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DGUV Regel 109-607: Branche Metallbau / 3.2.7 Metallsägen

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Bügelsägen, Bandsägen und Kreissägen gehören zu den Metallsägen. Wegen der nicht vollständigen Verdeckung des Sägewerkzeugs haben die Maschinen ein hohes Gefährdungspotenzial und das sicherheitsgerechte Verhalten der Beschäftigten ist besonders wichtig.

Abb. 31

Horizontale Bandsägemaschine

Rechtliche Grundlagen
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Regel 100-500 und 100-501 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

 

Weitere Informationen
  • DGUV Information 209-019 "Sicherheit bei der Blechverarbeitung"
  • DGUV Information 209-066 "Maschinen der Zerspanung"
  • DIN EN ISO 16093:2017-10 "Werkzeugmaschinen - Sicherheit - Sägemaschinen für die Kaltbearbeitung von Metall"
  • Arbeitsschutz Kompakt Nr. 016 "Arbeiten an Metallbügelsägen"
  • Arbeitsschutz Kompakt Nr. 063 "Arbeiten an Metallbandsägen"

 

Gefährdungen

Folgende Gefährdungen treten bei der Verwendung von Metallsägen auf:

  • Gefahr eines Werkstückrückschlags und Verletzungsgefahr durch herausgeschleuderte Werkstück-, Werkzeugteile oder Sägeblattbruch.
  • Stolper, Sturz- oder Rutschgefahr durch Öle, Kühlschmierstoffe, Feuchtigkeit.
  • Brand- und Explosionsgefahr in der Filteranlage bzw. Selbstentzündung durch kleine Metallsplitter (starke Erhitzung während der Bearbeitung).
  • Lärmgefährdungen durch lärmintensive Arbeitsverfahren (Beschaffenheit der verwendeten Sägeblätter) oder hochfrequente Schallemissionen (abhängig von Metallart und Drehzahl).
  • Gefährdung durch Vibrationen, das bedeutet: Die Bewegungen des Sägeblatts führen bei der Materialzufuhr von Hand immer zu Belastungen der Hände und Arme.
  • Gefährdung durch optische Strahlung besteht bei Arbeiten im Freien durch UV-Einstrahlung und Reflexion an der Metalloberfläche sowie durch Temperaturstrahlung. Laserstrahlung und deren Reflexion können während der Nutzung von...

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