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Anwendung von bis zum 21.3.2014 ergangenen BMF-Schreiben

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BMF, Schreiben v. 24.3.2014, IV A 2 - O 2000/13/10002, BStBl I 2014, 606

Bezug: BMF-Schreiben vom 9.4.2013, IV A 2 – O 2000/12/10001 – DOK 2013/0110996 – (BStBl I 522)

2 Anlagen

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der bis zum Tage dieses Schreibens ergangenen BMF-Schreiben das Folgende:

Für Steuertatbestände, die nach dem 31.12.2012 verwirklicht werden, sind die bis zum Tage dieses BMF-Schreibens ergangenen BMF-Schreiben anzuwenden, soweit sie in der Positivliste (Anlage 1, gemeinsame Positivliste der BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder) aufgeführt sind. Die nicht in der Positivliste aufgeführten BMF-Schreiben werden für nach dem 31.12.2012 verwirklichte Steuertatbestände aufgehoben. Für vor dem 1.1.2013 verwirklichte Steuertatbestände bleibt die Anwendung der nicht in der Positivliste aufgeführten BMF-Schreiben unberührt, soweit sie nicht durch ändernde oder ergänzende BMF-Schreiben überholt sind.

BMF-Schreiben in diesem Sinne sind Verwaltungsvorschriften, die die Vollzugsgleichheit im Bereich der vom Bund verwalteten, der von den Ländern verwalteten und der von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern sicherstellen sollen. Die Aufhebung der BMF-Schreiben bedeutet keine Aufgabe der bisherigen Rechtsauffassung der Verwaltung, sondern dient der Bereinigung der Weisungslage. Sie hat deklaratorischen Charakter, soweit die BMF-Schreiben bereits aus anderen Gründen keine Rechtswirkung mehr entfalten. Die in der Anlage 1 zum o.a. BMF-Schreiben vom 9.4.2013 aufgeführten und nicht mehr in der aktuellen Positivliste enthaltenen BMF-Schreiben sind nachrichtlich in der Anlage 2 (gemeinsame Liste der im BMF-Schreiben vom 9.4.2013 (BStBl 2013 I S. 522) und in den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9.4.2013 (BStBl 2013 I S. 523) aufgeführten und nicht mehr in der aktuellen Positivliste enthaltenen BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder) aufgeführt.

Dieses Schreiben wird wieder unter demselben Datum wie die dementsprechenden gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung von gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder herausgegeben.

Das BMF-Schreiben steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Themen – Steuern – Weitere Steuerthemen – Eindämmung der Normenflut zum Herunterladen bereit.

 

Anlage 1

Gemeinsame Positivliste der BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder

Stand: 21.3.2014

               
  Nr.: Art der Verwaltungsvorschrift: Datum: Aktenzeichen Aktenplanzeichen: Fundstelle: Betreff:  
   

BMF = BMF-Schreiben

GLE = gleichlautende Ländererlasse
         
    Organisation und Verwaltung (O 1000 – O 2378)  
  1 BMF 20.06.2011

IV B 5 – O 1000/09/10507-04

DOK 2011/0048553
BStBl I 2011, 674 Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 5 Finanzverwaltungsgesetz  
  2 BMF 03.04.2012

IV A 5 – O 1000/07/10086-07/IV A 3 – S 0321/07/10004

DOK 2012/0273134
BStBl I 2012, 522 Grundsätze für die Verwendung von Steuererklärungsvordrucken; Amtlich vorgeschriebene Vordrucke  
  3 BMF 19.09.2011

IV A 5 – O 1720/0 :001

DOK 2011/0730729
BStBl I 2011, 968 Aufhebung der Geschäftsordnung für die Oberfinanzdirektionen (OFDGO)  
  4 BMF 13.12.1976 Z C 3 – O 1755 – 59/76 BStBl I 1977, 33 Übertragung eines Teilbereichs der Aufgabe „Internationale Rechts- und Amtshilfe” (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 FVG)  
  5 BMF 06.09.1994 IV A 6 – O 1900 – 23/94/IV A 7 – O 2206 – 17/94   Abgabe/Übernahme der Besteuerung bei Änderungen der örtlichen Zuständigkeit von den alten Bundesländern in die in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiete (Beitrittsgebiet) bzw. umgekehrt sowie innerhalb des Beitrittsgebiets  
  6 BMF 26.01.1996 IV A 6 – O 1900 – 5/96/ IV A 7 – O 2206 – 7/96   Abgabe/Übernahme der Besteuerung bei Änderung der örtlichen Zuständigkeit von den alten Bundesländern in die in Art. 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiete (Beitrittsgebiet) bzw. umgekehrt sowie innerhalb des Beitrittsgebietes  
  7 GLE 19.11.1996 O 2120 BStBl I 1996, 1391 Organisation der Finanzämter und Neuordnung des Besteuerungsverfahrens; hier: Arbeitsweise in den Veranlagungsstellen  
  8 GLE 16.11.2010 O 2120 BStBl I 2010, 1315 Neufassung der Geschäftsordnung für die Finanzämter (FAGO 2010)  
  9 BMF 10.04.1996 IV A 7 – O 2206 – 22/96 BStBl I 1996, 386 Automation in der Steuerverwaltung; Buchungsordnung für die Finanzämter – BuchO –  
  10 BMF 20.11.2002 IV D 3 – O 2206 – 14/02 BStBl I 2002, 1333 Automation in der Steuerverwaltung; Buchungsordnung für die Finanzämter – BuchO –  
  11 BMF 14.04.2003 IV D 3 – O 2206 – 15/03 BStBl I 2003, 270 Automation in der Steuerverwaltung; Buchungsordnung für die Finanzämter – BuchO –  
  12 BMF 16.11.2011

IV A 7 – O 2200/09/10009 :...

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