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DGUV Regel 108-007: Lagereinrichtungen und -geräte (bish ... / Anhang 1 Berechnung und Grafik für Stapelhöhen

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Beim Einrichten sicherer Stapel ist zu beachten:

Wegen geringerer Standsicherheit ist die Stapelung leerer bzw. leichter Lagergeräte (Stapeleinheiten) gefährlicher als die schwerer Lagergeräte (siehe auch Abschnitt 5.3.4).

Die Sicherheit eines Stapels gegen Umkippen muss unter Ansatz der in den Abbildungen 1 und 2 dargestellten Horizontalkräfte mindestens zweifach sein.

Die zulässigen Auflasten für die einzelnen Lagergeräte (Stapeleinheiten) sind bei der Stapelung zu beachten (siehe auch Abschnitt 5.3.1).

QG = Eigengewicht des Lagergerätes
Q = Nutzlast je Lagergerät
QS = QG + Q (Eigengewicht + Nutzlast)
H = Horizontalkraft = 1/50 der Gewichtskraft aus QS
hi = Höhe des einzelnen Lagergeräts
h = Gesamthöhe des Stapels
Hz = zusätzliche Horizontalkraft = minestens 150 N

Bei der Ermittlung der Stand- und Tragsicherheit ist die Horizontalkraft H in der jeweiligen Lagerfuge zuzüglich einer an der obersten Fuge horizontal wirkenden Einzelkraft Hz von mindestens 150 N, sowohl in Längs- als auch in Tiefenrichtung, jedoch nicht gleichzeitig wirkend, anzusetzen.

Beispiel 1 zur Ermittlung der Standsicherheit

Die Standsicherheit gegen Umkippen (Standsicherheit) errechnet sich bei waagerechter Aufstandsfläche in geschlossenen Räumen wie folgt:

MSt     = Standmoment  
MK     = Kippmoment  
MSt ≥ v      
MK      
           
MSt = b · n · Gs  
MK hi (n-1) · (2 · Hz + n · H)  
Eigengewicht je Lagergerät:   QG = 75 kg
Nutzlast je Lagergerät:   Q = 1000 kg
Länge des Lagergerätes:   l = 1000 mm
Breite des Lagergerätes:   b = 800 mm
Höhe des Lagergerätes:   hi = 1200 mm
Anzahl der Lagergeräte im Stapel:   n = 4
Sicherheit gegen Kippen:   v ≥ 2 (siehe Abschnitt 5.3.7)
QS = QG + 75 kg + 1000 kg = 1 075 kg
1 075 kg erzeugen eine Gewichtskraft von

GS = 9,81 m/s² • 1 075 kg ≈ 10 m/s² • 1 075 kg = 10750...

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