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GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz - Übersicht -

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Art. 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

geändert, gestrichen bzw. eingefügt sind § 13 Abs. 2, § 29, § 30, § 30a, § 31 Abs. 1 und 3, § 35 Abs. 5, § 61 Abs. 1, § 62, § 62a, § 63 Abs. 5, § 75 Abs. 10, § 84, § 85, § 87a, § 88, § 101 Abs. 1, § 106 Abs. 5, § 125 Abs. 2, § 133 Abs. 1, § 135 Abs. 1, § 175 Abs. 4, § 221, § 310 Abs. 1, § 313a Abs. 1

(Die Änderungen sind in das SGB V eingearbeitet.)

Art. 2 Änderung des Neunten SGB V-Änderungsgesetzes

(Änderungsbestimmungen - hier nicht abgedruckt)

Art. 3 Änderung des 2. GKV-Neuordnungsgesetzes

(Änderungsbestimmungen - hier nicht abgedruckt)

Art. 4 Änderung des GKV-Finanzstärkungsgesetzes

(Änderungsbestimmungen - hier nicht abgedruckt)

Art. 5 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

(Änderungsbestimmungen - hier nicht abgedruckt)

Art. 6 Änderung der Bundespflegesatzverordnung

geändert, gestrichen bzw. eingefügt sind § 6, § 11 Abs. 8, § 12, § 15

(Die Änderungen sind in die Bundespflegesatzverordnung eingearbeitet.)

Art. 7 Gesetz zur Begrenzung der Erlöse für stationäre Krankenhausleistungen im Jahr 1999

(hier nicht abgedruckt)

Art. 8 Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin

(hier nicht abgedruckt)

Art. 9 Änderung des Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

(Änderungsbestimmungen - hier nicht abgedruckt)

Art. 10 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

(Änderungsbestimmungen - hier nicht abgedruckt)

Art. 11 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

(Änderungsbestimmungen - hier nicht abgedruckt)

Art. 12 Aufsicht zur Budgetierung 1999

(hier nicht abgedruckt)

Art. 13 Ausgabenbegrenzung bei Strukturverträgen

(hier nicht abgedruckt)

Art. 14 Gesamtvergütung der Vertragsärzte im Jahr 1999

(hier nicht abgedruckt)

Art. 15 Budget- und Preisregelung vertragszahnärztlicher Versorgung im Jahr 1999

(hier nicht abgedruckt)

Art. 16 Arznei-, Verband- und Heilmittelbudget für 1999

(hier nicht abgedruckt)

Art. 17 Festsetzung des Vertragsinhalts durch das Schiedsamt

(hier nicht abgedruckt)

Art. 18 Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen

(hier nicht abgedruckt)

Art. 19 Sonderkündigungsrecht

(hier nicht abgedruckt)

Art. 20 Änderung des KVLG 1989

geändert sind § 38, § 48 Abs. 1

(Die Änderungen sind in das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte eingearbeitet.)

Art. 21 Ende der laufenden Wahlperiode der Vertreterversammlungen der Kassenärztlichen/Kassenzahnärztlichen Vereinigungen

(hier nicht abgedruckt)

Art. 22 Gebührenordnung für Zahnärzte

(hier nicht abgedruckt)

Art. 23 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

(hier nicht abgedruckt)

Art. 24 Übergangsregelung

 

(1) Pflichtversicherte und ihre nach § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch versicherten Familienangehörigen, die als Pflichtversicherte oder als freiwillig Versicherte vor dem 1. Januar 1999 rechtswirksam Kostenerstattung gewählt hatten, behalten den Anspruch, Kostenerstattung zu wählen.

 

(2) 1Satzungsbestimmungen, die Krankenkassen auf Grund des § 53 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch getroffen haben, werden mit Inkrafttreten dieses Gesetzes unwirksam. 2Satzungsbestimmungen, die Krankenkassen auf Grund der §§ 54 bis 56 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch g...

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