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DGUV Information 213-115: Tätigkeiten mit Trockeneis – H ... / 6 Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen

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Kohlendioxid ist schwerer als Luft und sammelt sich daher beim Freiwerden, z. B. durch technische Anwendungen oder auch bei ungewollter Freisetzung, in tiefer gelegenen Bereichen an. Das geruchlose Gas kann nicht wahrgenommen werden. Hochkonzentriertes Kohlendioxid führt bereits nach wenigen Atemzügen zur Bewusstlosigkeit.

In der Vergangenheit kam es bei Rettungsversuchen im Zusammenhang mit dem Auftreten von Kohlendioxid immer wieder zu tödlichen Unfällen. Dabei handelte es sich in erster Linie um Bergungsversuche von bewusstlosen Personen, die sich in Gruben, Silos oder tiefer gelegenen Räumlichkeiten befanden. Rettende, die sich ohne vorherige Schutzmaßnahmen zu den Opfern begaben, wurden selbst zu Opfern, nicht selten mit tödlichen Folgen. Deshalb sind unbedingt Maßnahmen zum Selbstschutz zu beachten.

Bei Auffinden einer bewusstlosen Person Rettungsdienst verständigen. Bewusstlose Person erst bergen, wenn keine Lebensgefahr für die Rettenden besteht. Bergung nur unter umgebungsluftunabhängigem Atemschutz oder nach Lüftung und Freimessung möglich. Ansonsten muss auf den Rettungsdienst gewartet werden.

Erste Hilfe[1] bei Einwirkung auf

Atmungsorgane

  • Notruf tätigen und für ärztliche Behandlung sorgen.
  • Verletzte Person unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich an die frische Luft bringen.
  • Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen.
  • Bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung stabile Seitenlage.
  • Bei Atemstillstand Mund-zu-Nase-Beatmung, falls nicht durchführbar Mund-zu-Mund-Beatmung. Atemwege freihalten.

Augen

  • Nach Kontakt der Augen mit Trockeneis oder flüssigem CO2: Sofortige milde Spülung des betroffenen Auges mit Wasser von Normaltemperatur. Dabei Lider nicht spreizen.
  • Kontaktlinsen zunächst belassen.
  • Keine Wärmebehandlung.
  • Steril abdecken.
  • Anschließend möglichst sofortiger ...

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