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BE v. 06./07.05.2008: Leistungsrecht / TOP 1 Abgrenzung von Arbeitslosengeld II und Krankengeld;

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hier: Rücknahme von Musterstreitverfahren

Sachstand:

Zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Bundesagentur für Arbeit war bzw. ist streitig, ob Personen,

  • deren Anspruch auf Arbeitslosenhilfe bzw. -geld zum 31. Dezember 2004 während der Leistungsfortzahlungsfrist des § 126 SGB III endete (sog. Übergangsfälle), oder
  • deren Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Leistungsfortzahlungsfrist des § 126 SGB III nach dem 31. Dezember 2004 endet (sog. Neufälle; dies gilt entsprechend für die Aufstockungsfälle [Arbeitslosengeld II wird neben Arbeitslosengeld gezahlt]),

bei über das Ende der Leistungsfortzahlung hinaus andauernder Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Krankengeld haben.

Die Rechtslage sollte bzw. soll durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt werden. Zu diesem Zweck verabschiedeten die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Bundesagentur für Arbeit unter dem Datum des 23. Oktober 2006 Empfehlungen zur Klärung der streitigen Abgrenzung von Arbeitslosengeld II und Krankengeld. In der Anlage 1 der Empfehlungen wurden u. a. die Musterstreitverfahren zu "Neufällen" benannt. Die Anlage 2 der Empfehlungen bezeichnete u. a. Fallkonstellationen zu "Neufällen", auf die die Rechtsprechung ebenfalls angewendet werden sollte, die jedoch nicht Gegenstand von Musterstreitverfahren waren.

Mit Urteilen vom 2. November 2007 – B 1 KR 38/06 und 12/07 R – (siehe Anlagen 1 und 2) hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass das Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld während des Zeitraums der Leistungsfortzahlung nach § 126 SGB III dem Krankengeldanspruch nicht entgegensteht. In dem Verfahren B 1 KR 38/06 R war dabei in einem "Neufall" entsprechend der Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Bundesagentur für Arbei...

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