamen Rundschreibens zum Meldeverfahren beschrieben verfahren.

Seit der zentralen Vergabe der Versicherungsnummer durch die DSRV wird bei der oben beschriebenen ersten Fallkonstellation (Geburtstag und Geburtsmonat unbekannt) der aktuelle Tag in die Versicherungsnummer übernommen. Insofern ist die Beschreibung unter Ziffer 3.1.1.2 nicht mehr aktuell und wird wie folgt angepasst:

"- Geburtsta...

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