Die folgenden Begriffe werden in diesem Standard mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
Beherrschung ist die Möglichkeit, bei einer wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen, um daraus Nutzen zu ziehen.
Die Equity-Methode ist eine Bilanzierungsmethode, bei der die Anteile an einem gemeinschaftlich geführten Unternehmen zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt werden, dieser Ansatz in der Folge aber um etwaige Veränderungen beim Anteil des Partnerunternehmens am Nettovermögen des gemeinschaftlich geführten Unternehmens angepasst wird. Das Ergebnis des Partnerunternehmens schließt dessen Anteil am Ergebnis des gemeinschaftlich geführten Unternehmens ein.
Ein Gesellschafter eines Gemeinschaftsunternehmens ist ein Partner bei einem Gemeinschaftsunternehmen, der nicht an dessen gemeinschaftlicher Führung beteiligt ist.
Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Aufteilung der Kontrolle der wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit und ist nur dann gegeben, wenn die mit dieser Geschäftstätigkeit verbundenen strategischen finanziellen und betrieblichen Entscheidungen die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien (der Partnerunternehmen) erfordern.
Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine vertragliche Vereinbarung zweier oder mehrerer Partner über eine wirtschaftliche Tätigkeit, die von ihnen gemeinschaftlich geführt wird.
Die Quotenkonsolidierung ist ein Verfahren der Rechnungslegung, bei dem der Anteil des Partnerunternehmens an allen Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwendungen eines gemeinschaftlich geführten Unternehmens mit den entsprechenden Posten des Abschlusses des Partnerunternehmens zusammengefasst oder als gesonderter Posten im Abschluss des Partnerunternehmens ausgewiesen...