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DGUV Regel 113-010: Sicheres Arbeiten in der Gummiindust ... / 6.5.3 Arbeiten an Salzbadanlagen

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In Salzbadanlagen werden die extrudierten Gummiprofile durch eine heiße Salzschmelze geführt. Sie besteht meistens aus einem eutektischen Gemisch von Kaliumnitrat, Natriumnitrat und Natriumnitrit mit einem Schmelzpunkt von ca. 140 °C. Bei verschiedenen Anwendungen können auch Gemische aus Lithium- und Kaliumnitrat eingesetzt werden; bei diesen Gemischen kann von einer geringeren Gefahr für Beschäftigte und Umwelt ausgegangen werden.

Die Dichte der Salzschmelze ist größer als die von Gummi. Die Gummiprofile müssen daher entweder mit einem höhenverstellbaren endlosen Stahlband unter die Oberfläche der Schmelze gedrückt oder ständig mit Salzschmelze berieselt werden.

P04: Mit Wasser löschen verboten

P17: Mit Wasser spritzen verboten

Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:

Gesundheitsschädigende Wirkung von Stoffen

Gefährdung durch Salz
  Bei Betriebsstörungen und Instandhaltungsarbeiten Exposition gegen Salzstäube vermeiden, z. B. persönliche Schutzausrüstungen benutzen

Brandgefahr durch Stoffe

Entzündung organischer Stoffe
  Organische Stoffe verbrennen bei der erhöhten Temperatur und dem erhöhten Sauerstoffanteil des Salzbades sehr heftig. Ein Brand verlöscht erst, wenn der organische Körper verbrannt ist oder entfernt wurde. Es können sich auch Schäume entzünden, die sich durch Reaktion zwischen Gummimischungen und den Salzen bilden.
  Bäder sauber halten
  Ablagerungen auf den Bädern, auch Schäume, in regelmäßigen Abständen abschöpfen
  Reißt ein Profil, sofort alle Stücke aus dem Bad entfernen
  Feuerlöschmittel bereithalten:
   
  • Trockener Sand eignet sich zum Abdecken brennender Salzbäder und der aus brennenden Bädern entfernten organischen Körper
  • Kohlendioxid oder Stickstoff eignen sich zum Lös...

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