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DGUV Regel 113-010: Sicheres Arbeiten in der Gummiindust ... / 6.2 Herstellen von Mischungen

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6.2.1 Zerkleinern von Kautschukballen

Das Zerkleinern von Kautschuk erfolgt in Kautschukspaltern und Kreismessermaschinen. Schneidmühlen werden zur Zerkleinerung von Gummi verwendet.

Abbildung 8: Kautschukspalter (Werkfoto) mit trennenden Schutzeinrichtungen

Abbildung 9: Kautschukspalter mit Zweihandsteuerung

Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:

Ungeschützte bewegte Maschinenteile

Messer  
  Alle zum Schneiden nicht benutzten Maschinenteile verkleiden
  Kautschukspalter
   
  • z. B. durch Schutzeinrichtungen so sichern, dass niemand in den Bereich des Messers greifen kann
  • Störungen im Schneidbereich (z. B. durch Verkanten der Ballen) nur nach Abschalten der Maschine, Beseitigen von Restenergien (z. B. Druckluft entspannen, gegebenenfalls Messer fixieren) und nur mit langen Werkzeugen (z. B. Haken) beseitigen
  Kreismessermaschinen
   
  • Maschinen mit starren oder beweglichen Schutzhauben ausrüsten, die fest mit der Maschine verbunden sind
  • Bewegliche Teile der Hauben mit dem Antrieb der Maschine verriegeln
  Schneidmühlen
   
  • Beschickungsöffnung so ausbilden, dass die Messer nicht erreicht werden können oder
  • Mit dem Antrieb verriegelte Deckel mit Zuhaltung oder Zeitverzögerung (Nachlauf!) verwenden
  Mit leicht und gefahrlos erreichbaren Not-Befehlseinrichtungen (Not-Halt) ausstatten
    Hinweis zum Begriff Not-Halt: In neueren Normen ist nicht mehr von Not-Aus, sondern von Not-Halt die Rede, wenn es um das Stillsetzen von gefahrbringenden Bewegungen geht.
  Wirksamkeit der Not-Befehlseinrichtungen vor Schichtbeginn prüfen
  Bei Instandhaltungsarbeiten Rotor gegen unbeabsichtigte Bewegungen sichern (z. B. mit Holzkeil)
  Siehe auch Abschnitt 5.2.4 "Absturz" dieser BG-Regel

Rechtsgrundlagen und Informationen:

DIN EN 12 012

Gefährlic...

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