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DGUV Regel 113-010: Sicheres Arbeiten in der Gummiindust ... / 6.4.2 Arbeiten an Pressen und Spritzgießmaschinen

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Maschinen, mit denen unter Druck und bei erhöhter Temperatur Formartikel in Vulkanisierformen hergestellt werden. Man unterscheidet:

Pressen sind Maschinen zur diskontinuierlichen Herstellung von Formteilen aus Kunststoff- oder Kautschukformmassen, die im Wesentlichen aus einer oder mehreren Schließeinheiten, Antrieben und Steuerungen und möglicherweise Zusatzeinrichtungen bestehen.

Bei Spritzgießmaschinen wird die Formmasse in einen separaten Hohlraum im Werkzeug eingegeben und unter dem Druck des Presskolbens in den formgebenden Hohlraum des Werkzeugs gepresst. Die Bewegung des Presskolbens kann entweder direkt durch die Schließbewegung des Werkzeugs oder durch einen separaten Zylinder bewirkt werden.

Zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen siehe BG-Information "Spritzgießmaschinen" (BGI 749).

Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:

Benutzen persönlicher Schutzausrüstungen

Auswahl und Benutzen persönlicher Schutzausrüstungen
  Bei Arbeiten mit Druckluft (Entformen, Reinigen) Augen oder Gesichtsschutz sowie Gehörschutz benutzen
  Bei der Entnahme heißer Teile Schutzhandschuhe oder geeignete Hilfsmittel benutzen

Rechtsgrundlagen und Informationen:

PSA-BV; § 9 Abs. 2 und 3 GefStoffV; §§ 29 bis 31 BGV A1 i. V. m. Abschnitt 4.11 bis 4.13 BGR A1; BGR 189 bis 201; BGI 515; Merkblatt A 008 der BG Chemie

Abbildung 33: Presse – Prinzipskizze

Abbildung 34: Spritzgießmaschine

Abbildung 35: Zweihandsteuerung an einer Spritzgießmaschine

Ungeschützte bewegte Maschinenteile

Quetsch- und Scherstellen
  Hineineingreifen in bewegliche Werkzeuge/Formen durch geeignete Schutzeinrichtungen verhindern
  Zweihandsteuerungen (Typ III C nach DIN EN 574) dürfen an Pressen nur eingesetzt werden (DIN EN 289:2004), wenn
   
  • die M...

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