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TRBA 405: Anwendung von Messverfahren und technischen Kontrollwerten für luftgetragene Biostoffe

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[Vorspann]

Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.

Die TRBA 405 "Anwendung von Messverfahren und technischen Kontrollwerten für luftgetragene Biostoffe" konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Biostoffverordnung. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel 405 kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

1 Anwendungsbereich

Diese TRBA findet Anwendung bei der Erfassung luftgetragener Biostoffe an Arbeitsplätzen, die z. B. im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, zur Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen oder zur Überprüfung der Einhaltung von technischen Kontrollwerten durchgeführt wird. Beschrieben werden die grundsätzliche Vorgehensweise und die Anforderungen.

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Biostoffe

Biologische Arbeitsstoffe (Biostoffe) sind in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung – BioStoffV) definiert. Es sind u.a. Mikroorganismen (siehe BioStoffV § 2 Absatz 1, 1. Satz), die den Menschen beispielsweise durch Infektionen, Toxinbildung oder sensibilisierende Wirkungen gefährden können (BioStoffV, § 2 Absatz 1, 2. Satz). Zur Vereinfachung wird im Folgenden der Begriff Biostoffe verwendet.

2.2 Konzentration

 

(1) Konzentration ist die Menge der Biostoffe (z. B. kultivierbare Schimmelpilze und Bakte...

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