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DGUV Regel 113-010: Sicheres Arbeiten in der Gummiindust ... / 6.2.3 Arbeiten an Innenmischern

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Innenmischer (mit einer oder mehreren Kammern) dienen der Herstellung von Gummimischungen. Die Mischungsbestandteile werden z. B. über ein Förderband oder von Hand in den Füllschacht eingetragen und durch Einwirken von rotierenden Knetwerkzeugen unter Krafteinwirkung eines im Einfüllschacht beweglichen Stempels gemischt.

Abbildung 13: Innenmischer – Prinzipskizze

Abbildung 14: Innenmischer

Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:

Absturz

Hineinstürzen in Bodenöffnungen
  Einfüllöffnungen z. B. mit mindestens 1 m hohem Geländer mit Fuß- und Knieleiste sichern, wenn Beschäftigte beim Beschicken oder Reinigen in den Mischer stürzen können (Abschnitt 2 der ASR 12/1 – 3)

Ungeschützt bewegte Maschinenteile

Quetsch- und Scherstellen an der Einfüllöffnung (kraftbetätigte Einfüllklappe, umlaufende Knetwerkzeuge)
  Bei Beschickung von Hand Einfüllöffnung so ausbilden, dass die Knetwerkzeuge nicht mit den Händen erreicht werden können
  Bedienungselement für Einfüllklappe so weit von der Gefahrstelle entfernt anordnen und so auslegen, dass der Beschicker während des Schließvorgangs nicht in die Einfüllöffnung greifen kann

Ungeschützt bewegte Maschinenteile

Quetsch- und Scherstellen an der Auswurföffnung (hydraulisch betätigte Klapp- oder Schiebesattel, umlaufende Knetwerkzeuge)
  An der Auswurföffnung Gefahrstellen durch Schiebe- oder Sattelbewegungen so durch trennende Schutzeinrichtungen (Verdeckungen) sichern, dass ein Hineingreifen verhindert wird

Rechtsgrundlagen und Informationen:

DIN EN 12 013

Unkontrolliert bewegte Teile

In der Mischkammer hängen gebliebenes Produkt
Bei Störungen aus dem Mischer fallendes ProdukT
  Nicht unter Produkt aufhalten – Produkt kann jederzeit, auch bei stehendem Mischer he...

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